Baby wird auf einem Tisch versorgtDie Befragung der von einem Dammschnitt betroffenen Frauen führt zu  Überlegungen, was in Kliniken zu verändern und zu reformieren ist. Die Startsituation ins Familienleben gelingt, wenn Eltern und Baby nach der aufregenden Geburtsphase schnell Tritt fassen, um die Aufgaben in den neuen Rollen zu meistern.
Belastend ist jedoch, wenn die Mutter mit den ihr zugefügten Verletzungen hadert, wenn die Mutter-Kind-Bondingphase durch Wundversorgung oder OP gestört wurde, wenn die Mutter sich als Frau beschädigt, verletzt, nicht ernstgenommen, entwürdigt und gedemütigt fühlt und auch der Vater durch eigenes Ohnmachterleben geschockt oder gar sekundär traumatisiert ist.
Kinder sind höchst verletzlich: vorgeburtlich, bei der Geburt und in der Bondingphase. Sie brauchen Schutz durch Sicherheit und Nähe zur Mutter, hilfsweise zum Vater. Die mütterliche Gesundheit während und nach der Geburt ist vom Schutz und großer Umsichtigkeit ihr gegenüber abhängig. Die größte Umwälzung im Leben einer Frau geschieht durch die Geburt ihres ersten Kindes. Dieses Ereignis macht aus der Frau unumkehrbar eine Mutter. Mütter fühlen ihre große Verantwortung, wenn sie ihr Baby im Arm halten. Die hormonelle Ausschüttung von Oxytocin ist in der Stunde der Geburt besonders hoch. Dieses Hormon dient der Bindung und einem liebevollen Fürsorgeverhalten.

Werden Mutter und Kind bei diesem lebensgeschichtlich bedeutsamen Übergang gestört, behindert, durch Zeitdruck und andere klinische Maßnahmen beeinträchtigt, fühlt sich die Mutter im Nachhinein um ein gutes Geburtserlebnis betrogen. Sie spürt Unzufriedenheit, Versagen, Schuldgefühle und Frustration. Das Kind spürt die Missempfindungen der Mutter und reagiert darauf.
Die immense Zahl von unter der Geburt verletzten Frauen (über Dammverletzungen weit hinaus gehend durch Kaiserschnitte, vaginal-operative Eingriffe und Frühgeburten) würde sich verringern durch respektvolle, achtsame, wertschätzende Begleitung in der Schwangerschaft und mit ausreichend Geduld und Zeit für Frauen und Kinder, welche gemeinsam die Geburtsarbeit leisten. Die einseitige Gewichtung der Überlebenssicherheit muss durch Qualitätsstandards ergänzt werden, welche die grundlegenden Bedürfnisse nach Schutz und Unterstützung von Mutter und Kind befriedigen und Sozialerfahrungen ermöglichen, die bei einer Geburt für Mutter und Kind von existentieller Bedeutung sind.

Geburten stellen nur selten ein medizinisches Problem dar, lt. WHO ca. 10-15 %. Die Geburt ist für Mutter Kind und Vater die bedeutende Grundlage für ein langfristiges soziales, achtsames und fürsorgliches Miteinander. Die ganzheitliche Gesundheit der Mutter sollte hohe Priorität haben, sie im Auge zu haben ist für die Zukunft des Kindes eine wichtige Basis und eine gesellschaftlich unverzichtbare Aufgabe. So wie wir als Gesellschaft in die Lebensphase der gealterten Individuen investieren, muss dasselbe auch für die Jüngsten am Lebensanfang gelten.

 

Forderungen gegenüber Kliniken:

Da der Evidenz-basierte Nachweis geführt wurde,

  • dass durch die „restriktive Indikation“, die sich am Kind orientiert, die Zahl der durch einen Dammschnitt verletzten Frauen sinkt und die Zahl unverletzter Frauen steigt,
  • dass durch eine „restriktive Indikation“ schwere Dammverletzungen nicht häufiger auftreten,
  • dass sich kein Nutzen prophylaktischer Maßnahmen bei „liberaler Indikation“ nachweisen ließ, ist zu fordern, bundesweit die „restriktive Indikation“ für einen Dammschnitt zum Standard zu machen.

Schlussfolgerungen für werdende Eltern:

  • Frauen sind über die Indikationsstellung zum Dammschnitt von der Klinik, in der sie entbinden wollen, zu informieren.
  • Frauen sollten mit Hinweis auf die Münchner Studie die „restriktive Indikation“ (orientiert ausschließlich am Kind) bei Anmeldung in der Klinik verlangen können.
  • Die Frau muss mit ihrem Wunsch, sich während der Geburt bewegen zu können und/oder in aufrechter Haltung zu gebären, ernst genommen und respektiert werden.
  • Das Klinikpersonal ist deutlich aufzustocken. Aufgrund von Personalmangel einen Dammschnitt durchzuführen, um Geburten zu beschleunigen, ist eine Körperverletzung. Ohne eine Zustimmung der Frau muss diese zur Anzeige gebracht werden können mit strafrechtlichen Folgen für das Klinikpersonal.
  • Vorzugsweise vertikale Geburtshaltungen, Beweglichkeit und individuelle Begleitung 1:1 (eine Hebamme begleitet eine Frau) muss Ziel von Personalpolitik und Finanzierungsmodellen sein, um vermeidbaren Geburtsverletzungen vorzubeugen.
  • Falls die Mutter eine Wundversorgung braucht, ist das Baby vorrangig dem Vater zu übergeben.
  • Die Haltung zu einem möglichen Dammschnitt ist von Frau zu Frau verschieden. Auch werden die Folgen sehr unterschiedlich erlebt. Darum müssen Frauen über einen Dammschnitt aufgeklärt werden. Insbesondere ist einer „restriktiven Indikation“, die nachweislich zu unter 10 % Dammschnitten führt, Vorrang zu geben.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist zu fordern:

  • Um dem Kind einen bestmöglichen Übergang und ein Ankommen auf der Welt zu erleichtern, sollte die Mutter auf Bewegung und aufrechte Geburtshaltungen hingewiesen werden, damit sich die Geburtszeit verkürzt.
  • Es ist durch nichts zu rechtfertigen, Frauen in liegende oder halb liegende Position zu nötigen, möglichst bewegungslos, um das CTG – dessen Aussagefähigkeit zur Gefährdungslage des Kindes ohnehin zu 50 % falsch interpretiert wird (siehe Erläuterungen zu Falschmessungen, Kap. V) – besser ablesen zu können.
  • Es muss Priorität haben und dafür gesorgt werden, dass die Kinder nach der Geburt bei ihrer unverletzten Mutter sein können.
  • Babys tragen die Folgen, wenn sie nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, weil diese unnötigerweise verletzt wurde. Sie brauchen in der sensiblen Phase der Atmungsumstellung und Orientierung beim Ankommen auf die unbekannte Welt den Schutz der ihnen vertrauten Mutter.
  • Kinder haben das Recht, direkt nach ihrer Geburt auf eine körperlich und seelisch unverletzte Mutter, die sie versorgt.

Frauenperspektive:

  • Mütter sind Frauen. Sie haben ein Kind geboren und stehen vor der Aufgabe, Mutter und Partnerin zu sein. Wie kann das gut gelingen, wenn sie an Leib und Seele verletzt aus einer Geburt hervorgehen? Mit einem unerlaubten oder unerwarteten Dammschnitt wurde nicht nur die Mutter, sondern auch die Würde der Frau verletzt.
  • Eine Partnerschaft gerät schnell in eine Krise, wenn Erschöpfung, Schmerzen (u.a. auch beim Geschlechtsverkehr), Depressionen, Versagensgefühle und ein kaum zu beruhigendes Kind zusammentreffen. Enttäuschungen gegenüber der Klinik und auch gegeneinander sind zu verarbeiten, vermengt mit Schuld- und Versagensgefühlen. Wie soll das gelingen, wenn zudem die gesellschaftliche Erwartung besteht, dass jede Mutter sich über ihr „gesundes Kind“ zu freuen hat?
  • Angesichts hoher Dammschnittraten ist über Leitlinien durchzusetzen, dass die restriktive Indikation Standard wird. Da es keine wissenschaftlichen Studien gibt, welche einen prophylaktischen Nutzen bei routinemäßigem bzw. liberalem Schneiden nachweisen, ist in diesen Fällen von Körperverletzung zu sprechen. Wenn nicht ausdrücklich von einer Frau zugestimmt wird, muss die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung gegeben sein.
  • Das Klinikpersonal ist zu verpflichten, die Frau bei Anmeldung diesbezüglich ausdrücklich zu informieren und ihre Unterschrift einzuholen. Eine Frau kann bei der Anmeldung in der Klinik auf die restriktive Indikation hinweisen und verlangen dürfen, ihren Wunsch diesbezüglich aufzunehmen.
  • Der Befragung können wir entnehmen, dass die Frauen mehrheitlich gewünscht hätten, informiert und um Erlaubnis gefragt zu werden. Basis dafür ist, dass der Frau Informationen gegeben werden und ihr Recht auf Selbstbestimmung vor der Durchführung eines Dammschnitts geachtet wird. Auffallend ist: lediglich zwei Frauen schreiben von positivem Erleben und Akzeptanz gegenüber dem Dammschnitt, einhergehend mit der Aussage, gut informiert worden zu sein.
  • Die langfristigen Folgen von Dammschnitten für die Frauengesundheit sind unter dem Blickwinkel vermeidbarer Verletzungen und nicht nachgewiesener Vorteile stärker als bisher in den Blick zu nehmen.

Schlussbemerkung

Zwei betroffene Frauen wandten sich hilfesuchend an GreenBirth e.V. Die Abweisungen ihrer Strafanzeigen als nicht im öffentlichen Interesse liegend bedeuten für sie, in ihrem Erleben missachtet zu werden, die Verletzung ihrer Würde und Nichtanerkennung ihres nachfolgenden körperlichen und seelischen Leidens. Sie hätten sich demzufolge mit dem abzufinden, was sie erlebt haben.
Die Aussagen weiterer Frauen, die an der Online-Befragung teilnahmen zeigen, welche Faktoren für die Ausführung eines Dammschnitts ursächlich waren: Zeitdruck, Uhrzeit, Personalmangel, Informationsdefizit, Einschätzung des Personals, Ungeduld, Übergehen des Willens der gebärenden Frau. Eine Frau erlebte eine vaginal-operative Geburt, zwei Frauen gaben an, das Kind sei sehr groß gewesen. Mehrere Erinnerungen waren ungenau oder widersprüchlich. Mit dieser Befragung wollen wir dazu beitragen, das Thema Dammschnitt aus der Tabuzone herauszuholen.

 

Folgende Schwierigkeiten sind zu überwinden:

Unterschätzung der individuellen Folgen:
Die Familien unterschätzen die individuellen Folgen für die Mutter/die Frau, mögliche Auswirkungen auf den Bondingprozess zum Kind sowie die Partnerschaft. Oft bleiben Frauen unverstanden und mit ihrem Erleben alleine.

Leidensdruck:
Der enorme Leidensdruck dieser Frauen wird nicht wahrgenommen: Mit Aussagen wie „Ich konnte mein Kind nicht lieben“ – „ es gab Zeiten, da wollte ich nicht mehr leben“ -„zwei Korrekturoperationen waren nötig“ – „ich verspüre noch heute Wut und Hass“- „mein Genitalbereich fühlte sich taub an“ – deutet sich an, was einzelne Frauen aushalten und ertragen müssen.

Unsichtbare Wunden:
Seelische Wunden sind unsichtbar. Sie treten nur zutage, wenn die Frauen sich trauen auszusprechen, was sie bewegt: körperliche Beschwerden beim Wasserlassen, Sitzen, Stehen. Berührungsempfindlichkeit und Schmerzen im Intimbereich schränken die Sexualität ein. Das bedeutet Verlust an Lebensqualität. Partnerkonflikte – bis hin zu Trennungen – können die Folge sein.

Unterstützung und Anerkennung beim Tatbestand einer Körperverletzung:
Der Schritt, eine Strafanzeige zu stellen, hängt auch davon ab, ob dafür Unterstützung vom Partner, einer Fachperson, Hebamme oder Ärztin kommt.

 

weiterlesen:
Online-Befragung: Dammschnitt – Bagatelle oder Körperverletzung: Erläuterungen

zum Anfang der Online-Befragung:
Online-Befragung: Dammschnitt – Bagatelle oder Körperverletzung
Erhaltene Antworten bei der Online-Befragung Dammschnitt – Bagatelle oder Körperverletzung
Online-Befragung: Dammschnitt – Auswertung unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien

 

Irene Behrmann (1. Vorsitzende), Anna Groß-Alpers (2. Vorsitzende)

Geschäftsstelle
Altenceller Weg 58, 29331 Lachendorf
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