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Verhandlungen bei Umweltkonflikten

Ökonomische, soziologische und rechtliche Aspekte des Verhandlungsansatzes im alpinen Raum (DOI-Nr. 10.3218/3154-6)

AutorBeatrice Wagner Pfeifer, Elke Staehelin-Witt, Raymond Saner
Verlagvdf Hochschulverlag AG
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl192 Seiten
ISBN9783728131546
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis26,00 EUR
Die Ansprüche an Nutzung und Bewahrung des alpinen Raums enthalten hohes Konfliktpotenzial. Unterschiedliche Interessen und Mentalitäten münden in erbitterte und lang andauernde Auseinandersetzungen. Fehlende Akzeptanz raumplanerischer Vorgaben führt zu Vollzugsdefiziten. Neue Projektideen für Schutzgebiete scheitern, weil die lokale Bevölkerung Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten befürchtet.

"Verhandeln statt Streiten" wird deshalb und aufgrund von Erfahrungen in Nordamerika auch hierzulande immer öfter als Lösungsweg gefordert, um Umweltkonflikte beizulegen. Das Buch nimmt sich aus der Sicht dreier Wissensdisziplinen der Frage an, ob Umweltkonflikte durch Verhandlungen besser gelöst werden können.

Es analysiert die ökonomischen, soziologischen und rechtlichen Aspekte des Verhandlungsansatzes und zeigt die Voraussetzungen und Möglichkeiten wie auch die Grenzen auf. Das Buch unterbreitet Vorschläge für eine effizientere und wirksamere Ausgestaltung von Verhandlungen bei Umweltkonflikten und untersucht sie auf ihre rechtliche Kompatibilität.

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Kapitelübersicht
  1. Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungszeichnis
  2. Management Summary
  3. 1 Ausgangslage und Forschungsfragen
  4. 2 Ökonomische Analyse: Wohlfahrts- und spieltheoretische Grundlagen von Verhandlungen
  5. 3 Die Abstimmung von Nutzungsinteressen in alpinen Regionen: Mögliche Ansätze aus rechtlicher Sicht
  6. 4 Voraussetzungen für erfolgreiche Verhandlungen von Umweltkonflikten aus verhandlungstheoretischer Sicht
  7. 5 Umweltverhandlungen und Umweltmediation: Erkenntnisse aus den USA
  8. 6 Möglichkeiten und Grenzen von Verhandlungen illustriert anhand typischer Nutzungs- und Schutzkonflikte im alpinen Raum
  9. 7 Zusammenfassung, Vertiefung und rechtliche Diskussion möglicher Verbesserungsvorschläge
  10. Literaturverzeichnis
Leseprobe
5 Umweltverhandlungen und Umweltmediation: Erkenntnisse aus den USA (S. 97)

Das Kapitel zeigt, welchen Stellenwert die alternativen Konfliktlösungsverfahren in den USA (Environmental Dispute Resolutions, abgekürzt EDR bzw. Alternative Dispute Resolutions, abgekürzt ADR) einnehmen, welche Erfahrungen bestehen und welche Erkenntnisse sich hieraus für alternative Konfliktlösungsverfahren im Umweltbereich in der Schweiz ableiten lassen.

5.1 Entwicklung und Stellenwert

Die frühen siebziger Jahre waren in den USA geprägt von hitzigen Auseinandersetzungen zwischen Umweltschützern, Bauherren und Verwaltung, die fast immer vor Gericht endeten. Die Folge waren überfüllte Gerichte, langwierige Verfahren, hohe Kosten und oftmals wenig zufriedenstellende Entscheide121. In diesem Umfeld wurde nach alternativen Ansätzen zur Konfliktlösung gesucht. Sie mündeten 1973 in das erste Umweltmediationsverfahren in den USA122. Ermutigt durch positive Erfolge mit diesen Verfahren kam es zu einer starken Zunahme von Verhandlungslösungen, die in den meisten Fällen mediationsgestützt sind. Fanden diese Verfahren zu Beginn noch meist auf einer Ad-hoc-Basis statt, so wurde in den letzten 10 bis 15 Jahren der Versuch unternommen, die Verfahren auf eine mehr institutionalisierte Basis zu stellen.

Diverse Gliedstaaten der USA schreiben inzwischen den Einsatz solcher Verfahren in bestimmten Umweltbereichen vor, bevor das Gericht angerufen wird. Auf Bundesebene ermächtigt der Administrative Dispute Resolution Act aus dem Jahr 1990 die Bundesbehörden, konsensorientierte Verfahren anzuwenden, wenn hierdurch die Erfolgschancen für konsensuale Vereinbarungen erhöht werden. Ein massgeblicher Einsatzbereich für alternative Konfliktlösungsverfahren liegt allerdings nicht nur in Auseinandersetzungen innerhalb bestehender Normen, sondern in der Normensetzung selber.

Es obliegt in den USA den Verwaltungsbehörden, die Regeln zur Umsetzung der Gesetze auszugestalten. Dieses so genannte „Rule Making" hatte in der Vergangenheit viel von seiner Glaubwürdigkeit verloren und die Entscheide wurden häufig vor Gericht angefochten. Zunehmende Unzufriedenheit mit der Situation führte dazu, dass die Behörden Verhandlungen einsetzten, um mit den Anspruchsgruppen zu allgemein akzeptierten Normen zu kommen. Der Kongress reagierte auf diese Entwicklung mit dem Negotiated Rule Making Act von 1990.

Er ermächtigt die jeweils zuständigen Bundesbehörden, die konventionellen Verfahren zur Entwicklung allgemeiner Regelungen durch Einsatz von konsens- und verhandlungsbasierten Verfahren zu ergänzen, mittels derer die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessengruppen intensiv in den Normentwicklungsprozess einbezogen werden. Wenn über die Zunahme von Mediationsverfahren in den USA und Erfolgen mit diesen gesprochen wird, ist es wichtig, zu unterscheiden, ob es sich um „Dispute Resolution" oder „Negotiated Rule Making" handelt. Denn ein massgeblicher Teil des Zuwachses an Mediationsverfahren bezieht sich auf die Verfahren zur Normenentwicklung, ein Vorgang, der nicht auf die schweizerischen rechtlichen Verhältnisse angewandt werden kann.

Trotz der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und Situation gibt es aber auch etliche Parallelen. Der entscheidende Punkt ist, dass auch in den USA die Parteien nicht frei sind, einfach Vereinbarungen zu treffen. Wie in der Schweiz besteht die Notwendigkeit der Zustimmung durch Regierung bzw. Behörde:

„Implementations of environmental agreements is often out of the hands of the parties to an agreement. When unions bargain with management, the terms of the settlement are defined by the parties, ratification of the agreements occurs when the principals agree, and members or boards of directors vote. In contrast, environmental settlements are often the responsibility of a government agency. In such cases, the parties to a settlement require agency approval in order to implement their agreement.
Inhaltsverzeichnis
Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungszeichnis6
Management Summary14
1 Ausgangslage und Forschungsfragen24
1.1 Aktuelle Situation und Forschungsfragen24
1.2 Anmerkung zur Methodik: Falltypen statt Fallstudien27
1.3 Charakteristika alpiner Schutz- und Nutzungskonflikte29
1.4 Abgrenzung verschiedener Verfahren zum Ausgleich von Schutz- und Nutzungsinteressen33
2 Ökonomische Analyse: Wohlfahrts- und spieltheoretische Grundlagen von Verhandlungen36
2.1 Externe Effekte und Transaktionskosten36
2.2 Verfügungsrechte und Verhandlungen41
2.3 Zusammenfassung: Mögliche Vorteile von Verhandlungen bei Umweltkonflikten57
2.4 Besonderheiten und Probleme aufgrund von Verhandlungen um das öffentliche Gut „ alpine Landschaften“59
2.5 Fazit70
3 Die Abstimmung von Nutzungsinteressen in alpinen Regionen: Mögliche Ansätze aus rechtlicher Sicht72
3.1 Rechtliche Auswertung der ökonomischen Analyse72
3.2 Vorbemerkungen zu den zu untersuchenden Rechtsfragen74
3.3 Bedeutung der föderalistischen und der demokratischen Zuständigkeitsordnung für Gegenstand und Spielraum von Verhandlungen77
3.4 Auswahl und Funktionen der zu beteiligenden Akteure82
3.5 Zulässigkeit und Schranken öffentlichrechtlicher Verträge85
3.6 Rechtliche Beschränkungen des zeitlichen und kostenmässigen Aufwandes87
3.7 Zusammenfassung90
4 Voraussetzungen für erfolgreiche Verhandlungen von Umweltkonflikten aus verhandlungstheoretischer Sicht92
4.1 Stakeholder-Analyse92
4.2 Koalitionen und Netzwerkanalyse96
4.3 Theoretische Grundkonzepte des „Bargaining“99
4.4 Machtsoziologische Gesichtspunkte der Verhandlungstheorie108
4.5 Einfluss kultureller Faktoren auf das Konfliktverhalten112
4.6 Sozialpsychologische Gesichtspunkte120115
4.7 Zusammenfassung der Erkenntnisse117
5 Umweltverhandlungen und Umweltmediation: Erkenntnisse aus den USA120
5.1 Entwicklung und Stellenwert120
5.2 Erfahrungen mit Environmental Dispute Resolutions ( EDR)122
5.3 Vorteile und Probleme von EDR124
5.4 Die Rolle der Verwaltung130
5.5 Fazit131
6 Möglichkeiten und Grenzen von Verhandlungen illustriert anhand typischer Nutzungs- und Schutzkonflikte im alpinen Raum134
6.1 Falltyp A: Konflikte in der Gesamtplanung – Umweltschutzorganisationen sehen ihre Anliegen im Richtplan nicht erfüllt134
6.2 Falltyp B: Umweltschutzorganisationen stellen sich gegen weitere Baubewilligungen für Skilifte und fordern Detailnutzungsplan139
6.3 Falltyp C: Konzessionserteilung für Skilift: Keine Einigung bei Ausgleichsmassnahmen143
6.4 Falltyp D: Vom Streit zum Dialog ... zum Streit: Konflikt in der Wasserkraftnutzung146
6.5 Falltyp E: Das Ringen um einen weiteren Nationalpark151
7 Zusammenfassung, Vertiefung und rechtliche Diskussion möglicher Verbesserungsvorschläge156
7.1 Klare Definition der Rolle der Umweltschutzorganisationen156
7.2 Neuer institutioneller Rahmen für Verhandlungen160
7.3 ARE als Leitamt mit bindender Mediationskompetenz164
7.4 Stufengerechtes Verhandeln166
7.5 Verbesserung des finanziellen Spielraums in Verhandlungen zugunsten des Schutzes167
7.6 Verbesserung der Verhandlungskultur179
7.7 Anerkennung von Wertekonflikten181
7.8 Fazit181
Literaturverzeichnis186

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