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Die Rechte des Käufers bei eigener Mängelbeseitigung nach Ablauf der Nachfrist.

AutorAlexandra Janz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 369
Seitenanzahl204 Seiten
ISBN9783428525706
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Nachfrist selbst vorgenommen, kommt ein Ersatz seiner Kosten als Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB in Betracht. Insoweit erscheint die Rechtslage hier auf den ersten Blick klarer als in den Fällen der sogenannten voreiligen Selbstvornahme. Es fragt sich jedoch, unter welchen konkreten Voraussetzungen und bis zu welchen Grenzen der Käufer Ersatz seiner Kosten verlangen kann. Diese dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur keineswegs abschließend geklärt. In dem vorliegenden Werk geht Alexandra Janz diesen dogmatisch zum Teil äußerst komplexen Themen daher auf den Grund und führt an vielen Punkten über Bekanntes hinaus. Dabei beschränkt sie sich nicht auf theoretische Erörterungen, sondern zeigt stets die Konsequenzen der vertretenen Ansichten für die Praxis auf. Wissenschaftlich fundiert behandelt die Autorin nicht nur die Frage nach der Einordnung der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz statt der Leistung oder als Verzögerungsschaden, die eng mit der grundlegenden Frage nach der Abgrenzung der §§ 280ff. BGB und nach der Natur des Schadensersatzes statt der Leistung verbunden ist. Sie führt auch die Frage nach dem Bezugspunkt des Vertretenmüssens, die sich als eine der umstrittensten Fragen des neuen Schuldrechts darstellt, einer dogmatisch überzeugenden Lösung zu. Die bislang kaum diskutierte Frage nach den Grenzen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung beantwortet die Verfasserin unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung sowie der Rechtsprechung im Bereich des Werkvertragsrechts und des Deliktsrechts, wobei sie unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkäufer grundsätzlich das Prognoserisiko zu tragen haben wird.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einleitung14
Abschnitt 1: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Kosten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 BGB?22
Abschnitt 2: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz "statt der Leistung"26
A. Einordnung: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz "statt der Leistung" oder als Verzögerungsschaden?27
I. Historische Betrachtung32
1. Schadensersatz "statt der Leistung" gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gleich früherer "Nichterfüllungsschschaden“ gemäß § 463 BGB a. F.?32
a) Ersatz von Reparaturkosten nach § 463 BGB a.F.33
b) Aussagen des Gesetzgebers34
c) Stellungnahme zur Orientierung an der bisherigen Rechtsprechung zu § 463 BGB a.F.35
2. Zusammenfassung37
II. Systematische Betrachtung: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz an Stelle ("statt") der Leistung in Gestalt der Nacherfüllung38
1. Das Schicksal des Anspruchs auf die Leistung in natura als Bezugspunkt der Abgrenzung von § 280 Abs. 1 und 2 zu Abs. 3 BGB39
a) Die rechtsfolgenorientierte Abgrenzung als Konsequenz aus dem Schutzzweck der §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 und 4 BGB39
aa) Folgerungen aus der Funktion des Fristsetzungserfordernisses als Instrument zum Schutze des Vorrangs der (Nach-)Erfüllung41
bb) Schutz vor doppelter Inanspruchnahme durch § 281 Abs. 4 BGB43
cc) Der Grund der Schadensentstehung als (reines) Kontrollkriterium44
b) Die rechtsfolgenorientierte Abgrenzung als Lösung nach dem Vorbild der Abgrenzung von Nichterfüllungs- und Verzugsschaden46
aa) Die Abgrenzung von Nichterfüllungs- und Verzugsschaden nach altem Schuldrecht46
bb) Zur dogmatischen Konzeption des § 281 BGB als "Nachfolger" des § 326 BGB a.F.49
c) Zusammenfassung51
2. Der Schadensersatz "statt der Leistung" als Schadensersatz an Stelle der Nacherfüllung52
a) Der Nacherfüllungsanspruch als Anspruch auf die Leistung in natura: Abgrenzung anhand des Schicksals des Nacherfüllungsanspruchs?53
b) Selbstvornahmekosten als funktionaler Ersatz an Stelle der Nacherfüllung57
3. Auseinandersetzung mit der "Dachziegelfall"- Entscheidung des BGH59
a) Der "Dachziegelfall"59
b) Relevanz des "Dachziegelfalls" für die Einordnung der Selbstvornahmekosten nach der Schuldrechtsreform60
III. Ergebnis der Einordnung63
B. Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz "statt der Leistung" nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB63
I. Konkretisierung der für die Haftung nach § 281 Abs. 1 BGB relevanten Pflichtverletzung auf das Ausbleiben der vertragsgemäße Leistung bis Fristablauf?66
1. Zur Ansicht von Heinrichs und Grüneberg66
2. Zur Ansicht von Hirsch70
II. Die Nichterfüllung des Nacherfüllungsanspruchs als haftungsbegründende Pflichtverletzung?74
1. Zur Ansicht von Reichenbach74
2. Zur Ansicht von Lorenz78
III. Rückgriff auf die ursprüngliche Schlechtleistung bei Verwirklichung eines hierdurch begründeten Risikozusammenhangs?84
IV. Mangelhafte Lieferung und Verletzung der Nacherfüllungspflicht als alternative Bezugspunkte des Vertretenmüssens87
1. Zur Ansicht von Faust88
2. Zur Ansicht von Huber und Braun90
a) Die ursprüngliche Schlechtleistung als Bezugspunkt des Vertretenmüssens91
aa) Die Argumente von Huber und Braun91
bb) Ergänzende Folgerungen aus § 440 Satz 1 BGB93
cc) Zur Vereinbarkeit dieses Ansatzes mit der Natur des Schadensersatzes "statt der Leistung" als Ersatz an Stelle der Nacherfüllung94
b) Die Verletzung der Nacherfüllungspflicht als Bezugspunkt des Vertretenmüssens97
V. Ergebnis der Untersuchung zum Bezugspunkt des Vertretenmüssens98
C. Inhalt und Grenzen des Anspruchs100
I. Ersatz der Selbstvornahmekosten als Rechnungsposten zur Bestimmung des Minderwertes?100
1. Kritik an der Übernahme der herkömmlichen Begründung101
2. Das Nacherfüllungsinteresse als Bezugspunkt der Berechnung des Schadensersatzes an Stelle ("statt") der Nacherfüllung102
II. Ersatz zu "teurer" Mängelbeseitigungskosten?104
1. "Unverhältnismäßigkeit" der Kosten i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB als Entstehungshindernis für den Schadensersatzanspruch "statt der Leistung"?104
a) Die Ansicht von Faust und Stadler104
b) Stellungnahme105
aa) Rückschluss aus dem Zusammenspiel der §§ 439 Abs. 3, 440 Satz 1 BGB105
bb) Vergleich mit der Rechtsfolgenregelung in Fällen des § 275 Abs. 2 BGB106
cc) Zum herkömmlichen Verständnis im Werkvertragsrecht108
dd) Zusammenfassung110
2. Beschränkung des Schadensersatzanspruchs entsprechend §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 251 Abs. 2 Satz 1 BGB?111
a) Die Erforderlichkeitsgrenze des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB113
aa) Das Gebot wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung113
(1) Grundsatz114
(2) Bedeutung für die Verteilung der Beweislast116
(3) Konsequenzen für den kaufrechtlichen Schadensersatzanspruch118
bb) Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum "Integritätszuschlag"?120
(1) Die Rechtsprechung zum "Integritätszuschlag" in Grundzügen120
(2) Stellungnahme unter Berücksichtigung der in § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB enthaltenen Wertung122
(3) Fazit124
cc) Bestimmung der "erforderlichen" Kosten anhand der vertraglichen Vereinbarung?125
dd) Das Prognoserisiko126
(1) Ersatz unerwartet teurer Mängelbeseitigungskosten127
(2) Zum Auswahlverschulden bei der Wahl des Sachverständigen129
(3) Konsequenzen für den kaufrechtlichen Schadensersatzanspruch130
ee) Das Werkstattrisiko131
ff) Zusammenfassung135
b) Die Verhältnismäßigkeitsgrenze des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB136
aa) Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB136
(1) Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf den Anspruch nach § 635 BGB a.F.137
(2) Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch des Käufers138
bb) Wert der Kaufsache als Obergrenze?139
(1) Umkehrschluss aus § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB139
(2) Die Verhältnismäßigkeitsgrenze als Erheblichkeitsschwelle140
cc) Einbeziehung eines "Integritätszuschlags" in die Ermittlung des Wertinteresses?141
(1) Zur Ansicht von Ernst142
(2) Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung143
(3) Übernahme der 130%-Grenze?145
dd) Folgerungen aus der Funktion des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben147
(1) § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als Korrektiv in Ausnahmefällen148
(2) Zum Verhältnis von Erfolg und Aufwand149
(3) Bedeutung des Mangels151
(4) Relevanz des Kaufpreises für die Abwägung153
(5) Berücksichtigung des Verschuldens?154
(6) Das Prognose- und Werkstattrisiko157
ee) Zusammenfassung159
III. Ergebnis der Untersuchung zu Inhalt und Grenzen des Anspruchs161
D. Ergebnis des zweiten Abschnitts161
Abschnitt 3: Aufwendungsersatz über §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB analog?165
A. Bewusster Verzicht oder Regelungslücke?165
I. Problemstellung165
II. Zur bisherigen Rechtsprechung bei Bestehen eines vertraglich vereinbarten Nachbesserungsrechts168
1. Ausgangspunkt: Entsprechende Anwendung der §§ 634, 635 BGB a.F.168
2. Zur Fortentwicklung dieser Rechtsprechung169
a) § 633 Abs. 3 BGB a.F. analog bei vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte auf den Nachbesserungsanspruch169
b) § 633 Abs. 3 BGB a.F. analog bei Bestehen eines vorrangigen Nachbesserungsanspruchs170
3. Zusammenfassung172
III. Entwurf der Schuldrechtskommission172
IV. Kritik in der Literatur174
V. Diskussionsentwurf des BMJ175
VI. Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes176
VII. Fazit und Auseinandersetzung mit den Argumenten für eine analoge Anwendung des § 637 BGB177
1. Die Ansicht von Peters177
2. Stellungnahme179
B. Ergebnis des dritten Abschnitts183
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse185
Literaturverzeichnis193
Sachwortverzeichnis201

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