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Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung.

Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

AutorMoritz Keller
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 365
Seitenanzahl265 Seiten
ISBN9783428525171
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Moritz Keller behandelt Voraussetzungen, Grenzen und dogmatische Grundlagen des neuen Rücksichtnahmeschuldverhältnisses. Mit der Schuldrechtsreform wurde dieses Schuldverhältnis, in dem die Regelungen zur culpa in contrahendo aufgegangen sind, in den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB kodifiziert. Unklar ist, wie schon vor der Kodifikation, unter welchen Voraussetzungen das Schuldverhältnis entstehen soll. Ziel der Arbeit ist es daher, unter Analyse der Entwicklung der Dogmatik den Tatbestand des Schuldverhältnisses aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass die bisher vorherrschenden Modelle, insbesondere die Vertrauenshaftungslehren, gravierende Schwächen aufweisen. Bei der Untersuchung zeigt sich, dass das entscheidende Element der Rechtskreisöffnung zu Gunsten des Vertrauens in der Diskussion zurückgetreten ist. Mit der Kodifikation besteht nun die Möglichkeit, die Fehlentwicklung zu korrigieren.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einführung20
A. Problemstellung20
I. Das Schuldverhältnis ohne Tatbestand: Der Anwendungsbereich des Instituts der culpa in contrahendo bis zur Kodifikation20
II. Das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB: Die Kodifikation ohne Tatbestand23
B. Gang der Darstellung24
1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation27
A. Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen27
I. Die Regelungen in den frühen Kodifikationen28
II. Die Diskussion um die culpa in contrahendo auf der Grundlage (gemeinen) römischen Rechts29
1. Jherings Theorie der culpa in contrahendo29
2. Die Rezeption der Schrift Jherings und ihre Bedeutung für die heutige Kodifikation30
III. Resümee: Die frühe Diskussion um die Schrift Jherings als Beginn einer Entwicklung32
B. Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung32
I. Das Rücksichtnahmeschuldverhältnis als vertragliches Schuldverhältnis in der Rechtsprechung33
1. Der Konsensgedanke in der Deutung als Haftungs- bzw. Erhaltungsvertrag zwischen den Beteiligten33
2. Der Konsensgedanke in der Deutung als Auskunftsvertrag zwischen den Beteiligten35
3. Der Konsensgedanke in der Rechtsprechung zu den Gefälligkeitsverhältnissen37
4. Resümee: Die Fehldeutung einer Übereinstimmung zwischen den Parteien als rechtsgeschäftliche Einigung40
a) Ungerechtfertigte Bewertung des Verhaltens der Beteiligten als Willenserklärung40
b) Keine rechtsgeschäftliche Einigung in den diskutierten Fallgruppen42
c) Dogmatische Erwägungen gegen die Deutung als Vertragsschluss44
d) Fehldeutung des Konsenses als rechtsgeschäftlicher Einigung44
e) Gründe für die Fehldeutung als rechtsgeschäftliche Einigung45
f) Konsens zwischen den Beteiligten als nicht-rechtsgeschäftlicher Konsens45
II. Mittelbare Anknüpfung an den Konsens der Parteien in der Zielvertragslehre Leonhards46
1. Leonhards Lehre des Verschuldens beim Vertragsschluss: Pflichten als Folge der Vorwirkung des späteren vertraglichen Konsenses46
2. Resümee: Vorwirkung des Vertrages kann Pflichten nicht begründen47
III. Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung als „faktisches Vertragsverhältnis“: Betonung eines Konsenses unterhalb der Ebene der Willenserklärungen49
1. Begründung von Vertragsverhältnissen ohne Vertragsschluss im Rechtssinn49
2. Resümee: Betonung der sozialen Beziehungen unterhalb des Vertrages50
IV. Konsensgedanke als eine Leitlinie in der Entwicklung der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses51
C. Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses51
I. Die Grundlegung der Vertrauenshaftungslehren in Heinrich Stolls Denkschrift für die Akademie für Deutsches Recht52
1. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nach Heinrich Stoll52
2. Die Begründung der Pflichten zur Rücksichtnahme durch die Eröffnung von Einwirkungsmöglichkeiten auf den fremden Rechtskreis nach Heinrich Stoll53
3. Zusammenfassung: Grundsteinlegung der modernen Vertrauenshaftungslehren durch die Verknüpfung von Vertrauen und culpa in contrahendo unter Betonung der Rechtskreisöffnung der Beteiligten54
II. Die Begründung der subjektiv orientierten Strömung der Vertrauenshaftung durch die Lehren von Dölle und Ballerstedt55
1. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre Dölles55
2. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre von Ballerstedt: Die Geburt der Formel von Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen56
3. Zusammenfassung: Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der subjektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren58
III. Die Begrenzung der Bedeutung von Vertrauen in der objektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren59
1. Loslösung des Tatbestands vom subjektiven Vertrauen der Beteiligten: Die allgemeine Redlichkeitserwartung im Tatbestand des Schuldverhältnisses59
2. Besonderes Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Fälle der Sachwalterhaftung60
3. Zusammenfassung: Vertrauen im Tatbestand des Schuldverhältnisses in den Grundfällen nicht erforderlich61
IV. Die Lehre vom geschäftlichen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren62
1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Beginn des geschäftlichen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses62
2. Zusammenfassung: Begrenzung der Pflichten zur Rücksichtnahme auf geschäftliche Kontakte63
V. Die Lehre vom sozialen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren65
1. Betonung des Anvertrauens von Rechtsgütern im Rahmen eines sozialen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses65
2. Zusammenfassung: Pflichten zur Rücksichtnahme auch bei nicht-geschäftlichen Kontakten66
VI. Weiterentwicklung und Ausweitung der Vertrauenshaftung durch die Lehre von Canaris67
1. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung68
2. Der Tatbestand des einheitlichen Schutzpflichtverhältnisses in der Lehre von Canaris69
a) Canaris’ Lehre vom einheitlichen Schutzpflichtverhältnis69
b) Entstehung und Anwendungsbereich des Schutzpflichtverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung70
aa) Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal?70
bb) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Tatbestandsmerkmal71
3. Die Legitimation des Schutzpflichtverhältnisses aus der Verknüpfung von Privatautonomie und Vertrauenshaftung in der Lehre von Canaris72
4. Der Tatbestand des Anspruchs in der Lehre von Canaris73
5. Zusammenfassung: Vertrauen als Legitimation des Schuldverhältnisses und Tatbestandsmerkmal des Anspruches im Rahmen einer Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr75
VII. Vertrauenshaftung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes76
1. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit Inkrafttreten des BGB77
2. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs79
3. Zusammenfassung: Multifunktionale, aber uneinheitliche Bedeutung von Vertrauen in der Rechtsprechung84
VIII. Resümee: Die Wirkungsmacht eines unscharfen Rechtsbegriffs oder die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsmoment des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses86
1. Vertrauen: Eine Begriffsbestimmung87
2. Die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Entstehung des Schuldverhältnisses89
a) Die Ungeeignetheit von Vertrauen als psychologischem Faktum90
aa) Die Allgegenwärtigkeit von Vertrauen in der Gesellschaft91
bb) Die mangelnde Abgrenzungsfähigkeit des Vertrauensbegriffs im bürgerlichen Recht93
cc) Die Diffusität des Vertrauensbegriffs95
b) Die Ungeeignetheit von normativen oder objektivierten Vertrauensbegriffen96
c) Der Ausweg der Verknüpfung mit objektiven Tatbestandselementen96
3. Die Ungeeignetheit von Vertrauen zur Legitimation des Schuldverhältnisses97
4. Zusammenfassung: Keine Bedeutung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsargument100
D. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses102
I. Haftung als notwendiges Korrelat des privatautonomen Rechts der Selbstgestaltung103
1. Anknüpfung an privatautonomes Handeln im Sinne von rechtsgeschäftlichem Handeln103
2. Resümee: Verkürzung der Bedeutung von Privatautonomie durch Reduktion des Selbstverantwortungsgedankens auf rechtsgeschäftliches Handeln104
II. Haftung in Anknüpfung an einseitig privatautonomes Handeln105
1. Anknüpfung an einseitige Leistungsversprechen106
2. Anknüpfung an ein einseitiges Rechtsgeschäft106
3. Resümee: Betonung der Verpflichtung der an andere Beteiligte herangetretenen Beteiligten aus privatautonomem Handeln107
III. Selbstbindung als privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt108
1. Selbstbindung als Kontinuum zwischen Vertrag und Delikt108
2. Resümee: Privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt einer Haftung110
IV. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie in der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses111
E. Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses112
I. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses als genuines Deliktsrecht112
1. Pflichten zur Rücksichtnahme als Verkehrspflichten113
2. Resümee: Überbewertung der Verkehrspflichten im Rahmen der verfolgten Neukonzeption115
a) Die verfolgte Neukonzeption des Deliktsrechts115
b) Gefahren einer Übertonung der Bedeutung der Verkehrspflichten116
c) Schutz von Integritätsinteressen auch im Rahmen des Schuldverhältnisses i.w.S.118
d) Die Anerkennung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses und der Pflichten (auch) zum Schutz der absoluten Rechtsgüter120
e) Zusammenfassung: Deliktische Ansätze im Widerspruch zur Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses121
II. Begründung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses durch die berufliche Stellung122
1. Ein einheitlicher Berufshaftungstatbestand?122
2. Berücksichtigung der beruflichen Stellung außerhalb eines einheitlichen Haftungstatbestandes124
3. Resümee: Ungeeignetheit der Berufshaftungsansätze zur Bestimmung von Entstehungstatbestand und Legitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses125
III. Berufshaftungsansätze und deliktische Qualifikation des Schuldverhältnisses als Nebenlinien der Entwicklung126
F. Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses126
I. Der Begriff des Rechtskreises127
II. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von der Rechtskreisöffnung129
1. Die Rechtskreisöffnung im Tatbestand der Sonderverbindung nach Frost129
a) Die willentliche Rechtskreisöffnung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung129
b) Die Zielsetzung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung132
c) Das Verhandlungsverhältnis als Sonderverbindung133
2. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von Krebs und Picker134
a) Der Tatbestand der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs134
b) Merkmale einer Sonderverbindung in der Lehre von Picker135
III. Die Rechtfertigung der Sonderverbindung in den Lehren der Rechtskreisöffnung136
1. Die Legitimation der Sonderverbindung nach dem funktionalen Legitimationsansatz in der Lehre von Krebs136
2. Vertrauen als Legitimationsmoment in der Lehre von Frost137
3. Umkehrung der Legitimationsfrage in der Lehre von Picker: Beschränkung der Haftung für die Verletzung des Gebotes des „neminem laedere“138
IV. Die Rechtsfigur der Sonderverbindung139
1. Die Bedeutung der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs139
2. Das Verständnis von Sonderverbindung und Schuldverhältnis im weiteren Sinne bei Frost141
V. Resümee: Zurückführung der Diskussion auf die Rechtskreisöffnung der Beteiligten142
1. Die Tatbestandskonzeption der Rechtskreisöffnungslehren142
a) Betonung der erhöhten Einwirkungsmöglichkeiten durch die Rechtskreisöffnung der Beteiligten142
b) Der Abbau von Schutzbarrieren bei der Eingehung einer Sonderverbindung143
c) Die Zweck- oder Zielsetzung im Tatbestand der Sonderverbindung als notwendiges Merkmal143
2. Legitimation durch funktionale Gesichtspunkte, Vertrauen und Haftungsbeschränkungsgesichtspunkte143
3. Sonderverbindung und Schuldverhältnis i.w.S. in den Lehren von der Rechtskreisöffnung145
4. Zusammenfassung: Neue Richtung für die dogmatische Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses147
G. Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung148
2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts153
A. Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen153
I. Das System der Ansprüche des BGB154
1. Actio und res in den Institutionen des Gaius154
2. Schuldverhältnis und Eigentum als Quelle von Ansprüchen und Pflichten155
II. Das System des Schuldrechts156
1. Das System des Schuldrechts als System der Schuldverhältnisse156
2. Der Begriff des Schuldverhältnisses im BGB156
a) Die Unterscheidung von Schuldverhältnis i.w.S. und Schuldverhältnis i.e.S. innerhalb des BGB157
b) Die Fragwürdigkeit des Begriffs einer Sonderverbindung159
III. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB als entscheidende Frage161
1. Die Funktion des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für die Entstehung von Ansprüchen161
2. Der Ausgangspunkt der Frage nach der Haftung: Bestand ein Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten?162
B. Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation163
I. Ausgangspunkt: Die Fälle des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB164
II. Annäherung der Beteiligten: Aufgabe der deliktischen Isolation im Sinne eines Nebeneinanders167
III. Öffnung der Rechtskreise der Beteiligten170
1. Öffnung im Sinne eines Verzichts auf den bestehenden Schutz der Rechtsgüter, Rechte und Interessen170
a) Die Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen171
b) Die Qualität der Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen175
2. Anknüpfung an den Willen der Beteiligten178
3. Die Zweiseitigkeit der Öffnung oder das Einverständnis mit der Rechtskreisöffnung180
IV. Das besondere Risiko der Rechtskreisöffnung als nicht-geschäftliches Risiko182
V. Zusammenfassung: Der Tatbestand des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in den klassischen Fallgruppen als Ergebnis der Untersuchung184
1. Einwirkungsmöglichkeiten durch Rechtskreisöffnung185
2. Die Einverständlichkeit der Rechtskreisöffnung186
3. Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung186
4. Loslösung von Vertrag, Rechtsgeschäft und Geschäft187
5. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses i.w.S.187
C. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis desWortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB188
I. Der inhaltliche Ablauf des Kodifikationsverfahrens188
1. Der Kodifikationsvorschlag im Abschlussbericht der Kommission (1991)189
2. Der Kodifikationsvorschlag im Diskussionsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2000)190
3. Der Kodifikationsvorschlag in der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfes192
4. Die endgültige Fassung der Vorschriften in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und die Erläuterung der Entwürfe192
II. Der Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB194
1. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB194
a) Das Verhältnis der Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB: Diskussionsstand195
b) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand195
c) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand197
aa) Vertragsanbahnung197
bb) Gewähren oder Anvertrauen von Einwirkungsmöglichkeiten198
d) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand199
e) Die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB als generalklauselartige Beschreibung des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung201
aa) Die Rechtskreisöffnung in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB203
bb) Der geschäftliche Kontakt in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB204
2. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppe des § 311 Abs. 3 BGB209
a) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand209
b) Die klarstellende Funktion des § 311 Abs. 3 BGB212
3. Zusammenfassung: Die Widerspiegelung des Tatbestandes des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in der generalklauselartigen Umschreibung der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB214
III. Die Schutzgüter des Rechtskreises unter Berücksichtigung von § 241 Abs. 2 BGB218
IV. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung221
D. Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB222
I. Die Willentlichkeit der Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment223
II. Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment227
III. Die Interessenlage der Beteiligten229
IV. Die Vorgegebenheit der Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung231
E. Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB233
Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick236
A. Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse236
B. Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung237
C. Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung238
D. Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen239
Literaturverzeichnis240
Stichwortverzeichnis262

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