In diesem Kapitel werden die ersten Studien zum Thema ESUG und dessen Auswirkungen betrachtet. Dabei stehen die Auswertungen des ZInsO Newsletters, der Roland Berger ESUG Studie und der Studie der Boston Consulting Group im Blickpunkt.
Seit über einem Jahr ist das ESUG als Gesetzeserweiterung jetzt im Einsatz und sorgt für viel Diskussionsstoff und -bedarf.
Nach einem Jahr fehlen jedoch noch belastbare Statistiken über die eigentliche Relevanz der ESUG - Kernelemente. Besonders im Fokus stehen dabei die Elemente Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren. Diese Elemente wurden im Inso-Monitors II vom ZInsO Newsletters 01/2013 betrachtet.
Zunächst fällt im Inso-Monitor II auf, dass im Jahr 2012 seit der Einführung des ESUG nur 34 vorläufige Eigenverwaltungsverfahren eröffnet wurden. Dabei wurden nur Unternehmen betrachtet, die über 20 Mio. € Umsatz erzielten und mindestens 100 Mitarbeiter hatten. Zur Betrachtung verwendet Dr. Andreas Fröhlich (perspektiv GmbH) zwei Gruppen. Gruppe A sind Unternehmen mit über 100 Mio. € Umsatz und Gruppe B sind Unternehmen mit 20 - 100 Mio. € Umsatz.
In Gruppe A starten 50% aller Antragsteller eine vorläufige Eigenverwaltung. Von diesen 50% führen immerhin 71% diese Eigenverwaltung auch im eröffneten Verfahren weiter.
Bei den kleineren Unternehmen (mit niedrigerem Umsatz) in Gruppe B starten gerade noch 31% aller Antragsteller eine vorläufige Eigenverwaltung. Von diesen 31% haben dann noch 65% die Eigenverwaltung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt.
Auffällig ist, dass bevorzugt größere Unternehmen auf das Instrument der Eigenverwaltung zurückgreifen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Eigenverwaltung eine notwendige und professionelle Vorbereitung zur Antragstellung benötigt. Die Weiterführung der Eigenverwaltung nach Verfahrenseröffnung erfolgt immer dann regelmäßig, wenn im Vorfeld eine „umfassende, professionelle insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung im Antragsverfahren erfolgte.[103]
Bei der Auswertung des Schutzschirmverfahrens sind noch wenige Daten aus dem Jahr 2012 verfügbar, da das Schutzschirmverfahren im Grunde eine Sonderform der Eigenverwaltung ist. So blieben 14 Verfahren im Jahr 2012 übrig, die schon mit einem eröffneten Verfahren aufwarten konnten.
Auch hier gilt die Prämisse, die schon bei der vorläufigen Eigenverwaltung galt. So wurden nur Unternehmen betrachtet, die über 20 Mio. € Umsatz erzielten und mindestens 100 Mitarbeiter hatten. Zur Betrachtung verwendet Dr. Andreas Fröhlich (perspektiv GmbH) zwei Gruppen. Gruppe A sind Unternehmen mit über 100 Mio. €, Gruppe B sind Unternehmen mit 20 - 100 Mio. € Umsatz.
In Gruppe A wurde von 50% der Unternehmen, die mit einer vorläufigen Eigenverwaltung starteten, ein Schutzschirmverfahren als Sanierungsinstrument gewählt. In all diesen Verfahren wurde auch die Eigenverwaltung nach der Verfahrenseröffnung weitergeführt.
Bei den kleineren Unternehmen in Gruppe B kam für 38% der Unternehmen, die mit einer vorläufigen Eigenverwaltung gestartet sind, eine Sanierung nach dem Schutzschirmverfahren in Frage, jedoch führten dann auch 75% dieser Unternehmen die Eigenverwaltung nach Verfahrenseröffnung weiter.
Aus der häufigen Anwendung lässt sich schließen, dass das Schutzschirmverfahren ein recht hohes Ansehen genießt. Schon jetzt sind 44% aller Eigenverwaltungsverfahren (von Unternehmen mit mehr als 20 Mio. € Umsatz) Schutzschirmverfahren. Auf die Gesamtheit aller Verfahren von Unternehmen dieser Größe sind es schon 17%. Wenn ein Schutzschirmverfahren angeordnet wurde, dann führen 85% dieser Unternehmen die Eigenverwaltung auch nach Verfahrenseröffnung weiter. Damit liegt die „Eigenverwaltungs-Fortführungsquote“ bei eröffneten Verfahren nach angeordneten Schutzschirmverfahren auch deutlich besser als die normale einfache Eigenverwaltung (85% zu 53%).[104]
Dr. Alexander Fröhlich kommt zu dem Schluss, dass das „ESUG im Markt angekommen“ ist.[105] Er begründet dies damit, dass gerade bei Großverfahren und größeren Unternehmen die vorläufige Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren als Sanierungstools genutzt werden. Allerdings stellt er auch fest, dass das Insolvenzplanverfahren nicht in allen Eigenverwaltungsverfahren als gewählter Sanierungsweg zum Zug kommt. Dazu gibt es noch reichlich andere Wege, die bei professionell begleiteten Verfahren zur Anwendung kommen.[106]
Weiter stellt er es als unwahrscheinlich dar, dass es in Zukunft aussagefähiges Datenmaterial über die Erfolgsträchtigkeit des ESUGs geben wird, da in den Verfahren vielfältige Interdependenzen der Einflussgrößen vorhanden sind, die so einen gesicherten Nachweis auch in Zukunft schwer möglich machen.[107]
Das Beratungsunternehmen Roland Berger hat zusammen mit Noerr die erste Studie mit Ergebnissen der ESUG Einführung veröffentlicht. Im Oktober 2012 wurden dazu Führungskräfte befragt, die mit dem ESUG zu tun haben. Sie kommen aus folgenden Gruppen[108]:
Unternehmen in Insolvenz
PE-Investoren (Private Equity Investoren)
Richter
Rechtsanwälte
Banken
Insolvenzverwalter
Insgesamt wurden für die Studie 2800 Entscheider angesprochen und die Rücklaufquote lag bei 9,5%.
Abbildung 8: Verteilung der Teilnehmer der Studie, vgl. Roland Berger Studie S. 7
Deutlich wird, dass die Beteiligten der Studie einen guten Querschnitt über verschiedene Tätigkeitsfelder abbilden, wobei der größte Rücklauf von Gläubigern kam, gefolgt von den Externen, die in eine Insolvenz involviert sind (Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und Richter).
Zum Zeitpunkt der Studie waren bereits diverse Verfahren (auch prominente) unter dem neuen ESUG Gesetz angestoßen worden, jedoch nach einem guten halben Jahr auch viele Verfahren noch nicht abgeschlossen. Dies erklärt sich durch den kurzen Zeithorizont und die Dauer der Verfahren von meist mindestens 3 Monaten.
Trotzdem lassen sich die wesentlichen Ziele aufzeigen, die sich die Unternehmen bei Antrag auf Eigenverwaltung oder Schutzschirm setzen[109]:
Zeitgewinn für operative und strategische Neuausrichtung
Rechtssichere Umsetzung bereits initiierter Restrukturierungsmaßnahmen und Entschuldung
Sicherung des Massekredits und sonstiger Finanzierung
Sanierungsbeitrag aus Insolvenzgeld.
Dabei sei an der Stelle auch erwähnt, dass das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung vor der Insolvenzrechtsreform nach ESUG eine sehr geringe Bedeutung hatte. Nur 1% aller Verfahren in 2009 wurde in Eigenverwaltung durchgeführt. Dies lag vor allem daran, dass die Insolvenzordnung den Unternehmen zur Sanierung, Restrukturierung und Fortführung zahlreiche Hindernisse in den Weg legte. Da seien vor allem die fehlende Planbarkeit und rechtliche Hindernisse genannt.[110]
Die ESUG-Studie hat 2 Kernthesen ermittelt, die zu einem besseren Verlauf von Insolvenzverfahren führen sollen: die Stärkung des Managements (Vgl. 4.2.2.) und die Stärkung der Gläubiger (Vgl. 4.2.3.).
Die Umfrage liefert primär ein erstes Stimmungsbild, wie das ESUG in der Praxis angenommen wird. Neben vereinzelten kritischen Stimmen ist das allgemeine Fazit doch sehr positiv und erlaubt einen optimistischen Blick in die Zukunft.
Vorherrschende Ansicht ist, dass das ESUG mit seinen wesentlichen Neuerungen in der Praxis angekommen ist und dass sich dessen Regelungen auch in der Praxis bewähren. Für einige Maßnahmen, wie den erzwungenen DES, sind erste...