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Das Haushaltsgesetz als Zeitgesetz.

Zur Bedeutung der zeitlichen Bindungen für das Haushalts- und Staatsschuldenrecht.

AutorHenning Tappe
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheMünsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft 186
Seitenanzahl446 Seiten
ISBN9783428528073
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Das Haushaltsgesetz ist ein Zeitgesetz. Es muss zu einem bestimmten Zeitpunkt verabschiedet sein und ist auf einen bestimmten Zeitraum bezogen und befristet. Jährlichkeit und Vorherigkeit des Haushalts sind klassische Budgetgrundsätze, die durch aktuelle verfassungsgerichtliche Entscheidungen zu den Grenzen der Staatsverschuldung erneut in den Blickpunkt gerückt sind. Henning Tappe analysiert zentrale Fragen des Haushaltsrechts. Welche Rechtsfolgen haben rückwirkende Haushaltsgesetze und Kreditermächtigungen? Können Nachtragshaushalte auch nach Ende des Haushaltsjahres verabschiedet werden und den Haushaltsvollzug genehmigen? Welche Auswirkung hat die im Grundgesetz geforderte Trennung nach Jahren auf die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu einem bestimmten Haushaltsplan? Einen Schwerpunkt legt der Autor auf die Bedeutung der zeitlichen Grenzen für die Kreditfinanzierung staatlicher Haushalte. Mit der langjährigen Praxis der Ausnutzung fortgeltender Kreditermächtigungen befasst er sich ebenso wie mit neueren Erscheinungsformen, etwa kreditfinanzierten Überschüssen und Rücklagen sowie deren Varianten. Tappe zeigt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot hier häufig nicht verletzt wird, dass aber die Saldierung von Krediteinnahmen und Investitionsausgaben über die Grenzen des Haushaltsjahres hinweg als missbräuchliche zeitliche Streckung des Kreditbedarfs verfassungswidrig ist. Für das Problem des asymmetrischen Haushaltsvollzugs, der Überschreitung der Kreditgrenzen im Vollzug, entwirft Tappe das Konzept einer Fehlbetragslösung, die eine Anwendung des Art.115 Abs.1 S.2 GG auch in diesen Fällen ermöglicht und die praktischen Schwierigkeiten einer Bindung an die Ist-Ausgaben überwindet.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einleitung16
1. Teil: Die Zeit im Haushaltsrecht22
§ 1 Prolog: Zeit und Recht22
A. Die Zeit im Recht23
I. Zeit als Rechtsfolge?23
II. Die Zeit als Tatbestandsmerkmal von Rechtsnormen23
B. Das Recht in der Zeit24
I. Die Zeitlichkeit von Rechtsnormen24
II. Zeitloses Recht?27
§ 2 Die Bedeutung der Zeit für den Haushalt30
A. Haushaltsverfassungsrecht und Haushaltsgrundsätze33
I. Systematisierung der Haushaltsgrundsätze33
1. Versuche einer inhaltlichen Systematisierung36
a) Statische und dynamische Prinzipien36
b) Formale und materielle Grundsätze37
c) Kombinierte Systematisierung37
2. Systematisierung nach Rechtsqualität38
II. Bedeutung einfach-rechtlicher Haushaltsgrundsätze39
III. Haushaltsgrundsätze mit Verfassungsrang43
1. Art. 110 Abs. 1 S. 1 GG – Vollständigkeit und Einheit43
a) Non-Affektationsprinzip (Gesamtdeckungsprinzip)45
b) Prinzip der Einzel- bzw. Bruttoveranschlagung48
c) Nettoveranschlagung der Einnahmen aus Krediten50
2. Art. 110 Abs. 1 S. 1 GG – Wahrheit, Klarheit und Genauigkeit52
a) Haushaltswahrheit52
b) Haushaltsklarheit54
c) Genauigkeit und Spezialität55
d) Globale Minderausgaben56
3. Art. 110 Abs. 1 S. 2 GG – Ausgeglichenheit58
a) Materielle Ausgeglichenheit58
b) Formelle Ausgeglichenheit59
aa) Kreditaufnahme als Finanzierungs- und Gestaltungsinstrument59
bb) Kein Verausgabungszwang60
cc) Finanzpsychologische Wirkung?62
4. Art. 110 Abs. 4 S. 1 GG – Bepackungsverbot63
5. Art. 110 Abs. 2 S. 1 GG – Jährlichkeit und Vorherigkeit65
6. Art. 110 Abs. 2 S. 1 GG – Gesetzförmigkeit und Öffentlichkeit67
7. Art. 114 Abs. 2 GG – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit69
IV. Grundsatzgesetzgebung des Bundes (HGrG)71
1. Inhalte des HGrG72
2. Bindungswirkung des HGrG auf Bundesebene73
a) Rangordnung der Rechtsquellen74
b) Universalität der Lex-posterior-Regel?75
c) Änderung des HGrG und Abweichung vom HGrG76
aa) Abweichende Gesetzgebung als Verstoß gegen Art. 109 Abs. 3 GG?78
bb) Verstoß gegen HGrG als Verstoß gegen höherrangiges Recht80
d) Reichweite der Bindungswirkung81
3. Bedeutung des HGrG auf Landesebene83
B. „Zeitliche“ Haushaltsgrundsätze84
I. Das Haushaltsjahr: Jährlichkeit und Jährigkeit85
1. Historische Entwicklung85
a) England87
b) Frankreich89
c) Deutschland91
2. Jährlichkeit und Jährigkeit im geltenden Recht95
a) Funktionen der Jährlichkeit95
b) Haushaltsjahr gleich Kalenderjahr?96
c) Zeitliche Bindung und Spezialität (Jährigkeit)102
d) Trennung nach Jahren und überjährige Betrachtung105
aa) Wirkungen einer Trennung nach Jahren106
bb) Sinn und Zweck einer Trennung nach Jahren108
II. Beschränkungen durch das sog. „Bepackungsverbot“113
1. Rationalisierungs- und Transparenzwirkung114
2. „Bedingungsverbot“ auf Bundes- und Landesebene?117
a) Beteiligung des Bundesrates117
b) Volksgesetzgebung auf Länderebene118
3. Zeitliche Beschränkungen120
a) Haushalts- und Haushaltsnebengesetze120
b) „Bepackung“ bei der Aufnahme von und den Einnahmen aus Krediten124
4. Folgen eines Verstoßes gegen das Bepackungsverbot127
a) Grundsätzlich: Teilnichtigkeit128
b) „Automatische“ Befristung?128
aa) Befristung als Tatbestand und Rechtsfolge?130
bb) Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung132
cc) Keine geltungserhaltende Reduktion133
III. Die „Vorherigkeit“ des Haushalts133
1. Tatsächliche Entwicklung seit 1871136
2. Rechtsregel, Ordnungsgrundsatz oder Sollvorschrift?140
a) Relativierung der Vorgabe durch Art. 111 GG?141
b) Differenzierung nach Verfassungsorganen?142
3. Rechtsfolgen der verspäteten Feststellung des Haushalts143
a) Vollzug: Überbrückung der etatlosen Zeit143
aa) Varianten der Überbrückung144
bb) Vorläufige Haushaltsführung, Art. 111 GG146
(1) Gesetzliche Ermächtigungen vor Feststellung des Haushaltsplans149
(a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit vorläufiger Nothaushaltsgesetze150
(b) Inhalt und Wirkung vorläufiger Nothaushaltsgesetze155
(aa) Alleiniges Initiativrecht der Regierung158
(bb) Grundsatz der Haushaltswahrheit160
(2) Notbewilligungsrecht (Art. 112 GG) während der etatlosen Zeit?161
cc) Nothaushaltsführung als Haushaltsvorgriff167
b) Gesetzgebung: Rückwirkung des verspäteten Haushaltsgesetzes168
aa) Gültigkeit des verspäteten Haushaltsgesetzes169
bb) Rückwirkung des verspäteten Haushaltsgesetzes172
(1) Rückwirkungsverbot im Haushaltsrecht?173
(a) Sinn und Zweck eines Rückwirkungsverbots174
(b) Normen des Haushaltsrechts als leges speciales175
(2) Pflicht zur Haushaltsgesetzgebung als solcher („ob“)176
cc) „Wirkung“ und inhaltliche Bedeutung des rückwirkenden Haushaltsgesetzes178
(1) Bedeutung von „Rückwirkungen“179
(2) „Genehmigung“ des Haushaltsvollzugs?181
(a) Notwendigkeit einer Genehmigung?182
(b) Möglichkeit einer Genehmigung?184
(aa) Keine Heilung der verfassungswidrigen Nothaushaltsführung184
(bb) Keine nachträgliche Verweigerung zulässiger Ausgaben185
(3) Bloße Erfassung des gesamten Haushaltsjahres187
dd) Keine rückwirkende Kreditermächtigung189
(1) Aufnahme von und Einnahmen aus Krediten190
(2) Rückwirkungsverbot in der Systematik des Staatsschuldenrechts192
4. Die „Vorherigkeit“ des Nachtragshaushalts196
a) Relative Vorherigkeit des Nachtrags197
b) Absolute Vorherigkeit des Nachtrags200
aa) Bedeutung und Wirkung des § 33 S. 2 BHO201
bb) Änderung eines außer Kraft getretenen Gesetzes?203
c) Möglichkeit rückwirkender Nachtragshaushalte?206
aa) Nachtragshaushaltsgesetz als Änderungsgesetz207
bb) Vorrang des bestehenden Haushaltsgesetzes209
(1) Bindung an die Ausgabenansätze211
(2) Bindung an die Kreditermächtigung213
cc) Nichtigkeit des verspäteten Nachtragshaushalts215
(1) Systematik der Art. 111 und 112 GG215
(2) Folgenabwägung im Fall des verspäteten Nachtrags217
IV. Haushaltsgrundsätze mit „indirektem“ Zeitbezug218
C. Das Haushaltsgesetz als „Zeitgesetz“219
I. Das Haushaltsgesetz als Gesetz220
1. Die Rechtsnatur des Haushaltsplans222
a) „Nur-formelles“ Gesetz?222
b) Gesetz wie jedes andere223
c) „Nur-historischer“ Streit?225
2. Subordination des Haushaltsplans?227
a) Subordination wegen Bindung der „Verwaltung“?228
b) Haushaltsplan als „Nichtrechtssatz“?229
c) Äußere Vorgaben und Auslegung des Haushaltsgesetzes230
II. Zeitliche Wirkungen des Haushaltsgesetzes234
1. Vor Beginn des Haushaltsjahres234
2. Während des Haushaltsjahres236
a) Vor Verkündung des Haushaltsgesetzes236
b) Nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes237
3. Nach Abschluss des Haushaltsjahres238
a) Außerkrafttreten des Haushaltsgesetzes238
aa) Ableitung aus dem zeitlichen Bepackungsverbot239
bb) (Länder-)Verfassungen ohne zeitliches Bepackungsverbot242
b) Rechtswirkungen nach Ende des Haushaltsjahres244
c) Exkurs: Abstrakte Normenkontrolle nach Ende des Haushaltsjahres245
aa) Auslegung des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG246
bb) Rechtswirkungen des Haushaltsgesetzes247
cc) Maßgeblicher Zeitpunkt: Antragstellung oder Entscheidung?250
2. Teil: Zeitlichkeit der staatlichen Kreditaufnahme252
§ 3 Die „doppelte Zeitlichkeit“ des Staatskredits252
A. Staatsverschuldung als Umverteilung in der Zeit252
I. Verteilung von Nutzen und Lasten254
II. Kreditaufnahme in der Demokratie als „Herrschaft auf Zeit“257
1. Zulässigkeit des Vorgriffs auf die Entscheidungsgewalt zukünftiger Gesetzgeber259
2. Grenzen der Staatsverschuldung als Zukunftssicherung261
B. Die „Zeitlichkeit“ der verfassungsrechtlichen Kreditgrenze263
I. Normallage: Art. 115 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GG264
1. Einnahmen aus Krediten264
a) „Aufnahme von“ und „Einnahmen aus“ Krediten265
b) Kreditbegriff des Art. 115 Abs. 1 GG266
c) Kreditaufnahme bei Gebietskörperschaften268
2. Ausgaben für Investitionen271
a) „Historischer“ Begriff der Bruttoinvestitionen271
b) Kritik am geltenden Investitionsbegriff274
aa) Nettoinvestitionen: Berücksichtigung von Abschreibungen und Desinvestitionen274
bb) Cashflow-Orientierung des geltenden Haushaltsrechts276
(1) Ex-ante-Sicht278
(2) Keine Erfassung der Veränderungen im Bestand278
(3) Spezifischer staatsschuldenrechtlicher Investitionsbegriff?279
cc) Berücksichtigung von Desinvestitionen283
3. Das „Junktim“ des Art. 115 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GG285
a) Realitätsgerechte Planung als Voraussetzung für die Kreditgrenze286
b) Geltung der Kreditgrenze bei asymmetrischem Haushaltsvollzug286
aa) Wortlaut des Art. 115 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GG: „Veranschlagte Ausgaben“287
bb) Teleologische und systematische Argumente für eine Bindung des Vollzugs289
cc) Praktische Schwierigkeiten einer Bindung an die Ist-Ausgaben290
dd) Auswege: Haushaltswahrheit und Fehlbetragslösung293
c) Verbot der überjährigen Saldierung von Einnahmen aus Krediten und Ausgaben für Investitionen295
d) Bedeutung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts für die Kreditaufnahme in der „Normallage“296
aa) Begriff der „Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“297
bb) Auswirkungen für die Kreditaufnahme in der Normallage298
II. Störungslage: Art. 115 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GG301
1. Materielle Voraussetzungen301
a) Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum302
b) Exkurs: Landeskompetenz zur Feststellung und Abwehr einer Störung?302
2. Formelle Voraussetzungen: Darlegungslast305
a) Diagnose der „Störung“307
b) Absicht der „Abwehr“307
c) Prognose der Eignung von Abwehrmaßnahmen308
3. Kritik an der Ausnahme des Art. 115 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GG309
4. Zeitliche Bedeutung: Konjunkturzyklus vs. Haushaltsjahr310
a) Vorverlagerung der „Abwehr“?310
b) Abwehr einer während des Haushaltsjahres auftretenden Störung312
§ 4 Umgehung der Kreditgrenzen: Zeitliche Streckung des Kreditbedarfs314
A. Vor- und Rückgriff auf Kreditermächtigungen315
I. Fortgeltende Kreditermächtigungen (Restkredite)315
1. Kreditermächtigungen im Haushaltsgesetz316
a) Sparen der Kreditermächtigung nach § 2 Abs. 1 HG317
b) Sparen der Kreditermächtigung nach § 2 Abs. 2 HG?318
2. Regelungsgehalt des § 18 Abs. 3 BHO (§ 13 Abs. 2 HGrG)320
a) Verstoß gegen Art. 110 Abs. 4 S. 2 GG: „Haushaltsgesetz“?320
b) Kontinuierliche Kreditwirtschaft vs. Kreditermächtigungspolster322
aa) Unzulässigkeit des Anhäufens von Kreditermächtigungen („Fifo-Methode“)324
bb) Nochmals: Geltung der Kreditgrenze im Haushaltsvollzug325
cc) Bedeutung des § 18 Abs. 3 BHO im staatsschuldenrechtlichen Kontext326
(1) Nothaushaltsrecht: „sonstige Quellen“ i. S. d. Art. 111 Abs. 2 GG328
(a) Kontinuierliche Haushalts- und Kreditwirtschaft328
(b) Anrechnung auf die Kreditermächtigung des neuen Haushaltsjahres330
(c) Kreditermächtigungen für Tilgungen in der etatlosen Zeit331
(2) Kreditfinanzierung von Ausgaberesten i. S. d. § 19 BHO332
(a) Erweiterung des zeitlichen Geltungsbereichs332
(b) Haushaltswirtschaftliche Kontinuität durch Bildung von Ausgaberesten333
(c) Umbuchung von Einnahmen aus Krediten335
(3) Finanzierung von Ausgaben späterer Haushaltsjahre? – § 2 Abs. 9 HG336
(a) Bedeutung und Regelungstechnik des § 2 Abs. 9 HG337
(b) Inanspruchnahme für beliebige Ausgaben des nächsten Haushaltsjahres339
(c) Überbrückung der Zeit bis zu einem Nachtragshaushalt341
3. Folgerungen für die Inanspruchnahme fortgeltender Kreditermächtigungen343
II. Vorgriffskreditermächtigungen (Vorratskredite)345
1. Sinn und Zweck der Vorgriffsermächtigung345
a) Finanzierung von Ausgaben zu Beginn des Folgejahres346
b) Wirtschaftlichkeit einer verfrühten Kreditaufnahme?347
2. Missbrauch von Vorgriffsermächtigungen348
B. Kreditfinanzierte Überschüsse350
I. Kassenmäßige Überschüsse bei kreditfinanzierten Haushalten351
1. Bedeutung des Gesamtdeckungsprinzips, §§ 8 S. 1 BHO, 7 S. 1 HGrG?353
a) „Kreditfinanzierter Überschuss“: Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben?353
b) Gesamtdeckungsprinzip bei Bildung eines Überschusses im Auslaufzeitraum354
2. Einfach-rechtliche Fiktion der Kreditfinanzierung358
a) Subsidiarität der Kreditaufnahme im Haushaltsvollzug358
b) Verwendung von Überschüssen, § 25 Abs. 2 BHO360
II. Spitze Abrechnung der Krediteinnahmen zum Jahreswechsel363
III. Zeitliche Streckung des Bedarfs durch Fehlbeträge365
C. Kreditfinanzierte Rücklagen366
I. Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen367
II. Zuführungen von Kreditmitteln an Rücklagen368
1. Gesamtdeckungsgrundsatz und Funktion der „kreditfinanzierten Rücklage“368
2. Wirtschaftlichkeit der Rücklagenbildung bei teilweiser Kreditfinanzierung371
a) Geltung der Wirtschaftlichkeit für Gesetzgebung und Vollzug372
b) Unwirtschaftlichkeit der Rücklage aufgrund Zinsschadens?374
III. Missbrauch durch bloße Umbuchung von Krediteinnahmen376
IV. Varianten der „Rücklagenwirtschaft“380
1. Kommunalkreditierung in Länderhaushalten380
a) Kreditierung und Stundung in der nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzierung 2003–2006381
b) Kreditierung zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts?383
2. Weitere Varianten: Nebenhaushalte und Veräußerungen387
§ 5 Epilog: (Zeitliche) Grenzen des Staatsschuldenrechts388
3. Teil: Abschließende Bewertung392
§ 6 Zusammenfassung392
Anhang402
Anhang 1: Schuldenstand und Anteil der Zinsausgaben (ohne Nachträge)402
Anhang 2: Verkündung der Bundeshaushaltsgesetze 1949–2008404
Anhang 3: Schematische Darstellung der nordrhein-westfälischen Überschuss- und Rücklagenwirtschaft in den Haushaltsjahren 1999–2002408
Literaturverzeichnis410
Personen- und Sachwortregister435

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