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Die vorstandsinterne Delegation von Aufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft nach § 64a VAG

AutorChristian Faust
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
Erscheinungsjahr2013
ReiheDüsseldorfer Reihe 14
Seitenanzahl252 Seiten
ISBN9783862982325
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis37,99 EUR
Nicht nur die Vorstände von Versicherungsaktiengesellschaften stehen vor dem Problem, dass sie einerseits einen stattlichen Aufgabenumfang zu bewältigen haben, aber ihnen andererseits bereits bei einer vorstandsinternen Weitergabe bestimmter Aufgaben enge Grenzen gesetzt werden. Die Grenzziehung zwischen der rechtlich zulässigen Delegation und den nicht übertragbaren Leitungsaufgaben erweist sich oftmals als schwierig. Das für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsame Spannungsverhältnis wird durch das Werk von Christian Faust in Bezug auf die Aufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft nach § 64a VAG aufgelöst. Der Arbeit ist zunächst ein kurzer Überblick über die Historie des Lamfalussy-Verfahrens vorangestellt, das von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsentwicklungen im Bereich des § 64a VAG ist. Ihm folgt neben einer Darstellung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung und einer grundsätzlichen Untersuchung der vom Gesamtvorstand zwingend wahrzunehmender Leitungsaufgaben, eine Ausarbeitung der Leitungsbestandteile des § 64a VAG, die nicht vorstandsintern delegiert werden dürfen. Dabei geht der Autor auch auf das Verhältnis der einschlägigen versicherungsaufsichts- zu den gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowie die Rolle der Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) ein, die als branchentypischer Mindeststandard im Risikomanagement qualifiziert wird. Es wird widerlegt, dass mit der Einführung des § 64a VAG sämtliche Vorstandsmitglieder über fachliche Spezialkenntnisse im Risikomanagement verfügen müssen und im Falle einer vorstandsinternen Delegation gesteigerten Überwachungspflichten ausgesetzt sind.

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Inhaltsverzeichnis
Die vorstandsinterne Delegation von Aufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft nach § 64a VAG1
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Kapitel 1 – Einführung18
§ 1 Einführung und Ziel der Arbeit18
§ 2 Gang der Untersuchung23
§ 3 Gesetzesänderungen durch die 10. VAG-Novelle24
Kapitel 2 –Die Historie des Lamfalussy-Verfahr28
§ 4 Einleitung28
§ 5 Die Historie des Lamfalussy-Verfahre29
I. Komitologieverfahren29
1. Rechtslage vor dem Vertrag von Lissabon30
2. Rechtslage nach dem Vertrag von Lissabon32
a) Delegierte Rechtsakte32
b) Durchführungsrechtsakte34
II. Finanzdienstleistungen: Abstecken eines Aktionsrahmens35
III. Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan37
IV. Ausschuss der Weisen37
V. Entwicklung des Lamfalussy-Verfahrens38
VI. Ausweitung des Lamfalussy-Verfahrens39
VII. Überprüfung des Lamfalussy-Verfahrens 2004 und 200743
VIII. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der de Larosière-Bericht43
IX. Der Weg zu einer neuen Architektur der europäischen Finanzaufsicht45
1. Vorschläge der Kommission45
a) ESRC45
b) ESFS46
2. Legislativvorschläge der Kommission48
3. Annahme der Gesetzgebungsakte49
X. Das Lamfalussy-Verfahren in der neuen Finanzaufsicht51
XI. Abschließende Zusammenfassung57
Kapitel 3 – Der Grundsatz der Gesamtverantwortung58
§ 6 Inhalt und dogmatische Einordnung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung58
I. Einleitung58
II. Allgemeiner Inhalt des Grundsatzes der Gesamtverantwortung58
III. Dogmatische Einordnung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung61
1. § 76 I AktG61
2. Kollegialorgan und Amtsstellung61
3. § 77 Abs. 1 AktG62
4. Stellungnahme62
IV. Zwischenergebnis63
§ 7 §§ 91 Abs. 2 AktG, 64a VAG und der Grundsatz der Gesamtverantwortung64
I. Einleitung64
II. Rechtsunsicherheiten bei der Bestimmung der Leitungsaufgaben der §§ 91 Abs. 2 AktG, 64a VAG und das Spannungsverhältnis zwischen Leitungsaufgaben und Delegationserfordernissen65
III. Zwischenergebnis68
§ 8 Grundsätzliches: Die Vorbereitung, Entscheidung und Durchführung von Leitungsaufgaben68
I. Einleitung68
II. Der allgemeine Leitungsbegriff69
III. Generelle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leitungsaufgaben72
1. Literatur73
2. Rechtsprechung75
a) Landgericht Berlin75
b) Bundesgerichtshof76
c) Verwaltungsgericht Frankfurt am Main79
3. Stellungnahme80
a) Vorbereitung80
b) Entscheidung81
c) Durchführung83
aa) Ermessensfreie Leitungsaufgaben84
bb) Ermessensbedürftige Leitungsaufgaben85
IV. Zwischenergebnis87
Kapitel 4 – Die gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Regelungen zum Risikomanagement einer Versicherungsaktiengesellschaft und ihr Verhältnis zueinander90
§ 9 Die Konkretisierung des Gesellschaftsrechts durch das Aufsichtsrecht und die Rolle der MaRisk VA90
I. Einleitung90
II. Ausgangslage90
III. Das Verhältnis von § 91 Abs. 2 AktG und § 64a VAG93
1. Ansichten der Rechtsprechung und der Literatur94
2. Stellungnahme97
IV. § 64a VAG und das Prinzip der gemeinsamen Leitungsverantwortung105
V. MaRisk VA107
VI. Zwischenergebnis112
Kapitel 5 – Die Leitungsaufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft als Grenzen der vorstandsinternen Delegation114
§ 10 Die Leitungsaufgaben des § 64a VAG114
I. Einführung114
II. Die Organisationsvorschrift des § 64a VAG114
III. Die allgemeinen Leitungsaufgaben des § 64a VAG116
1. Wörtliche Auslegung des § 64a VAG117
2. Historische Auslegung120
a) Modifikation des Grundsatzes der Gesamtverantwortung122
b) Anforderungen an die fachlichen Grundkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung der Angemessenheit und ihr Einfluss auf die Bestimmung des Umfangs der Leitungsaufgaben122
aa) Konkrete Anforderungen an die fachlichen Grundkenntnisse124
(1) MaRisk VA als branchentypischer Mindeststandard125
(2) Das Erfordernis spezieller Fachkenntnisse als Ausschlusskriterium für eine Leitungsaufgabe130
bb) Konkrete Anforderungen an die Beurteilungsfähigkeit der Angemessenheit132
cc) Konsequenzen134
3. Eingrenzung der allgemeinen Leitungsaufgaben des § 64a VAG135
a) Eingrenzung durch den Grundsatz der Materialität136
b) Eingrenzung durch eine Begrenzung auf die Organisation138
4. Zwischenergebnis141
IV. Die konkreten Leitungsaufgaben des § 64a VAG142
1. Risikostrategie142
a) Anforderungen142
b) Leitungsbestandteile147
aa) Entwicklung der Risikostrategie147
bb) Jährliche Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie149
cc) Berücksichtigung des branchenüblichen Mindeststandards150
dd) Beschlussfassung über die Geschäfts- und die Risikostrategien und deren Angemessenheit152
c) Zusätzliche Anforderung der MaRisk VA: Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan152
2. Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen zur Überwachung und Kontrolle157
a) Aufbauorganisatorische Regelungen158
aa) Funktionstrennung zur Vermeidung von Interessenskonflikten159
bb) Festzulegende Aufgaben und Verantwortlichkeiten160
(1) Unabhängige Risikocontrollingfunktion163
(2) Geschäftsbereiche166
(3) Geschäftsleitung167
b) Ablauforganisatorische Regelungen174
aa) Inhalt der ablauforganisatorischen Regelungen174
bb) Freigabe der ablauforganisatorischen Regelungen176
cc) Steuerung und Überwachung von Geschäftsabläufen mitwesentlichen Risiken177
dd) Angemessene Personal- und Mittelausstattung178
ee) IT-Systeme und IT-Prozesse179
ff) Freigabe neuer Produkte181
gg) Leitlinien zur Organisationsentwicklung183
3. Steuerungs- und Kontrollsystem184
a) Risikotragfähigkeitskonzept und Limitsystem184
aa) Risikotragfähigkeitskonzept184
bb) Limitsystem190
b) Prozesse zur Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung, -steuerung und -überwachung194
c) Unternehmensinterne Kommunikation über wesentliche Risiken195
d) Risikobericht
197
4. Interne Revision200
5. Interne Kontrollen205
6. Entscheidungen über Funktionsausgliederungen im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 4 VAG206
7. Notfallplanung
209
8. Angemessene Information und Dokumentation210
9. Risikomanagement der wesentlichen Risiken auf Ebene der Versicherungsgruppe212
10. Dokumentation und Aufbewahrungspflichten213
11. Erstellung eines Risikoberichts – § 55c VAG213
§ 11 Der Kernbereich der Leitungsaufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft214
I. Nicht delegierbare Leitungsaufgaben des Risikomanagements214
II. Vorstandsintern delegierbare Aufgaben des Risikomanagements217
Kapitel 6 – Überwachungspflichten im Falle einer vorstandsinternen Delegation220
§ 12 Überwachungspflichten der übrigen Vorstandsmitglieder220
I. Einleitung220
II. § 64a VAG und das Prinzip der gegenseitigen Überwachung220
1. Umfang der Kontrollpflicht nach dem AktG220
a) Gesteigerte Überwachungspflichten im Tagesgeschäft222
b) Gesteigerte Überwachungspflichten in Krisensituationen224
c) Gesteigerte Kontrollpflichten von Vorstandsmitgliedern sachnaher Ressorts226
2. Gesteigerte Anforderungen an die Überwachungspflicht durch § 64a VAG und die MaRisk VA?230
Kapitel 7 – Zusammenfassende Thesen232
§ 13 Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen232
I. Grundsatz der Gesamtverantwortung232
II. §§ 91 Abs. 2 AktG, 64a VAG im Lichte des Grundsatzes der Gesamtverantwortung232
III. Konkretisierung des Gesellschaftsrechts durch das Aufsichtsrecht233
IV. Allgemeine Leitungsaufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft233
V. Konkrete Leitungsaufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft234
VI. Überwachungspflichten im Falle einer vorstandsinternen Delegation234
Literaturverzeichnis236
Materialien256

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