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Übertragung einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht

Ein steuerlicher Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Share Deal und Asset Deal

AutorSimone Jüttner
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl380 Seiten
ISBN9783834984548
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis54,99 EUR
Simone Jüttner entwickelt ein allgemeingültiges Analyseinstrument, anhand dessen für jeden beliebigen Einzelfall der aus steuerlicher Sicht vorteilhafte Durchführungsweg bestimmt werden kann.

Dr. Simone Jüttner promovierte bei Prof. Dr. Wolfram Scheffler als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Steuerinstitut Nürnberg, Interdisziplinäres Zentrum für Steuerwissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

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Leseprobe
1 Einführung (S. 1)

1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit

Die Zahl der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen in Europa ist in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen. Das Volumen aller Merger & Acquisition-Transaktionen erreichte im Jahr 2006 mit über 1,2 Billionen € in etwa das Transaktionsvolumen der USA und ist im Vergleich zum Vorjahr um 41% gestiegen. Ursache dafür sind v. a. die zunehmende internationale Verflechtung der Volkswirtschaften, der Europäische Binnenmarkt sowie die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen, die strukturelle Veränderungen auf Unternehmensebene notwendig werden lassen, um am Markt bestehen zu können.

Die in den letzten Jahren stetig gestiegene Anzahl von Unternehmenskäufen zeigt, dass v. a. der Unternehmenskauf neben der Gründung eines Unternehmens einen festen Bestandteil der strategischen Handlungsalternativen zur Erreichung gesetzter Unternehmensziele darstellt. Unter einem Unternehmenskauf versteht man im Grundsatz die Gesamtheit der Übertragung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums des Unternehmens gegen Entgelt.

Der Verkauf bzw. Kauf eines Unternehmens wird sowohl aus der Sicht des Veräußerers als auch aus der Sicht des Erwerbers von einer Vielzahl von zum Teil gegensätzlichen Faktoren, Motiven und Interessen beeinflusst, die häufig außersteuerlicher Natur sind. Jedoch zeichnet sich der Unternehmenskauf in der Praxis auch durch eine hohe Steuer-sensibilität aus.

Neben zivilrechtlichen Fragen der Haftung, des Arbeitsrechtes oder der Überleitung bestehender Vertragsbeziehungen spielen v. a. Überlegungen zur Frage des Durchführungsweges eine bedeutende Rolle, die durch die bestehenden steuerlichen Gegebenheiten beim Unternehmenskauf beeinflusst werden. Die Veräußerung oder der Erwerb von Unternehmen ist im Steuerrecht nicht explizit geregelt. Vielmehr unterliegt die unternehmerische Tätigkeit unabhängig von der Rechtsform den allgemeinen Besteuerungsregeln. Das Zivilrecht stellt zur Verwirklichung einer Akquisition zwei alternative Grundmodelle zur Verfügung.

Auf der einen Seite kann das Unternehmen durch einen Share Deal erworben werden. Beim Share Deal wird die Zielgesellschaft, d. h. das zum Verkauf stehende Unternehmen, durch Übertragung der vom Veräußerer gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft mittels eines Rechtsaktes auf den Erwerber übertragen (Beteiligungserwerb10).

Zivilrechtlich entspricht die Übertragung der Gesellschaftsanteile einem Rechtskauf im Sinne von § 453 Abs. 1 BGB.12 Auf der anderen Seite steht der sog. Asset Deal, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Unternehmenskauf durch den Verkauf aller im Unternehmen befindlichen Vermögensgegenstände, d. h. aller Wirtschaftsgüter und Schulden stattfindet (sog. Betriebserwerb). Zivilrechtlich gesehen entspricht der Asset Deal einem Kauf durch Einzelübertragung, d. h. die einzelnen Vermögens- bzw. Schuldposten der Gesellschaft werden nach den jeweiligen zivilrechtlichen Vorschriften einzeln auf den Erwerber übertragen.

Dies stellt jeweils einen Sachkauf im Sinne von § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Da die Gesellschaft nach Veräußerung ihrer Wirtschaftsgüter nur noch aus finanziellen Mitteln besteht, wird sie daraufhin mit Beschluss der Gesellschafter liquidiert. Die Vollbeendigung der Gesellschaft tritt schließlich mit der Verteilung des Vermögens an ihre Gesellschafter ein.

Da es sich bei Share Deal und Asset Deal grundsätzlich um zwei ökonomisch gleichwertige Handlungsalternativen handelt, ist sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber – unter der Annahme vollkommener Information über das zum Verkauf stehende Unternehmen – ohne Berücksichtigung der Besteuerung grundsätzlich indifferent zwischen beiden Handlungsalternativen. Bezieht man steuerliche Aspekte in die Entscheidung mit ein, sollte sich unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsneutralität der Besteuerung keine Veränderung der Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal ergeben, d. h. die Transaktionspartner sollten weiterhin indifferent zwischen beiden Handlungsalternativen sein.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort6
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abbildungsverzeichnis18
Tabellenverzeichnis19
Abkürzungsverzeichnis23
Symbolverzeichnis29
1 Einführung32
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit32
1.2 Untersuchungsgegenstand36
1.3 Gang der Untersuchung38
ersten Kapitel38
zweiten Kapitel38
dritten Kapitel38
vierten Kapitel39
fünften Kapitel39
2 Methodische Grundlagen zur Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges40
2.1 Ausgangssituation der Untersuchung40
2.1.1 Indifferenz von Veräußerer und Erwerber zwischenShare Deal und Asset Deal ohne Berücksichtigung vonSteuern40
2.1.2 Möglicher Interessenkonflikt von Veräußerer und Erwerber bei der Wahl des Durchführungsweges unter Berücksichtigung von Steuern44
2.2 Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges 2.2.1 Das Modell der Steuerarbitrage zur Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges im Falle eines Interessenkonfliktes53
2.2.2 Modellierung der Bestimmung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges55
2.3 Steuerliche Einflussfaktoren auf die steuerliche Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal68
2.4 Definition der weiteren Modellannahmen70
3 Abstrakte Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges unter Berücksichtigung der bestehenden ertragsteuerlichen Einflussfaktoren73
3.1 Ermittlung der Nettoergebnisse auf Veräußerer- und Erwerberebene bei Share Deal und Asset Deal unter Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Einflussfaktoren73
3.1.1 Ermittlung der Nettoergebnisse unter Berücksichtigung73
3.1.2 Ermittlung der Nettoergebnisse unter Berücksichtigung bestehender ertragsteuerlicher Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft162
3.1.3 Ermittlung der Nettoergebnisse unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten169
3.2 Ermittlung der Grenzpreise für den Asset Deal auf Veräußerer- und Erwerberebene sowie Ableitung allgemeiner Vorteilhaftigkeitsaussagen172
3.2.1 Grenzpreisermittlung für den Asset Deal auf Ebene des Veräußerers172
3.2.3 Vergleich der Grenzpreise für den Asset Deal als Entscheidungsgrundlage200
4 Ableitung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal mittels beispielhafter Quantifizierung203
4.1 Grundlagen 4.1.1 Abgrenzung der zu quantifizierenden Fälle203
4.1.1 Abgrenzung der zu quantifizierenden Fälle203
4.1.2 Darstellung des Beispielunternehmens sowie weiterer Annahmen206
4.2 Steuerliche Rahmenbedingungen beim Kapitalgesellschaftserwerb in den einbezogenen Ländern210
4.2.1 Notwendige Besteuerungsgrundlagen210
4.2.2 Darstellung der deutschen Besteuerungsgrundlagen211
4.2.3 Darstellung der ausländischen Besteuerungsgrundlagen240
4.3 Darstellung und Interpretation der Ergebnisse 4.3.1 Gründerfall284
4.3.1 Gründerfall284
4.3.2 Erwerberfall326
4.4 Variation der modellendogenen Variablen333
4.4.1 Höhe der stillen Reserven333
4.4.2 Art der Wirtschaftsgüter und Verteilung der stillen Reserven auf die Wirtschaftsgüter334
4.4.3 Höhe des Kalkulationszinssatzes335
4.4.4 Zeitpunkt der Liquidation bzw. Beendigung der Investition337
4.5 Abschließende Ableitung allgemeiner Aussagen zur steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal aus der beispielhaften Quantifizierung339
5 Abschließende Zusammenfassung348
Anhang 1: Effektive Steuersätze für die Quantifizierung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit zwischen Share Deal und Asset Deal355
Anhang 2: Vergleich der Asset Deal-Grenzpreise im Gründerfall / Gewinnfall / Grenzüberschreitender Fall L- L- D / Erwerber: juristische Person367
Anhang 3: Variation des Kalkulationszinssatzes368
Literaturverzeichnis371
Verzeichnis der Rechtsquellen und der sonstigen Quellen405

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