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E-Book

Bürgerliches Recht II

Gesetzliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht und Sonderfragen

AutorAxel Benning, Jörg-Dieter Oberrath
VerlagRichard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl127 Seiten
ISBN9783415056657
FormatePUB/PDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Jetzt noch besser! Das im Studium Erlernte auf den konkreten Klausurfall anzuwenden, fällt nicht immer leicht. Hier setzt das Arbeitsbuch an. Es gibt den Studierenden zahlreiche Prüfungsschemata für die gängigsten Klausurkonstellationen an die Hand und zeigt die Punkte auf, die für die Fallbearbeitung ausschlaggebend sind. Randnummern und optische Hervorhebungen machen die 6. Auflage noch übersichtlicher. Das ABW!R-Erfolgsrezept: • 23 Fälle mit Lösungen • Prüfungsschemata für die gängigsten Klausurkonstellationen • umfangreiche Definitionensammlung informiert über Begriffe in den Prüfungsschemata • 'Fallfinder' zeigt klausurrelevante Begriffe in einer Falllösung • NEU: 'Coaching-Zone', vertiefende und weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturhinweise Topfit im Zivilrecht! Das ABW!R Arbeitsbuch 'Bürgerliches Recht II' ist damit sowohl zum Erlernen der richtigen Klausurtechnik als auch für die Nachbearbeitung einzelner Themenkomplexe oder des gesamten Stoffes im Rahmen der Klausurvorbereitung die optimale Studiengrundlage.

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Leseprobe

C. Prüfungsablauf bei Ansprüchen aus ausgewählten Vertragstypen


I. Mängelansprüche bei einem Kaufvertrag


103

Die Schlechterfüllung der Lieferpflicht aus einem Kaufvertrag hat in den §§ 434ff. BGB eine Sonderregelung erfahren. Allerdings ist diese mit dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht verknüpft. Daher verweist das Gewährleistungsrecht für viele Ansprüche lediglich auf Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts, ohne einen eigenständigen Anspruch zu begründen. Gesetzlicher Regelanspruch ist der Anspruch auf Nacherfüllung, weil die Lieferung einer mangelfreien Sache gem. § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB Hauptpflicht des Verkäufers ist. Die Ansprüche auf Loslösung vom Vertrag, auf Minderung oder auf Schadensersatz sind demgegenüber nachrangig. Dies gilt nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels der Kaufsache an anderen Rechtsgütern oder am Vermögen des Käufers entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden).

104

Zu beachten sind darüber hinaus die besonderen Regelungen für die Fälle, bei denen Verkäufer ein Unternehmer (§ 14 BGB) und Käufer ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist (Verbrauchsgüterkauf, §§ 474ff. BGB).

Sach- und Rechtsmängelhaftung werden nicht unterschiedlich betrachtet. Der Begriff des Sachmangels ist in § 434 BGB geregelt. Zu beachten ist, dass auch die Falschlieferung (Aliud-Lieferung) und die Zu-wenig-Lieferung jeweils einen Sachmangel darstellen. Auch ist nicht zwischen Gattungs- und Stückschulden zu unterscheiden.

105

Sobald die Verkaufspartei besondere Eigenschaften der Kaufsache zusichert, stellt dies eine Garantie (Näheres zum Begriff vgl. die Ausführungen im Glossar zu diesem Punkt) i.S.d. § 443 BGB dar. Eine solche Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie setzt voraus, dass der Verkäufer aus Sicht des Käufers den Willen hatte, für das Fehlen bestimmter Eigenschaften einstehen zu wollen (BGH, NJW-RR 2010, 1329).

106

Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ist in § 438 BGB geregelt. Wichtigste Frist ist die Zweijahresfrist für Mängel an beweglichen Sachen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese beginnt mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB). Die Verjährung ist in der Klausur nur anzusprechen, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Schuldner sich darauf beruft. In den folgenden Schemata ist die Verjährung daher nicht als Prüfungspunkt aufgenommen. Insoweit wird auf die Übersicht 1 (Rn. 10) verwiesen.

1. Anspruch auf Nacherfüllung


a) Einführung

107

Nacherfüllung kann auf zwei Arten erfolgen. Nach § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer nach seiner Wahl entweder Nachbesserung der mangelhaften Sache oder Neulieferung einer anderen Sache verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung allerdings verweigern, wenn diese unmöglich ist (§ 275 BGB) oder wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (§ 439 Abs. 3 BGB).

b) Prüfungsablauf

108

Übersicht 27

§§ 437 Nr. 1, 439, 434, 435 BGB

  1. Bestehen eines Kaufvertrages i.S.v. § 433 BGB
    1. Einigung zwischen Verkäufer und Käufer
    2. Gegenstand ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums an Sachen oder die Übertragung von Rechten
  2. Vorliegen eines Mangels (§§ 434, 435 BGB)
    • Sachmangel
      1. Vorliegen eines Sachmangels
        • Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit
          • Vereinbarte Beschaffenheit weicht von der tatsächlichen Beschaffenheit ab (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) (subjektiver Fehlerbegriff)
          • Sache eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB)
          • Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache nicht erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB)
            • Unsachgemäße Montage (§ 434 Abs. 2 Satz 1 BGB)
            • Mangelhafte Montageanleitung (§ 434 Abs. 2 Satz 2 BGB)
            • Lieferung einer anderen Sache, sog. Aliud-Lieferung (§ 434 Abs. 3 1. Alt. BGB)
            • Lieferung einer zu geringen Menge (§ 434 Abs. 3 2. Alt. BGB)
      2. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§§ 446, 447, 474 Abs. 2 BGB); ggf. Beweislastumkehr (§ 476 BGB)
    • Rechtsmangel
      • Dritter kann in Bezug auf die Sache Rechte gegen den Käufer geltend machen (§ 435 Satz 1 BGB)
      • Eintragung eines Rechts im Grundbuch, das nicht besteht (§ 435 Satz 2 BGB)
  3. Keine Kenntnis des Käufers vom Mangel (§ 442 BGB)
  4. Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss
    • aufgrund individueller Vereinbarung in den Grenzen des § 475 BGB (Verbrauchsgüterkauf) oder des § 444 BGB (Arglist oder Garantieübernahme)
    • aufgrund wirksamer AGB-Klauseln
  5. Kein Ausschluss der gewählten Art der Nacherfüllung (§ 439 Abs. 3 BGB)

109

Bei der Anwendung des Schemas ist zunächst genau darzulegen, ob und welche Art eines Sachmangels vorliegt. Dies gilt insbesondere bei den in § 434 Abs. 1 BGB genannten Fällen. Zu beachten ist dabei auch § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Danach kann der Käufer die Beschaffenheit erwarten, die Verkäufer oder Hersteller in Werbeprospekten u.Ä. versprochen haben. Bezüglich § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB (sog. IKEA-Klausel) ist umstritten, ob dieser dahingehend ausgelegt werden kann, dass fehlerhafte Bedienungs- oder Gebrauchsanweisungen einen Mangel darstellen. Eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus, sodass es insoweit allein auf eine nachvollziehbare Begründung ankommt. Bei der Frage des wirksamen Gewährleistungsausschlusses ist zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit des Ausschlusses beim Verbrauchsgüterkauf erheblich eingeschränkt ist (§ 475 BGB). Bei dem Ausschluss durch AGB ist auf Übersicht 16 (Rn. 67) zu verweisen.

2. Recht auf Rücktritt


a) Einführung

110

Das Rücktrittsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Dies wirkt sich insbesondere so aus, dass ein Einverständnis des Verkäufers nicht erforderlich ist und dass die Vorschriften über die Verjährung nicht anwendbar sind (§ 194 Abs. 1 BGB). Allerdings ist der Rücktritt gem. §§ 438 Abs. 4 Satz 1, 218 BGB dann ausgeschlossen, wenn der Nachbesserungsanspruch verjährt ist. Die Ausgestaltung des Rücktrittsrechts erfolgt durch einen Verweis auf die allgemeinen Vorschriften (§ 346ff. BGB). Jedoch ist der Anspruch auf Rücktritt gegenüber dem Anspruch auf Nacherfüllung subsidiär.

b) Prüfungsablauf

111

Übersicht 28

§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326, 434, 435 BGB

  1. Bestehen eines Kaufvertrages i.S.v. § 433 BGB (vgl. Übersicht 27 Rn. 108)
  2. Vorliegen eines Mangels (§§ 434, 435 BGB) (vgl. Übersicht 27 Rn. 108)
  3. Keine Kenntnis des Käufers vom Mangel (§ 442 BGB)
  4. Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss
    • aufgrund individueller Vereinbarung in den Grenzen des § 475 BGB (Verbrauchsgüterkauf) oder des § 444 BGB (Arglist oder Garantieübernahme)
    • aufgrund wirksamer AGB-Klauseln
  5. Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Nacherfüllung (§ 323 Abs. 1 BGB), soweit nicht
    • Fälle des § 323 Abs. 2 BGB, insbesondere ernsthafte Nacherfüllungsverweigerung
    • Fälle des § 440 BGB, insbesondere Fehlschlagen der Nacherfüllung (§ 440 Satz 2 BGB)
    • Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 326 Abs. 5 BGB)
  6. Ablauf der Nachfrist
  7. Mangel darf nicht unerheblich...
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Titel2
Impressum3
Inhaltsverzeichnis4
A. Einleitung????????????????????????????????????????6
I. Sinn und Zweck des Buches??????????????????????????????????????????????????????????????????????6
II. Fallbearbeitung im Bürgerlichen Recht????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????6
1. Fragestellungen??????????????????????????????????????????????????6
2. Falllösung????????????????????????????????????????7
B. Prüfung eines vertraglichen Anspruchs??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????9
I. Grundsätzlicher Prüfungsablauf für den Erfüllungsanspruch??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????9
1. Allgemeiner Prüfungsablauf????????????????????????????????????????????????????????????????????????9
2. Einzelne Prüfungsabläufe bezüglich des Entstehens des Anspruchs??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????10
3. Einzelne Prüfungsabläufe bezüglich des Erlöschens des Anspruchs??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????26
4. Einzelne Prüfungsabläufe bezüglich der Gegenrechte des Anspruchsgegners??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????38
II. Besondere Prüfungsabläufe????????????????????????????????????????????????????????????????????????42
1. Prüfung der Wirksamkeit einer AGB-Klausel??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????42
2. Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit der Leistung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????46
3. Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzögerung der Leistung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????49
4. Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen Schlechtleistung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????53
5. Verletzung von Nebenpflichten i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB56
6. Anspruch des Schuldners bei Gläubigerverzug (Annahmeverzug)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????57
7. Prüfung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????58
8. Vertiefungshinweise/Coachingzone????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????61
C. Prüfungsablauf bei Ansprüchen aus ausgewählten Vertragstypen????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????63
I. Mängelansprüche bei einem Kaufvertrag??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????63
1. Anspruch auf Nacherfüllung????????????????????????????????????????????????????????????????????????64
2. Recht auf Rücktritt??????????????????????????????????????????????????????????65
3. Recht auf Kaufpreisminderung????????????????????????????????????????????????????????????????????????????66
4. Anspruch auf Schadensersatz??????????????????????????????????????????????????????????????????????????67
5. Ansprüche des Verkäufers nach §§ 478, 437 BGB gegen den Lieferanten bei einem Verbrauchsgüterkauf??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????70
6. Fallbeispiel????????????????????????????????????????????71
II. Ansprüche aus Wohnraummietvertrag????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????74
1. Mietzinsanspruch????????????????????????????????????????????????????75
2. Ansprüche des Mieters wegen Mängeln der Mietsache??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????75
3. Ansprüche des Vermieters????????????????????????????????????????????????????????????????????79
III. Ansprüche aus einem Werkvertrag??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????80
1. Anspruch des Unternehmers auf Werklohn????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????80
2. Ansprüche wegen Mängeln des Werkes????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????81
3. Fallbeispiel????????????????????????????????????????????85
IV. Ansprüche aus einem Darlehensvertrag??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????89
1. Anspruch auf Rückzahlung bei einem Gelddarlehen??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????89
2. Anspruch auf Rückgabe bei einem Sachdarlehen????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????90
V. Ansprüche aus weiteren für die Wirtschaft relevanten Verträgen????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????90
1. Anspruch gegen den Bürgen aus einem Bürgschaftsvertrag????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????90
2. Anspruch des Leasingnehmers bei Mängeln der Leasingsache????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????93
3. Ansprüche des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????95
VI. Vertiefungshinweise/Coachingzone??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????96
1. Spezialprobleme??????????????????????????????????????????????????96
2. Weitere Übungsfälle??????????????????????????????????????????????????????????96
3. Aufsätze/Rechtsprechung??????????????????????????????????????????????????????????????????96
D. Glossar/Definitionen????????????????????????????????????????????????????????????97
E. Fallfinder????????????????????????????????????????127

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