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Harmonisierung der Rechnungslegung: Der Lösungsansatz der informationsorientierten Kapitalerhaltung

AutorSonja Wagner
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl81 Seiten
ISBN9783863418717
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 im Juli 2002 wurde die Internationalisierung der Rechnungslegung maßgeblich vorangetrieben. Sie schreibt seit 2005 kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtend vor, ihren Konzernabschluss auf Basis der IFRS aufzustellen. Charakteristisch für die IFRS ist ihre Investororientierung zur Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen, welche grundsätzlich nicht mit dem nationalen Kapitalerhaltungssystem in Einklang zu bringen sind. Viele Fachleute haben über die Vorzüge und die Nachteile der beiden Konzeptionen (IFRS und HGB) diskutiert. Letztlich ist nach Meinung der Autorin jedoch eine Lösung anzustreben, die sowohl den Investoren als auch den Gläubigern - oder besser zugleich der Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen und der Einhaltung der Kapitalerhaltung - gerecht wird. Denn nur auf diese Weise können kapitalmarktorientierte Unternehmen von der Belastung durch die Aufstellung zweier Jahresabschlüsse, denen unterschiedliche Vorschriften (HGB und IFRS) zugrunde liegen, befreit werden. Zurzeit müssen diese Unternehmen in Deutschland einen Einzelabschluss nach HGB und den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Die vorliegende Arbeit wird die Wichtigkeit der Integration der Informationsorientierung und der Kapitalerhaltung in einem einzigen Jahresabschluss darlegen, Lösungsvorschläge aufzeigen und die präferierte Lösung der informationsorientierten Kapitalerhaltung genauer betrachten. Das Konzept der informationsorientierten Kapitalerhaltung hat einen Kompromiss der Informationsfunktion und der Kapitalerhaltung zum Ziel. Möglich wird dieser, indem im Vermögensausweis verstärkt der Informationsfunktion Rechnung getragen wird und der Gewinnausweis den unter Kapitalerhaltungsgesichtspunkten ermittelten ausschüttungsfähigen Gewinn dokumentiert. Zwingendermaßen muss dadurch der strenge Gewinnzusammenhang zwischen Bilanz und GuV aufgegeben werden.

Die Autorin Sonja Wagner studierte an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Betriebswirtschaftslehre. Ihren Schwerpunkt legte sie von Anfang an auf die nationale und internationale Rechnungslegung sowie auf das Controlling. Das vorliegende Buch reichte Son

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2.3, Grundlegende Unterschiede zwischen HGB und IFRS: 2.3.1, Bilanzierungsziele und -zwecke: Das Handelsgesetzbuch (HGB) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) greifen auf zwei verschiedene Rechnungslegungsphilosophien zurück. Wie bereits erwähnt, orientieren diese sich an den unterschiedlichen Interessen der Jahresabschlussadressaten. Als zentrale Gruppen haben sich die Anteilseigner und die Fremdkapitalgeber herausgestellt: Das HGB wird dem kontinentaleuropäischen System zugeordnet, welches durch umfangreiche gesetzliche Vorgaben gekennzeichnet ist. Dadurch wird eine Kontinuität in der Rechnungslegung erreicht. Nachteil jedoch ist die zeitliche Verzögerung bei neuen Anforderungen, da zunächst ein Gesetz erlassen werden muss. Durch die gesetzliche Verankerung sollen vor allem der Gläubigerschutz und die Erhaltung des Unternehmenskapitals gewährleistet werden. Aus den Funktionen des Jahresabschlusses treten deswegen insbesondere die Bemessung der Ausschüttung an die Anteilseigner und die steuerliche Gewinnermittlung in den Vordergrund. Sie stellen nämlich einen Abzug von Kapital aus dem Unternehmen dar. Folglich nehmen steuerliche Aspekte bei der Bilanzierung nach dem kontinentaleuropäischen System eine wichtige Rolle ein. Dass der Fremdkapitalgeber im deutschen Recht in den Vordergrund rückt, wird aufgrund der institutionellen Rahmenbedingungen in Deutschland plausibel. Traditionell beschaffen deutsche Unternehmen selten ihr Kapital über den organisierten Eigenkapitalmarkt, so dass die Eigentümer der Firmen meist selbst als Geschäftsführer oder in leitender Position der Unternehmen auftreten. Da diese dadurch über genügend interne Informationen verfügen, ist der Jahresabschluss nicht deren Hauptinformationsquelle. Somit kann die externe Rechnungslegung verstärkt auf andere Adressaten wie den Gläubigern ausgerichtet werden. Für die Gläubiger ist, wie in Kapitel 2.2 bereits erwähnt, das Kreditausfallrisiko besonders wichtig. Um diesem Anliegen zu folgen, muss ein Jahresabschluss Werte offen legen, welche Verlustpotentiale in voller Höhe und Gewinnpotentiale nur in begrenzter Höhe berücksichtigen. Diese Vorgehensweise entspricht dem Prinzip der Vorsicht (siehe Kapitel 5.1.1 Das Vorsichtsprinzip), also Vermögen tendenziell niedrig und Schulden hoch zu bewerten. Es entsteht eine verzerrte Bilanzierung. Die IFRS folgen der anglo-amerikanischen Rechnungslegungsphilosophie. Diese war ursprünglich in Großbritannien und den USA verbreitet. Die anglo-amerikanische Rechnungslegung regelt Detailfragen in Form von Einzelentscheidungen durch berufsständige Gremien wie z. B. die Börsenaufsicht, Wirtschaftsprüfer und Fachverbände. Hauptadressaten sind nicht wie im HGB die Gläubiger, sondern die Investoren. Ihr Interesse liegt vor allem in der Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen, um dadurch eine bessere Entscheidung in Bezug auf ihre Finanzanlagen treffen zu können. Möglichst realistische Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollen durch hohe Verlässlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse generiert werden. Vertreter der IFRS gingen ursprünglich davon aus, dass durch die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für Investoren auch die Informationsbedürfnisse anderer Jahresabschlussadressaten ausreichend berücksichtigt würden. Eine Steuerbemessung hat dieser Abschluss nicht zum Ziel. Diese wird separat vorgenommen. Den Fokus auf den Eigenkapitalgeber als Jahresabschlussadressat zu legen, ist ebenfalls in der Tradition begründet. Im anglo-amerikanischen Raum beziehen Unternehmen in der Regel ihr Eigenkapital über organisierte Märkte. Die Aktionäre verfügen jedoch nicht über die internen Informationsquellen eines Unternehmens und sind daher für ihre Entscheidungsfindung auf den Jahresabschluss angewiesen. Die Eigenkapitalgeber tragen das finanzielle Risiko des Unternehmens und entscheiden aus diesem Grund über dessen Geschäftspolitik mit. Für Eigenkapitalgeber ist die Chance unbegrenzt, während das Verlustrisiko entweder auf die Einlage bei beschränkter Haftung oder andernfalls auf das Privatvermögen begrenzt ist. Daher richtet sich ihr Informationsbedarf verstärkt auf die Chancen im Unternehmen. In jüngster Zeit ist eine Entwicklung der IFRS dahingehend zu beobachten, dass neben den Investoren zukünftig die Gläubiger und Kreditgeber mit in den Fokus der Abschlüsse einbezogen werden (siehe Kapitel 2.3.2 Prinzipien der Rechnungslegung).
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