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Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen und bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an Risikomanagement auf Gruppenebene.

AutorThomas Schneider
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheUntersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft 183
Seitenanzahl298 Seiten
ISBN9783428531868
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Aufgrund der aktuellen Bankenkrisen steht das Risikomanagement in Banken im öffentlichen Blickpunkt. Thomas Schneider behandelt in diesem Zusammenhang Probleme, die sich bei der gruppenweiten Umsetzung rechtlicher Anforderungen an Risikomanagement ergeben. Dabei werden zunächst Risikomanagementpflichten dargestellt, wie sie sich für Banken aus § 91 Abs. 2 AktG und § 25a KWG ergeben. Es wird insbesondere deren Bedeutung im Unternehmensverbund sowie ihre Anwendung auf verschiedene Rechtsformen erörtert. Der dritte Teil wendet sich den Möglichkeiten zu, welche einem übergeordneten Gruppenunternehmen auf den verschiedenen Konzernierungsstufen zur Umsetzung eines diesen Anforderungen entsprechenden Gruppenrisikomanagements zur Verfügung stehen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass eine umfassende Umsetzung nur gegenüber vertraglich beherrschten Unternehmen und solchen in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt möglich ist. Im vierten Teil wird eine Ergänzung der Umsetzungsmöglichkeiten auf Grundlage gruppenweiter Treupflichten erwogen und für den im Rahmen des Risikomanagements erforderlichen Informationsfluss bejaht.

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Inhaltsverzeichnis
Geleitwort8
Vorwort10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis20
1. Teil: Einführung22
A. Problemaufriss22
B. Konzentration des deutschen Bankenwesens in Gruppen24
C. Begriff des Risikomanagements26
D. Gang der Untersuchung27
2. Teil: Risikomanagementpflichten auf Institutsgruppenebene28
A. Gesellschaftsrechtliche Anforderungen an „Risikomanagement“28
I. Pflichten aus § 91 Abs. 2 AktG im Einheitsunternehmen28
1. Zweck und systematische Einordnung28
2. Beurteilungsspielraum des Vorstands gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG30
3. Gesamtverantwortung des Vorstands als Organ32
4. Organisationsziel33
a) Bestandsgefährdende Entwicklungen33
b) Früherkennung37
5. Geeignete Maßnahmen des Vorstands37
6. Einrichtung eines Überwachungssystems39
a) Kein Risikomanagement im umfassenden Sinne41
b) Keine rechtlich verbindliche Konkretisierung der Pflichten des § 91 Abs. 2 AktG anhand des § 25a KWG42
7. Prüfungskompetenz der Abschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB45
8. Ausstrahlungswirkung des § 91 Abs. 2 AktG auf andere Rechtsformen46
a) Gesellschaften mit beschränkter Haftung47
b) Anstalten des öffentlichen Rechts48
9. Umsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Pflichten des § 91 Abs. 2 AktG51
a) Risikoerfassung und Festlegung von Risikofeldern51
b) Risikoerkennung und Risikoanalyse52
c) Kommunikation der Risiken52
d) Überwachung der Einhaltung installierter Maßnahmen53
e) Rolle des Controllings und der Internen Revision53
(1) Begriff des Controllings53
(2) Begriff der Internen Revision55
(3) Umsetzung der Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG durch Controlling und Interne Revision55
II. Verbunddimensionale Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG57
1. Gesetzgeberische Intention und Trennungsprinzip57
2. Mögliche Gründe einer Verbundwirkung negativer Entwicklungen bei einzelnen Verbundgesellschaften59
a) Rechtsgeschäftliche Haftungstatbestände59
b) Gesetzlich begründete Haftung62
c) „Flächenbrandwirkung“ aufgrund der Gruppenstruktur63
d) Zwischenergebnis64
3. Rechtsgrundlage einer Pflicht zur Etablierung eines verbundweiten Früherkennungssystems64
a) Konkretisierung der Leitungsaufgabe des Vorstands64
b) Konzernbezogenes Früherkennungssystem als Ausfluss einer umfassenden Konzernleitungspflicht?65
c) Bewertung66
4. Adressaten der Pflicht zur Einrichtung eines verbundweiten Früherkennungssystems68
a) Rechtsform des übergeordneten Unternehmens68
(1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung68
(2) Anstalten des öffentlichen Rechts70
b) Notwendige Leitungsintensität70
c) Einbeziehung von Gleichordnungskonzernen?74
(1) Verpflichtung der Vorstände gleichgeordneter Unternehmen nach § 91 Abs. 2 AktG75
(2) Verpflichtung des Inhabers der einheitlichen Leitung76
d) Zwischenergebnis78
5. Konkrete Elemente eines verbundweiten Früherkennungs- und Überwachungssystems78
a) Vereinheitlichung der Vorgehensweisen und Methoden79
b) Festlegung von Risikoschwellenwerten80
c) Controlling80
d) Interne Revision81
III. Zusammenfassung81
B. Bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen an Risikomanagement83
I. Rechtsquellen des Risikomanagements in Banken im Überblick83
1. Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht84
2. Gemeinschaftsrechtliche Ausgangslage85
3. Umsetzung der Vorgaben in deutsches Aufsichtsrecht87
II. Die Anforderungen an das Risikomanagement auf Einzelinstitutsebene90
1. Festlegung von Strategien91
a) Risikotragfähigkeit91
b) Geschäfts- und Risikostrategie92
2. Internes Kontrollsystem93
a) Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen94
b) Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse95
3. Interne Revision97
4. Zusammenfassung98
III. Gesetzliche Anforderungen auf Gruppenebene98
1. Normadressat und Gruppenbegriff99
a) Institutsgruppe im Sinne von § 10a Abs. 1 und 2 KWG100
(1) Übergeordnetes Unternehmen100
(2) Nachgeordnetes Unternehmen101
(3) Vorliegen einer wechselseitigen Beteiligung nach § 10a Abs. 1 Satz 3 KWG102
(4) § 10a Abs. 1 Satz 4 KWG104
(5) Horizontale Unternehmensgruppe, § 10a Abs. 2 KWG104
(6) Qualifizierte Minderheitsbeteiligung106
b) Finanzholding-Gruppen107
(1) Finanzholding-Gesellschaft108
(2) Anforderungen an die Tochterunternehmen einer Finanzholding-Gesellschaft109
(3) Besondere Voraussetzungen einer Finanzholding-Gruppe109
(4) Bestimmung des übergeordneten Unternehmens111
c) Institute im Sinne von § 10a Abs. 14 KWG113
d) Finanzkonglomerate114
(1) Begriff des Finanzkonglomerats115
(2) Begriff des übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens116
(3) Relevanz des Begriffs der nachgeordneten Finanzkonglomeratsunternehmen für § 25a Abs. 1a KWG118
(4) Auseinanderfallen von bankenaufsichtsrechtlicher Pflichtenanknüpfung und gesellschaftsrechtlicher Stellung des übergeordneten Unternehmens119
e) Irrelevanz der begrifflichen Differenzen zwischen Aufsichts- und Konzernrecht120
(1) Unternehmensbegriff120
(2) §§ 15 ff. AktG und §§ 1 Abs. 7 KWG, 290 HGB121
2. Inhaltliche Anforderungen an Risikomanagement auf Gruppenebene122
a) Gruppenweite Risikostrategie124
b) Gruppenweite Risikotragfähigkeit125
c) Gruppenweite Risikosteuerungs- und -controllingprozesse126
d) Konzernrevision127
IV. Zusammenfassung129
C. Vergleich von § 91 Abs. 2 AktGund § 25a KWG130
3. Teil: Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung von Risikomanagement auf Gruppenebene133
A. Keine hinreichenden Umsetzungsmöglichkeiten aufgrund der Konzernrechnungslegung und Unzweckmäßigkeit personeller Verflechtungen134
I. Konzernrechnungslegung134
II. Personelle Verflechtungen136
B. Keine spezifisch bankenaufsichtsrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten des übergeordneten Unternehmens136
I. Aufsichtsrechtliche Mitwirkungspflichten der gruppenangehörigen Unternehmen137
1. Pflicht zur Informationsermittlung und -übermittlung137
2. Keine bankenaufsichtsrechtliche Pflicht zur Mitwirkung an Maßnahmen zur gruppenweiten Risikosteuerung138
II. Kein korrelierender Anspruch des übergeordneten Unternehmens auf Informationser- und -übermittlung139
C. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer beherrschungsvertraglich konzernierten Aktiengesellschaft als gruppenangehörigem Unternehmen141
I. Die Wirkungen eines Beherrschungsvertrags nach § 291 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. AktG im Überblick141
II. Die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit von Beherrschungsverträgen142
III. Berechtigung des Tochtervorstands zur Mitwirkung an Gruppenrisikomanagement145
1. Folgepflicht des Tochtervorstands145
2. Gesetzliche Limitierungen des notwendigen Informationsflusses146
a) Verschwiegenheitspflicht des Tochtervorstands nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG146
(1) Grenzen der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere im Konzern147
(2) Aufsichtsrechtliche Sonderlage148
b) Kein erweitertes Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Vertragskonzern151
c) Das Bankgeheimnis als Hindernis eines gruppenweiten Risikomanagementsystems153
(1) Begriff, Rechtsgrundlagen sowie Reichweite des Bankgeheimnisses154
(2) Verhältnis zum Datenschutzrecht157
(3) Kein Ausreichen eines anonymisierten Informationsflusses158
(4) Keine Anwendbarkeit des Bankgeheimnisses auf den nach § 25a Abs. 1a KWG erforderlichen Informationsfluss159
(5) Zwischenergebnis162
IV. Eignung des Weisungsrechts nach § 308 Abs. 1 AktG zur Umsetzung eines Gruppenrisikomanagementsystems163
1. Das Weisungsrecht im Allgemeinen163
2. Eignung zur Umsetzung der verbundweiten Anforderungen164
a) Verbundweiter Informationsfluss165
(1) Meinungsstand165
(2) Stellungnahme165
b) Vereinheitlichung der Methoden und Vorgehensweisen sowie Festlegung von Risikoschwellenwerten167
c) Konzerncontrolling und -revision168
(1) Delegation des Weisungsrechts169
(2) Mitarbeiter der abhängigen Gesellschaft als Weisungsadressaten171
d) Durchsetzbarkeit gruppenweiter Risikosteuerungsmaßnahmen174
V. Gerichtliche Durchsetzung zulässiger Weisungen175
VI. Exkurs: Keine gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Einrichtung eines Konzern-Früherkennungssystems bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages176
VII. Zusammenfassung178
D. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer faktisch konzernierten bzw. abhängigen Aktiengesellschaft als gruppenangehörigem Unternehmen180
I. Einflussnahmen des übergeordneten Unternehmens zur Umsetzung als Veranlassungen nach § 311 Abs. 1 AktG180
II. Mitwirkungsberechtigung des Vorstands eines abhängigen/faktisch konzernierten Gruppenunternehmens182
1. Mögliche Restriktionen durch Vorschriften außerhalb der §§ 311 ff. AktG182
a) Keine Limitierung des notwendigen Informationsflusses durch § 93 Abs. 1 Satz 3 und § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG182
(1) Meinungsbild182
(2) Stellungnahme184
b) Keine Anwendbarkeit des Bankgeheimnisses186
2. Mögliche Restriktionen durch die §§ 311 ff. AktG187
a) Nachteile des erforderlichen Informationsflusses188
(1) Grundsätzliche Nachteiligkeit des geforderten Informationsflusses188
(2) Die Gefahren und Kosten des gruppeninternen Informationsflusses als unbeachtliche passive Konzernwirkungen191
b) Methodenvereinheitlichung sowie Konzerncontrolling und Revision195
c) Risikosteuerungsmaßnahmen196
3. Zwischenergebnis197
III. Pflicht des abhängigen Vorstands zur Umsetzung der veranlassten Maßnahmen zur Risikoerkennung, -analyse und -kommunikation198
IV. Kein konzernbedingter Informationsanspruch des übergeordneten Unternehmens199
1. Meinungsbild199
a) Befürworter eines konzernrechtlichen Informationsanspruchs herrschender Unternehmen199
b) Ablehnende Stimmen201
2. Stellungnahme201
V. Zusammenfassung204
E. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer beherrschungsvertraglich konzernierten GmbH als gruppenangehörigem Unternehmen205
F. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer faktisch konzernierten bzw. abhängigen GmbH als gruppenangehörigem Unternehmen206
I. Einflussmöglichkeiten und Schranken im Überblick206
II. Informationsrechte des übergeordneten Unternehmens209
1. Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG209
a) Tatbestandliche Eröffnung des § 51a GmbHG bei Informationsverlangen im Rahmen der §§ 25a Abs. 1a KWG, 91 Abs. 2 AktG209
b) Kein Eingreifen von Verweigerungstatbeständen212
(1) Allgemeine Schranken/Erfordernis eines Informationsbedürfnisses212
(2) Das Bankgeheimnis213
(3) § 51a Abs. 2 GmbHG213
c) Keine ausreichende Eignung zur Umsetzung eines erforderlichen Berichtssystems215
2. Kollektives Informationsrecht der Gesellschafterversammlung215
a) Keine originäre Pflicht der Geschäftsführer zur Einrichtung eines umfassenden Informationssystems216
b) Zulässige Einflussnahme des übergeordneten Unternehmens zur Einrichtung eines Informationssystems217
III. Umsetzung von Risikosteuerungsmaßnahmen220
1. Bei einer mehrgliedrigen GmbH als gruppenangehörigem Unternehmen220
2. Bei einer Einpersonengesellschaft als gruppenangehörigem Unternehmen221
IV. Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung durch Satzungsgestaltungen222
V. Zusammenfassung224
G. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts als gruppenangehörigem Unternehmen225
I. Öffentlich-rechtliche Anstalten als gruppenangehörige Unternehmen im Sinne des KWG225
1. Grenzen des Fremdeinflusses226
a) Demokratieprinzip226
b) Keine organisatorischen Vorgaben des Anstaltsrechts227
c) Wahrung der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung227
d) Weitere Grenzen227
2. Gestaltungsbeispiele aus der Praxis228
3. Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 7 KWG229
a) Übergeordnetes Unternehmen ist Träger der öffentlich-rechtlichen Anstalt229
b) „Übergeordnetes“ Unternehmen ist nicht Träger der öffentlich-rechtlichen Anstalt231
(1) Bei Bestehen eines „Beherrschungsvertrages“232
(2) Sonstige Beherrschungs- oder Abhängigkeitslagen233
c) Konsequenzen für die Organisationspflichten auf „Mutter“ ebene235
II. Umsetzungsmöglichkeiten und -grenzen235
1. Erforderlichkeit der Anwendung konzernrechtlicher Schutzvorschriften236
2. Ausgestaltung des konzernrechtlichen Schutzes237
a) Kein „Minderheitenschutz“237
b) Gläubigerschutz238
III. Zusammenfassung240
H. Umsetzungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Gleichordnungskonzerns241
I. Bei einem Gleichordnungskonzern auf vertraglicher Grundlage241
1. Keine hinreichenden Informationsrechte241
a) § 716 BGB242
b) §§ 713, 666 BGB243
2. Umsetzbarkeit von Risikosteuerungsmaßnahmen244
a) Keine rechtlich abgesicherten Einwirkungsmöglichkeiten244
b) Mitwirkungsbefugnis des gleichgeordneten Unternehmens244
II. Bei einem Gleichordnungskonzern auf faktischer Grundlage246
III. Zusammenfassung246
4. Teil: Ergänzung der Umsetzungsmöglichkeiten auf der Grundlage gruppenweiter Treupflichtbindungen248
A. Gesellschaftsrechtliche Treubindungen im Allgemeinen248
B. Treupflicht der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern250
C. Konkretisierung der Treupflicht des gruppenangehörigen Unternehmens in Bezug auf die Ermöglichung von Gruppenrisikomanagement251
I. Bei einer gruppenangehörigen Aktiengesellschaft252
1. Einrichtung eines vorgegebenen Berichtssystems253
a) Keine rechtlich geschützten Interessen der gruppenangehörigen Aktiengesellschaft253
b) Die berechtigten Interessen des übergeordneten Unternehmens an der Einrichtung eines vorgegebenen Berichtssystems254
2. Duldung von Prüfungen des übergeordneten Unternehmens259
3. Keine Pflicht zur Umsetzung vorgegebener Risikosteuerungsmaßnahmen259
II. Bei einer gruppenangehörigen GmbH262
III. In horizontalen Unternehmensgruppen262
IV. Unbeachtlichkeit des Auseinanderfallens von übergeordnetem Unternehmen und gesellschaftsrechtlicher Gruppenspitze265
V. Zusammenfassung267
D. In mehrstufigen Gruppen267
I. Bestehen von Treupflichten in mehrstufigen Unternehmensgruppen268
1. Meinungsstand268
2. Stellungnahme unter Berücksichtigung der konkreten Problemstellung269
II. Konkretisierung der Treupflicht des nachgeordneten (Enkel)-Unternehmens271
5. Teil: Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse272
Literaturverzeichnis278
Sachwortverzeichnis296

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