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Grundbuchverfahrensrechtliches Vorgehen bei einem unzutreffenden Grundbuchstand.

Eine Untersuchung der Handlungsmöglichkeiten nach der Grundbuchordnung (§§ 22 Abs. 1, 53 Abs. 1, 71, 84 ff. GBO) unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung in Preußen und der Gesetzesmaterialien.

AutorMichael Dümig
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 408
Seitenanzahl941 Seiten
ISBN9783428532018
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis169,90 EUR
Michael Dümig stellt die Möglichkeiten einer Grundbuchberichtigung im weitesten Sinne durch verfahrensrechtliche Mittel dar, insbesondere: Unrichtigkeitsnachweis, Eintragungsbeschwerde und Löschung inhaltlich unzulässiger oder gegenstandsloser Eintragungen; ebenso interimistische Maßnahmen wie Amtswiderspruch und Widerspruch im Beschwerdeweg. Maßgeblich wird gezeigt, daß es unzutreffend ist, die Rückgängigmachung einer am öffentlichen Glauben teilnehmenden Eintragung im Beschwerdeweg auszuschließen. Trotz Bezugs auf das geltende Recht wird die Geschichte umfangreich berücksichtigt. Schwerpunkt des Historischen Teils sind das preußische Recht, das Vorbild für die lex lata ist, und eine Auswertung der Quellen der Entstehung des BGB und der GBO. Die historische Betrachtung offenbart gewichtige Fehlschlüsse im Gesetzgebungsverfahren und hat erhebliche, vielfach unerkannt gebliebene Bedeutung für manche Kontroverse.

Michael Dümig, Dr. iur., Dipl. Rpfl. (FH). 1997 Diplom-Rechtspfleger (FH). 1997 bis 1999 Rechtspfleger. 1999 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaft und 2002 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 2006 bis 2008 Referendariat. 2008 Abschluß der Dissertation und Rigorosum, nach kurzer Berufstätigkeit als angestellter Rechtsanwalt Eintritt in den höheren Justizdienst. 2008 bis 2010 Staatsanwalt, anschließend Richter.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis33
Ceterum censeo40
Einleitung42
Historischer Teil44
A. Geschichte des Grundbuchs46
I. Die Publizität im Grundstücksverkehr als Ausgangspunkt46
1. Das Altertum46
a) Das griechische Recht46
b) Die ß.ß....... ...t.se.. im römischen Ägypten48
c) Das römische Recht50
2. Die Entwicklung in Deutschland bis zur frühen Neuzeit51
II. Die Entstehung des neuzeitlichen Grundbuchwesens55
1. Die formale Bestandskraft der Buchung in den Hansestädten Hamburg und Lübeck sowie in Mecklenburg und Sachsen56
a) Hamburg57
b) Lübeck61
c) Mecklenburg62
d) Sachsen65
2. Das preußische Grundbuchrecht67
a) Die Hypothec- und Concurs-Ordnung vom 4. Februar 172268
b) Die Allgemeine Hypotheken-Ordnung vom 20. Dezember 1783 und das Allgemeine Landrecht vom 5. Februar 179469
aa) Allgemeines69
bb) Öffentlicher Glaube73
cc) Nachweise75
dd) Änderung von Eintragungen76
(1) Wiedereintragung nach unberechtigter Löschung76
(2) Löschung unberechtigter Eintragung80
(3) Vermerk gegen die Richtigkeit83
c) Das Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten und die
84
aa) Entstehung84
bb) Hintergrund und Ziele85
cc) Einzelfragen85
(1) Eintragungsprinzip85
(2) Auflassung und "Konsensprinzip"88
(3) Legalitätsprinzip90
(4) Öffentlicher Glaube91
(5) Beweis- bzw. Nachweisfragen93
(6) Änderung von Eintragungen94
(a) Änderungen bei eingelegter Beschwerde, § 24 Abs. 2 prGBO94
(b) Änderungen von Amts wegen, § 118 prGBO96
(aa) Wiedereintragung und Löschung96
(bb) Amtsvormerkung101
(c) Die Klage auf Berichtigung nach § 9 Abs. 1 EEG und die Besonderheiten der §§ 60, 63 EEG102
3. Sonstige Grundbuch- und Hypothekenbuchsysteme sowie Transkriptions- und Inskriptionssystem104
B. Das Grundbuchrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 18. August 1896 und der Grundbuchordnung vom 24. März 1897105
I. Die Erste Kommission105
1. Kurzdarstellung des Verlaufs bis zu den Entwürfen vom Dezember 1887 (BGB-E I) und vom Oktober 1888 (GBO-E I)105
2. Einzelne Schritte107
a) Vorentwürfe von Johow108
aa) Teilentwurf des Sachenrechts von 1880 und Entwurf einer Grundbuchordnung von 1883 (Erster Vorentwurf)108
(1) Änderung anfänglich unrichtiger Eintragungen112
(a) Einlegung einer Beschwerde117
(aa) Fehlerhafte Löschungen119
(bb) Fehlerhafte Eintragungen im engeren Sinne122
(b) Amtsverfahren nach § 83 GBO-VE I125
(aa) Dogmatischer Hintergrund125
(bb) Rechtswahrung auch durch Eintragung oder nur kraft Gesetzes126
(cc) Zur Möglichkeit einer Amtsvormerkung127
(c) Fazit129
(2) Beweisrecht131
bb) Neuer Entwurf einer Grundbuchordnung von 1888 (Zweiter Vorentwurf)134
(1) Der Umgang mit dem Hypothekenbrief, § 89 GBO-VE I/II135
(2) Der Sonderfall der Berichtigung nach § 81a GBO-VE II und die Löschung einer Hypothek nach § 81b GBO-VE II137
(3) Das Beweisrecht, § 47 GBO-VE II138
b) Arbeiten der Ersten Kommission138
aa) Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches von 1887138
bb) Entwurf einer Grundbuchordnung von 1888144
(1) Änderung unrichtiger Eintragungen144
(a) Kommissionsberatungen144
(aa) Beschwerde- und Amtsverfahren (§ 36 und § 83 GBO-VE I/II), § 82 GBO-VE I/II144
(bb) § 20 GBO-E I (sowie § 35 GBO-E I) – Berichtigung auf Antrag153
(b) Ausführungen in den Motiven158
(aa) §§ 54, 72 GBO-E I159
(bb) §§ 20, 35 GBO-E I (sowie § 39 GBO-E I)160
(c) Fortführung von Vorschlägen aus der preußischen Literatur164
(2) Beweisrecht165
II. Die Kommission des Reichsjustizamtes und die Parlamente167
1. Das Gutachten Achilles’ aus dem Jahre 1894169
a) Änderung unrichtiger Eintragungen169
aa) Amtsverfahren (§ 54 GBO-E I)169
bb) Beschwerdeverfahren170
cc) §§ 20, 35 GBO-E I, §§ 836, 1115 BGB-E I171
b) Beweisrecht, § 39 GBO-E I173
2. Beratung der Kommission des Reichsjustizamtes174
a) Die I. Berathung174
aa) Betreffend §§ 22-27 GBO174
bb) Betreffend § 29 GBO177
cc) Betreffend § 53 GBO178
dd) Betreffend §§ 71 ff. GBO180
b) Die II. Berathung182
c) Der GBO-E II183
d) Die Denkschrift zum GBO-E II186
3. Die Äußerungen der Bundesregierungen zum GBO-E II186
a) Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises, §§ 22-27 GBO-E II186
b) Beweisrecht, § 29 GBO-E II188
c) Amtswiderspruch und Amtslöschung sowie Briefvorlage, §§ 40 Abs. 1 Satz 2, 52 GBO-E II188
d) Beschwerdeverfahren, §§ 68 ff. GBO-E II189
4. Parlamentarische Arbeit190
a) Bundesrat190
aa) Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises, §§ 22-27 GBO-E II/GBO-BR191
bb) Amtswiderspruch usw., §§ 40 Abs. 1 Satz 2 bzw. 41 Abs. 1 Satz 2 und §§ 52 bzw. 53 GBO-E II/GBO-BR sowie § 61 Abs. 2 GBO-BR192
cc) Beschwerdeverfahren, §§ 68 ff. bzw. §§ 70 ff. GBO-E II/GBO-BR194
b) Reichstag195
aa) Die Denkschrift zur GBO-RT195
(1) Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises, §§ 21-26 GBO-RT195
(2) Beweisrecht, § 28 GBO-RT198
(3) Amtswiderspruch und Amtslöschung sowie Briefvorlage, § 40 Abs. 1 Satz 2, §§ 52, 60 Abs. 2 GBO-RT199
(4) Zum Beschwerdeverfahren, § 69 Abs. 2 und §§ 72, 73 GBO-RT199
bb) Erste Lesung im Plenum200
cc) Beratung der XVI. Kommission des Reichstags202
(1) § 21 GBO-RT/§ 22 GBO202
(2) Beweisrecht, § 28 GBO-RT204
(3) § 52 GBO-RT/§ 54 GBO-1897/§ 53 GBO und die Frage der Briefvorlage205
(4) Zum Beschwerdeverfahren, §§ 69 Abs. 2, 72, 79 GBO-RT205
dd) Zweite und dritte Lesung im Plenum206
III. Das Ergebnis207
C. Die Änderungen nach 1900208
I. Allgemeines und die Neubekanntmachung der GBO im Jahre 1935208
II. Die Änderungen der §§ 22, 25, 27, 29, 42, 62 GBO 1935209
1. § 22 GBO 1935209
2. § 25 GBO 1935210
3. § 27 GBO 1935210
4. § 29 GBO 1935211
5. § 42 GBO 1897/§ 41 GBO 1935211
6. § 62 GBO 1935211
III. Bedeutung der Änderungen212
IV. Die Einführung der Berichtigung des Eigentümers von Amts wegen nach § 82a GBO und der Löschung gegenstandsloser Eintragungen gemäß §§ 84 ff. GBO212
1. Verfahren nach den §§ 84 ff. GBO212
2. Verfahren nach § 82a GBO213
Systematischer Teil214
A. Vorbemerkungen216
I. Bedeutung der Entstehungsgeschichte und der Materialien216
II. Inhalt und Gang der Darstellung217
III. Überlegungen zur Möglichkeit für das Grundbuchamt, eine fehlerhafte Eintragung rückgängig zu machen219
B. Die Unrichtigkeit des Grundbuchs224
I. Zum Begriff der Grundbucheintragung und den Arten der Unrichtigkeit224
1. Begriff der Grundbucheintragung224
a) Nichteintragungen224
aa) Eingetragensein eines unterzeichneten Vermerks224
(1) Eingetragenwerden und Eingetragensein224
(2) Notwendigkeit der Unterzeichnung225
(a) Entwicklung des Problems seit der GBO 1897225
(b) Grammatische Betrachtung226
(c) Zweck der Änderung im Jahre 1935227
(d) Fazit228
(3) Mängel der Unterzeichnung229
(4) Die Überlegungen Lutters zu den nichtigen Eintragungsakten230
bb) Eintragungsgrundlage als Bestandteil der Eintragung232
cc) Umfang der Bezugnahmemöglichkeit auf die Eintragungsgrundlage234
dd) Ergebnis: Abgrenzung Eintragung – Nichteintragung Rechtsfolge235
b) Inhaltlich unzulässige Eintragungen236
aa) Die Fälle der inhaltlichen Unzulässigkeit237
(1) Systematisierung237
(2) Besondere Fälle der Widersprüchlichkeit (Diskrepanzen beim Raumeigentum zwischen Eintragungstext, Bewilligung und Aufteilungsplan)242
(3) Rechtsfolge244
bb) Zulässigkeit einer Umdeutung245
2. Begriff der Grundbuchunrichtigkeit: Einfach fehlerhafte Eintragung – ordnungswidrige Eintragung – formelle Unrichtigkeit – materielle Unrichtigkeit246
a) Einfach fehlerhafte Eintragung: Fassungsfehler, Schreibversehen usw.247
aa) Allgemeines247
bb) Unberechtigte Eintragung einer Vorlöschungsklausel oder deren Fehlen250
cc) Zu Unrecht nach § 17 Abs. 2 GBV gerötete Eintragungen252
b) Ordnungswidrige Eintragung (§ 47 GBO)253
c) Formelle Unrichtigkeit254
aa) Grundstücksbeschreibung255
bb) Bezeichnung des Berechtigten255
cc) Euroeinführung256
dd) Bloß hinweisende Vermerke257
d) Materielle Unrichtigkeit257
aa) Anwendungsbereich der §§ 892, 893 BGB257
(1) Fallgruppen257
(2) Ausnahmen261
(3) Wirksamkeitsvermerke als positive Grundlage eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens264
(a) Möglichkeit der Eintragung von Wirksamkeitsvermerken264
(b) Uneingeschränkter Erwerb des begünstigten Rechts infolge des Eingetragenseins eines Wirksamkeitsvermerks267
(c) Wirksamkeitsvermerke als ausschließlich positive Grundlage268
(d) Erwerb "des Wirksamkeitsvermerks" vom eingetragenen Widerspruchs- oder Vormerkungsberechtigten oder Begünstigten des Verfügungsverbots oder des Rechtshängigkeitsvermerks?269
(4) NB: Zum Sprachgebrauch: Kein "gutgläubiger Erwerb" nach den §§ 892, 893 BGB, sondern ein "Erwerb kraft öffentlichen Glaubens"270
(5) Negative Abweichungen von der materiellrechtlichen Einigung nicht erfaßt271
bb) Anwendbarkeit des § 894 BGB ohne Möglichkeit des Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens nach den §§ 892, 893 Alt. 2 BGB272
(1) Allgemeines272
(2) Besondere Fälle273
(a) Kraft gesetzlicher Normen vom öffentlichen Glauben ausgeschlossene Fälle273
(aa) Sicherungshypotheken274
(bb) Nebenleistungsrückstandsgrundpfandrechte275
a) Nebenleistungsrückstandsgrundpfandrecht durch Bestehen des Stammrechts auflösend bedingt?275
ß) Bedeutung des § 1159 Abs. 2 BGB276
.) Fazit278
(b) Nicht übertragbare Rechte279
(c) Fehlender Vorteil einer Grunddienstbarkeit für das herrschende Grundstück280
(d) Doppelbuchungen281
(e) Die einem anderen zustehende Vormerkung und die mangels Anspruchs nicht bestehende Vormerkung dito in bezug auf den Widerspruch nicht bestehende Verfügungsbeschränkungen282
(f) Fehlende Wirksamkeitsvermerke gegenüber Rechtshängigkeitsvermerken, Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen und Widersprüchen283
(g) Sonderfall: Löschung aufgrund einer Vorlöschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO trotz tatsächlicher Rückstände284
(h) Weiterer Sonderfall: Verdinglichte Regelungen286
cc) Sonderfälle: Gesamtrechtsnachfolgen und Änderungen der Grundstücksgrenzen287
dd) Die Eintragung zugunsten eines nicht existierenden Berechtigten288
e) NB: Überflüssige Inhalte einer Eintragung290
II. Feststellung der Fehlerhaftigkeit durch das Grundbuchamt291
1. Zum Stand des grundbuchverfahrensrechtlichen Beweisrechts (Beweisarten)291
a) Allgemeines291
b) Einzelheiten293
aa) Antragsverfahren293
(1) Strengbeweisverfahren293
(a) Beschränkung auf den Urkundsbeweis nach § 29 Abs. 1 GBO294
(aa) Öffentlich beglaubigte Urkunden und öffentliche Urkunden294
(bb) Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift und die Bedeutung des § 29 Abs. 3 GBO295
(cc) Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO296
a) Zur Eintragung erforderliche Erklärungen, sog. Grundbucherklärungen296
ß) Keine Richtigkeits- und Wirksamkeitsgewähr für Erklärungen durch Erfüllung der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO299
(dd) "Andere Voraussetzungen der Eintragung", § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO301
(ee) Grund für die Beweismittelbeschränkung302
(ff) Offenkundigkeit303
(b) Beweisregeln der Grundbuchordnung304
(aa) Die durch die §§ 32–37 GBO und den § 26 GBO getroffenen Regelungen304
(bb) Charakter der §§ 32–37 GBO als Beweisregeln305
a) §§ 32, 33 GBO305
ß) § 34 GBO306
.) § 35 GBO306
d) §§ 36, 37 GBO308
e) Fazit309
(c) Die Zulassung von Versicherungen an Eides Statt309
(aa) Die Entwicklung im Rahmen des Erbfolgenachweises nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO310
a) Allgemein zur Verwertbarkeit310
ß) Die Würdigung der eidesstattlichen Versicherung314
.) Bewertung der Entwicklung315
(bb) Verallgemeinerung der Verwertungsmöglichkeit eidesstattlicher Versicherungen320
a) Weitere gerichtliche Entscheidungen zur Verwertung eidesstattlicher Versicherungen im Grundbuchverfahren320
ß) Bewertung324
(d) Die Einvernahme von Beteiligten und Dritten324
(e) Verwertung sonstiger Erkenntnisse326
(aa) Allgemeines326
(bb) Besonderheiten beim Erbfolgenachweis327
(cc) Verwertung pflichtwidrig erhobener oder zurückbehaltener Beweise329
(2) Freibeweisverfahren und Erfahrungssätze, Beibringungspflicht des Antragstellers und Feststellungslast331
(a) Der Stand von Lehre und Rechtsprechung332
(b) Die Überlegungen Vassels und Glahs’335
(c) Ein Urteil oder ein Anerkenntnis in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO als geeigneter Nachweis anstelle von Freibeweisen und Erfahrungssätzen (Rühl)336
(d) Versuch einer konsistenten Lösung mit strikter Trennung der Fragen337
(aa) Wirksamkeitserfordernisse und Nebenumstände (außergewöhnliche Wirksamkeitsvoraussetzungen und Hilfstatsachen)338
(bb) Beibringungspflicht338
(cc) Grundsatz: Nachweis nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO einerseits und Strengbeweisverfahren nach FGG oder Freibeweisverfahren andererseits340
(dd) Verwertung von Erfahrungssätzen jenseits gesetzlicher Vermutungen bei strukturellen Beweisproblemen340
(3) Eintragungshindernde Umstände342
(a) Zum Problem342
(b) Die Behandlung in Rechtsprechung und Literatur344
(aa) Die Rechtsprechung (des BGH)344
(bb) Motive: Keine Verwertung anderer Erkenntnisse345
(cc) Lösungsvorschläge der Wissenschaft346
a) Anwendung des § 29 Abs. 1 GBO346
ß) Strengbeweisverfahren nach FGG (wohl h.M.)347
.) Freibeweisverfahren348
d) Unklare Äußerungen348
(dd) Verfahren bei möglichem Vorliegen eintragungshindernder Umstände349
(4) Kritik an der Trichotomie: unmittelbar eintragungsbegründende – mittelbar eintragungsbegründende – eintragungshindernde Umstände349
bb) Amtsverfahren351
2. Notwendiger Umfang der zu belegenden Eintragungsgrundlage354
a) Antragsverfahren354
aa) Anwendungsbereich des Bewilligungsgrundsatzes354
bb) Ausnahmen vom Bewilligungsgrundsatz356
(1) Unrichtigkeitsnachweis356
(a) Erklärungen356
(b) Rechts- und Lebenswelttatsachen358
(2) Andere Fälle358
(a) Die Löschung oder Inhaltsänderung bei subjektiv-dinglichen Rechten (§ 21 GBO)358
(b) Der Widerspruch nach §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 24 GBO bei auflösend bedingten oder befristeten Rechten359
(c) Der Widerspruch bei einer Darlehenshypothek (§ 1139 BGB)360
b) Amtsverfahren361
aa) Die Annexverfahren (§§ 9 Abs. 2 und 3, 18 Abs. 2, 48, 51, 52, 76 Abs. 2, 137 Abs. 2 Satz 2 GBO)361
bb) Die selbständigen Amtsverfahren361
(1) Der Amtswiderspruch nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO361
(a) Gesetzesverletzung, Unrichtigkeit und möglicher Erwerb nach den §§ 892, 893 Alt. 2 BGB361
(b) Bedeutung eines stattgefundenen Erwerbs nach den §§ 892, 893 Alt. 2 BGB, der die Unrichtigkeit nicht beseitigt365
(aa) Erwerb eines beschränkten dinglichen Rechts oder einer Vormerkung bei Unrichtigkeit hinsichtlich der Stellung des Rechtsinhabers365
(bb) Erwerb eines beschränkten dinglichen Rechts bei Widerspruch gegen das Bestehen des belasteten Rechts366
(cc) Der "lastenleichtere" Eigentumserwerb368
(2) Die Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO369
(3) Die Amtsberichtigung nach § 82a Satz 1 GBO370
(4) Das Löschungsverfahren nach den §§ 84 ff. GBO370
(5) Das Klarstellungsverfahren nach den §§ 90 ff. GBO370
(6) Das Anlegungsverfahren nach den §§ 116 ff. GBO371
(a) Das Eigentum372
(b) Beschränkte dingliche Rechte und sonstige Eigentumsbeschränkungen372
(7) Die Bezeichnung nach § 140 GBO373
3. Beweisgewinnung – Zulässigkeit von Ermittlungen nach § 12 FGG374
a) Die Bedeutung des § 12 FGG374
b) Grundbuchverfahren und § 12 FGG375
aa) Antragsverfahren376
(1) Die Aussagen in der Rechtsprechung376
(2) Die Aussagen in der Wissenschaft381
(a) Der grundbuchverfahrensrechtliche Beibringungsgrundsatz381
(b) Abweichende Überlegungen381
(3) Fazit384
bb) Amtsverfahren385
cc) Beschwerdeverfahren, Besonderheiten bei einer Beschwerde nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO386
(1) Eintragung eines Amtswiderspruchs387
(2) Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit389
c) Sondervorschriften der Grundbuchordnung zur Beweisgewinnung (§ 94 Abs. 1 Satz 1 und § 118 GBO)389
aa) Die in Frage kommenden Normen der Grundbuchordnung389
bb) Das Verhältnis der §§ 94 Abs. 1 Satz 1, 118 GBO zu § 12 FGG390
C. Die Beseitigung der nur im weiteren Sinne unrichtigen Eintragungen392
I. Die Amtslöschung inhaltlich unzulässiger Eintragungen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO392
1. Zweck des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO392
2. Die Frage eines Ermessens394
3. Das Verfahren396
a) Einleitung und Beschwerde gegen die Nichtvornahme396
b) Das Vorliegen einer inhaltlich unzulässigen Eintragung399
c) Anhörung und Ankündigung, Briefvorlage399
d) Der Antrag, der durch die inhaltlich unzulässige Eintragung erledigt werden sollte401
e) Vervollständigung statt Löschung402
f) Die Beschwerde gegen die Löschung403
4. Die Beschwerde mit dem Ziel der Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit (§ 71 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GBO) als Regelbeschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO404
5. Die Behandlung umdeutungsfähiger Eintragungen406
a) Eintragung eines Klarstellungsvermerks von Amts wegen406
b) Der zugrundeliegende Antrag407
c) Die Beschwerde des Antragstellers408
6. Inhaltlich unzulässige Eintragungen aufgrund einer Anordnung im Rechtsmittelwege409
a) Anordnung durch das Beschwerdegericht409
b) Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht411
7. Die inhaltlich unzulässig "gewordene" Eintragung414
a) Rechtliche Veränderungen414
b) Buchungstechnische Veränderungen: fehlerhafte Übertragung416
c) Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung417
8. Verhältnis der Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu einem Antragsverfahren nach § 22 Abs. 1 GBO und der entsprechenden Zurückweisungsbeschwerde420
II. Die Löschung von Nichteintragungen421
1. Keine ausdrückliche Regelung, Gründe für die Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO421
2. Die Beschwerde mit dem Ziel der Beseitigung einer Nichteintragung422
III. Klarstellung einfach fehlerhafter Eintragungen423
1. Eintragung eines Klarstellungsvermerks von Amts wegen423
2. Die Beschwerde mit dem Ziel der Klarstellung der Eintragung424
3. Der Löschungserleichterungsvermerk nach § 23 Abs. 2 GBO425
4. Zu Unrecht gerötete Eintragungen426
IV. Richtigstellung ordnungswidriger Eintragungen426
1. Herstellung einer ordnungsgemäßen Eintragung von Amts wegen?426
2. Die Beschwerde mit dem Ziel der Richtigstellung der ordnungswidrigen Eintragung428
V. Richtigstellung formell unrichtiger Eintragungen429
1. Korrektur von Amts wegen429
a) Allgemein429
b) Gleichfalls erfaßt: Grenzveränderungen eines Grundstücks429
c) Problem: Teilung des herrschenden Grundstücks und Verlautbarung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks430
2. Die Beschwerde mit dem Ziel der Richtigstellung der formell unrichtigen Eintragung431
VI. Die Bewilligung der Richtigstellung432
VII. Überflüssige Eintragungen433
VIII. Die Fassungsbeschwerde433
D. Vorgehensweisen gegen die Grundbuchunrichtigkeit im engeren Sinne (hier materielle Unrichtigkeit genannt)436
I. Interimistische Sicherung durch den Amtswiderspruch436
1. Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO436
a) Rechtsnatur: Widerspruch im Sinne der §§ 892 Abs. 1 Satz 1, 899 BGB436
b) Schutz vor den Gefahren des öffentlichen Glaubens – zu wessen Gunsten?437
2. Voraussetzungen: Unrichtigkeit und Gesetzesverletzung441
a) Allgemeines441
aa) Fortbestehende anfängliche Unrichtigkeit441
(1) Der Amtswiderspruch bei Löschung einer Vormerkung442
(2) Amtswiderspruch im Fall der Löschung eines (nach § 899 BGB oder § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO eingetragenen) Widerspruchs444
(3) Amtswiderspruch im Zusammenhang mit einem Vermerk nach § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GBO446
bb) Gesetzesverletzung448
b) Besondere Fragestellung für die Gesetzesverletzung451
aa) Die Bedeutung des materiellen Legalitätsprinzips für die Gesetzesverletzung451
(1) Begriffliches und Herleitung451
(a) Die GBO in der Kontinuität zum preußischen Recht452
(b) Die Verfahren nach den §§ 82 ff. und §§ 84 ff. GBO453
(2) Mißachtung des materiellen Legalitätsprinzips als Gesetzesverletzung454
bb) Die nur aus der Sicht ex post zu bejahende Gesetzesverletzung456
cc) Kein Verschulden erforderlich459
c) Keine Kausalität zwischen Gesetzesverletzung und Unrichtigkeit460
d) Widerspruch gegen eine Eintragung aufgrund einer Anordnung im Rechtsmittelwege?461
aa) Anordnung der Eintragung durch das Beschwerdegericht461
bb) Anordnung der Eintragung durch das Gericht der weiteren Beschwerde463
3. Amtsverfahren – Bedeutung eines Antrags464
4. Prioritätsprinzip und Amtswiderspruch466
a) Problemstellung und das "Verhelfen" zum Erwerb kraft öffentlichen Glaubens466
b) Das Grundbuchamt erkennt selbständig das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO471
c) Es liegt ein "Antrag" vor, einen Amtswiderspruch einzutragen475
d) Vorgriff: Der im Beschwerdewege angeordnete Widerspruch476
5. Amtswiderspruch gegen Eintragungen, bei denen kein Erwerb kraft öffentlichen Glaubens nach den §§ 892, 893 Alt. 2 BGB möglich ist476
6. Ermessen zur Eintragung, insbesondere kein Amtswiderspruch nach Verstreichen eines längeren Zeitraums?478
7. Die Eintragung des Amtswiderspruchs480
a) Rechtliches Gehör480
b) Art und Weise der Eintragung482
aa) Inhalt482
(1) Allgemeines: Unrichtigkeit und Berechtigter482
(2) Sonderprobleme: § 1368 BGB und § 876 BGB483
(3) Wahrung erworbener Rechte486
bb) Ort: § 12 GBV486
cc) § 19 Abs. 3 und Abs. 1 GBV: voll-, halb- und viertelspaltige Eintragung487
c) Die Vorlage des Grundpfandrechtsbriefs488
aa) Die Notwendigkeit der Vorlage vor der Eintragung des Amtswiderspruchs488
bb) Das Erzwingen der Briefvorlage nach § 62 Abs. 3 GBO490
d) Folgen der Eintragung491
aa) Materiellrechtliche Folgen491
bb) Verfahrensrechtliche Folgen492
(1) Weitere Eintragungen (im engeren Sinne) in bezug auf die Eintragung, gegen die protestiert wird492
(2) Löschung der Eintragung, gegen die protestiert wird493
(a) Widerspruch gegen Bestand oder Inhalt des Rechts493
(b) Widerspruch gegen die Person des Berechtigten493
cc) Der zu Unrecht eingetragene Amtswiderspruch495
8. Das weitere Schicksal des Amtswiderspruchs497
a) Möglichkeiten der Löschung des Amtswiderspruchs497
aa) Bewilligung der Löschung497
bb) Beschwerde mit dem Ziel der Löschung500
cc) Antrag auf Löschung wegen Unrichtigkeit nach § 22 Abs. 1 GBO (in anderen Fällen als infolge einer Berichtigung)502
dd) Löschung von Amts wegen infolge Annexkompetenz aus § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO, insbesondere bei fehlender Gesetzesverletzung und bei Eintragung eines Amtswiderspruchs zugunsten des falschen Berechtigten503
ee) Löschung des Widerspruchs bei Vornahme der berichtigenden Eintragung oder bei Löschung der Bezugseintragung505
b) Folgen der Löschung des Amtswiderspruchs507
aa) Materiellrechtliche Folge jeder Löschung507
bb) Formellrechtliche Folge der fehlerhaften Löschung, auch durch Anordnung des Beschwerdegerichts, insbesondere Beschwerde gegen diese Löschung508
(1) Inhalt des vom Grundbuchamt nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO selbständig oder gemäß §§ 77, 71 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 GBO aufgrund508
(2) Probleme des im Wege der einstweiligen Anordnung nach §§ 76 Abs. 1 Fall 1 Alt. 2, 80 Abs. 3 GBO eingetragenen Widerspruchs einer Beschwerdeentscheidung eingetragenen Widerspruchs509
(a) Allgemein zur Rechtsnatur der Vermerke nach den §§ 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, 76 Abs. 1 GBO509
(b) Inhalt und Art und Weise der Eintragung des vom Rechtsbeschwerdegericht angeordneten vorläufigen Widerspruchs (§§ 76 Abs. 1 Fall 1 Alt. 2, 80 Abs. 3 GBO)512
(aa) Der Endgültigkeitsvermerk (h.M.)513
(bb) Die Überlegungen Buddes514
(cc) Lösung: schlichtes Befolgen des § 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GBV515
9. Sonderfall: Das infolge einer Übertragung unrichtig gewordene Grundbuch515
II. Die Beseitigung der unrichtigen Buchung aufgrund Nachweises der Unrichtigkeit oder aufgrund einer Berichtigungsbewilligung516
1. Zur systematischen Bedeutung des § 22 GBO im Verhältnis zu § 19 GBO oder welche Norm die Grundlage der Berichtigungsbewilligung bildet517
2. Alternatives Verhältnis der Berichtigungsbewilligung zum Unrichtigkeitsnachweis522
3. Die Einschränkung des § 22 Abs. 2 GBO523
a) Grund der Norm523
b) Einzelheiten der Zustimmung524
aa) Notwendigkeit524
bb) Form und Inhalt526
cc) Ersetzung527
c) Erweiterungen des Anwendungsbereichs527
aa) Originärer Eigentumserwerb527
bb) Grundstücksgleiche Rechte528
d) Einschränkungen des Anwendungsbereichs528
4. Die Abweichungen von § 22 GBO durch die §§ 23 bis 26 GBO sowie die Bedeutung des § 27 GBO530
a) § 27 GBO systematisch nicht mehr den §§ 22 bis 26 GBO zugehörig allgemeines zum Anwendungsbereich der Norm530
b) §§ 23, 24 GBO531
c) § 25 GBO533
d) § 26 GBO536
aa) Vereinfachter Unrichtigkeitsnachweis durch die materiellrechtliche Erklärung des Verfügenden ohne Erfüllen der Erfordernisse einer Bewilligung536
bb) Sonstige Voraussetzungen der Eintragung539
5. Die Art der Berichtigung – Löschung, Wiedereintragung usw.540
a) Allgemeines540
b) Die Wiedereintragung542
6. Der Nachweis der Unrichtigkeit544
a) Das Problem einer möglichen Konvaleszenz der anfänglichen Unrichtigkeit545
aa) Besonderheit bei Wiedereintragung nach versehentlicher Löschung Berichtigung (durch Löschung) anderer versehentlicher Eintragungen547
bb) Konvaleszenz im übrigen548
cc) NB: Die Auflassung im Widerrufsvergleich und im Beschlußvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO – entgegen der h.M. trotz des § 925 Abs. 2 BGB
550
dd) Konvaleszenz bei auf Hoheitsakten beruhenden Eintragungen553
b) Die Möglichkeit eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens553
c) Erklärungen und insbesondere die löschungsfähige Quittung als Unrichtigkeitsnachweis557
aa) Die löschungsfähige Quittung558
bb) Andere Geständniserklärungen559
d) Urteile als Unrichtigkeitsnachweis560
e) Nachweis besonderer Negativtatsachen als Unrichtigkeitsgrund564
f) Die Vorlage einer Urkunde als hinreichender Beleg für deren Übergabe567
aa) Maßgeblichkeit der vorlegenden Person567
bb) NB: Unrichtigkeit bei Inhaber- und Orderhypotheken sowie Inhabergrund- und Inhaberrentenschulden568
g) Die Verwirkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs569
7. Die Berichtigungsbewilligung570
a) Bewilligungsberechtigung570
aa) Bewilligungsmacht: Buchberechtigter oder wahrer Rechtsinhaber?570
(1) Grundsätzliches570
(2) Zum Umfang der Bewilligungsmacht571
bb) Bewilligungsbefugnis572
b) Inhalt der Berichtigungsbewilligung572
aa) Allgemeines572
bb) Erklärung des Auflassenden als Berichtigungsbewilligung?574
cc) Abweichungen für Löschungen?574
c) Form der Berichtigungsbewilligung575
d) Ersetzen und Fingieren der Berichtigungsbewilligung575
e) NB: § 19 GBO als Ausdruck des formellen Konsensprinzips – zu den begrifflichen Problemen des (richtig:) Bewilligungsgrundsatzes578
aa) Die sprachliche Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert579
bb) Die juristische Entwicklung580
8. Das Problem der Berichtigung, wenn das Grundbuchamt bei Vornahme der Eintragung die Rechtslage unzutreffend beurteilt hat582
9. Keine Notwendigkeit einer familien- bzw. vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der beantragten Grundbuchberichtigung585
a) Die Problembehandlung in Literatur und Rechtsprechung585
b) Eigener (zweistufiger) Ansatz zum Problem der Berichtigungsbewilligung587
10. Öffentlichrechtliche Genehmigungserfordernisse und sonstige öffentlichrechtliche Voraussetzungen einer Eintragung589
a) Genehmigungen öffentlichrechtlicher Art590
b) Öffentlichrechtliche Vorkaufsrechte592
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG592
11. Weiteres zum Verfahren594
a) Antrag und Feststellungslast Bedeutung des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO594
b) Rechtliches Gehör596
c) Vorlage der Grundpfandrechtsbriefe und Inhaber- oder Orderurkunden597
d) Voreintragung, § 39 Abs. 1 GBO598
aa) NB: Allgemeines zum Voreintragungsgrundsatz598
bb) Unanwendbarkeit bei nachgewiesener Unrichtigkeit601
12. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Berichtigungsantrags602
a) Konstellationen und die h.M.602
b) Beurteilung der Teilnahme am öffentlichen Glauben Erledigung der Hauptsache bei Eintragung eines Amtswiderspruchs?604
c) Kritik der Ablehnung einer (unbeschränkten) Beschwerde im Fall des Nachweises anfänglicher Unrichtigkeit606
aa) Literarische Diskussion606
bb) Die Abweichung des Bezirksgerichts Gera im Jahre 1993 von der ständigen Rechtsprechung seit KGJ 39, 283 ff.610
cc) Zusammenfassung614
d) Beschwerde gegen die Antragszurückweisung und § 17 GBO615
13. Besonderheiten für die Berichtigung einer im Rechtsmittelweg angeordneten Eintragung616
III. Beschwerde gegen die unrichtige Eintragung618
1. Vorbemerkungen618
a) Zur Beschwerde wegen inhaltlicher Unzulässigkeit (§ 71 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GBO) und gegen andere Unrichtigkeiten im weiteren Sinne618
b) Verhältnis der Beschwerde nach § 71 Abs. 2 GBO zur Berichtigung gemäß § 22 Abs. 1 GBO, insbesondere Auslegung des Berichtigungsantrags als unbeschränkte Beschwerde618
2. Einfache Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde nach den §§ 71 ff. GBO, insbesondere die Beschwerdeberechtigung und Fragen zu den durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle angeordneten Eintragungen621
a) Die Beschwerdeberechtigung622
aa) Allgemeines622
bb) Der Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs, insbesondere als Begünstigter des Widerspruchs die Sonderfälle der Drittbeteiligung (§§ 1365, 1368 BGB, § 12 WEG)624
cc) Beschwerdeberechtigung, die eigene Eintragung betreffend627
dd) Allgemeine Beschwerdeberechtigung des Eigentümers gegen alle Eintragungen auf "seinem" Grundbuchblatt?628
ee) Beschwerderecht eines nach § 14 GBO Antragsberechtigten630
ff) Beschwerdeberechtigung einer Behörde630
b) Eintragungen aufgrund der Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle634
aa) Allgemein zur Entscheidung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, insbesondere das Problem der Wahrnehmung durch einen Rechtspfleger634
bb) Abhilfe und die Frage der Anfechtung einer Eintragung636
c) Der Beschwerdeantrag637
3. Gesetzesverletzung, insbesondere zur Eintragung eines Widerspruchs, und die Zulässigkeit eines neuen Vorbringens nach § 74 GBO638
a) Zur Einführung638
b) Die h.M. im Spiegel der Entstehungsgeschichte des § 74 GBO, insbesondere unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des SchlHOLG aus dem Jahre 2006640
c) Weitere Überlegungen neben der Gesetzesgeschichte, insbesondere systematischer und teleologischer Art643
d) Zusammenfassung646
e) Die Verletzung des § 20 GBO647
4. Die nachträgliche Änderung der Rechtslage (Gesetzesänderung und Änderung der Rechtsprechung)648
5. Die Anfechtung einer Eintragung (im engeren Sinne)649
a) Die Eintragung nimmt am öffentlichen Glauben teil650
aa) Die allgemeine Ansicht: Nur Eintragung eines Amtswiderspruchs650
(1) Die Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 GBO und die genannten Gründe der Beschwerdebeschränkung650
(2) Ausnahmen von der Beschränkung auf Eintragung eines Widerspruchs650
(a) 1. Ausnahme bei noch nicht vollzogener Eintragungsanordnung650
(b) 2. Ausnahme im Rahmen der Abhilfe durch das Grundbuchamt651
(c) 3. Ausnahme: Ausschluß eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens für die Vergangenheit und die Zukunft aufgrund des konkreten Grundbuchstandes652
(aa) Der Beschluß BGHZ 64, 194 ff.652
a) Einleitendes zum Sachverhalt und zum Problem652
ß) Erwägungen des Fünften Zivilsenats zum Umfang und Grund der Beschwerdebeschränkung653
.) Die Argumente zur Annahme einer Ausnahmesituation654
(bb) Die Rezeption der Entscheidung655
(3) Voraussetzungen der Eintragung des Widerspruchs nach § 71 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 GBO656
(4) Vollzug der Entscheidung (Prüfung durch Grundbuchamt und dessen Bindung Erledigungsreihenfolge)659
(5) Einstweilige Anordnung der Eintragung eines Widerspruchs nach § 76 Abs. 1 Fall 1 Alt. 2 GBO661
(a) Allgemeines661
(b) Eintragungsreihenfolge bei konkurrierenden Anträgen662
(c) Schicksal der Zwischeneintragungen nach endgültiger, positiver Entscheidung664
(d) Beschwerde gegen die Eintragung der Schutzvermerke665
bb) Die Möglichkeit des Rückgängigmachens der angefochtenen Eintragung statt der bloß beschränkten Beschwerde667
(1) Kritik der Gesetzesbegründung des § 71 GBO667
(2) Notwendiger Schutzumfang des § 71 Abs. 2 GBO669
(a) Bedeutung des § 893 Alt. 1 BGB672
(b) Bedeutung des § 893 Alt. 2 BGB676
(c) Sonderproblem: Schutzvermerke nach § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GBO677
(d) Zusammenfassung und nächster Schritt: Folge der Eintragungsbedürftigkeit und abgeleitete Eintragungen678
(3) Generalisierung der anerkannten Ausnahmen von der Beschwerdebeschränkung bei Eintragungen, die am öffentlichen Glauben teilnehmen680
(4) Weitere Argumente688
(5) Ergebnis und weitere Fragen692
(a) Voraussetzung für die Statthaftigkeit der unbeschränkten Beschwerde692
(aa) Rechte, bei denen der Erwerb eintragungsbedürftig ist692
(bb) Abweichungen bei Briefgrundpfandrechten und Vormerkungen693
(b) Ziel der beschränkten Beschwerde stets als Minus miterfaßt696
(c) Begründetheit der unbeschränkten Beschwerde698
(aa) Allgemein: Fortdauer anfänglicher Unrichtigkeit und (objektive) Rechtsverletzung698
(bb) Besonderheiten bei Vormerkungen699
(d) Unbeschränkte Beschwerde als Antragsverfahren Vollzugsreihenfolge700
b) Die Eintragung nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil703
aa) Herleitung der unbeschränkten Anfechtbarkeit und Bedeutung für das vorstehend gefundene Ergebnis703
bb) Problemfall der Teilnahme am öffentlichen Glauben: beschränkte persönliche Dienstbarkeit705
6. Die Anfechtung einer Löschung706
a) Allgemeines706
aa) Die Regel der bloß beschränkten Anfechtbarkeit anerkannte Ausnahmen706
bb) Statt Eintragung eines Widerspruchs: unbeschränkte Beschwerde als Regelfall708
(1) Bedeutung der von der h.M. anerkannten Ausnahmen Übertragung der Erwägungen zur Anfechtung der Eintragungen im engeren Sinn708
(2) Problemfall: nachgehende Briefgrundpfandrechte710
(3) Fazit715
cc) Begründetheit der unbeschränkten Beschwerde mit dem Ziel der Wiedereintragung716
b) Die als inhaltlich unzulässig gelöschte Eintragung718
c) Keine Besonderheiten bei einer Löschung durch Nichtmitübertragung (§ 46 Abs. 2 GBO)721
d) Die Anfechtung der Löschung eines Widerspruchs721
7. Die Beschwerde gegen im Rechtsmittelweg angeordnete Eintragungen und gegen die Zurückweisung entsprechender Berichtigungsanträge nach § 22 Abs. 1 GBO725
a) Anordnung durch das Beschwerdegericht725
b) Anordnung durch das Gericht der weiteren Beschwerde und Zurückweisung der weiteren Beschwerde727
8. Vorschlag für die Fassung des § 71 Abs. 2 GBO – aber: kein zwingender Bedarf729
9. Bedeutung des Beschwerdeantrags bei der Eintragungsbeschwerde, insbesondere Fragen der Teilzurückweisung bei bloßem Glaubhaftsein
732
10. Beschwerde gegen die Eintragungsverfügung738
11. Zur weiteren Beschwerde740
12. Beschwerde gegen die Anlegung eines Grundbuchblatts, § 125 GBO741
IV. Berichtigungen von Amts wegen741
1. Allgemeines741
2. Berichtigung in den Annexverfahren der §§ 9 Abs. 2 und 3, 48, 51, 52 GBO745
3. Verfahren nach § 82a Satz 1 GBO746
a) Erste Voraussetzung: Tatbestand des § 82 GBO746
b) Die (weiteren) Voraussetzungen nach § 82a Satz 1 GBO747
c) Das Ersuchen an das Nachlaßgericht um Erbenermittlung nach § 82a Satz 2 GBO749
4. Verfahren nach den §§ 84 ff. GBO750
a) Allgemeines750
aa) Sinn und Zweck des Verfahrens Vorrang der Beteiligteninitiative750
bb) Die Gegenstandslosigkeit einer Eintragung754
(1) Vorbemerkung zum Entstehungsausschluß und der Konvaleszenz bei der rechtlichen Gegenstandslosigkeit755
(2) Grundsätzliches zur (nachträglichen) rechtlichen Gegenstandslosigkeit758
(a) Dienstbarkeiten759
(b) Reallasten762
(c) Vorkaufsrechte765
(d) Grundpfandrechte769
(e) Erbbaurecht772
(f) Rechte an Grundstücksrechten773
(3) Die Möglichkeit eines späteren Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens bei der rechtlichen Gegenstandslosigkeit – Problem des Rechtsgedankens des § 71 Abs. 2 GBO774
(4) Besondere Fragen der tatsächlichen Gegenstandslosigkeit777
(a) Auf das Recht an sich bezogene Gründe778
(b) Auf die Person bezogene Gründe789
(5) Gegenstandslosigkeit der Eintragungen im Sinne des § 84 Abs. 3 GBO792
(a) (Materiellrechtliche) Vormerkung und (materiellrechtlicher) Widerspruch793
(b) Verfügungsverbote und ähnliche, insbesondere aufgrund behördlicher Ersuchen eingetragene Eintragungen800
(c) Sonstige Vermerke803
cc) Die Bedeutung des Verfahrens nach den §§ 84 ff. GBO – rein deklaratorische Löschung803
dd) Einleitung und Durchführung des Verfahrens nach den §§ 84 ff. GBO808
(1) Verfahrensstruktur, Verfahrenseinleitung und deren Ablehnung, Einstellung der Durchführung sowie Vorrang der Eigeninitiative808
(2) Nachweisverfahren gemäß § 87 lit. a GBO819
(3) "Versäumnisverfahren" gemäß § 87 lit. b GBO821
(4) Beschlußverfahren gemäß § 87 lit. c GBO828
ee) Rechtsbehelfe830
ff) Wiedereinsetzung in die Frist des § 89 Abs. 1 GBO833
b) Löschung eines (Amts-)Widerspruchs nach erfolgter Berichtigung836
c) Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit837
d) Löschungen nach Eintragung eines Schutzvermerks gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 oder § 76 Abs. 1 GBO840
aa) Der Schutzvermerk nach einer Zwischenverfügung, § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GBO840
bb) Der Schutzvermerk aufgrund einer einstweiligen Anordnung, § 76 Abs. 1 GBO843
e) Der Antrag auf Durchführung des Verfahrens als Eintragungsbeschwerde?844
5. Eintragungen und Löschungen nach dem GBBerG 1993 und dem GBMaßnG845
V. Die Eintragung zugunsten eines nicht existierenden Berechtigten847
1. Bestellung eines Rechts zugunsten eines inexistenten Berechtigten848
a) Inhaltliche Unzulässigkeit und Auslegung848
aa) Niemals Existierender848
bb) Nicht mehr Existierender – Probleme der Vorgesellschaften849
b) Kein Entstehen eines Eigenrechts851
c) Fragen des öffentlichen Glaubens und der Anwendbarkeit des § 71 Abs. 2 GBO853
d) Nachweis der Inexistenz857
aa) Der Nachweis an sich857
bb) Eigentümerbewilligung bei Briefrechten zur Löschung ausreichend?859
e) Das Vorgehen gegen die Eintragung zugunsten eines inexistenten Berechtigten860
aa) Beschwerde bzw. Amtswiderspruch bei Vorliegen einer Gesetzesverletzung des Grundbuchamts860
bb) Löschung: § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO versus § 84 ff. GBO864
2. Übertragung eines Rechts an einen inexistenten Berechtigten866
E. Beseitigung einer Doppelbuchung nach § 38 GBV867
I. Grundsätzliches867
II. Die sechs Varianten867
III. Materiellrechtliche Betrachtung, insbesondere des Widerspruchs nach § 38 Abs. 1 lit. b Nr. 2 Satz 2 GBV871
Ergebnisse873
I. Grundsätzliches zu Grundbucheintragungen873
II. Zum Beweisrecht im Grundbuchverfahren874
III. Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO876
IV. Behandlung von Nichteintragungen und anderer, nur im weiteren Sinne unrichtiger Eintragungen878
V. Zur Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuchverfahren880
1. Zwei Arten von Widersprüchen: "echter Amtswiderspruch" und Widerspruch im Beschwerdeweg nach § 74 GBO880
2. Neues zum Widerspruch von Amts wegen880
VI. Zur Berichtigung nach § 19 oder § 22 GBO883
VII. Die unbeschränkte Beschwerde gegen Eintragungen, an deren Vornahme sich ein Erwerb kraft öffentlichen Glaubens anschließen886
VIII. Zum Löschungsverfahren nach den §§ 84 ff. GBO889
IX. Die Eintragung zugunsten eines nicht existierenden Berechtigten892
X. Begriffliche Klarstellungen: Kein "gutgläubiger Erwerb" im Immobiliarsachenrecht und kein "formelles Konsensprinzip"894
Literaturverzeichnis895
Personen- und Sachwortverzeichnis935

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