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Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen

Eine Kritik des herrschenden Methodendualismus

AutorMorten Mittelstädt
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2016
ReiheStudien zum Privatrecht 51
Seitenanzahl436 Seiten
ISBN9783161546440
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis114,00 EUR
Nach heute allgemein anerkannter Lesart der §§ 133, 157 BGB gibt es zwei verschiedene Methoden der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen, unter denen eine den Vorrang genießt: Gehen Erklärender und Empfänger innerlich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts vom selben Erklärungssinn aus, soll dieser maßgeblich sein, selbst wenn die nachrangige normative Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts zu einem anderen Ergebnis gelangen würde ( falsa demonstratio non nocet). Morten Mittelstädt weist nach, dass diese dualistische Lehre mit einer Kernaufgabe der Rechtsgeschäftslehre, dem Schutz berechtigten Vertrauens, unvereinbar ist. Zum Schutz des Orientierungsinteresses der Beteiligten vertritt er das Gegenmodell einer streng normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont und behandelt dessen Folgefragen. Er schließt mit einem Ausblick auf Parallelfragen in internationalen Regelwerken.

Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg ; 2006 Erste juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Kammergericht; 2011 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Bucerius Law School (Prof. Dr. Florian Faust), Hamburg; Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; seit 2014 Notarassessor in der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis24
Einführung in die Untersuchung30
§ 1 Einleitung32
I. Der herrschende Methodendualismus33
II. Die hier vertretene Gegenthese der streng normativen Auslegungslehre35
III. Die rechtspraktische und theoretische Relevanz des Themas37
§ 2 Untersuchungsgegenstand, Abgrenzung und Gang der Darstellung41
I. Untersuchungsgegenstand41
II. Abgrenzung41
1. Keine Behandlung der „natürlichen“ Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen41
2. Beschränkung auf die erläuternde Auslegung – keine Behandlung der ergänzenden Auslegung43
3. Keine Behandlung spezifischer Probleme der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger Erklärungen an einen unbestimmten Personenkreis44
4. Keine Behandlung von Formproblemen – Zugrundelegung der Trennung von Form und Auslegung45
III. Gang der Darstellung47
Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen50
§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell52
I. Der gesetzliche Ausgangspunkt: Die §§ 133, 157 BGB52
1. Die Systematik der §§ 133, 157 BGB52
2. Die Kriterien der §§ 133, 157 BGB55
3. Der geringe Aussagegehalt der §§ 133, 157 BGB zur Methodik der Auslegung56
4. Zwischenergebnis58
II. Der Interessenkonflikt zwischen dem Empfänger und dem Erklärenden59
1. Die Doppelfunktion der empfangsbedürftigen Willenserklärung59
2. Die Auslegung allein nach dem wirklichen Willen des Erklärenden als interessenwidriger Lösungsansatz59
3. Die Auslegung nach dem Empfängerverständnis als interessenwidriger Lösungsansatz62
4. Ergebnis: Verteilung der Missverständnisrisiken als Kernproblem64
III. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont64
1. Der Grundgedanke: Verteilung des Missverständnisrisikos nach wertenden Gesichtspunkten64
2. Die Vorgehensweise bei der normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont66
a) Das Erkenntnisinteresse: Der wirkliche Wille des Erklärenden66
aa) Der wirkliche Wille als Idealziel der normativen Auslegung66
bb) Keine tatsächliche Willensfeststellung bei der normativen Auslegung67
cc) Idealziel, Privatautonomie und Heteronomie70
b) Das Auslegungsmaterial: Der objektive Empfängerhorizont72
aa) Die Verständnismöglichkeiten des Empfängers als Auswahlkriterium72
(1) Die herrschende Erkennbarkeitsformel des objektiven Empfängerhorizonts73
(2) Die Individualität des Empfängerhorizonts – Abgrenzung zu generalisierenden Auslegungslehren (insbesondere zur Wortlautauslegung)75
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt: Wirksamwerden der Erklärung mit Zugang78
c) Die Auslegungsarbeit: Deutungsdiligenz des Empfängers als Maßstab79
IV. Die natürliche Auslegung nach dem übereinstimmenden Verständnis81
1. Der Grundgedanke: Keine Normativierung bei gelungener Verständigung der Beteiligten81
2. Die Vorgehensweise bei der natürlichen Auslegung82
a) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Erklärenden: Der wirkliche Wille bei Abgabe der Erklärung82
b) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Empfängers84
aa) Der wirkliche Wille des Empfängers zur Feststellung der „Willensübereinstimmung“ im Sinne eines „inneren Konsens“?85
(1) Die Ambivalenz der gebrauchten Begrifflichkeiten85
(2) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei einseitigen Rechtsgeschäften86
(3) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei Verträgen86
(a) Unstimmigkeiten bei Auslegungserheblichkeit der inhaltsgleichen Willen87
(b) Vermeidung der Unstimmigkeiten: Vorrang der Auslegung der Einzelerklärung zur Sicherstellung beidseitigen „Konsensbewusstseins“88
(c) Der zweifelhafte Wert der Unterscheidung zwischen natürlichem und normativem Konsens91
bb) Das Verständnis des Empfängers und der relevante Zeitpunkt92
V. Der Vorrang der natürlichen vor der normativen Auslegung95
1. Der grundsätzliche Vorrang der natürlichen Auslegung95
2. Das Rangverhältnis im Prozess: Keine Sperrwirkung der ersten Auslegungsstufe im Falle eines non liquet96
3. Ausnahme vom Vorrang der natürlichen Auslegung bei ausdrücklicher Verwahrung (protestatio facto contraria non valet)?98
VI. Scheitern der Auslegung: Unbestimmte Willenserklärungen102
1. Die unbestimmte Willenserklärung: Phänomenologie und Rechtsfolge102
2. Die schwankende dogmatisch-terminologische Einordnung des (Un-)Bestimmtheitsproblems103
3. Unbestimmtheit und natürliche Auslegung106
4. Zwischenergebnis107
§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung108
I. Die für das Thema uninteressanten methodenneutralen Fälle108
1. Der fehlende Erkenntniswert methodenneutraler Fallkonstellationen108
2. Ausgrenzung der methodenneutralen „unechten“ (Wortlaut-) Falschbezeichnung109
a) Die Parzellenverwechslung und weitere Beispiele unechter Falschbezeichnungen110
b) Die Ambivalenz des falsa-Satzes zwischen unechter und echter Falschbezeichnung114
c) Die Schwierigkeiten der Identifizierung unechter Falschbezeichnungen am Beispiel des Haakjöringsköd-Falls (RGZ 99, 147)116
II. Der kongruente Doppelirrtum118
1. Beispiele und praktische Relevanz118
2. Merkmale des kongruenten Doppelirrtums119
a) Beidseitige gleichsinnige Geschäftsirrtümer oder beidseitige Verkennung des Erklärungswerts119
b) Keine Beschränkung auf Irrtümer im Sinne der §§ 119 I, 120 BGB: Empfängerirrtum und Verkennung der objektiven Unbestimmtheit120
c) Keine beidseitigen kongruenten Motivirrtümer122
3. Abgrenzung und Einordnung: Der inkongruente Doppelirrtum und seine Rechtsfolgen123
III. Der (erkannte und) durchschaute Irrtum als methodenrelevanter Fall?126
1. Die methodenneutralen Normalfälle des aufgrund von Zusatzwissens des Empfängers durchschauten Irrtums126
2. Der bei verspäteter erstmaliger Kenntnisnahme aufgrund hinzugewonnener Kenntnisse durchschaute Irrtum130
3. Der aufgrund von Sonderfähigkeiten oder Sonderanstrengungen des Empfängers durchschaute Irrtum133
4. Zwischenergebnis135
IV. Der erratene Wille – Wielings Eier-Fall135
1. Der Eier-Fall als erkennbarer, aber nicht durchschaubarer Irrtum136
2. Die Abweichung von der normativen Methode im Eier-Fall138
V. Zusammenschau der methodenrelevanten Fälle: Der Zufall als das gemeinsame Moment139
Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung142
1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit dem Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte144
§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario144
I. Die Fixierung der dualistischen Lehre auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts144
II. Das Entdeckungsszenario145
III. Der Schutz nachträglichen Vertrauens als Kernpunkt der weiteren Kritik146
§ 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte147
I. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Eindeutigkeit147
1. Der Schutz anfänglichen Vertrauens durch die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten148
a) Die unzureichende Begründung der normativen Auslegung als Kompromiss zwischen den Verständnissen der Beteiligten148
b) Die spezifische Funktion des Vertrauensschutzes bei Bewältigung des Interessenkonflikts von Erklärendem und Empfänger: die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten150
2. Die nachträgliche Preisgabe der rechtlich geschützten Orientierungsfunktion durch die Doppelirrtumsausnahmen153
3. Die schädlichen Effekte des Orientierungsverlusts154
a) Transaktionskosten und ihre Vermeidung durch risikobehafteten Verzicht auf die Nachfrage155
b) Opportunistisches Verhalten der Gegenseite156
c) Einseitige Risikobelastung des Entdeckers bei fruchtloser oder gestörter Nachfrage158
d) Störung des austarierten Gleichgewichts der abstrakten Beweismöglichkeiten159
4. Überprüfung denkbarer Sachgründe für die Preisgabe der Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten160
a) Nachträgliches Vertrauen als lebensfremdes, rein akademisches Problem (Frotz)?160
b) Schutzlosstellung wegen selbstverschuldeter Orientierungs-losigkeit infolge der Aufdeckung des eigenen Irrtums?163
c) Verlust des faktischen Orientierungswerts bei Entdeckung des eigenen Irrtums – Verletzung einer Obliegenheit zum Selbstschutz durch Nachfrage?163
d) Verhinderung einer unbilligen Abwälzung von Folgen der anfänglichen Fehldeutung?165
e) Vermeidung der Frustration irrtumsbedingter Vertrauensinvestitionen durch die natürliche Methode?166
II. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Unbestimmtheit169
1. Die vertrauensschützende Funktion der Unwirksamkeit objektiv unbestimmter Willenserklärungen bei anfänglichem Empfängervertrauen169
2. Schutz anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit?171
a) Der Streit über den Schutz des anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit171
b) Die Irrelevanz des Streits für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit nachträglichen Erklärendenvertrauens174
3. Nachträgliches Vertrauen auf die Unwirksamkeit und Ansätze zur Einschränkung des Vertrauensschutzes174
a) Geltung des übereinstimmenden Verständnissen, weil und soweit es „miterklärt“ wurde?176
b) Geltung des wirklichen Willens des Offerenten bei Annahme eines mehrdeutigen Antrags (Henle) – Verzicht auf Orientierungssicherheit?177
III. Ergebnis: Gebotenheit des Schutzes nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte181
§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre?182
I. Anfechtungsrecht des nachträglich Vertrauenden?182
II. Schadensersatzanspruch des nachträglich Vertrauenden?184
1. Erster Haftungsgrund: Erweckung objektiv gerechtfertigten Vertrauens185
2. Zweiter Haftungsgrund: Ursprünglich normatives Fehlverständnis186
3. Dritter Haftungsgrund: Verletzung einer Aufklärungspflicht über das eigene Fehlverständnis187
III. Ausnahmsweiser Vorrang der normativen Methode bei Entstehung nachträglichen Vertrauens?190
IV. Ergebnis193
§ 8 Historische Einordnung194
I. Historische Vorläufer194
1. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den kongruenten Doppelirrtum194
2. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den inkongruenten Doppelirrtum197
II. Reaktionen der heute herrschenden dualistische Lehre198
1. Reaktionen im Zusammenhang mit dem kongruenten Doppelirrtum198
a) Der Vorwurf der Begriffsjurisprudenz198
b) Keine Auseinandersetzung mit dem Entdeckungsszenario199
2. Reaktionen im Zusammenhang mit dem inkongruenten Doppelirrtum202
III. Gründe für das Versanden der Diskussion über die Bedeutung des nachträglichen Vertrauens202
2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre205
§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre206
I. Argumente für die Geltung des Ergebnisses der natürlichen Auslegung206
1. Die Befriedigung aller maßgeblichen (Beteiligten-)Interessen durch das Ergebnis der natürlichen Auslegung206
a) Das Argument und die zugrundeliegende herrschende Interessenanalyse206
b) Widerlegung208
aa) Die Notwendigkeit einer Ergänzung der Interessenanalyse um das „Orientierungsinteresse“ der Beteiligten208
bb) Das Orientierungsinteresse des Erklärenden209
cc) Die Anerkennung des Orientierungsinteresses durch die Regeln über das Wirksamwerden der Erklärung211
2. Die Erreichung des Zwecks der Willenserklärung213
a) Das Zweckerreichungsargument213
b) Widerlegung: Die Unvereinbarkeit des Zweckerreichungsarguments mit den Rechtsfolgen der Willenserklärung214
3. Der Vorrang des übereinstimmenden Parteiwillens als „oberste Norm des Vertrages“216
a) Das Argument216
b) Widerlegung217
4. Die dogmatische Einordnung als privatautonome Sprachvereinbarung220
II. Argumente gegen die Geltung des Ergebnisses der normativen Auslegung221
1. Die Sinnlosigkeit eines Vertrauensschutzes ohne Empfängervertrauen222
a) Das Argument: Schutz konkreten Empfängervertrauens durch die normative Auslegung222
b) Widerlegung224
aa) Die Unergiebigkeit des Sinnlosigkeitsarguments im Hinblick auf den Umgang mit nachträglichem Vertrauen224
bb) Die Unvereinbarkeit des Vertrauenserfordernisses mit dem positiven Recht226
(1) Die Beseitigung des Wahlrechts des Erklärenden227
(2) Der Desorientierungseffekt zu Lasten des Erklärenden230
(3) Die problematische Weiterung des Vertrauenserfordernisses in Form eines Dispositionsrechts des Empfängers233
cc) Zwischenergebnis236
2. Die Unvereinbarkeit mit dem Prinzip der Privatautonomie237
a) Das Argument237
b) Widerlegung239
aa) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim einseitigen Rechtsgeschäft239
bb) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim Vertrag240
(1) Kein Festhalten beider Vertragsparteien bei Verfehlung des Willenserfordernisses240
(2) Die Folgerichtigkeit des beschränkten „Festhaltens“ einer Vertragspartei im Rahmen der §§ 119 ff. BGB auch bei Verfehlung des Willenserfordernisses241
(a) Die unzulässige Einschränkung des § 121 BGB und des Wahlrechts der am objektiv Erklärten festhaltenden Vertragspartei243
(b) Die unzulässige Einschränkung des § 122 BGB durch das Willenserfordernis244
cc) Zwischenergebnis246
3. Die Zufälligkeit der Verteilung der Vertrauensschäden246
a) Das „Zufallsargument“246
b) Widerlegung247
4. Die Entstehung eines unbilligen Reurechts251
a) Der Reurechtseinwand251
b) Die Relativierung des Reurechtseinwands durch den allgemeinen Reurechtsausschluss252
c) Die Verfehltheit eines automatischen Reurechtsausschlusses durch natürliche Auslegung aus Empfängersicht254
d) Zwischenergebnis256
5. Der Vorwurf des beidseitig unrichtigen Sprachgebrauchs (Bailas)256
III. Ergebnis258
§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre259
I. § 116 S. 2 BGB259
1. Reinickes Erst-recht-Schluss260
2. Widerlegung durch Auslegung von § 116 S. 2 BGB260
a) Wortlaut: Keine „Kenntnis“ im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs in den Zufallsfällen261
b) Telos: Schutzbedürftigkeit des Empfängers im Entdeckungsszenario262
II. § 117 BGB264
1. Die Regelung des § 117 I BGB über die Nichtigkeit des Scheingeschäfts bei „Einverständnis“ des Empfängers265
a) Die Dogmatik des Einverständnisses in der Diskussion der herrschenden Meinung265
aa) Einverständnis als „Bewusstsein des fehlenden Willens“ (RGZ 134, 33)266
bb) Einverständnis als „innere Willensübereinstimmung“ (BGHZ 144, 331)267
cc) Einverständnis als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“270
b) Überprüfung des Bestätigungsgehalts von § 117 I BGB zugunsten der dualistischen Lehre272
aa) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „Bewusstsein des fehlenden Willens“272
(1) Der Normalfall: Durch objektive Umstände hervorgerufenes Simulationsbewusstsein („Kenntnis“ des Simulationswillens)272
(2) Der pathologische Ausnahmefall: Zufällig zutreffendes Simulationsbewusstsein ohne objektive Grundlage275
bb) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „innere Willensübereinstimmung“278
cc) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“279
2. Die Regelung des § 117 II BGB über die Geltung des verdeckten Geschäfts280
a) Die verfehlte rein subjektive Theorie des verdeckten Geschäfts281
b) Der fehlende Aussagegehalt des § 117 II BGB zum Methodenstreit285
c) Der unzutreffende klassische Erst-recht-Schluss aus § 117 II BGB vom absichtlichen auf das versehentliche Verdecken des Gewollten287
3. Zwischenergebnis290
III. § 122 II BGB291
IV. §§ 133, 157 BGB292
V. § 155 BGB293
VI. Ergebnis294
§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre296
Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre298
§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislage im Prozess300
I. Verständnisbeweis und Erklärungsbeweis300
II. Die Auswirkung des Methodenunterschieds auf die Beweisführungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen301
1. Erste Fallgruppe: Einseitiges anfängliches Abweichen eines Beteiligten vom objektiv Erklärten (einseitiger Irrtum)302
2. Zweite Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Übereinstimmung mit dem objektiv Erklärten302
a) Erster Unterfall: Beweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Nichtbeweisbarkeit des übereinstimmenden Verständnisses302
b) Zweiter Unterfall: Nichtbeweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Beweisbarkeit der übereinstimmenden Verständnisse303
aa) Gründe für Schwierigkeiten des Erklärungsbeweises304
bb) Die beweiserleichternde Wirkung der natürlichen Auslegung305
cc) Beweiserleichterung auf Basis der streng normativen Auslegungslehre: Anscheinsbeweis bei nachweisbar übereinstimmendem Verständnis307
3. Dritte Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Abweichung vom objektiv Erklärten (kongruenter und inkongruenter Doppelirrtum, erratener Wille)310
III. Ergebnis311
§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario312
I. Das Durchführungsszenario312
II. Die Entdeckung des ursprünglich objektiv Erklärten nach der Durchführung313
III. Der Lösungsversuch mittels einer konkludenten Änderungsvereinbarung315
1. Die Änderungslösung315
2. Bewertung der Änderungslösung317
a) Der äußere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens317
aa) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv eindeutiger Ausgangserklärung318
bb) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv unbestimmter Ausgangserklärung320
b) Der innere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens322
c) Zwischenergebnis323
IV. Lösungsansätze auf Basis der Lehre von der Vertrauenshaftung324
1. Rechtsscheinhaftung?324
2. Ver- und Erwirkung?325
V. Eigener (Teil-)Lösungsvorschlag: Nachträgliche Veränderung des normativen Erklärungssinns aufgrund der Durchführung327
1. Das Dogma der Unveränderlichkeit des Erklärungssinns und seine Hintergründe327
a) Erster Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unergiebigkeit nachträglichen Auslegungsmaterials328
b) Zweiter Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unverwertbarkeit nachträglich erkennbar gewordenen Auslegungsmaterials – Die zeitliche Zäsur des objektiven Empfängerhorizonts330
c) Zwischenergebnis332
2. Schlussfolgerungen für das Durchführungsszenario332
a) Die Ergiebigkeit des Durchführungsverhaltens332
b) Die (ausnahmsweise) Verwertbarkeit des Durchführungsverhaltens333
aa) Aufschub der Zäsurwirkung des Zugangs mangels schutzwürdigen Empfängervertrauens?333
bb) Durchbrechung der Zäsur bei wechselseitig erkennbar fehlendem Vertrauen335
c) Dogmatische Einordnung und Beweislastverteilung337
d) Die beschränkte Reichweite der vorgeschlagenen Lösung338
3. Abgrenzung zur dualistischen Lehre und deren Durchführungsszenario339
VI. Ergebnis341
§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens342
I. Die zwei Aussagen der herrschenden Erkennbarkeitsformel: Erkennbarkeit als notwendige und als hinreichende Bedingung342
II. Kritik an der Erkennbarkeit als hinreichende Verwertungsvoraussetzung344
1. Untaugliche Argumente in der historischen Diskussion345
a) Das Argument aus § 122 II BGB345
b) Das Argument aus § 123 I Alt. 1 BGB347
c) Der Anspruch des Empfängers auf einen verkehrsüblichen Sprachgebrauch (Titze)349
2. Das überzeugende Argument gegen die Erkennbarkeitsformel: Desorientierung des Erklärenden durch exorbitantes Sonderwissen im Entdeckungsszenario352
a) Die Lage des Erklärenden im Entdeckungsszenario bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens352
b) Folgen der Orientierungslosigkeit des Erklärenden bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens354
c) Rechtfertigung der Desorientierung des Erklärenden durch vorrangige Wertungsgesichtspunkte?356
aa) Zumutbarkeit der Desorientierung aufgrund der „Erklärungsverantwortung“ bzw. des „Erklärungsrisikos“?356
bb) Die Chance auf Geltung des Gewollten: Selbstbestimmungsinteresse vor Orientierungsinteresse?357
d) Lösung des Exorbitanzproblems auf Basis der Erkennbarkeitsformel?359
aa) Lösung durch einen Schadensersatzanspruch?359
bb) Lösung durch die normative Komponente der „Erkennbarkeit“?360
cc) Lösung bei der Ausdeutung des Auslegungsmaterials?360
dd) Zwischenergebnis362
III. Die tatbestandliche Abgrenzung des exorbitanten Sonderwissens362
1. Das maßgebliche Exorbitanzkriterium: Umstände, mit deren Erkennbarkeit der Erklärende bei Zugang nicht „rechnen muss“362
2. Die maßgebliche Beurteilungsperspektive – Entscheidung bei konfligierenden Orientierungsinteressen der Beteiligten364
3. Die theoretische Schlüssigkeit der hier vertretenen Abgrenzungsformel – Der „Schraubeneinwand“367
4. Der pragmatische Einwand fehlender Praktikabilität370
IV. Die Rechtsfolgen des exorbitanten Sonderwissens371
1. Unerheblichkeit des exorbitanten Sonderwissens für die normative Auslegung der Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont371
2. Ausschluss des Anspruchs auf Vertrauensschadensersatz (§ 122 II BGB)371
3. Potentielle Schadensersatzhaftung des Empfängers wegen Aufklärungspflichtverletzung – zu F. Leonhards „Schadensersatzlösung“372
V. Exorbitantes Sonderwissen und natürliche Auslegung376
1. Die Theorie der Geltung des wirklich Gewollten bei zufällig erkanntem Willen377
a) Die Unvereinbarkeit mit dem beiderseitigen Orientierungsinteresse378
b) Das systematische Argument aus § 116 S. 2 BGB379
2. Die Theorie der Nichtigkeit der Erklärung bei zufällig bekanntem Willen (Scherner)383
3. Zwischenergebnis385
VI. Ergebnis385
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse386
Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen386
§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell386
§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung387
Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung388
1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit demSchutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte388
§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario388
§ 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte389
§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre?390
§ 8 Historische Einordnung390
2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre391
§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre391
§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre393
§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre395
Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre395
§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislageim Prozess395
§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario395
§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens397
Ausblick: Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen in ausgewählten internationalen Regelwerken400
VII. Die Auslegungsregeln der internationalen Regelwerke401
1. Überblick401
a) UN-Kaufrecht401
b) PECL401
c) PICC402
d) DCFR403
e) GEKR404
2. Unterschiede und gemeinsame Strukturelemente406
a) Unterschiede beim Auslegungsgegenstand406
b) Übereinstimmung hinsichtlich des Auslegungsmaterials407
c) Übereinstimmung hinsichtlich der Auslegungsziele408
VIII. Kritische Bewertung der gewählten Auslegungsziele409
1. Der Vorrang der gemeinsamen Willens bei Vertragsschluss409
2. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner erkennbaren Willens412
3. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner bekannten Willens414
4. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfänger-horizont416
IX. Fazit417
Literaturverzeichnis418
Sachregister436

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filmdienst.de führt die Tradition der 1947 gegründeten Zeitschrift FILMDIENST im digitalen Zeitalter fort. Wir begleiten seit 1947 Filme in allen ihren Ausprägungen und Erscheinungsformen.  ...