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Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise.

AutorThorn Beisenherz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 375
Seitenanzahl262 Seiten
ISBN9783428527526
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Die Frage, ob und welche erbrechtlichen Konsequenzen eine Krise oder Scheidung der Ehe des Erblassers nach sich ziehen soll, stellt angesichts einer statistischen Scheidungswahrscheinlichkeit von mehr als einem Drittel ein praktisch erhebliches Regelungsproblem dar. Trotz dieses objektiven Regelungsbedürfnisses bleiben Scheidung und Ehekrise bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen zugunsten des Partners zum Zeitpunkt einer noch intakten Ehe als allenfalls theoretisches Schlimmstfallszenario rechtsgeschäftlich häufig ungeregelt. Thorn Beisenherz geht deshalb der Frage nach, welche Lösungen das Gesetz - namentlich die §§ 1933, 2077, 2268, 2279 BGB - für diese Fallkonstellationen bereithält. Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 1933 S. 1 BGB partiell verfassungswidrig ist und plädiert de lege ferenda für eine familienrechtliche Lösung in Form einer Scheidungsfiktion.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
1. Teil: Einleitung16
2. Teil: Vorzeitiger Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts gem. § 1933 S. 120
A. Einseitigkeit der Vorverlagerung und Entstehungsgeschichte des § 193320
I. Ursprungsfassung des § 1933 S. 1: Einseitiger Erbrechtsausschluss als Sanktion für Scheidungsschuld?21
II. Neufassung des § 1933 auf der Grundlage des Zerrüttungsprinzips24
B. Verfassungswidrigkeit des einseitigen Erbrechtsausschlusses27
I. Verstoß gegen Art. 3 I GG27
1. Ungleichbehandlung von Antragsteller und passivem Antragsgegner27
2. Fehlende Rechtfertigung der Ungleichbehandlung29
a) Gegenstand des Antragstellerwillens29
b) Typisierbarkeit des Antragsgegnerwillens31
II. Verstoß gegen Art. 6 I GG32
1. Institutsgarantie: Negative Verlaufsprognose bei einseitiger Scheidungsaktivität33
2. Wertentscheidende Grundsatznorm: Der Anreiz zum Angriff auf die Ehe36
III. Verstoß gegen Art. 14 I 1, 2. Alt. GG38
1. Verstoß gegen das Grundrecht38
a) Erbrechtsfreiheit: Der Antragsgegner als Überlebender38
b) Testierfreiheit: Der Antragsgegner als Erblasser40
2. Verstoß gegen die Institutsgarantie42
IV. Ausscheiden verfassungskonformer Auslegung des § 1933 S. 1, 1. Alt. und Ergebnis44
C. Voraussetzungen des § 193346
I. Formell: Bekundung des Scheidungswillens durch die Ehegatten46
1. Beantragung der Scheidung, § 1933 S. 1, 1. Alt.47
a) Zeitpunkt der Beantragung47
aa) Rechtshängigkeit vs. Anhängigkeit47
bb) Direkte Anwendung des § 167, 1. Var. ZPO50
cc) Analoge Anwendung des § 167, 1. Var. ZPO51
(1) Analogiefähigkeit der Regelung: § 167 ZPO als Ausnahmevorschrift?51
(2) Vergleichbarkeit und positive Feststellung einer Regelungslücke52
(a) Frist53
(b) Wahrung einer Frist53
b) Prozessuale Mängel des Scheidungsantrags56
c) Anschlussantragstellung56
d) Antragstellung und Rechtsmittel58
2. Zustimmung zur Scheidung, § 1933 S. 1, 2. Alt.59
a) Rechtsnatur der Zustimmung59
b) Adressat und Form der Zustimmung61
c) Inhaltliche Anforderungen an die Zustimmung63
d) Abhängigkeit der Zustimmung von der Antragstellung64
3. Nachträgliche Beseitigung der Bekundung des Scheidungswillens65
a) Widerruf der Zustimmung65
b) Rücknahme des Scheidungsantrags66
II. Materiell: Das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen69
1. Das Scheitern der Ehe69
a) Die Scheiternsvermutung des § 1566 I70
aa) Erforderlichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 630 I Nr. 2, Nr. 3 ZPO70
bb) Hypothetischer Übergang auf streitige Scheidung gem. § 1565 I 273
b) Der unmittelbare Beweis des Scheiterns gem. § 1565 I 275
aa) Die Scheidungssperre des § 1565 II75
bb) De lege ferenda: Verschärfte Beweisanforderungen bei einseitigem Scheidungsbegehren?75
2. Nichteingreifen der Härteklauseln des § 1568?76
III. Besonderes Verhältnis zwischen formellen und materiellen Anforderungen des § 1933 S. 1 als ungeschriebene Voraussetzung für den Erbrechtsausschluss?78
1. Scheidungsrelevanz des Erblasserverhaltens?78
2. Subjektives Recht auf Scheidung des Erblassers?81
D. Rechtsfolgen des § 1933 S. 1, S. 3: „. . ., bis dass der Tod euch scheidet“?85
I. Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts und der daran anknüpfenden erbrechtlichen Erwerbsaussichten86
II. Der vorzeitige nacheheliche Unterhaltsanspruch gem. §§ 1933 S. 3, 1586b, 1569 ff.87
1. Funktion und Wirkungsweise des Unterhaltsanspruchs87
2. Auswirkungen eines Pflichtteilsverzichts90
3. Auswirkungen einer wirksam bleibenden letztwilligen Verfügung zugunsten des Überlebenden93
a) Anwendbarkeit des § 1933 S. 1, S. 394
b) Anrechnung der letztwilligen Zuwendung im Rahmen des § 1586b I 3?94
III. Güterrechtliche Folgen96
1. Zugewinngemeinschaft: § 1371 II, 1. Hs. als Anspruchsgrundlage für den güterrechtlichen Ausgleichsanspruch96
a) Berechnungszeitpunkt für das Endvermögen97
b) Kein Ausgleichsanspruch zu Lasten des Überlebenden99
c) Der letztwillig bedachte Überlebende: Individuelle erbrechtliche Lösung?101
2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft102
IV. Auswirkungen des § 1933 im Höferecht105
V. Erbrechtsunabhängige Sonderrechtsnachfolgen von Todes wegen: Eintritt in das Mietverhältnis gem. § 563 I 1 und Sonderrechtsnachfolge in Sozialleistungen gem. § 56 SGB I106
VI. Auswirkungen auf den Ersatzanspruch bei Tötung gem. § 844 II109
VII. Anwendung der Hausratsverordnung?112
VIII. Hinterbliebenenversorgung statt Versorgungsausgleich113
3. Teil: Gewillkürtes Erbrecht116
A. Der Regelfall – Rechtskräftige Scheidung116
I. Einseitige letztwillige Verfügung116
1. Der Weg zur ipso-iure-Unwirksamkeit der Verfügung gem. § 2077116
2. Die Rechtsnatur des § 2077120
3. Voraussetzungen der Unwirksamkeit124
a) Ehe zwischen Erblasser und Bedachtem zum Verfügungszeitpunkt124
b) Bedenkung des Ehegatten127
4. Anforderungen an die Ablehnung einer Lücke gem. § 2077 III127
a) Realer Fortgeltungswille zum Zeitpunkt der Errichtung128
b) Fehlen eines realen Aufrechterhaltungswillens im Errichtungszeitpunkt130
aa) Heteronome Aufrechterhaltungsgründe?130
bb) Hypothetischer Fortgeltungswille zum Errichtungszeitpunkt oder realer nachträglicher Fortgeltungswille?132
(1) Divergenzen der Lösungen: Sinneswandel des Erblassers und Rückwendung zur Verfügung133
(2) Nachträglicher Wille und Form der Verfügung135
(3) Sonderfall Wiederheirat138
(a) Ansatz zur Korrektur der Wiederverheiratungsfälle: Nichtanwendung des § 2077 I139
(b) Reichweite der Korrektur: Rückwirkungsfiktion und Verfügungen zwischen den Ehen140
(4) Exkurs: „Aufrechterhaltung“ der Verfügung zugunsten des letzten Ehegatten142
(a) Verfügung zugunsten des „jeweiligen Ehegatten“142
(b) Verfügung zugunsten des „Ehegatten“143
5. Analoge Anwendung des § 2077145
a) Letztwillige Verfügung zugunsten des Ex-Schwiegerkindes145
b) Bezugsrecht des geschiedenen Ehegatten aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag150
aa) Stellungnahmen in Literatur und Rechtsprechung150
bb) Abschichtung für die Problemlösung irrelevanter rechtlicher oder tatsächlicher Umstände des Versicherungsvertrags151
cc) Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Drittem153
dd) Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer155
(1) Direkte Anwendung des § 2077 auf die Bezugsberechtigung157
(2) Interesse des Versicherers an schuldbefreiender Leistung an den Ex-Ehegatten158
ee) Praktische und rechtliche Vorzüge einer analogen Anwendung des § 2077159
c) Ernennung des Ehegatten zum Testamentsvollstrecker162
II. Gemeinschaftliches Testament164
1. Entstehungsgeschichte des § 2268164
2. Allgemeines zu § 2268168
a) Rechtsnatur und Verhältnis zu § 2265168
aa) Aufrechterhaltungsfähigkeit wechselbezüglicher Verfügungen168
bb) Aufrechterhaltungsfähigkeit der Wechselbezüglichkeit169
b) Verhältnis zu § 2077175
3. Aufrechterhaltungswille gem. § 2268 II176
a) Gemeinsamkeiten mit § 2077 III176
b) Besonderheiten des Aufrechterhaltungswillens gem. § 2268 II177
aa) Gegenstand des Aufrechterhaltungswillens177
bb) Übereinstimmender Aufrechterhaltungswille der Ehegatten?178
cc) Tendenzen und Maßstäbe bei der Ermittlung des Aufrechterhaltungswillens183
III. Erbvertrag185
1. Vertragsmäßige Verfügungen: § 2279 i.V.m. § 2077186
a) Verfügungen zugunsten des Ehegatten186
aa) § 2279 I oder II als Verweisquelle?186
bb) Modifikationen des § 2077 aufgrund bloß entsprechender Anwendbarkeit?188
(1) Tatbestand des § 2077 I 1: Eingeschränkte Beachtlichkeit von Motivirrtümern?188
(2) Rechtsfolge des § 2077 I 1190
(3) Aufrechterhaltungswille gem. § 2077 III190
(a) Gegenstand des Aufrechterhaltungswillens190
(b) Träger des Aufrechterhaltungswillens191
b) Verfügungen zugunsten Dritter: § 2279 II i.V. m. § 2077193
aa) Beschränkung des § 2279 II auf vertragsmäßige Verfügungen194
bb) Besonderheiten des Aufrechterhaltungswillens bei Verfügungen zugunsten Dritter196
(1) Grundsatz196
(2) Verfügungen zugunsten gemeinschaftlicher Abkömmlinge196
(a) Typische Interessenlage: Existenz und Vertragsmäßigkeit der Verfügung197
(b) Differenzierung nach Art der dem Abkömmling eingeräumten Rechtsstellung?199
2. Einseitige Verfügungen: § 2299 II 1 i.V.m. § 2077202
3. Auswirkungen scheidungsbedingter Unwirksamkeit einzelner Verfügungen auf den Erbvertragsrest202
a) Der Eheabhängigkeitsvermutung nicht unterworfene Restverfügungen203
aa) Einseitiger Erbvertrag203
bb) Zweiseitiger Erbvertrag205
(1) Scheidungsbedingte Unwirksamkeit als Nichtigkeit im Sinne des § 2298 I206
(2) Einschränkung der Wechselbezüglichkeit und Auslegung des § 2298 III208
b) Der Eheabhängigkeitsvermutung im Grundsatz unterworfene Restverfügungen209
B. Die Ausnahme – Ausschluss gewillkürter erbrechtlicher Erwerbsaussichten vor Rechtskraft der Scheidung210
I. Grundlagen210
1. Probleme der Vorverlagerung erbrechtlicher Scheidungswirkungen im gewillkürten Erbrecht212
a) Parallele zum gesetzlichen Erbrecht: Die Einseitigkeit der Vorverlagerung212
b) Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag: Das Vorverlagerungsinteresse des Überlebenden212
2. Zwischenergebnis und Gang der weiteren Darstellung214
II. Die Vorverlagerungskonstellationen nach geltendem Recht215
1. Die Rechtslage bei übereinstimmender Wortlautauslegung des § 2077 I 2 und des § 1933 S. 1215
a) Beidseitig betriebene Scheidung, § 2077 I 2, 1. und 2. Alt.215
b) Einseitig betriebene Scheidung, § 2077 I 2, 1. Alt.216
aa) Der Antragsteller als Erstversterbender216
bb) Der Antragsgegner als Erstversterbender217
2. Korrekturbedürftige Drittzuwendungsfälle: Das Vorverlagerungsinteresse des überlebenden Antragstellers218
a) Korrektur innerhalb des Wortlauts: Der Überlebende als Erblasser im Sinne des § 2077 I 2?220
b) Korrektur durch analoge Anwendung des § 2077 I 2222
aa) Zulässigkeit und Reichweite der Analogie222
bb) Ergebnisse226
III. Verfassungswidrigkeit der einseitigen Vorverlagerung im gewillkürten Erbrecht227
1. Verstoß gegen Art. 3 I GG228
2. Verstoß gegen Art. 6 I GG230
3. Verstoß gegen Art. 14 I 1, 2. Alt. GG231
IV. Ergebnis und Zusammenfassung232
Anhang: Geschiedene Ehen nach dem Alter der Ehegatten, 1991–2004, Deutschland236
Literaturverzeichnis244
Sachverzeichnis259

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