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Die ImmoWertV in der Praxis

Verkehrswert-Handbuch für Gutachterausschüsse, Sachverständige und ihre Auftraggeber

AutorJörn Freise
VerlagKohlhammer Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl279 Seiten
ISBN9783170296107
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis49,99 EUR
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt die Ermittlung der Verkehrswerte/Marktwerte von Grundstücken und ist für Gutachterausschüsse, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, sachverständige Immobilienmakler, Banken und Versicherungen von großer Bedeutung. Das Handbuch gibt praktische Hinweise zur Beauftragung und Beurteilung von Verkehrswert-/ Marktwertgutachten, stellt potentielle Fallkonstellationen dar und erläutert kompakt und verständlich mit Tabellen, Grafiken und Checklisten die Anforderungen an den Inhalt und die Begründung der Gutachten, auch hinsichtlich der herangezogenen Daten. Alle relevanten Normen werden abgedruckt.

Jörn Freise ist Leitender Stadtvermessungsdirektor a.D. und Honorarprofessor an der Fachhochschule Stuttgart - Hochschule für Technik.

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Leseprobe

1. KapitelEinführung


I.Die ImmoWertV als Standard der Verkehrswertermittlung


1Die auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB)1 erlassenen Bestimmungen2 über Grundsätze zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken haben sich in Deutschland zur allgemeinen Grundlage für Verkehrswertermittlungen (Marktwertermittlungen) entwickelt. Die nun gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)3 ist eine Weiterentwicklung der bewährten WertV 19884. Die sie erläuternden und ergänzenden Wertermittlungsrichtlinien5 mit ihren Grunddaten für die Wertermittlungsmodelle liegen inzwischen vor, sodass die Ableitung der Daten für die Wertermittlung auf deutschlandweit einheitlicher Grundlage möglich ist.

Die Anerkennung ist nicht nur darin begründet, dass die Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) in ihren Grundzügen in allen Wertermittlungsbereichen auch international eine lange Tradition haben, sondern insbesondere dadurch, dass diesen Verfahren deutschlandweit umfassende Kaufpreissammlungen zugrunde liegen, auf deren Grundlage von den hierzu eingerichteten Gutachterausschüssen (Rn. 27) nach Möglichkeit sachverständig abgeleitete und zur Marktwertermittlung geeignete Daten bereitgestellt und durch eigene Wertermittlungen der an den Ermittlungen Beteiligten ständig überprüft werden.

Die Weiterentwicklung zur ImmoWertV ist u. a. durch eine stärkere Systematisierung der Wertermittlungsverfahren geprägt. Grundsätzlich wird der Verkehrswert zweistufig ermittelt, zunächst mit Wertermittlungsmodellen, die sich aus den für die üblichen Wertermittlungsverfahren abgeleiteten Daten ergeben, und darauf aufbauend mit marktgerecht ermittelten Zu- und Abschlägen wegen objektspezifischer Besonderheiten. Wo dies nicht möglich ist, können – nun ausdrücklich geregelt – auch andere marktkonforme Verfahren entwickelt und genutzt werden.

II.Verkehrswert (Marktwert), Informationsmöglichkeiten


2Eigentümer, Erben, Erwerbsinteressenten, öffentliche und private Verwaltungen sowie ihre Berater oder Beauftragten (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und Gerichte benötigen Immobilienwerte aus unterschiedlichen Gründen und mit unterschiedlichen Anforderungen. Dabei sollen sich die Werte für bebaute oder unbebaute Grundstücke, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte oder Rechte an Grundstücken auf einen jeweils maßgeblichen Zustand und auf einen jeweils maßgeblichen Wertbegriff beziehen.

3Der meistens maßgebliche Wertbegriff ist der Verkehrswert (Marktwert); § 194 BauGB6 nennt folgende Bestimmungsmerkmale:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Da sich Preise auf Märkten bilden, sind zur Verkehrswertermittlung von Immobilien örtliche und teilmarktspezifische Kenntnisse und Informationen über die jeweils maßgeblichen Preisverhältnisse am Wertermittlungsstichtag bezogen auf die preisbildenden Grundstückseigenschaften erforderlich.

Der Verkehrswert kann wesentlich von persönlichen Wertansichten abweichen, sich von abweichenden Wertbegriffen z. B. für steuerliche Zwecke oder für die Beleihung von Grundstücken (Absicherung gegen negative künftige Entwicklungen) unterscheiden oder nach bestimmten Maßgaben (z. B. für die Zwangsversteigerung maßgeblicher Gegenstand und Zustand) zu ermitteln sein; gleichwohl kann seine Kenntnis das Verständnis für anderweitige Wertermittlungen wesentlich erleichtern, auch wenn dort möglicherweise abweichende Zustandsmerkmale oder Wertermittlungsstichtage sowie Sicherheitsabschläge oder Pauschalierungen maßgeblich sind.

4Kenntnisse über Grundstückswerte werden durch Erfahrungen im Grundstücksverkehr (Kenntnisse über das Verhalten der Marktteilnehmer insbesondere hinsichtlich der Preisbildung), Angebote, Kaufpreise, Grundstücksmarktberichte, abgeleitete Daten (systematische Kaufpreisauswertungen in Bezug auf Wertermittlungsverfahren) und darauf aufbauende Wertermittlungen gewonnen.

5Besondere Informationspflichten haben die hierzu gesetzlich eingerichteten und besonders befähigten Gutachterausschüsse mit ihren Grundstücksmarktberichten und aus der Kaufpreissammlung für die Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV sachverständig abzuleitenden Bodenrichtwerten und sonstigen Daten. Die sich hieraus ergebenden Informationsmöglichkeiten sind allgemein zugänglich. Sie reichen vielfach schon für überschlägige Wertermittlungen oder Beurteilungen aus (vgl. Rn. 240 ff.).

6Die allgemeine Nutzung der aus Kaufpreisen sachverständig abgeleiteten Daten für die Wertermittlung mit entsprechenden Marktinformationen entspricht durchaus der gesetzlichen Aufgabe der nach dem BauGB eingerichteten Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten

–  zur Herstellung einer möglichst großen Markttransparenz,

–  zur Bereitstellung zuverlässiger Daten für die Wertermittlung und

–  zur Anwendung dieser Daten auch in eigenen Wertermittlungen.

Stand zunächst

–  die Erleichterung des Grundstücksverkehrs zur zweckbestimmten Nutzung der Grundstücke und

–  die Sicherung der städtebaulichen Instrumente

und später dann zusätzlich

–  die Bereitstellung von Daten für Sachverständige zur Erstellung von Wertgutachten

im Vordergrund, so stellen die Gutachterausschüsse mit ihren Daten heute

–  die Grundlagen für Immobilienwertermittlungen in allen Rechtsbereichen für viele Teilmärkte bereit. Sie werden als Grundlagen auch dort genutzt, wo die Verwendung der Daten nicht vorgeschrieben ist.

7Die abgeleiteten Daten stehen jedermann zur Verfügung; da sie jedoch auf der Grundlage bestimmter Wertermittlungsverfahren ermittelt werden, setzt ihre sachgerechte Anwendung die Kenntnis und sachgerechte Anwendung der Wertermittlungsverfahren sowie die Beachtung regionaler, sachlicher und zeitlicher Unterschiede voraus.

8Ergänzend stellen die Gutachterausschüsse möglicherweise als Informationsmöglichkeit auf Antrag insbesondere für Eigentumswohnungen sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser objekt- und stichtagsbezogene Wertermittlungen (Immobilienwertauskünfte7, Immobilien-Preis-Kalkulatoren8) auf der Grundlage ihrer ImmoWertV konformen Wertermittlungsmodelle zur Verfügung. Hier werden nach Vorgabe bestimmter Grundstücksmerkmale und des Wertermittlungsstichtags durch den Antragsteller auf der Grundlage stichtagsbezogener Kaufpreise oder sonstiger Daten für die Wertermittlung überschlägige Verkehrswerte errechnet. Kenntnisse der Grundsätze der ImmoWertV sind insbesondere zur Beurteilung der Ergebnisse hilfreich.

9Besondere Formen der Wertermittlung sind Wertgutachten als Dienstleistungen von Sachverständigen oder von Einrichtungen wie den Gutachterausschüssen. Die dort ermittelten Verkehrswerte sollen nicht nur nach dem maßgeblichen Zustand den am Wertermittlungsstichtag zu erzielenden Preisen entsprechen, sondern ihre Ermittlung muss auch für den Auftraggeber oder dritte Nichtfachleute verständlich und für Sachverständige nachvollziehbar sein. Will ein Sachverständiger sein Ansehen und seine Vergütung nicht gefährden, muss er diese Grundregeln beachten. Gutachten müssen die nach den Kaufpreissammlungen und die nach den Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse gegebene ImmoWertV konforme Datenlage beachten. Nur in begründeten Fällen können sie hiervon abweichen, da es i. d. R. keine besseren Indikatoren der jeweiligen Marktlage gibt.

10Interessierte Eigentümer, Erwerbsinteressenten, öffentliche und private Verwaltungen, Anwälte und Gerichte sowie von ihren hinzugezogene Berater oder Beauftragte werden also zu prüfen haben, ob ihnen die veröffentlichten Daten bzw. Wertauskünfte ausreichen oder ob sie Wertgutachten benötigen oder bevorzugen. Auf jeden Fall sind sie gut beraten, die Grundsätze der ImmoWertV sowohl bei Informationen als auch bei der Beauftragung und Beurteilung von Wertgutachten heranzuziehen.

III.Wertermittlung


11Bei Wertermittlungen ist zu unterscheiden zwischen

–  der Bestimmung des Wertermittlungsgegenstands mit dem maßgeblichen Grundstückszustand und dem Wertermittlungsstichtag – soweit nicht als Maßgabe durch Gesetz bestimmt, durch den Auftraggeber, ggf. fachlich und rechtlich beraten,

–  der Wahl des angemessenen Wertermittlungsverfahrens,

–  der sachgerechten Anwendung der maßgeblichen Wertermittlungsverfahren...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt1
Titelseite4
Abkürzungsverzeichnis12
1. Kapitel Einführung14
I. Die ImmoWertV als Standard der Verkehrswertermittlung14
II. Verkehrswert (Marktwert), Informationsmöglichkeiten14
III. Wertermittlung16
IV. Ziel17
V. Sachverstand und Marktkenntnis17
2. Kapitel Daten, Gutachterausschüsse20
I. Abgeleitete Daten20
II. Gutachterausschüsse21
3. Kapitel Wertermittlungsrecht und Wertermittlungsrichtlinien24
I. Wertermittlungsrecht24
II. Baugesetzbuch und Immobilienwertermittlungsverordnung24
III. Rechtsverordnungen der Länder (§ 199 Abs. 2 BauGB)25
IV. Bewertungsgesetz25
V. Wertermittlungsrichtlinien25
4. Kapitel Überblick über die Regelungen der ImmoWertV28
5. Kapitel Verfahrenswahl und Verfahrensschritte32
6. Kapitel Wertermittlungsverfahren34
I. Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV)34
1. Grundlage Vergleichspreise35
2. Grundlage: Bodenrichtwerte bzw. Vergleichsfaktoren36
3. Unterstützung durch Anlagen zur Vergleichswert-Richtlinie37
II. Bestimmungen zum Bodenwert38
III. Ertragswertverfahren (§§ 17-20 ImmoWertV)38
1. Allgemeines Ertragswertverfahren39
2. Vereinfachtes Ertragswertverfahren42
3. Periodisches Ertragswertverfahren44
4. Unterstützung durch Richtlinien46
5. Kritische Punkte des Ertragswertverfahrens47
IV. Sachwertverfahren (§§ 21-23 ImmoWertV)48
1. Grundsätze48
2. Unterstützung durch die Sachwert-Richtlinie50
3. Kritische Punkte des Sachwertverfahrens52
V. Entsprechende Anwendung auf andere Wertermittlungsgegenstände53
1. Teilflächen und Bestandteile53
2. Erbbaurechte54
3. Wohnungs- und Teileigentum55
7. Kapitel Ergänzende Wertermittlungsverfahren58
I. Verfahren bei fehlendem Markt58
1. Grundstücke des Gemeinbedarfs58
2. Persönliche Rechte58
II. Verfahren bei fehlenden Daten58
III. Bedeutung der Verfahrensbeispiele der WertR 200660
8. Kapitel Daten für die Wertermittlung62
I. Daten des örtlichen Gutachterausschusses62
II. Daten von Gutachterausschüssen mit vergleichbaren Märkten63
III. Daten aus anderen Quellen63
IV. Allgemeine Informationen und Zusammenstellungen63
V. Folgen der Datenlage63
9. Kapitel Praktische Wertermittlung64
I. Vorbemerkung64
II. Prüfung der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit64
III. Bestimmung des Wertermittlungsgegenstands65
IV. Bestimmung des Wertermittlungsstichtags65
V. Ermittlung des maßgeblichen Grundstückszustands66
1. Unterlagen, Erhebungen, Auskünfte66
2. Ableitung der Zustandsmerkmale67
3. Ermittlung des Entwicklungszustands (§ 5)67
4. Beachtung von Entwicklungseinflüssen (§ 4 Abs. 3)69
a) Absehbare anderweitige Nutzungen69
b) Entwicklungsbeeinträchtigende Vornutzungen69
c) Städtebauliche Missstände und Funktionsverluste69
d) Dauerhafte öffentliche Zweckbestimmungen70
e) Flächen für bauliche Anlagen zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien70
f) Naturschutzrechtlich genutzte Ausgleichsflächen und Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen71
5. Ableitung der Grundstücksmerkmale (§ 6)71
a) Rechtliche Gegebenheiten71
b) Abgabenrechtlicher Zustand73
c) Lagemerkmale74
d) Grundstücksgröße und Grundstückszuschnitt74
e) Bodenbeschaffenheit75
f) Erhebungen zu den baulichen und sonstigen Anlagen75
g) Zustand der baulichen und sonstigen Anlagen75
h) Erträge76
i) Kostenbelastungen bei Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum76
VI. Anwendungsbereiche der Wertermittlungsverfahren77
VII. Prüfung der Datenlage78
VIII. Wahl des Wertermittlungsverfahrens79
IX. Berechnung79
X. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale81
1. Wirtschaftliche Überalterung82
2. Vom Üblichen erheblich abweichender Unterhaltungszustand83
3. Baumängel oder Bauschäden83
4. Besondere Ertragsverhältnisse84
5. Freilegungskosten84
6. Bodenverunreinigungen84
7. Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen85
8. Getrennt zu beurteilende Teilflächen86
9. Abgabenrechtlicher Zustand86
10. Denkmalschutz87
11. Zustandsmerkmale ohne besonderen Werteinfluss87
XI. Plausibilitätsprüfung87
XII. Beschreibung der Zustandsmerkmale und Begründung der Wertermittlung88
XIII. Beispiele für einfache und besondere Wertermittlungen88
1. Nutzung veröffentlichter Daten (§ 9 ff.)88
2. Besondere Wertermittlungen90
10. Kapitel Praktische Wertermittlungsüberprüfung94
I. Prüfung der Ausgangssituation94
II. Prüfung der Wertermittlung96
III. Entsprechende Anwendungen99
1. Wohnungs- und Teileigentum100
2. Erbbaurechte100
IV. Wertermittlungen in Sondergebieten oder aus besonderem Anlass100
1. Wertermittlung in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen100
2. Entschädigungs-Wertermittlungen100
V. Sonderverfahren nach § 1 Abs. 2 Satz 2101
VI. ImmoWertV als Grundsatzregelung, Begründungen101
11. Kapitel Grundlage der steuerlichen Bewertung102
I. Daten nach ImmoWertV für die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz102
II. Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)105
III. Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung (AfA, § 7 Abs. 4 bis 5a EStG)105
IV. Abgrenzung des Grundvermögens vom Betriebsvermögen (§§ 68, 176 BewG)107
12. Kapitel Ergänzungen108
I. Ergänzende Verordnungen108
II. Ergänzende Erläuterungen108
III. Ergänzende Tabellenwerke (Internetzugriff)109
1. Baupreisindex des Statistischen Bundesamts109
2. Leibrentenbarwertfaktoren des Statistischen Bundesamts110
3. Verdienstindizes für Erbbauzinsberechnungen114
4. Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts115
Anhang116
1. ImmoWertV116
Anlage 1: Barwertfaktoren für die Kapitalisierung124
Anlage 2: Barwertfaktoren für die Abzinsung128
2. Vergleichswertrichtlinie132
Anlage 1: Umrechnungskoeffizienten - WGFZ bei MFH-Grundstücken141
Anlage 2: Umrechnungskoeffizienten - Grundstücksgröße EFH-/ZFH-Grundstücke142
Anlage 3: Wesentliche Modellparameter für die Ableitung von Vergleichspreisen und die Ermittlung des vorläufigen Vergleichswerts143
Anlage 4: Wesentliche Modellparameter für die Ermittlung von Vergleichsfaktoren144
Anlage 5: Beispielrechnungen zur Bodenwertermittlung144
3. Bodenrichtwertrichtlinie147
Anlage 1: Wesentliche wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale150
Anlage 2: Erläuterungen zum Auszug aus den Bodenrichtwertkarten153
4. Ertragswertrichtlinie158
Anlage 1: Modellwerte für Bewirtschaftungskosten168
Anlage 2: Modellparameter für die Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes170
Anlage 3: Beispielrechnungen zu den Verfahrensvarianten171
5. Sachwertrichtlinie175
Anlage 1: Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)186
Anlage 2: Beschreibung der Gebäudestandards198
Anlage 3: Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung219
Anlage 4: Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen220
Anlage 5: Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors225
6. Wertermittlungsrichtlinien 2006 Zweiter Teil226
Anlage 12: Beispielrechnungen Verkehrswert des Erbbaurechts243
Anlage 13: Beispielrechnungen Verkehrswert des Erbbaugrundstücks244
Anlage 14: Beispielrechnungen Gebäudewertanteil des Erbbaurechts245
Anlage 15: Beispielrechnungen Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks246
Anlage 16: Beispielrechnung Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts für den Berechtigten246
Anlage 17: Beispielrechnung Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Grundstücks247
Anlage 18: Beispielrechnungen Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs für die Berechtigte248
Anlage 19: Beispielrechnungen Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks249
Anlage 20: Beispielrechnungen Zeitlich unbefristetes Wegerecht251
Anlage 21: Beispielrechnungen Leitungsrecht251
Anlage 22: Beispielrechnung Überbau252
7. Baugesetzbuch (BauGB) - Auszug -: §§ 192 bis 199253
8. Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -: §§ 176 bis 198257
9. Abgrenzung des Grundvermögens von Betriebsvorrichtungen (Erlass zu § 176 BewG)264
Stichwortverzeichnis286

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