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Kriegsverbrechen im nationalen und internationalen Recht

Unter besonderer Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes

AutorTobias Darge
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl499 Seiten
ISBN9783642116421
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,99 EUR
Die durch das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes angestoßenen Entwicklungen im Völkerstrafrecht führen dazu, dass auch auf der nationalen Ebene Rechtsgrundlagen zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht notwendig werden. Das neue deutsche Völkerstrafgesetzbuch steht dabei vor der Herausforderung, einerseits das geltende Völkerstrafrecht in nationales Recht zu transponieren, sich dabei aber andererseits im vorgegebenen Rahmen des Grundgesetzes zu halten, namentlich was die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes betrifft. Der Autor geht der Frage nach, wie dieser Balanceakt im besonders komplexen Recht der Kriegsverbrechen gelungen ist. Er entwickelt Auslegungsgrundsätze und wendet diese auf als problematisch erkannte Tatbestände an.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis26
1. Kapitel: Einleitung, Begriffsklärung und Aufgabenstellung35
A. Einleitung35
I. Zur Rolle des Kriegsvölkerstrafrechts in der internationalen Ordnung37
II. Die „Renaissance“ des Völkerstrafrechts41
1. Der Bedeutungsverlust anderer Durchsetzungsmechanismen und der korrespondierende Bedeutungsgewinn des Völkerstrafrechts41
2. Der wachsende nationale Beitrag zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts45
3. Damit einhergehender Bedeutungsverlust internationaler Gerichte?50
III. Die „Wirklichkeitsnähe“ des Völkerstrafrechts, besonders des Kriegsvölkerstrafrechts52
1. Durchsetzungsdefizit und problematische strafrechtstheoretische Bereiche53
a) Zur behaupteten Ineffizienz des Völkerstrafrechts54
b) Zur behaupteten Überforderung strafrechtstheoretischer Strukturen56
2. Zum Kriegsrecht in den „neuen Kriegen“61
B. Der Begriff des Völkerstrafrechts und der Kriegsverbrechen63
I. Internationales Strafrecht im weiteren und engeren Sinn64
II. Der Begriff des Kriegsverbrechens66
III. Zur Begriffsverwendung in dieser Arbeit71
C. Aufgabenstellung, Zielsetzung und Gang der Arbeit71
I. Aufgabenstellung72
1. Kriegsverbrechen im internationalen Strafrecht73
2. Kriegsverbrechen im nationalen Strafrecht und Art. 103 Abs. 2 GG74
3. Der Bestimmtheitsgrundsatz76
II. Zielsetzung, Fragestellungen78
III. Gang der Arbeit80
2. Kapitel: Historischer Überblick über die Entwicklung des Kriegsrechts und des Kriegsvölkerstrafrechts83
A. Vorbemerkung: Zur Notwendigkeit einer Einführung in die rechtsgeschichtliche Entwicklung83
B. Historischer Überblick85
I. Die Anfänge bis zum Versailler Vertrag85
1. „Humanität“ und „Kriegsverbrechen“ in der Antike85
2. Der Einfluss des Christentums auf die Kriegsführung – das Mittelalter89
3. Staatenbildung, Absolutismus und levée en masse93
4. Exkurs: Die Vorstellungen anderer Kulturen99
5. Die Kodifikationen um die Jahrhundertwende103
6. Der Erste Weltkrieg und seine Folgen107
a) Das Bestrafungsverlangen des Versailler Vertrages108
b) Die „Leipziger Prozesse“110
c) Die Zeit zwischen den Weltkriegen113
II. Die Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg115
1. Einleitend: Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg115
2. Die alliierten Pläne zur Verfolgung von Kriegsverbrechen118
3. Die Prozesse von Nürnberg und Tokio gegen die Hauptkriegsverbrecher120
4. Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 und die Nachfolgeprozesse124
III. Nach Nürnberg: Rückkehr zum status quo ante?125
1. Die Prinzipien von Nürnberg126
2. Die weitere Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene126
a) Die internationale Ebene127
b) Die nationale Ebene, insbesondere Völkerstrafrecht in Deutschland128
IV. Zur Entwicklung seit den 1990er Jahren131
1. Die Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda131
2. Der ständige Internationale Strafgerichtshof133
3. Nationale Kodifikationen135
3. Kapitel: Kriegsverbrechen im gegenwärtigen internationalen Recht136
A. Die aktiven internationalen Strafgerichte138
I. Die Gerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda138
1. Das Recht der Kriegsverbrechen in den Statuten der ad hoc-Gerichtshöfe139
a) Art. 2 JStGH-Statut: Strafbarkeit der grave breaches140
b) Art. 3 JStGH-Statut: Haager Recht und potentieller Auffangtatbestand141
c) Art. 4 RStGH-Statut: Kriegsverbrechen im Bürgerkrieg142
2. Die Rechtsprechung der ad hoc-Gerichtshöfe zu den Kriegsverbrechen143
a) Art. 2 und 3 JStGH-Statut in der Rechtsprechung des JStGH144
b) Kritik an dieser Rechtsprechung146
II. Kriegsverbrechen und der Internationale Strafgerichtshof148
1. Kriegsverbrechen im IStGH-Statut148
a) Rezeption neuerer Entwicklungen und Deckungsungleichheiten149
b) Anwendungsschwelle und Tatbestandscharakter151
c) Möglichkeit des zeitlich begrenzten opt-out153
d) Zwischenbewertung154
2. Die elements of (war) crimes76155
B. Kriegsverbrechen und Gewohnheitsrecht, sowie die Bedeutung der „allgemeinen Rechtsgrundsätze“ nach Art. 38 Abs. 1 lit. c) IGH-Statut157
I. Das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht157
II. Die Bedeutung des Gewohnheitsrechts im Bereich der Kriegsverbrechen158
III. Annex: Zu den „von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze[n]“ im Kriegsvölkerstrafrecht159
1. Bedeutung für die Kriegsverbrechenstatbestände160
2. Allgemeine Rechtsgrundsätze des Strafrechts und Völkerstrafrechts160
C. Nationale und internationale Strafgerichtsbarkeit161
I. Die zentrale (direkte) Verfolgung der Verstöße als Ausnahme – die Komplementarität im IStGH-Statut162
II. Die dezentrale (indirekte) Verfolgung der Verstöße als Regel164
1. Grundlagen des indirect enforcement model164
2. Weltrechtsprinzip contra Souveränität166
a) Verfolgungsberechtigung aus der Natur der Tat selbst166
b) Verfolgungsbegrenzung durch das Erfordernis der Völkerrechtsnatur168
III. Kritik am gegenwärtigen Verfolgungssystem170
1. Schwächen der dezentralen Durchsetzung171
2. Mögliche Konterkarierung von § 1 VStGB durch § 153f StPO173
3. Gefahr der Zersplitterung des Kriegsvölkerstrafrechts178
D. Zusammenfassung178
4. Kapitel: Der Bestimmtheitsgrundsatz im Völkerrecht181
A. Einführung181
I. Die Verortung des Bestimmtheitsgrundsatzes im Völkerrecht181
1. Zurückführbarkeit des allgemeinen Bestimmtheitsgrundsatzes auf die Quellen des Völkerrechts – Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze182
2. Der besondere Bestimmtheitsgrundsatz des IStGH-Statuts184
II. Die „klassische“ Ansicht zur Normbestimmtheit184
1. Das Völkerrecht als unvollkommene und dynamische Rechtsordnung185
2. Vorläufige Zusammenfassung – zugleich Ausgangspunkt für weitere Überlegungen187
B. Entwicklung und überkommene Bedeutung der Normbestimmtheit im internationalen Recht188
I. Die Entstehung der Kriegsverbrechenstatbestände als Gewohnheitsrecht und Parallelen zu Prinzipien des common law188
1. Gewohnheitsrecht im common law und im Völkerrecht188
a) Ein erster Blick auf das common law – relevante Grundzüge188
b) Folgerungen für das Völkerrecht190
2. Ein zweiter Blick auf das common law: Normbestimmtheit im common law191
a) England191
b) Vereinigte Staaten von Amerika193
c) Fazit: Bestimmbarkeit im angelsächsischen Recht und Folgerungen für das Völkerrecht194
II. Die Bedeutung von nullum crimen, nulla poena sine lege in seiner Ausprägung als Bestimmtheitsgrundsatz in der Entwicklung des Kriegsvölkerstrafrechts nach Nürnberg197
1. Bestimmbares Gewohnheitsrecht197
2. Bedeutungsgewinn des Satzes nullum crimen sine lege198
a) Festschreibungen des Satzes in völkerrechtlichen Verträgen und gesteigerte Regelungsdichte des humanitären Völkerrechts198
b) Bekenntnis zu nullum crimen sine lege und Nichtgeltung der Rechtsfolgenbestimmtheit200
C. Der Bestimmtheitsgrundsatz im Kriegsvölkerstrafrecht angesichts der neueren Entwicklung, besonders des IStGH Statuts202
I. Der gegenwärtige Stand des Völkerstrafrechts und die Notwendigkeit einer Stärkung des Bestimmtheitsgrundsatzes im internationalen Recht202
1. „Klassische“ Auffassung und Entwicklungen in jüngerer Zeit203
a) Bedeutung des IStGH-Statuts für die Bedeutungssteigerung des Bestimmtheitsgrundsatzes204
b) Art. 22 ff. IStGH-Statut206
2. Rückwirkungen der Bestimmtheitsregelung im IStGH-Statut auf den allgemeinen Bestimmtheitsgrundsatz im Völkerrecht?208
II. „Dynamische“ Weiterentwicklung versus „statische“ Bestimmtheit209
1. Die weiterhin bestehende Notwendigkeit der Entwicklung des Völkergewohnheitsrechts210
2. Der Gehalt des Bestimmtheitsgrundsatzes im Völkerrecht212
D. Zusammenfassung und Zwischenergebnis214
5. Kapitel: Völkerstrafrecht und Grundgesetz –verfassungsrechtliche Vorgaben und das Recht der Kriegsverbrechen217
A. Die „Völkerrechtsfreundlichkeit“ des Grundgesetzes218
B. Der Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege –namentlich in seiner Ausprägung als Bestimmtheitsgrundsatz in Art. 103 Abs. 2 GG220
I. Einige Grundsätze zu nullum crimen, nulla poena sine lege222
1. Die Rechtsnatur von Art. 103 Abs. 2 GG225
2. Ursprünge des nullum crimen, nulla poena sine lege-Satzes und Skizzierung seiner geschichtlichen Entwicklung226
II. Die einzelnen Ableitungen des Grundsatzes nullum crimen, nulla poena sine lege und ihre Relevanz für die Tatbestände der Kriegsverbrechen231
1. Das Rückwirkungsverbot (lex praevia)231
2. Das Verbot gewohnheitsrechtlicher Strafgesetze (lex scripta)232
3. Das Analogieverbot (lex stricta)232
4. Der Bestimmtheitsgrundsatz (lex certa)233
III. Bestimmtheitserfordernisse als aktueller Problemschwerpunkt bei der Definition der Kriegsverbrechenstatbestände234
1. Der Bestimmtheitsgrundsatz als zentrale Ausprägung des Art. 103 Abs. 2 GG234
2. Die Auswirkungen des Prinzips der Komplementarität235
3. Zielidentität zwischen Bestimmtheitsgrad und effektivem Kriegsrecht236
C. Der Gehalt des Bestimmtheitsgrundsatzes im nationalen Recht237
I. Die Magna Charta des Kriegsverbrechers238
II. Gehalt der Normbestimmtheit im nationalen Recht239
1. Grundsätzliche Forderungen an die Tatbestandsbestimmtheit240
2. Von der Bestimmtheit zur Bestimmbarkeit241
a) Bestimmbarkeit durch Auslegung243
b) Bestimmbarkeit durch gefestigte Rechtsprechung245
c) Vorläufiges Fazit: Normbestimmbarkeit durch Auslegung „lege artis“247
III. Folgerungen für die Tatbestandsfassung248
IV. Bestimmtheit der Rechtsfolge250
1. Abstufung von Bestimmtheitsanforderungen nach der Strafandrohung252
2. §§ 8-12 VStGB als Verbrechenstatbestände (§ 12 StGB)254
3. Fazit: Strafandrohungen der §§ 8-12 VStGB und Bestimmtheit255
V. Spezielle Anwendungsbereiche des Bestimmtheitsgrundsatzes255
1. Verweisung und Blankettstrafgesetz256
a) Verweisung und Verweisungstypen256
aa) Binnen- und Außenverweisung257
bb) Statische und dynamische Verweisung257
b) Das Blankettstrafgesetz258
c) Verweisungstypen und Blankettstrafgesetze in §§ 8-12 VStGB259
2. Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe261
3. Berücksichtigung von Tatbestandsbesonderheiten?262
VI. Kritik und Stellungnahme262
D. Nochmals zum internationalen Recht266
E. Zusammenfassung267
6. Kapitel: Der Lösungsansatz der §§ 8-12 VStGB im Rahmen von nationaler und internationaler Rechtsordnung268
A. Der Balanceakt zwischen Verfassungsrecht und Völkerrecht268
I. Ziele des Völkerstrafgesetzbuches und Vorgaben269
II. Art. 25 GG und Modifikationen der Normbestimmtheit?270
1. Allgemeine und besondere Pönalisierungsgebote271
2. Vorab wirkende Modifikationen wegen Völkerrechtsfreundlichkeit?272
3. Modifikationen wegen des Adressatenkreises?276
a) Kriegsvölkerstrafrecht als ausschließliche Spezialistenmaterie?277
b) Nichtvergleichbarkeit der Tatbestände, Rechtsfolgen und der Umstände278
III. Weitere Lösungsmöglichkeiten280
1. Zugunsten des Völkerstrafrechts – stillschweigende Verfassungsänderung280
2. Zugunsten des Völkerstrafrechts – verminderter Geltungswille der Grundrechte bei Sachverhalten mit Auslandsberührung?282
3. Zugunsten des Bestimmtheitsgrundsatzes – Zuständigkeit des IStGH282
4. Zugunsten des Bestimmtheitsgrundsatzes – permanente Anpassung des VStGB284
5. Änderung des Art. 103 Abs. 2 GG284
B. Die Auslegung der Tatbestände im Lichte des Völkerrechts285
I. Völkerrecht als Quelle der Kriegsverbrechenstatbestände286
II. Kriterien der Auslegung287
1. Allgemeine Kriterien für die Auslegung288
2. Besonderheiten der Auslegung im nationalen Recht –verfassungskonforme und völkerrechtskonforme Auslegung292
a) Die verfassungskonforme Auslegung293
b) Die völkerrechtsfreundliche Auslegung294
aa) Verpflichtung zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung aus Völkerrecht295
bb) Verpflichtung zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung aus Verfassungsrecht296
c) Auswirkungen des Prinzips der völkerrechtsfreundlichen Auslegung298
d) Konflikt der Auslegungsgrundsätze?299
e) Versuch einer Synthese – Fortwirkung des Bestimmtheitsgebots in der Auslegung299
aa) Die restriktive Auslegung299
bb) Die teleologische Reduktion301
III. Art. 103 Abs. 2 GG als Grenze der Auslegung302
1. Art. 103 Abs. 2 GG als unmodifizierter Bestimmtheitsmaßstab auch aus dem Völkerrecht transponierter Normen302
2. Bestimmtheitsgrundsatz und Völkerrechtsfreundlichkeit als der „praktischen Konkordanz“ zugängliche Verfassungswerte304
a) Art. 103 Abs. 2 GG in der „praktischen Konkordanz“304
aa) Gesetzlichkeitsprinzip und Rückwirkungsverbot306
bb) Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot306
b) Die Völkerrechtsfreundlichkeit in der „praktischen Konkordanz“307
c) Ergebnis309
C. Der Kollisionsfall und das Prinzip der praktischen Konkordanz309
I. Grundlagen des Prinzips der praktischen Konkordanz309
1. Die Einheit der Verfassung310
2. Austarierung und Ergebnisfindung durch Abwägung311
3. Anwendungsbereich – Arten der Kollision312
II. Vorzugswürdigkeit für die Lösung des Spannungsfeldes zwischen Völkerstrafrechtsfreundlichkeit und Normbestimmtheit313
III. Kriterien zur Einstellung in die Abwägungsentscheidung316
IV. Anwendung auf den gegebenen Kollisionsfall318
D. Zusammenfassung und Zwischenergebnis321
7. Kapitel: Einführung in die Tatbestände und generelle Voraussetzungen323
A. Das humanitäre Völkerrecht und seine Sanktionierung325
I. Die Regeln des humanitären Völkerrechts325
II. „Genfer Recht“ und „Haager Recht“325
III. Der Schritt zur Pönalisierung327
B. Übergreifende Voraussetzungen328
I. Internationaler/Nichtinternationaler bewaffneter Konflikt328
1. Die zeitliche Dimension des Konfliktes330
2. Die Schwelle zum „bewaffneten Konflikt“ und die „Bewaffnetheit“ des Konfliktes332
3. Der internationale Konflikt – insbesondere die Konfliktparteien335
4. Der nichtinternationale Konflikt – insbesondere die Konfliktparteien338
5. Zur Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz339
II. Die Einzeltat und der bewaffnete Konflikt341
III. Die Systematik der Tatbestände der Kriegsverbrechen342
C. Zusammenfassung343
8. Kapitel: Ausgewählte Verstöße gegen das „Genfer Recht“ (§§ 8-10 VStGB)344
A. Kriegsverbrechen gegen Personen nach § 8 VStGB344
I. Der geschützte Personenkreis – § 8 Abs. 6 VStGB344
1. Ungeschriebene Einschränkungen344
a) Schutz der Personengruppen durch den einzelnen Tatbestand344
b) Ausschluss der Distanzangriffe346
2. Vorab: Kombattanten, Kämpfer und an Kampfhandlungen beteiligte Zivilpersonen347
a) Der Kombattanten-, bzw. Kämpferstatus348
b) Kämpfende „Zivilisten“ und der Verlust des Schutzes348
3. Geschützte Personen in beiden Konfliktarten350
4. Geschützte Personen im internationalen bewaffneten Konflikt351
5. Geschützte Personen im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt352
6. Verhältnis zum Bestimmtheitsgrundsatz353
II. Zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen in § 8 Abs. 1 VStGB354
1. Generalklauseln und offene Begriffe in § 8 Abs. 1 VStGB354
2. Die Anforderungen an das Gerichtsverfahren in § 8 Abs. 1 Nr. 7 VStGB355
a) Liste der Verfahrensgarantien356
b) Tatbegehung im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt –Abgleich mit dem IStGH-Statut358
c) Im Besonderen: Kriegsgefangene (internationaler bewaffneter Konflikt)360
d) Qualifizierte Rechtsfolge: „erhebliche Strafe, insbesondere …“360
e) Bestimmbarkeit der Norm361
B. Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme362
I. Der Angriffstatbestand des § 10 Abs. 1 VStGB362
1. Bestimmbare Merkmale: „Angriff“ „mit militärischen Mitteln“364
2. Vorab: Ausschluss des Schutzes – „… solange sie Anspruch auf den Schutz haben, …“364
3. Der Begriff der humanitären Hilfsmission366
4. Der Begriff der friedenserhaltenden Mission366
5. „… in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen …“368
II. Ergebnis: Bestimmbarkeit der Begriffe?369
C. Zur Tatbestandsparallelität sowie Zusammenfassung370
I. Zur Deckungsgleichheit der von §§ 8-10 VStGB erfassten Tatbestände gegenüber dem IStGH-Statut370
II. Zusammenfassung370
9. Kapitel: Ausgewählte Verstöße gegen das„ Haager Recht“ (§§ 11 und 12 VStGB)373
A. Verbotene Methoden der Kriegsführung373
I. Die Verhältnismäßigkeitsregelung des § 11 Abs. 1 Nr. 3373
1. Entstehungsgeschichte und Struktur374
a) Entstehungsgeschichte von Art. 8 Abs. 2 (b) (iv) IStGH-Statut374
b) Struktur des Tatbestandes375
2. „… mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt …“376
a) Mit militärischen Mitteln376
b) Angriff377
3. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: militärisches Ziel378
a) Definition des Begriffes „militärisches Ziel“379
b) Zu weitgehende Effekte381
c) Abgrenzungsschwierigkeiten382
4. Das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit zwischen kollateral verursachtem Schaden und dem militärischen Vorteil384
a) Der insgesamt erwartete konkrete und unmittelbare militärische Vorteil384
aa) Der Angriff als Ganzes386
bb) Der militärische Vorteil387
b) Der Kollateralschaden388
c) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip an sich389
aa) Notwendigkeit einer Wertung390
bb) Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips391
alpha) Typisierung393
Beta) Fallbeispiele394
gamma) Folgerungen – Reduktion des Tatbestandes auf Evidenzfälle396
delta) Offensichtlich außer Verhältnis als Entsprechung zu clearly excessive398
curly epsilon) Kritik399
II. Die Verhältnismäßigkeitsregelung des § 11 Abs. 3 VStGB401
1. „Natürliche Umwelt“401
2. „… weit reichende, langfristige und schwere Schäden …“402
3. Die eigentliche Verhältnismäßigkeitsregelung404
III. Der Perfidietatbestand nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 VStGB405
1. Verbotene Perfidie406
2. Erlaubte Kriegslist408
3. Folge des perfiden Verhaltens409
4. Bestimmbarkeit der Norm411
B. Verbotene Mittel der Kriegsführung nach § 12 VStGB –einige begriffliche Anmerkungen411
C. Zur Tatbestandsparallelität sowie Zusammenfassung414
I. Zur Deckungsgleichheit der von §§ 11 und 12 VStGB erfassten Tatbestände gegenüber dem IStGH-Statut414
II. Zusammenfassung414
10. Kapitel: Anmerkungen zu Regelungen des Allgemeinen Teils416
A. Die ergänzenden Regelungen des Allgemeinen Teils417
I. Der subjektive Tatbestand417
II. Rechtswidrigkeit – insbesondere Notwehr419
III. Schuld421
1. Handeln auf Befehl421
2. Irrtum422
3. Entschuldigender Notstand423
IV. Befehlshaberverantwortlichkeit423
B. Annex: Das VStGB als Spezialgesetz und die Anwendbarkeit auf sogenannte Kindersoldaten424
I. Das VStGB als Spezialgesetz424
II. Anwendbarkeit auf sogenannte Kindersoldaten426
11. Kapitel: Zusammenfassung und Ergebnis427
A. Kriegsvölkerstrafrecht in verfassungsgemäßer Gestalt427
I. Kriegsverbrechenstatbestände und Normbestimmtheit428
II. Ablehnung von abstrakten Lockerungen der Normbestimmtheit430
1. Argumente für eine abstrakte Lockerung430
2. Argumente gegen eine abstrakte Lockerung431
III. Konkrete Auflösung etwaiger Kollisionen durch Auslegung und praktische Konkordanz431
B. Die einzelnen problematischen Merkmale433
C. Beantwortung der Fragestellungen in Thesen434
I. Parallelität der §§ 8-12 VStGB zu Art. 8 IStGH-Statut4434
II. Abweichungen in der Tatbestandserfassung435
III. Die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes435
IV. Zum Spannungsfeld zwischen Art. 25 und Art. 103 Abs. 2 GG435
V. Die Auslegung der Kriegsverbrechenstatbestände436
12. Kapitel: Ausblick437
A. Zur weiteren Entwicklung des Kriegsvölkerstrafrechts437
I. Die Implementierung der Kriegsverbrechenstatbestände437
II. Tatsächliche Durchsetzung der Strafansprüche438
B. Abschließende Stellungnahme441
Summary445
War Crimes in National and International Law – With Special Regard to the Principle of Specificity445
Anhang: Texte451
1. Liste „eigentlicher“ Kriegsverbrechen der Commission des responsabilités des auteurs de la guerre (1919)452
2. Die Nuremberg Principles (1946/1950)454
3. Kriegsverbrechen im JStGH-Statut (1993)456
4. Kriegsverbrechen im RStGH-Statut (1995)458
5. Kriegsverbrechen im IStGH-Statut (1998)459
6. Kriegsverbrechen im VStGB (2002)464
Literaturverzeichnis470
Sachregister508

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