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Wiley-Schnellkurs Kosten- und Leistungsrechnung

AutorGerd Schulte
VerlagWiley-VCH
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl280 Seiten
ISBN9783527808120
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Die Kosten- und Leistungsrechnung lässt nicht jedes Herz höher schlagen, aber leider ist sie als zentraler Bestandteil des internen Rechnungswesens im Studium fast unumgänglich. Aber keine Sorge: Gerd Schulte führt Sie so schnell und verständlich wie möglich in dieses manchmal etwas sperrige Thema ein. Er erklärt Ihnen die Grundlagen des Internen Rechnungswesens und was Sie über die Ist-Vollkosten-, die Teilkosten-, Normal- und Plankostenrechnung wissen müssen. Mit vielen Übungsaufgaben mit Lösungen können Sie Ihr Wissen dann auch noch festigen und prüfen.

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Leseprobe

1
Die Stellung der Kosten‐ und Leistungsrechnung im betrieblichen Rechnungswesen


In diesem Kapitel…

  • Grundbegriffe des Rechnungswesens
  • Teilgebiete und Aufgaben des Rechnungswesens
  • Einteilung internes und externes Rechnungswesen
  • Adressaten des internen und externen Rechnungswesens
  • Gegenüberstellung Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung
  • Aufgaben der Kosten‐ und Leistungsrechnung

Das betriebliche Rechnungswesen dient dazu, das innerbetriebliche Unternehmensgeschehen und die Beziehungen des Unternehmens zur Umwelt zahlenmäßig abzubilden. Es handelt sich um ein Informationssystem zur systematischen Erfassung, Auswertung und Kontrolle von Geschäftsvorfällen im Unternehmen. Ein Teil der ermittelten Größen dient innerhalb des Unternehmens als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen. Der andere Teil der Daten wird vornehmlich Außenstehenden (Staat, Anteilseigner, Gläubiger, Arbeitnehmer etc.) als Informationsquelle zur Verfügung gestellt.

Die Kosten‐ und Leistungsrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Die Einteilung des betrieblichen Rechnungswesens kann nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erfolgen. Eine erste Einteilung ist die in externes und internes Rechnungswesen. In diesem Fall erfolgt die Einteilung nach den Adressaten bzw. Informationsempfängern. Das externe Rechnungswesen ist dabei primär auf die Information von Außenstehenden ausgerichtet. Es soll vor allem die Aktionäre, die Gläubiger, die Steuerbehörden, die Arbeitnehmer und die allgemeine Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Die Adressaten haben dabei sehr unterschiedliche Interessenlagen, wie Tabelle 1.1 zeigt.

AdressatenInteressenlage
AnteilseignerAnteilseigner erwarten einen Rechenschaftsbericht der Unternehmensleitung, sofern sie nicht selbst an der Unternehmensführung beteiligt sind. Außerdem erwarten sie eine angemessene Gewinnausschüttung oder eine Erhöhung der stillen Reserven.
ZuliefererDetailinformationen über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens (Informationsgrundlage für die Beurteilung der Vergabe von Warenkrediten bzw. Zahlungszielen)
GläubigerZu den Gläubigern zählen i. d. R. Banken und Lieferanten. Gläubiger sind in erster Linie an der Liquidität des Unternehmens und an der Substanzerhaltung interessiert. Aus Sicht der Gläubiger ist die Ausschüttung zu minimieren.
ArbeitnehmerArbeitnehmer sind an der Sicherung ihres Arbeitsplatzes interessiert, dies wird durch Bildung hoher Reserven (Minimierung der Ausschüttung) erreicht.
KundenKunden erwarten Detailinformationen über das Unternehmen zur Beurteilung darüber, ob Zahlungsziele eingeräumt werden, Kredite vergeben werden, die Zuverlässigkeit der Liefer‐ und Qualitätsgarantie gegeben ist.
FiskusDetailinformationen über das Vermögen und die Erträge des Unternehmens zum Zweck der Besteuerung.

Tabelle 1.1 Adressaten des externen Rechnungswesens

Da das externe Rechnungswesen an den Informationsbedürfnissen externer Adressaten ausgerichtet ist, existieren zahlreiche handelsrechtliche und steuerrechtliche Gesetze und Vorschriften, die für eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens sorgen sollen.

Das interne oder innerbetriebliche Rechnungswesen enthält alle Teile des betrieblichen Rechnungswesens, die der Unternehmensführung für Planungs‐, Steuerungs‐ und Kontrollaufgaben dienen. Es soll in erster Linie die betrieblichen Vorgänge im Unternehmen abbilden und zeigen, ob die Leistungserstellung und der damit verbundene Verzehr an Produktionsfaktoren wirtschaftlich erfolgt.

Abbildung 1.1 Einteilung externes und internes Rechnungswesen

Die Gestaltung und Durchführung des internen Rechnungswesens ist, sieht man von bestimmten Ausnahmefällen ab, dem Unternehmen selbst überlassen.

In der Praxis sind die Begriffe externes und internes Rechnungswesen eher ungebräuchlich. In ihr wird oft zwischen der Finanz‐ bzw. Geschäftsbuchhaltung oder pagatorischen Buchhaltung einerseits und der Betriebsbuchhaltung bzw. Betriebsabrechnung oder Kosten‐ und Leistungsrechnung andererseits unterschieden. Pagatorisch (lat.) bedeutet dabei »auf Zahlungen beruhend« oder »mit Zahlungen zusammenhängend«.

Die Finanzbuchhaltung


Die Finanzbuchhaltung (FiBu) entspricht dem externen Rechnungswesen und die Betriebsbuchhaltung dem internen Rechnungswesen. Beide Teilbereiche können Abrechnungssysteme oder auch selbstständige organisatorischen Einheiten (Stellen, Abteilungen) sein. Die Finanzbuchhaltung hat die Aufgabe, betriebliche Vorgänge, die sich aus den Beziehungen zu den Beschaffungs‐ und Absatzmärkten ergeben, zu erfassen.

Alle Bewegungs‐ und Bestandsgrößen der Finanzbuchhaltung beziehen sich auf Zahlungen. In der Literatur wird daher auch von einer pagatorischen Rechnung gesprochen. Die pagatorische Rechnung basiert auf Geldströmen, die zwischen dem Unternehmen und dessen Umwelt fließen. Diese Geldströme bilden den sogenannten Nominalgüterkreislauf (Nominalgut: Bar‐ und Buchgeld sowie Geldforderungen).

Da fast alle Beziehungen zu Unternehmensexternen mit Zahlungsströmen in Verbindung stehen, bildet die Finanzbuchhaltung die Realität in Form der Zahlungsströme ab.

Die Geschäftsvorfälle, die diesen Geldströmen zugrunde liegen, werden im Unternehmen durch die Finanzbuchhaltung chronologisch aufgezeichnet und auf Bestands‐ und Erfolgskonten verbucht. Am Ende der Rechnungsperiode (in der Regel ein Kalenderjahr) wird der handelsrechtlich vorgeschriebene Jahresabschluss erstellt, der aus der Jahresschlussbilanz (Vermögens‐ und Schuldbestände) und der Gewinn‐ und Verlustrechnung (Jahreserfolg, GuV) besteht. Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss um einen Anhang und ggf. um einen Lagebericht ergänzt. Durch die Gegenüberstellung der Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag) auf dem GuV‐Konto wird das Gesamtergebnis der Unternehmung ermittelt. Da sich die Finanzbuchhaltung überwiegend an externe Institutionen und Personen richtet und trotz gesetzlicher Vorschriften über vielfältige Bewertungsspielräume verfügt, ist sie zur Lösung der Aufgaben des internen Rechnungswesens ungeeignet.

Die Betriebsbuchhaltung


Die Betriebsbuchhaltung (Kosten‐ und Leistungsrechnung) hat überwiegend internen instrumentellen Charakter für die Vorbereitung und Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen und ist losgelöst von der finanziellen Sphäre des Unternehmens. Die verwendeten Rechengrößen müssen dabei nicht mit Zahlungen verbunden sein. Es handelt sich um eine sogenannte kalkulatorische Rechnung (lat. calculare = mit Rechensteinen rechnen). Die Betriebsbuchhaltung erfasst nur den Teil des Wertverzehrs und Wertzuwachses, der durch die Erfüllung des Betriebszwecks (spezifische Aufgabe des Betriebes) verursacht wird. Nicht erfasst werden daher die betriebsfremden und außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Die Kosten‐ und Leistungsrechnung befasst sich primär mit den internen Betriebsabläufen. Kosten‐ und Leistungsinformationen richten sich daher in erster Linie an die Unternehmensleitung.

Kernaufgabe der Betriebsbuchhaltung ist die Ermittlung von Kosten (durch die betriebliche Leistungserstellung und ‐verwertung verursachter Werteverzehr) und Leistungen (durch die betriebliche Leistungserstellung und ‐verwertung verursachter Wertezuwachs). Am Ende einer Rechnungsperiode (in der Regel ein Monat) wird das Betriebsergebnis durch Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen ermittelt. Die Kosten‐ und Leistungsrechnung unterliegt kaum gesetzlichen Bestimmungen. Ziel ist es, den Entscheidungsträgern im Unternehmen (Geschäftsleitung) möglichst realistische und aussagekräftige Informationen zu liefern, damit fundierte Entscheidungen zur Erreichung der Betriebsziele getroffen werden können. Die Kosten‐ und Leistungsrechnung ist ein Instrument des Controllings. Tabelle 1.2 stellt die Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung gegenüber:

Finanzbuchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)Betriebsbuchhaltung (Kosten‐ und Leistungsrechnung)
extern orientiertintern orientiert
pagatorische Rechnungkalkulatorische Rechnung
Abrechnung in KontenformAbrechnung in Kontenform oder tabellarische Rechnung
jährlicher Abschlusskurzfristige Rechnung (z. B. monatlich)
Rechnungsgrößen sind Einzahlungen und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben, Erträge und Aufwendungen, Vermögen und...
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