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Energieausweis - Das große Kompendium

Grundlagen - Erstellung - Haftung

AutorAndreas Weglage, Bernd Pauls, R Schmelich, Stefan Pauls, Thomas Gramlich, Tobias Jasef
VerlagVieweg+Teubner (GWV)
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl569 Seiten
ISBN9783834893901
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis38,66 EUR
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert nun eine wesentlich verschärfte Umsetzung der EG Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Zugleich ist auch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009) in Teilen ebenfalls erheblich geändert und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmegesetz) neu eingeführt worden. Auch die rechtliche Bewertung von Energieausweisen, insbesondere die daraus resultierende Haftung, gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Das Kompendium zum Energieausweis führt Architekten, Ingenieure, Handwerker, Gerichte, Rechtsanwälte, Sachverständige und alle, die sich mit dem Verkauf, der Vermietung, der Verwaltung und der Bewertung von Immobilien befassen, in das komplexe Thema ein, beleuchtet die technischen und rechtlichen Aspekte und liefert das notwendige Handwerkszeug zur Erstellung und Bewertung von Energieausweisen.

Rechtsanwalt Andreas Weglage, Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Dozent
Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gramlich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz,
Dipl. Ing. (FH) Ralf Schmelich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, zertifizierter Bausachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden
Dipl. Ing. (FH) Bernd Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN)
Dipl. Ing. (FH) Stefan Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN)
Rechtsanwalt Tobias Jasef, Dozent

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Leseprobe
8 Rechtliche Grundlagen (S. 207-208)

8.1 Richtlinie 2002/91/EG

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird auch kurz „EU-Gebäuderichtlinie” genannt. Sie ist der rechtliche Ausgangspunkt für die Einführung des Energieausweises in Deutschland.

8.1.1 Das Verhältnis des europäischen Rechts zum nationalen Recht

Das Verhältnis des europäischen Rechts, auch Gemeinschaftsrecht genannt, zum nationalen Recht wird seit jeher kontrovers diskutiert. Das Gemeinschaftsrecht enthält keine ausdrückliche Kollisionsnorm, die diese Frage regelt. Auch die meisten Verfassungen der Mitgliedsstaaten enthalten keinerlei entsprechende Regelungen. Die Europäische Union kann aber nur funktionieren, wenn eine einheitliche Geltung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten durch einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem jeweiligen nationalen Recht gewährleistet ist.

Die Verzahnung des Gemeinschaftsrechts mit dem nationalen Recht


Das Gemeinschaftsrecht und die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten stehen sich grundsätzlich als jeweils eigenständige und getrennte Rechtsordnungen gegenüber. Da diese grundsätzlich unabhängigen Rechtsordnungen sich aber gegenseitig durchdringen und voneinander abhängig sind, spricht man heute von einer „Verzahnung“ des Gemeinschaftsrechts mit dem einzelnen nationalen Recht der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Diese Verzahnung ergibt sich insbesondere daraus, dass das Gemeinschaftsrecht einerseits des nationalen Vollzuges bedarf und andererseits die Anwendung des nationalen Rechts teilweise begrenzt.

Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht


Ungeachtet der Verzahnung der verschiedenen Rechtsordnungen besteht Einigkeit darüber, dass das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Hierbei ist streitig, ob es sich um einen Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts handelt.

Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts


Ein Geltungsvorrang würde dazu führen, dass bei einem Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht das Gemeinschaftsrecht angewendet würde und das nationale Recht nichtig wäre. Ein nichtiges Gesetz wird so behandelt, als gäbe es dieses gar nicht. Bei einem Anwendungsvorrang wäre in einem solchen Fall das nationale Recht weiterhin wirksam und dürfte nur in den Kollisionsfällen nicht angewendet werden. Das nationale Recht würde dann lediglich in diesen Fällen durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt werden. Der Lehre vom Anwendungsvorrang ist der Vorzug zu geben, da die „verdrängten“ nationalen Gesetze gegenüber Drittstaaten, welche nicht Mitglied der Europäischen Union oder der Europäischen Gemeinschaften sind, weiterhin Geltung haben würden.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 3. Auflage6
Vorwort zur 2. Auflage7
Vorwort zur 1. Auflage8
Inhaltsverzeichnis11
1 Der Energieausweis15
1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energie-ausweises15
1.2 Erläuterungen der fachlichen Teile der Rechtsvorschriften19
1.3 Der dena-Energiepass27
1.4 Der Energieausweis nach EnEV 200738
1.5 Der Energieausweis nach EnEV 200941
1.6 Der Energieausweis nach DIN V 18 59943
1.7 Ziele des Energieausweises44
2 Praktische Erstellung des Energieausweises46
2.1 Maßeinheiten und Kenngrößen46
2.2 Datenaufnahme48
2.3 Zonierung, Systemgrenzen, Hüllflächen, das beheizte Gebäudevolumen und Bezugsflächen55
2.3.1 Zonierung von Gebäuden55
2.3.2 Systemgrenzen57
2.3.3 Ermittlung der Bezugsflächen71
2.4 Berechnungsverfahren72
2.4.1 Allgemeines72
2.4.2 Berechnungsverfahren für Wohngebäude nach Absatz 2 der Anlage 1 (EnEV)72
2.4.3 Berechnung der Wohngebäude nach DIN V 1859975
2.4.4 Wohngebäude verbrauchsorientiert79
2.4.5 Nichtwohngebäude80
2.5 Klimadaten85
2.6 Modernisierungshinweise86
3 Berechnungsbeispiel88
3.1 Bedarfsausweis88
3.1.1 Randbedingungen96
3.1.2 Warmwasser100
3.1.3 Anlagenbewertung nach DIN 4701 Teil 10 für ein Gebäude mit norma-len Innentemperaturen101
3.2 Verbrauchsausweis107
4 Baukonstruktive Grundlagen – Wärmeumfassende Gebäudehüllflächen111
4.1 Dächer111
4.2 Decken120
4.3 Wände129
4.4 Fenster und Türen137
5 Gebäudetechnik141
5.1 Energienutzung und Energieverbrauch141
5.2 CO2-Problematik145
5.3 Kennwerte des Wärmeenergieverbrauchs146
5.4 Heizungstechnische Anlagen147
5.5 Energetische Bewertung von Heizungsund Raumluft-technischen Anlagen165
5.6 Lüftungstechnik173
6 Bauwerkskenndaten und Typologien178
6.1 Gebäudetypologien, Bauteiltabellen und Material-kenndaten178
6.2 Energetische Modernisierung192
7 Qualitätssicherung196
7.1 Einleitung196
7.2 Luftdichtheit196
7.2.1 Luftdichtigkeit und Winddichtigkeit198
7.2.2 Bezugsgrößen202
7.3 Thermografie213
7.4 Transmissionen durch die Wärmebrücken215
8 Rechtliche Grundlagen218
8.1 Richtlinie 2002/91/EG218
8.1.1 Das Verhältnis des europäischen Rechts zum nationalen Recht218
8.1.2 Die EU-Gebäuderichtlinie228
8.2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG234
8.3 Energieeinsparungsgesetz – EnEG (2009)235
8.3.1 Gesetzgebungsverfahren235
8.3.2 Inhalt des EnEG236
8.4 Energieeinsparverordnung – EnEV (2009)239
8.4.1 Das Verhältnis von Rechtsverordnungen zu Bundesgesetzen240
8.4.2 Rechtsgrundlage für den Erlass der EnEV245
8.4.3 Inhalt der EnEV 2009246
8.5 Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer257
8.6 Haftung des Energieausweisausstellers für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude258
8.6.1 Vertragliche Haftung des Ausstellers259
8.6.2 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und das Schuldverhältnis zu Personen gem. § 311 Abs. 3 BGB283
8.6.3 Deliktische Haftung284
8.7 Haftung des Verwenders des Energieausweises für Wohn-gebäude oder Nichtwohngebäude290
8.7.1 Vertragliche Haftung des Verwenders290
8.7.2 Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft310
8.7.3 Deliktische Haftung des Verwenders312
8.8 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken (Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude) unter Berü314
8.8.1 Bedeutung des Energieausweises für Wohngebäude oder Nichtwohn-gebäude im Rahmen der Wertermittlung von bebauten Grundstück314
8.8.2 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) im Rahmen317
8.8.3 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) im Rahmen317
9 Anhang319
9.1 Regeln vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung319
9.1.1 Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwen-dung im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009319
9.1.2 Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwen-dung im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009342
9.1.3 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009366
9.1.4 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2375
9.2 Gebäudetypologie400
9.4 Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen447
9.5 Einheiten und Größen450
9.6 Einheiten und Symbole452
9.7 Lexikon wichtiger Begriffe des energiesparenden Bauens455
9.8 Gesetzestexte468
9.8.1 Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden1468
9.8.2 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)473
9.8.3 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinspa-rungsgesetz – EnEG)486
9.8.4 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparen-de Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung –492
Literaturund Quellenverzeichnis555
Sachwortverzeichnis562

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