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UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen?

Eine Analyse anhand der internationalen Schutzzonen im Irak, in Ruanda und Bosnien-Herzegowina mit besonderem Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der safe area Srebrenica

AutorAnnette Simon
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl324 Seiten
ISBN9783540376361
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis56,99 EUR

Vor dem Hintergrund der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen an der Zivilbevölkerung in der UN-safe-area Srebrenica untersucht die Autorin die völkerrechtlichen Grundlagen, Befugnisse und Verpflichtungen insbesondere der UN in einer UN-Schutzzone. Neben der Herausarbeitung abstrakter Zweck- und Regelmäßigkeitskriterien für UN-Schutzzonen steht die völkerrechtliche Würdigung des UN-Engagements in der dramatisch gescheiterten safe area Srebrenica im Vordergrund der Analyse.

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Leseprobe
"Zusammenfassung und Fazit (S. 267-268)

UN-Schutzzonen stellen in den heutigen Konflikten, die die Vertreibung oder gar Vernichtung einer Bevolkerungsgruppe zum primaren Ziel haben, eine notwendige und geeignete Erganzung des bestehenden Schutz systems fur die verfolgte Zivilbevolkerung dar. 1 Hier kapituliert das System der konsensualen Schutzzonen im humanitaren Volkerrecht, und das speziell fur die Verfolgungssituation geschaffene Fliichtlingsrecht ist wegen seiner Ausrichtung auf einzelne Fluchtlinge mit dem heutigen Phanomen der Massenflucht uberfordert und Iafh vor allem die innerhalb eines Landes vertriebenen Personen schutzlos.

Die Idee des zwangsweise durchsetzbaren internationalen Schutzes vertriebener Personen in ihrem Heimatstaat, wie ihn die UN-Schutzzonen fordern, bietet insoweit eine willkommene Losung. Sie unterstutzt das heute anerkannte Recht auf Heimat und verhindert Folgeprobleme einer Flucht wie die Ausweitung des Konflikts und die langwierige Ruckfuhrung der vertriebenen Bevolkerung. Gleichzeitig Fullen sie die Schutzlucke fUr solche verfolgten Personen, die aus Gebrechlichkeit oder aufgrund von Gefahren fur Leib und Leben ihr Recht auf Flucht in ein anderes Land nicht wahrnehmen konnen oder wollen. UN-Schutzzonen bilden grundsatzlich auch eine volkerrechtlich zulassige MaBnahme der Friedenssicherung, die keinem besonderen Formenzwang unterliegt.

Sie kommen jedoch in Zukunft nur dann als Schutzmoglichkeit in Betracht, wenn die Befugnisse und Verantwortlichkeiten in der Schutzzone klar zugewiesen und ein Mindeststandard an fundamentalen Rechten sichergestellt ist. Da der gewahrleistete Schutz- und Rechtsstandard wesentlich im Ermessen des UN-Sicherheitsrats steht, setzt dies einen bereits im Schutzzonenmandat manifestierten politis chen Willen der Staaten voraus, die fundamental en Rechte notfalls auch zwangsweise durchzusetzen, und fordert ein klares Schutzzonenkonzept. Die Vergangenheit hat in Zepa und Srebrenica nur allzu schmerzlich gezeigt, wie Schutzzonen am fehlenden politischen Willen der Staatengemeinschaft und dem Mangel eines klaren Konzepts scheitern konnen. Insoweit ist der Feststellung zuzustimmen:

"Safe havens are currently being promoted as a solution best able to secure the safety of displaced peoples, best suited to protecting peoples "right to remain" and best able to protect people from social and cultural harm entailed in moving far from their home region. But unless the problems and responsibilities associated with setting up and maintaining safe havens are properly examined, the protections offered will frequently remain largely illusionary. ( ... ) If safe havens are to become the policy of the future there must be international agreement about when, where, how, with what resources and under whose authority external powers are to provide and maintain protected zones within another sovereign state.,,

Mit der Absicht, in diese aufgeworfenen Fragen Klarheit zu bringen, sollen auf der Grundlage der in Teil zwei und drei erforschten rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen fur die Errichtung und Sicherung einer Schutz zone zusammenfassende Leitlinien fur den Einsatz von UN-Schutzzonen entworfen werden, die fur die Formulierung eines Schutzzonenkonzepts und ihre zukunftige Rolle beim Schutz verfolgter Personen bedeutsam erscheinen. AbschlieBend kann dann die Beantwortung der Frage gewagt werden, inwieweit UN-Schutzzonen tatsachlich als brauchbare Schutzmoglichkeit fur verfolgte Personen anzusehen sind."
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Table of Contens8
Abkiirzungsverzeichnis18
Einleitung23
Erster Teil Schutzzonen im Friedenssicherungsrecht: Gegenstand und Einordnung31
Erstes Kapitel: Konzept cler Schutzzonen im Frieclenssicherungsrecht31
I.Konzeptualisierungsansatze innerhalb der UN33
II. Bisherige Praxis der UN-Schutzzonen35
1. Safe Havens -lrak 199136
a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe havens37
b) Sicherung der safe havens39
c) Schutz- und humanitarer Standard in den safe havens42
2. Safe Areas - Bosnien-Herzegowina 199344
a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe areas44
b) Sicherung der safe areas45
(1) Exclusion zones und Waffenstillstandsabkommen48
(2) Fall der safe areas Srebrenica und Zepa50
c) Schutz- und humanitarer Standard in den safe areas51
3. Safe humanitarian zone - Siid-West Ruanda 199454
a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe humanitarian zone54
b) Sicherung der safe humanitarian zone57
c) Schutz- und humanitarer Standard der safe humanitarian zone59
4. Systematische ZusammenJassung der Schutzzonenpraxis61
a) Humanitares und politisches Instrument61
b) AnlaB: Volkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit63
c) Errichtung durch Anordnung oder Erzwingung der Schutzzone64
d) Entmilitarisierung und Begrenzung des Schutzzonengebiets66
e) Sicherungsmechanismus68
III. Ergebnis68
Zweites Kapitel: UN-Schutzzonenals Fortentwicklung und Erganzung der Schutzzonen im humanitaren Volkerrecht70
I. Die Schutzzonenidee und ihre Entwicklung im humanitaren Volkerrecht71
1. Neutralisierung von Orten in bewaffneten Konflikten71
2. Aufkommen des Humanitdtsgedankens72
II. Formen und Praxis humanitarer Schutzzonen75
1. Schutz besonders schutzbedurftiger Personen Sanitatszonenund -orte76
2. Schutz der gesamten Zivilbevolkerung76
a) Neutrale Zonen Art. 15 GK IV77
b) Unverteidigte Orte Art. 25 LKO, Art. 59 ZP I77
c) Entmilitarisierte Zonen Art. 60 ZP I78
3. Praxis des IKRK79
III. Humanitare Schutzzonen im Vergleich zu UN-Schutzzonen82
1. Funktion der Schutzzonen82
2. Errichtung der Schutzzonen84
3. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Errichtung der Schutzzone85
4. Eigenschaften des Schutzzonengebiets86
5. Sicherung der Schutzzonen87
6. ZusammenJassung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten89
IV. Ergebnis90
Fazit Erster Teil: UN-Schutzzonen im Schutzsystem fur verfolgte Personen93
Zweiter Teil Volkerrechtlicher Rahmen bei der Errichtung und Sicherung von UN-Schutzzonen96
Drittes Kapitel: Schutzzonenerrichtung als zulassige MaBnahme der Friedenssicherung96
I. Verbanclskompetenz cler UN zur Errichtung von Schutzzonen97
II. Organkompetenz des UN-Sicherheitsrats zur Errichtung von Schutzzonen98
III. Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Schutzzonenerrichtung99
1. Schutzzonenerrichtung als Maflnahme nach Kapitel VII UNC101
a) Bruch des Weltfriedens nach Art. 39 UNC101
b) Neutralisierungsanordnung als vorlaufige MaBnahme gemaB Art. 40 UNC103
(1) Vorlaufigkeit der MaBnahme104
(2) Vorbeugung einer Verschlimmerung der Lage106
(3) Verbindlichkeit vorlaufiger Ma6nahmenund ihre Durchsetzung107
c) Militarische Einnahme des Schutzzonengebiets gemaB Art. 42 UNC108
(1) Zulassigkeit der Delegation der Schutzzonenerrichtung109
(2) Keine endgultige Streitlosung112
(3) Unabhangig von der Zustimmung des Gaststaates113
d) Interventionsverbot gemaB Art. 2 (7) 2. HS UNC114
e) VerhaltnismaBigkei ts grundsatz116
2. Zusammenfassung Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Schutzzonenerrichtung118
IV, Volkerrechtliche Anforderungen an eine Schutzzone119
1. Verhaltnismabigkeit der Ausgestaltung122
2. Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und Kombattanten124
3. Zwischenergebnis volkerrechtliche Anforderungen an eine Schutzzone126
v. Ergebnis127
Viertes Kapitel: Befugnisse und pflichten bei der Sicherung und Organisation einer Schutzzone128
I. Rechtsquellen der Befugnisse und pflichten der Schutzzonenmacht128
1. Vereinbarung mit dem Gaststaat129
2. Schutzzonenmandat130
3. Besatzungsrechtliche Regelungen des humanitaren Volkerrechts131
a) Anwendbarkeit ratione personae132
(1) Bindung der UN an humanitares Volkerrecht133
(2) Bindung der Mitgliedstaaten an humanitares Volkerrecht137
(3) Zwischenergebnis Anwendbarkeit ratione personae138
b) Anwendbarkeit ratione materiae138
(1) Besetztes Gebiet gema£ Art. 42 (1) LKO139
(2) Tatsachliche Gewalt140
(3) Sicherung der Schutz zone durch Peace-Enforcement-Truppe141
(4) Sicherung der Schutz zone durch Peace-Keeping-Truppe142
(a) Uber Zustimmunghinausgehende Gewalt derPeace-Keeping-Truppe143
(b) Dbertragung vollstandiger Kontrolle145
(5) Zwischenergebnis147
c) Modifizierung der Befugnisse und Pflichten fur UN-autorisierte Truppen147
(1) Weitergehende Pflichten bei einer von den UN autorisierten Besetzung148
(2) Weitergehende Befugnisse149
II. Ergebnis150
Dritter Teil Gewahrung Jundamentaler Rechte in der Schutzzone152
Funftes Kapitel: MenschenrechtlicheVerpflichtungen der Schutzzonenmacht153
I. Quellen menschenrechtlicher Verpflichtungen der Schutzzonenmacht154
1. Bindung der Schutzzonenmacht an das Volkermordverbot154
2. Bindung der Schutzzonenmachtan besatzungsrechtliche Sch utzpJlichten155
3. Bindung der Schutzzonenmacht an die Menschenrechte156
a) Geltung der Menschenrechte in der Schutz zone157
(1) Bindungratione personae157
(2) Bindung in der Schutzzone159
(3) Fortgeltung der Menschenrechte wahrend eines bewaffneten Konflikts159
(4) Ausubung extra-territorialer Hoheitsgewalt in der Schutz zone -ratione loci161
(5) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit der Menschenrechte in der Schutzzone164
b) Verhaltnis der Menschenrechte zu besatzungsrechtlichen Pflichten164
4. Bindung der Schutzzonenmacht an besondere Rechte intern Vertrie bener167
a) Analoge Anwendung des Fliichtlingsrechts168
b) Orientierung an Regelungsvorschlagen zum Schutz intern Vertriebener170
5. Ergebnis Geltung menschenrechtlicher Verpf/ichtungen fur die Schutzzonenmacht172
II. Menschenrechtlicher Mindeststandard in Schutzzonen173
1. Schutz der physischen Integritat174
a) Volkermordverbot175
(1) Teilnahmeverbot176
(2) Verhinderungsgebot178
(3) Verhinderungspflicht aus Art. I VMK178
(4) Gewohnheitsrechtliehe Gehung der Verhinderungspflicht180
(5) Territoriale Reichweite der Verhinderungspflicht182
(6) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht aus dem Volkermordverbot183
b) Besatzungsrechtliche Schutzpflicht184
(1) Verpflichtungen zu Schutz und Schonung der Zivilbevolkerung184
(2) Schutz gegen Gewalttatigkeiten innerhalb der Schutzzone185
(3) Schutz gegen Angriffe von auBen186
(4) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht187
(5) Pflicht zur SichersteIlung der Einhaltung des humanitaren Volkerrechts189
c) Recht auf Leben192
(1) Positive Schutzpflicht gegen Verletzungen durch Privatpersonen193
(2) Bindung der Schutzzonenmacht an die Schutzpflicht196
(3) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht197
d) Ergebnis Schutz physischer Integritat199
2. Humanitare und medizinische Versorgung203
a) Verpflichtung zur Sicherstellung der humanitaren Versorgung204
(1) Besatzungsrechtliche Schon- und Schutzpflicht204
(2) Menschenrecht auf Ernahrung und medizinische Versorgung205
b) Einschrankungen der Verpflichtung zur humanitaren Versorgung207
c) Ergebnis Humanitare Versorgung der Schutzzonenbevolkerung209
3. Freier Zugang und freies Verlassen der Schutzzone210
a) Allgemeine Freizugigkeit212
(1) Inhalt des Freizugigkeitsrechts212
(2) Suspendierbarkeit und Einschrankungen des Freizugigkeitsrechts214
b) Ergebnis Freizugigkeit216
4. Zuf/uchts- und Ruckkehrrecht intern Vertriebener217
a) Recht auf Zuflucht in die Schutz zone217
(1) Recht auf Freizugigkeit218
(2) Einschrankungen des Zufluchtsrechts219
b) Right to Return220
(1) Freizugigkeitsrecht220
(2) Einschrankungen des Ruckkehrrechts222
c) Zusammenfassung222
5. Ergebnis menschenrechtlicher Mindeststandard in einer Schutzzone223
Sechstes Kapitel: Sicherstellung des menschenrechtlichen Mindeststandards durch den UN-Sicherheitsrat226
I. Verpflichtung zum Erlab von Schutzmabnahmen227
1. " Garantenstellung"228
a) Selbstbindung durch Schutzerklarung230
(1) Wortlaut der UN-Charta232
(2) System kollektiver Sicherheit233
(3) Praktische Auswirkungen234
b) Ermessensbindung an zwingendes Volkerrecht234
(1) Volkermordverbot235
(2) Handlungspflicht des UN-Sicherheitsrats aufgrund Verhinderungspflicht235
(3) Voraussetzungen der Verhinderungspflicht238
(4) Inhalt der Verhinderungspflicht239
(5) Humanitatsgebat240
(6) Art. 1 GKen243
(7) Massentotungen - Recht auf Leben243
(8) Ergebnis zwingendes Volkerrecht245
c) Ermessensbindung an Effektivitatserwagungen246
(1) Effektivitatserfordernis fur bindende MaBnahmen des UN Sicherheitsrats247
(2) Effektivitatserfordernis in Art. 51 UNC248
(a) Verhaltnis Selbstverteidigungsrecht/kollektive MaBnahmen249
(b) Effektivitat251
(c) Schranken des Beurteilungsspielraums des UN-Sicherheitsrats254
(d) Folge der offensichtlichen Ineffektivitat256
(3) Effektivitatserfordernis aus Geeignetheit und Willkurverbot257
(a) Effektivitatserfordernis aus Geeignetheit257
(i) Uberprufung des Beurteilungsspielraums des UN -Sicherheitsrats258
(ii) Ergebnis Geeignetheit261
(b) Effektivitat aus Treu und Glauben261
(i) Geltung des Treu- und Glaubens-Grundsatzes fur den UN-Sicherheitsrat262
(ii) lnhalt der Treu- und Glauben-Verpflichtung263
(4) Zusammenfassung Effektivitatserfordernis264
(5) Rechtsfolge der Verletzung des Effektivitatsgebots265
2. Zwischenergebnis: Garantenstellung und Schutzmajbnahmen269
3. Umsetzung der Verpflichtung durch Mitgliedsstaaten271
II. Verpflichtung zur Uberwachung des Mindeststandards273
1. Umfang der Uberwachungspflicht des UN-Sicherheitsrats274
2. Uberwachung des Schutzstandards durch andere UN-Organe277
a) UN-Generalsekretar277
b) UN-Spezialberichterstatter fur Menschenrechte & Sondergesandterfur intern Vertriebene279
c) Zusammenfassung und Ausblick281
III. Ergebnis: Sicherung des Mindeststandards durchden UN-Sicherheitsrat282
Fazit Dritter Teil: Konsequenzen volkerrechtswidrigen Unterlassens von SchutzmaBnahmen durchdie UN284
Zusammenfassung und Fazit288
I. Leitlinien fur den Einsatz von UN-Schutzzonen289
1. Asian-African Legal Consultative Committee290
2. Kommentar der London Declaration (2000), I LA291
3. Leitlinienentwurffur UN-Schutzzonen - eine Zusammenfassung293
II. SchluBbemerkungen300
Summary UN-Safety Zones - a Means of Protection for PersecutedPersons?305
Literaturverzeichnis313
Sachregister339

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