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E-Book

Der GmbH-Geschäftsführer

Was Geschäftsführer und Manager wissen müssen

AutorChristoph Abeln, Jutta Glock
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl237 Seiten
ISBN9783409142601
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis59,95 EUR

Autorin und Autor behandeln alle rechtlichen Fragen zu Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers. Ihre Darstellung ist komprimiert, praxisbezogen und enthält keine juristische Fachdiskussion.

Dr. Jutta Glock und Dr. Christoph Abeln sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Sozietät Abeln Glock & Partner Fachanwälte für Arbeitsrecht.  

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Leseprobe

§ 30 GmbHG (S. 175-177)

(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden.

(2) Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Die Zurückzahlung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen, nachdem der Rückzahlungsbeschluss durch die im Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen der Gesellschaft bestimmten öffentlichen Blätter und in Ermangelung solcher durch die für die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister bestimmten öffentlichen Blätter bekanntgemacht ist. Im Fall des § 28 Abs. 2 ist die Zurückzahlung von Nachschüssen vor der Volleinzahlung des Stammkapitals unzulässig. Zurückgezahlte Nachschüsse gelten als nicht eingezogen.

§ 31 GmbHG

(1) Zahlungen, welche den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.

(2) War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur insoweit verlangt werden, als sie zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist.

(3) Ist die Erstattung von dem Empfänger nicht zu erlangen, so haften für den zu erstattenden Betrag, soweit er zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, die übrigen Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt.

(4) Zahlungen, welche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zu leisten sind, können den Verpflichteten nicht erlassen werden.

(5) Die Ansprüche der Gesellschaft verjähren in den Fällen des Absatzes 1 in zehn Jahren sowie in den Fällen des Absatzes 3 in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zahlung, deren Erstattung beansprucht wird, geleistet ist. In den Fällen des Absatzes 1 findet § 19 Abs. 6 Satz 2 entsprechende Anwendung.

(6) Für die in den Fällen des Absatzes 3 geleistete Erstattung einer Zahlung sind den Gesellschaftern die Geschäftsführer, welchen in betreff der geleisteten Zahlung ein Verschulden zur Last fällt, solidarisch zum Ersatz verpflichtet. Die Bestimmungen in § 43 Abs. 1 und 4 finden entsprechende Anwendung.

§ 32 GmbHG

Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.

§ 32a GmbHG

(1) Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), statt dessen ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen.

(2) Hat ein Dritter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, statt dessen ein Darlehen gewährt und hat ihm ein Gesellschafter für die Rückgewähr des Darlehens eine Sicherung bestellt oder hat er sich dafür verbürgt, so kann der Dritte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur für den Betrag verhältnismäßige Befriedigung verlangen, mit dem er bei der Inanspruchnahme der Sicherung oder des Bürgen ausgefallen ist.

(3) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für andere Rechtshandlungen eines Gesellschafters oder eines Dritten, die der Darlehensgewährung nach Absatz 1 oder 2 wirtschaftlich entsprechen. Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit zehn vom Hundert oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
1 Drei Beispielsfälle zum Einstieg – Was wollen Sie wissen?12
1.1 Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer (und wieder zurück?)12
1.2 Teure Personalplanung13
1.3 Die Wurzel allen Übels13
2 Beginn der Geschäftsführertätigkeit16
2.1 Unterscheidung Organ-/Anstellungsverhältnis16
2.1.1 Organstellung16
2.1.2 Anstellungsverhältnis16
2.2 Begründung der Organstellung durch wirksame Bestellung17
2.2.1 Bestellungskompetenz17
2.2.1.1 Grundsätzliches17
2.2.1.2 Sonderfälle18
Gerichtliche Bestellungskompetenz18
Bestellungskompetenz bei einer mitbestimmten GmbH18
2.2.2 Gesetzliche Anforderungen an die Person des Geschäftsführers19
2.2.2.1 Erfordernis des § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG19
2.2.2.2 Fehlen von Ausschlussgründen19
2.2.2.3 Satzungsrechtliche Anforderungen20
2.2.3 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Bestellung20
2.3 Das Anstellungsverhältnis21
2.3.1 Rechtsnatur des Anstellungsvertrages und Auswirkungen auf den Status des Geschäftsführers22
2.3.1.1 Der Geschäftsführer – ein Arbeitnehmer?22
2.3.1.2 Stellungnahme23
2.3.1.3 Ausnahmefälle24
Fälle der Drittanstellung25
Sonderfall „Ruhendes Arbeitsverhältnis“26
2.3.2 Form des Anstellungsvertrages27
2.3.3 Parteien des Anstellungsvertrages28
2.3.3.1 Regelfall28
2.3.3.2 Drittanstellungsfälle29
2.3.3.3 Mitbestimmte GmbH30
2.3.4 Rangordnung Anstellungsvertrag – Gesellschaftsrechtliche Vorgaben30
2.3.5 Der fehlerhafte Anstellungsvertrag31
2.3.6 Essentials des Anstellungsvertrages33
2.3.6.1 Pflichten und Verantwortlichkeiten33
2.3.6.2 Vertragliche Beschränkung der Geschäftsführerbefugnis33
2.3.6.3 Der Sonderfall des § 181 BGB34
Regelung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer36
Beschränkung der Verantwortlichkeiten37
2.3.7 Vergütung38
2.3.7.1 Grundsätzliches38
2.3.7.2 Steuerliche Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer40
2.3.7.3 Anpassung der Vergütung42
2.3.7.4 Vermögenswirksame Sonderabsprachen43
Versicherungen zu Gunsten des Geschäftsführers43
Dienstwagen43
2.3.8 Betriebliche Altersversorgung45
2.3.8.1 Grundsätzliches45
2.3.8.2 Formen der betrieblichen Altersversorgung46
Direktzusage47
Direktversicherung48
Gehaltsumwandlung48
Leistungsgewährung über Pensions- oder Unterstützungskasse49
2.3.8.3 Inhalt der Altersvorsorgevereinbarungen49
Allgemeine Anforderungen49
Vom beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachtende Besonderheiten50
2.3.9 Befristung53
2.3.10 Arbeitszeit/Nebentätigkeit53
2.3.11 Wettbewerbsverbot54
2.3.11.1 Während des Anstellungsverhältnisses54
2.3.11.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses56
2.3.11.3 Steuerrechtliche Besonderheiten eines Wettbewerbsverbotes beim Gesellschafter-Geschäftsführer57
2.3.12 Freistellungsabreden58
3 Die Haftung des Geschäftsführers60
3.1 Abgrenzung zwischen haftungsrechtlich relevantem Verhalten und haftungsrechtlich irrelevanten unternehmerischen Fehlentscheidungen60
3.2 Grundlegendes zur Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft61
3.2.1 Gesetzliche Aufgaben62
3.2.2 Weisungen62
3.2.3 Zustimmungskatalog63
3.2.4 Haftung und Pflichten gegenüber der Gesellschaft63
3.2.5 Haftung bei mehreren Geschäftsführern64
3.3 Haftungsmaßstab gegenüber der Gesellschaft65
3.3.1 Grundsätzliches65
3.3.2 Modifizierung des Haftungsmaßstabs66
3.3.3 Ressortverteilung66
3.3.4 Freistellungsvereinbarung66
3.3.5 Einwand des Mitverschuldens68
3.3.6 Entlastungsbeschluss68
3.3.7 Verjährung des Anspruchs69
3.3.8 Amtsniederlegung69
3.4 Haftung bei der Vor-GmbH71
3.5 Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG72
3.6 Kernpflichten des Geschäftsführers als Grundlage für seine Haftung72
3.6.1 Auskunftspflichten73
3.6.2 Treuepflicht74
3.6.3 Gesellschaftsrechtliche Organisationspflichten76
3.6.4 Buchführungspflicht78
3.6.5 Insolvenzantragspflicht78
3.6.6 Haftung für fehlerhafte (Waren-)Kreditvergabe80
3.6.7 Haftung im Personalbereich80
3.6.7.1 Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch81
3.6.7.2 Befristete Arbeitsverträge82
3.6.7.3 Beteiligung des Betriebsrates83
3.6.7.4 Karrierekiller im Betriebsverfassungsgesetz84
3.7 Haftung des Geschäftsführers gegenüber den GmbH-Gesellschaftern85
3.8 Darlegungs- und Beweislast87
3.9 Beschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen88
3.10 Haftung gegenüber Dritten89
3.10.1 Haftung bei Vertragsschluss89
3.10.2 Rechtsscheinhaftung91
3.10.3 Verstoß gegen interne Verfügungsbeschränkungen91
3.10.4 Haftung wegen Verschweigen der Insolvenzreife92
3.10.5 Haftung wegen Insolvenzverschleppung92
3.10.6 Bürgenhaftung95
3.10.7 Pflichten und Haftung im Sozialrecht98
3.10.7.1 Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen98
3.10.7.2 Vorsorge zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz98
3.10.8 Haftung für Steuerschulden99
3.10.9 Deliktische Haftung102
3.10.10 Produkthaftung105
3.10.10.1 Zivilrechtliche Ebene105
3.10.10.2 Strafrechtliche Ebene107
3.10.11 Haftung wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln108
3.11 Strafrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers108
3.11.1 Geschäftsführer einer im städtischen Alleinbesitz befindlichen GmbH110
3.11.2 Verletzung der Geheimhaltungspflicht111
3.11.3 Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen112
3.11.4 Anzeigepflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals112
3.11.5 Verspäteter Insolvenzantrag112
3.11.6 Untreue zum Nachteil der GmbH113
3.11.7 Betrug113
3.11.8 Kreditbetrug115
3.11.9 Bankrott115
3.11.10 Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung116
3.11.11 Falsche Angaben gegenüber dem Handelsregister117
3.11.12 Unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der GmbH118
3.11.13 Strafrechtliche Haftung bei mehreren Geschäftsführern und Delegation118
3.11.14 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder119
3.11.15 Umweltstraftaten119
3.11.16 Ordnungswidrigkeiten120
3.12 Corporate Governance und Risikomanagement123
3.12.1 Zusammenarbeit von Gesellschaftern und Geschäftsführung125
3.12.2 Aufgaben und Zuständigkeit der Geschäftsführung126
3.12.3 Interessenkonflikte126
3.13 Korruptionsbekämpfung und Ausschlussregister127
3.14 D & O Versicherung für den Geschäftsführer129
3.14.1 Konfliktsituation – Der Geschäftsführer als Zeuge für sein eigenes Fehlverhalten130
3.14.2 Schutzmechanismus für den Versicherer – Risiko für den Geschäftsführer131
3.14.3 Der Schaden – Was ist versichert?132
3.14.4 Schadensersatzansprüche des Geschäftsführers gegen die Gesellschaft133
3.14.5 Anzeigepflichten von Gefahrerhöhungen während der Versicherungsdauer134
3.15 Die Haftung des Geschäftsführers bei Unternehmenskäufen und -verkäufen134
3.15.1 Aufklärungspflichten134
3.15.2 Befugnisse des Geschäftsführers137
3.15.3 Pflichtverletzung138
3.15.4 Der Mantel-Kauf139
3.15.5 Unternehmerische Freiheit und Grenzen141
4 Beendigung der Geschäftsführertätigkeit142
4.1 Beendigung der organschaftlichen Bestellung des Geschäftsführers142
4.1.1 Widerruf der Geschäftsführerbestellung142
4.1.1.1 Grundsätzliches142
4.1.1.2 Zuständigkeit143
4.1.1.3 Abberufung durch die Gesellschafterversammlung144
Grundsätzliches144
Abberufung aus wichtigem Grund145
Streit über die Wirksamkeit von Widerrufsbeschlüssen146
4.1.1.4 Amtsniederlegung150
4.1.2 Andere Beendigungsmöglichkeiten151
4.2 Beendigung des Anstellungsvertrages151
4.2.1 Kündigung des Anstellungsvertrages151
4.2.1.1 Ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages seitens der Gesellschaft152
Grundsätzliches152
Zuständigkeit152
Form153
Frist153
4.2.1.2 Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages seitens der Gesellschaft154
Grundsätzliches154
Zuständigkeit155
Erfordernis eines wichtigen Grundes155
Kündigungsfrist158
4.2.1.3 Kündigung des Anstellungsvertrages durch den Geschäftsführer159
Empfangszuständigkeit159
Wichtiger Grund aus Sicht des Geschäftsführers160
4.2.1.4 Rechtsfolgen der Kündigung161
4.2.2 Aufhebung des Anstellungsvertrages161
4.2.2.1 Abfindungsregelungen162
4.2.2.2 Wettbewerbsverbote165
4.2.2.3 Dienstwagen165
4.2.2.4 Freistellung im Aufhebungsvertrag166
4.2.2.5 Ansprüche aus Altersversorgung167
4.2.3 Andere Beendigungsgründe168
4.3 Prozessuale Besonderheiten169
4.4 Checkliste für einen an Trennung denkenden Geschäftsführer169
5 Ausgewählte Gesetzestexte172
5.1 Auszug aus dem GmbH-Gesetz172
5.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch187
5.3 Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz192
5.4 Auszug aus dem Arbeitsgerichtsgesetz199
5.5 Auszug aus dem Betriebsrentengesetz202
5.6 Auszug aus dem Strafgesetzbuch206
5.7 Auszug aus der Insolvenzordnung211
5.8 Auszug aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz212
5.9 Auszug aus dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG)214
6 Deutscher Corporate Governance Kodex217
Weiterführende Literatur230
Stichwortverzeichnis232
Die Autoren237

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