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Europäisches und Internationales Arbeitsrecht im Rahmen von Personalökonomik und Personalcontrolling

AutorC. Kuhny, Martin Henschelchen
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl45 Seiten
ISBN9783668152014
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Begriff des 'Europäischen Arbeitsrechts' kann man Verschiedenes verstehen. Zum einen kann man auf das Arbeitsrecht der einzelnen europäischen Staaten verweisen, das sich national recht unterschiedlich entwickelt hat. Zum anderen auf Bereiche in denen weitgehende Übereinstimmung besteht. Diese Bereiche des Arbeitsrechts sind dann nicht mehr nur einzelstaatlich zu betrachten, sondern als die Entstehung eines gemeinschaftlichen Arbeitsrechts. Häufiger versteht man jedoch unter dem Europäischen Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Regelungen des primären und sekundären Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Das Arbeitsrecht ist damit nicht allein stehend zu betrachten, sondern es folgt den Primärzielen der Europäischen Gemeinschaft, nämlich der Absicht, zu einer Verbesserung und Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten. Zu unterscheiden vom Europäischen Arbeitsrecht ist das Internationale Arbeitsrecht. Darunter versteht man zum einen das Kollisionsrecht, also diejenigen nationalstaatlichen Regelungen, die bestimmen, welchen Staates Rechtsordnung auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, zum anderen das Arbeitsrecht, das seinen Ursprung in den Regelungen der Internationalen Arbeitsorganisation hat. Diese hat ihren Sitz in Genf und ist die älteste Unterorganisation der UNO. Wichtigste Aufgabe der IAO ist die Schaffung international gültiger und zur Anwendung und Anwendung empfohlener Arbeits- und Sozialrechtsnormen. Ziel dieser ist es die Arbeits- und Lebensbedingungen der abhängig Beschäftigten zu verbessern und zu schützen. Grundsätzlich zeichnen sich Internationale Rechtsnormen dadurch aus, dass sie grundsätzlich nur Staaten oder andere Rechtsträger des internationalen Rechts inhaltlich binden. Im Gegensatz dazu tritt der einzelnen Bürger als eigene Rechtsperson im internationalen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht auf.

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