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Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht

Gutachterliche Falllösungen/ Fragen zur Wiederholung und Vertiefung/ Beispiel für eine Seminararbeit

AutorDaniel Jacobsen, Winfried Boecken
VerlagKohlhammer Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl314 Seiten
ISBN9783170243477
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis30,99 EUR
Gegenstand der Fallsammlung ist das Examenswissen zur Vorbereitung auf die universitäre Schwerpunktprüfung im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht. Behandelt werden aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts insbesondere das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Unternehmensmitbestimmung. Die jeweiligen Bezüge zum Individualarbeitsrecht und zum arbeitsgerichtlichen Verfahren werden dargestellt. Darüber hinaus ist ein besonderes Augenmerk auf das für Studenten in der praktischen Fallanwendung häufig schwer zugängliche Sozialrecht gelegt, dabei steht das besonders examensrelevante Sozialversicherungsrecht im Vordergrund.

Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M ist Ordinarius für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit und Inhaber des gleichnamigen Lehrstuhls an der Universität Konstanz. Daniel C. Jacobsen ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an diesem Lehrstuhl.

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Leseprobe

Literaturverzeichnis


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„Das Günstigkeitsprinzip – neu verstanden“, NJW 1984, S. 26f.

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Die Regelungsabrede als die neben der Betriebsvereinbarung zulässige Ausübungsform der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, 2. Aufl., 1961

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„Der Widerspruch des Arbeitnehmers beim umwandlungsbedingten Betriebsübergang und seine Folgen“, NZA 2005, S. 15–24.

Annuß, Georg

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Anwaltkommentar Arbeitsrecht

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Kündigungsrecht – Großkommentar zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, 4. Aufl., 2012

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Baumbach, Adolf/Lauterbach, Wolfgang/Albers, Jan/Hartmann, Peter

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Becker, Ulrich/Kingreen, Thorsten (Hrsg.)

SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 4. Aufl., 2014

(zit.: Becker/Kingreen/Bearbeiter, SGB V).

Beck’scher Online-Kommentar zum Arbeitsrecht

hrsg. von Christian Rolfs, Richard Giesen, Ralf Kreikebohm, Peter Udsching, Stand 1.9.2014, Edition 33

(zit.: BeckOK-ArbR/Bearbeiter).

Beck’scher Online-Kommentar zum Sozialrecht

hrsg. von Christian Rolfs, Richard Giesen, Ralf Kreikebohm, Peter Udsching, Stand 1.9.2014, Edition 35

(zit.: BeckOK-Gesetz/Bearbeiter).

Berchtold, Josef

Krankengeld, Handbuch, 2004

(zit.: Berchtold, Krankengeld).

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Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht, Kompaktkommentar, 4. Aufl., 2013

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Unternehmensumwandlungen und Arbeitsrecht, 1996

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Teilzeit- und Befristungsgesetz, Handkommentar, 3. Aufl., 2012

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Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung: SGB III, Kommentar, 6. Aufl., 2012

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Brose, Wiebke

„Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern nach den Änderungen des AÜG“, NZA 2005, S. 797–800.

Brox, Hans/Rüthers, Bernd

Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., 1982

(zit.: Brox/Rüthers/Bearbeiter, Arbeitskampfrecht).

Brox, Hans/Rüthers, Bernd/Henssler, Martin

Arbeitsrecht, 18. Aufl., 2011

(zit.: Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht).

Buchner, Herbert

„Der Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft – Stabilisierung oder Ende des...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt1
Titelseite4
Impressum5
Inhaltsverzeichnis8
Vorwort6
Abkürzungen23
Literaturverzeichnis24
Erster Abschnitt: Gutachtliche Falllösungen40
Unterabschnitt I: Betriebsverfassungsrecht40
Fall 140
Sachverhalt40
Prüfungsaufbau42
Lösung42
A. Teil 142
I. Zulässigkeit42
1. Rechtswegzuständigkeit und richtige Verfahrensart42
2. Örtliche Zuständigkeit44
3. Ordnungsgemäße Antragsstellung44
4. Antragsbefugnis44
5. Beteiligten-, Prozess- und Postulationsfähigkeit45
6. Zwischenergebnis45
II. Begründetheit45
1. Erfasste Kosten45
2. Erforderlichkeit der Kosten46
III. Ergebnis48
B. Teil 248
I. Anspruch von F und M auf Lohnzahlung aus § 611 Abs. 1 BGB i.V. m. dem Arbeitsvertrag48
II. Anspruch von F und M auf Lohnzahlung aus §§ 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2BetrVG, 611 Abs. 1 BGB i.V. m. dem Arbeitsvertrag49
1. Beschlussfassung49
2. Erforderlichkeit50
a) Seminarteilnahme der Frau F.50
b) Seminarteilnahme des M.51
3. Ergebnis51
Fall 252
Sachverhalt52
Prüfungsaufbau54
Lösung54
A. Zulässigkeit54
I. Rechtswegzuständigkeit54
II. Richtige Verfahrensart55
III. Sachliche Zuständigkeit55
IV. Örtliche Zuständigkeit55
V. Ordnungsgemäße Antragstellung55
VI. Antragsbefugnis56
VII. Beteiligtenfähigkeit56
VIII. Prozess- und Postulationsfähigkeit57
IX. Feststellungsinteresse57
X. Zwischenergebnis58
B. Begründetheit59
I. Auswirkungen der Abspaltung auf die Betriebsvereinbarung59
II. Beendigung der BV-Prämien durch Kündigung60
1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung60
2. Fehlende Regelung zur Kündigung in der Betriebsvereinbarung60
3. Erforderlichkeit eines Kündigungsgrundes61
4. Kündigungsfrist61
5. Entgegenstehender Tarifvertrag61
a) Wirksamer Tarifvertrag61
b) Tarifbindung und Inkrafttreten61
c) Auslegung des Tarifvertrags63
6. Zwischenergebnis64
III. Nachwirkung64
IV. Ergebnis64
Fall 366
Sachverhalt66
Prüfungsaufbau67
Lösung67
Zahlungsanspruch des B67
I. Arbeitsverhältnis68
II. Betriebliche Übung68
1. Begriff und dogmatische Einordnung68
2. Voraussetzungen für den Anspruch des B aus betrieblicher Übung69
3. Entgegenstehende Schriftformklausel69
4. Zwischenergebnis70
III. Ablösende Betriebsvereinbarung70
1. Zulässigkeit einer verschlechternden Betriebsvereinbarung71
a) Ordnungsprinzip bzw. Ablösungsgrundsatz71
b) Auffassungen im Schrifttum72
aa) Individualrechtlicher Lösungsansatz72
bb) Kollektivrechtlicher Lösungsansatz72
c) Rechtsprechung: kollektiver Günstigkeitsvergleich72
aa) Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips73
bb) Wirkung des Günstigkeitsprinzips74
cc) Anwendung des Günstigkeitsprinzips76
2. Zwischenergebnis76
IV. Ende der Geltung der kollektiv günstigeren Betriebsvereinbarung76
1. Kündigung der Betriebsvereinbarung77
a) Frist und Form77
aa) Einhaltung der maßgebenden Kündigungsfrist77
bb) Beachtung der vorgeschriebenen Form77
b) Erforderlichkeit eines Kündigungsgrundes77
c) Zwischenergebnis78
2. Nachwirkung der „Betriebsvereinbarung zum Essensgeldzuschuss“78
a) Erzwingbare Betriebsvereinbarung78
b) Einordnung der Betriebsvereinbarung zum Essensgeld79
c) Nachwirkung bei teilmitbestimmter Betriebsvereinbarung79
aa) Ansichten in der Literatur79
bb) Rechtsprechung des BAG79
cc) Anwendung auf den Fall82
V. Wiederaufleben der betrieblichen Übung82
VI. Ergebnis83
Fall 484
Sachverhalt84
Prüfungsaufbau86
Lösung86
A. Zulässigkeit der Anträge86
I. Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen86
II. Richtige Verfahrensart87
III. Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts87
IV. Örtliche Zuständigkeit87
V. Beteiligten-, Prozess- und Postulationsfähigkeit88
VI. Ordnungsgemäße Antragstellung89
1. Hauptantrag89
2. Hilfsantrag89
3. Zwischenergebnis89
VII. Antragsbefugnis89
1. Hauptantrag90
2. Hilfsantrag90
3. Zwischenergebnis90
VIII. Feststellungsinteresse für den Hauptantrag90
IX. Rechtsschutzbedürfnis für den Hilfsantrag91
X. Zwischenergebnis91
B. Begründetheit des Feststellungsantrags91
I. Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme92
II. Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats93
III. Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat94
1. Einhaltung der Wochenfrist94
2. Einhaltung der Form94
3. Inhaltliche Anforderungen an die Verweigerungserklärung96
IV. Ergebnis97
C. Endergebnis98
Unterabschnitt II: Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht99
Fall 599
Sachverhalt99
Prüfungsaufbau101
Lösung101
A. Anspruch des K gegen H auf einen Stundenlohn i. H. v. EUR 12,00101
I. Arbeitsvertrag101
II. Wirksamer Tarifvertrag101
III. Normative Wirkung des Tarifvertrags102
IV. Wegfall der normativen Wirkung102
1. Ausschluss des Arbeitgebers H aus dem Verband102
2. Einführung einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung während der Fortgeltung des Tarifvertrages103
a) Vereinbarung zwischen K und H über eine Reduzierung des Stundenlohns103
b) Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG103
aa) Rechtsprechung des BAG104
bb) Kritik an der Rechtsprechung105
cc) Andere Lösungsansätze in der Literatur107
(1) Einzelvergleich107
(2) Gesamtvergleich107
c) Zwischenergebnis107
3. Beendigung des Entgelt-TV108
a) Wirksame Beendigung des Tarifvertrags durch Kündigung108
b) Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG108
aa) Voraussetzungen der Nachwirkung108
bb) „Andere Abmachung“ i. S. v. § 4 Abs. 5 TVG109
(1) Ablösung durch die arbeitsvertragliche Einheitsregelung109
(2) Ablösung durch einen neuen Tarifvertrag110
B. Ergebnis112
Fall 6113
Sachverhalt113
Prüfungsaufbau114
Lösung114
A. Anspruch aus dem Entgelt-TV 2013 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG,dem Arbeitsvertrag und § 611 Abs. 1 BGB114
I. Arbeitsverhältnis114
II. Wirksamer Entgelt-TV 2013114
III. Unmittelbare und zwingende Wirkung des Entgelt-TV 2013115
B. Anspruch aus § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Entgelt-TV 2013 aufgrund ausdrücklicher einzelvertraglicher Inbezugnahme115
C. Anspruch aus § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. aufgrund betrieblicher Übung in Bezug genommenem Entgelt-TV 2013117
I. Arbeitsverhältnis zwischen D und Y117
II. Betriebliche Übung117
1. Begriff und dogmatische Einordnung117
a) Vertragstheorie117
b) Vertrauenshaftungstheorie118
2. Inbezugnahme eines Tarifvertrags als möglicher Gegenstand einer betrieblichen Übung118
3. Vorliegen der Voraussetzungen einer betrieblichen Übung119
a) Freiwilliges, gleichförmiges, wiederholtes und vorbehaltloses Verhalten der Y-AG gegenüber den Arbeitnehmern119
b) Schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer auf Anwendung der künftigen tariflichen Lohnerhöhungen119
III. Zwischenergebnis123
D. Ergebnis123
Fall 7124
Sachverhalt124
Prüfungsaufbau126
Lösung126
A. Arbeitsverhältnis126
B. Normative Wirkung des Schutz-TV126
C. Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Schutz-TV127
I. Voraussetzungen nach § 7 Ziff. 2 Schutz-TV127
II. Kein Anspruchsausschluss nach § 7 Ziff. 7 Schutz-TV128
1. Auslegung von § 7 Ziff. 7 Schutz-TV128
2. Ergänzende Auslegung von § 7 Ziff. 7 Schutz-TV130
a) Grundsätze für die ergänzende Auslegung von Tarifverträgen130
b) Anwendung auf den Fall131
aa) Nachträgliche Lückenhaftigkeit131
bb) Mutmaßlicher Wille der Tarifvertragsparteien131
(1) Vergleichbarkeit der Abfindung nach § 1a KSchG mit einem Abfindungsvergleich131
(2) Telos der Ausschlussregelung132
cc) Vereinbarkeit mit Art. 9 Abs. 3 GG133
D. Ergebnis133
Fall 8134
Sachverhalt134
Prüfungsaufbau136
Lösung137
A. Teil 1137
I. Zulässigkeit137
1. Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen137
2. Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts137
3. Örtliche Zuständigkeit137
4. Verfahrensart138
5. Parteifähigkeit138
6. Prozessfähigkeit140
7. Ordnungsgemäße Klageerhebung140
8. Besonderes Feststellungsinteresse141
9. Zwischenergebnis142
II. Begründetheit der Klage142
1. Zur Frage der Wirksamkeit von § 1 TV-EB142
a) Rechtsnormcharakter142
b) Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht143
aa) Bestimmtheitserfordernis143
bb) Schriftformgebot143
cc) Negative Koalitionsfreiheit der nicht organisierten Arbeitnehmer143
dd) Positive Koalitionsfreiheit der anders organisierten Arbeitnehmer145
c) Zwischenergebnis145
2. Zur Frage der Wirksamkeit von § 5 TV-EB146
a) Rechtsnormcharakter146
b) Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht146
aa) Bestimmtheitserfordernis146
bb) Schriftform147
cc) Überschreitung der Tarifmacht147
c) Zwischenergebnis148
3. Folgen der Unwirksamkeit149
III. Ergebnis149
B. Teil 2149
I. Arbeitsverhältnis149
II. Wirksames Zustandekommen des Tarifvertrags149
III. Wirksamkeit von § 1 TV-EB149
IV. Normative Wirkung des TV-EB150
1. Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien150
a) Tarifbindung der H-GmbH150
b) Tarifbindung des A151
2. Geltungsbereich des TV-EB151
3. Ergebnis151
Fall 9152
Sachverhalt152
Prüfungsaufbau153
Lösung153
A. Anspruch auf Lohnzahlung für den 20. Mai 2013 bezogen auf den Zeitraum des halbstündigen Warnstreiks153
I. Anspruch aus § 611 Abs. 1 BGB i.V. m. dem Arbeitsvertrag154
1. Entstehung des Lohnanspruchs154
2. Untergang des Lohnanspruchs154
II. Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs nach §§ 615 Satz 1, 611 Abs. 1 BGBi.V. m. dem Arbeitsvertrag154
1. Voraussetzungen des Annahmeverzugs155
a) Erfüllbare Schuld der B155
aa) Rechtmäßigkeit des Warnstreiks156
(1) Führung durch zuständige Tarifvertragsparteien156
(2) Kampfziel: zulässige Tarifregelung157
(3) Vereinbarkeit der Kampfführung mit zwingendem Recht157
(4) Friedenspflicht157
(5) Wahrung der Kampfparität158
(6) Verhältnismäßigkeit159
(7) Zwischenergebnis161
bb) Erklärung der Streikbeteiligung durch B161
b) Zwischenergebnis161
2. Ergebnis161
III. Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs durch §§ 615 Satz 3, Satz 1, 611Abs. 1 BGB i.V. m. dem Arbeitsvertrag162
B. Anspruch auf die „Treueprämie“162
I. Gesamtzusage162
II. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz162
1. Begriff163
2. Vorliegen der Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes163
a) Ungleichbehandlung der B163
b) Sachliche Rechtfertigung163
aa) Abgrenzung zur Streikbruchprämie164
bb) Maßregelungsverbot164
III. Ergebnis164
Unterabschnitt III: Sozialrecht166
Fall 10166
Sachverhalt166
Prüfungsaufbau169
Lösung170
A. Teil 1170
I. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung170
1. Merkmale für das Vorliegen einer Beschäftigung170
2. Merkmale für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit171
3. Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit171
a) Weisungsgebundenheit oder frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft172
b) Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation173
c) Unternehmerrisiko174
d) Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte174
e) Weitere Indizien für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit174
4. Zwischenergebnis174
II. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung175
III. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung176
1. Versicherungspflicht als Beschäftigte, § 1 Satz 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI176
2. Versicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige,§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI176
a) Ausübung einer selbständigen Tätigkeit176
b) Keine Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, § 2 Satz 1 Nr. 9lit. a) SGB VI176
c) Dauerhafte und wesentliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber, § 2Satz 1 Nr. 9 lit. b) SGB VI.177
aa) Begriff des Auftraggebers i. S. v. § 2 Satz 1 Nr. 9 lit. b) SGB VI177
bb) Wesentliche und dauerhafte Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber177
(1) Abhängigkeit des Y178
(2) Abhängigkeit des X178
IV. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung178
1. Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt,§ 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III178
2. Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III178
3. Ergebnis179
V. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung179
VI. Ergebnis179
B. Teil 2180
I. Rechtsgrundlage180
II. Formelle Rechtmäßigkeit180
III. Materielle Rechtmäßigkeit180
1. Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung181
a) Vorliegen einer Beschäftigung181
b) Gegen Arbeitsentgelt183
2. Zwischenergebnis183
IV. Ergebnis183
Fall 11185
Sachverhalt185
Prüfungsaufbau187
Lösung187
A. Teil 1187
I. Anspruchsvoraussetzungen187
1. Arbeitslosigkeit187
2. Arbeitslosmeldung189
3. Erfüllung der Anwartschaftszeit189
4. Zwischenergebnis190
II. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, § 159 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1SGB III (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe)190
1. Lösung des Beschäftigungsverhältnisses190
a) Widerspruch nach § 613a Abs190
b) Abschluss des Aufhebungsvertrages193
2. Kausale Herbeiführung der Arbeitslosigkeit193
3. Verschulden des K193
4. Fehlen eines wichtigen Grundes194
III. Ergebnis195
B. Teil 2195
I. Zu Frage 1195
II. Zu Frage 2195
III. Zu Frage 3196
Fall 12198
Sachverhalt198
Prüfungsaufbau199
Lösung199
A. Zulässigkeit199
I. Rechtswegeröffnung199
1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit200
2. Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art200
3. Abdrängende Sonderzuweisung201
4. Zwischenergebnis201
II. Statthaftigkeit des Widerspruchs201
1. Anfechtungsklage als richtige Klageart im gerichtlichen Verfahren202
2. Verpflichtungsklage als richtige Klageart im gerichtlichen Verfahren202
3. Unechte Leistungsklage als richtige Klageart im gerichtlichen Verfahren203
III. Widerspruchsbefugnis204
IV. Form und Frist des Widerspruchs205
V. Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit von X205
VI. Zwischenergebnis205
B. Begründetheit206
I. Versicherteneigenschaft des X206
II. Keine Überschreitung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung206
III. Erwerbsminderung207
IV. Drei-Fünftel-Belegung nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB VI207
V. Erfüllung der allgemeinen Wartezeit vor Eintritt der Erwerbsminderung209
VI. Zwischenergebnis209
C. Ergebnis209
Fall 13210
Sachverhalt210
Prüfungsaufbau212
Lösung213
A. Teil 1213
I. Versicherungspflicht des J in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Tätigkeit bei der A-LLP213
1. Versicherungspflicht als Beschäftigter, § 1 Satz 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI213
a) Vorliegen einer Beschäftigung213
b) Gegen Arbeitsentgelt214
c) Zwischenergebnis214
2. Befreiung von der Versicherungspflicht, § 6 SGB VI214
a) Vorliegen eines Befreiungstatbestandes214
aa) Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung214
bb) Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer und Angehörigkeit zu einer Berufsgruppe, für die bereits vor dem 1.1.1995 eine Pflichtkammermitgliedschaft bestand214
cc) Entrichtung einkommensbezogener Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze zur berufsständischen Versorgungseinrichtung215
dd) Bestimmter Leistungsumfang der berufsständischen Versorgungseinrichtung.215
ee) Ausübung einer berufsspezifischen Tätigkeit im Kammerberuf215
ff) Zwischenergebnis216
b) Antrag216
c) Zeitpunkt der Wirkung der Befreiung218
II. Versicherungspflicht des J in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Tätigkeit an der Universität Konstanz218
1. Versicherungspflicht als selbständig tätiger Lehrer, § 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 1SGB VI218
a) Selbständige Tätigkeit als Lehrer219
b) Keine Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer219
aa) Beschäftigung des H im Zusammenhang mit der selbständigen Lehrtätigkeit des J219
bb) Versicherungspflicht des H219
2. Erstreckung der Befreiung für die Anwaltstätigkeit auf die Dozententätigkeit,§ 6 Abs. 5 SGB VI221
III. Ergebnis221
B. Teil 2222
I. Zulässigkeit222
1. Rechtswegeröffnung222
a) Öffentlich-rechtliche Streitigkeit222
b) Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art223
c) Abdrängende Sonderzuweisung223
d) Zwischenergebnis223
2. Richtige Klageart223
3. Klagebefugnis223
4. Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens224
5. Klagefrist224
6. Ordnungsgemäße Klageerhebung224
7. Beteiligten- und Prozessfähigkeit224
a) Beteiligten- und Prozessfähigkeit der B-Partnerschaft225
b) Beteiligten- und Prozessfähigkeit des Rentenversicherungsträgers225
8. Zuständigkeit des angerufenen Gerichts226
9. Zwischenergebnis226
II. Beiladung des J226
III. Begründetheit227
1. Rechtsgrundlage227
2. Formelle Rechtmäßigkeit227
3. Materielle Rechtmäßigkeit228
a) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung228
b) Geltung der erteilten Befreiung auch für die neu aufgenommene Tätigkeit bei der B-PartG228
c) Erneute Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung229
d) Umfang der Inanspruchnahme der B-Partnerschaft230
e) Zwischenergebnis230
IV. Ergebnis230
Fall 14232
Sachverhalt232
Prüfungsaufbau234
Lösung234
A. Teil 1234
I. Versicherteneigenschaft des A234
II. Ausübung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit235
III. Innerer (bzw. sachlicher) Zusammenhang zwischen dem Weg und der versicherten Tätigkeit235
IV. Ergebnis239
B. Teil 2239
I. Erbringung einer Sozialleistung239
II. Erbringung durch einen Leistungsträger240
III. Kein Fall des § 102 Abs. 1 SGB X240
IV. Unzuständigkeit des leistenden Trägers241
1. Versicherteneigenschaft des K241
2. Ausübung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit241
3. Innerer (bzw. sachlicher) Zusammenhang zwischen dem Weg und der versicherten Tätigkeit242
4. Unfallereignis244
5. Unfallkausalität245
6. Schaden246
7. Haftungsbegründende Kausalität246
8. Zwischenergebnis247
V. Ergebnis247
Zweiter Abschnitt: Fragen zur Wiederholung und Vertiefung, insbesondere zur Vorbereitung auf eine mündlichePrüfung248
I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht248
1. Was ist eine Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG? Nennen und Beschreiben Sie die Merkmale des Koalitionsbegriffs.248
2. Warum spricht die h.M. bei dem Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG von einem so genannten Doppelgrundrecht?250
3. Bei der individuellen Koalitionsfreiheit wird zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit unterschieden. Erläutern Sie diese Differenzierung.250
4. Welche Wirkung entfaltet das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG im Privatrechtsverkehr?251
5. Nach welchem Prinzip ist der überwiegende Anteil der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland organisiert?251
6. Was versteht man unter dem Begriff der Tarifautonomie?251
7. Wer kann Partei eines Tarifvertrages sein?252
8. Beschreiben Sie den Begriff der Tariffähigkeit.252
9. Beschreiben Sie den Unterschied zwischen einem Verbandstarifvertrag und einem Haustarifvertrag.254
10. Was versteht man unter dem schuldrechtlichen Teil und dem normativen Teil des Tarifvertrags?254
11. Was versteht man unter dem Begriff der Tarifkonkurrenz?254
12. Erläutern Sie den Begriff der Tarifpluralität.255
13. Was bezeichnet man mit der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft und woraus ergibt sich diese?255
14. Die Tarifvertragsparteien haben eine Normsetzungsbefugnis, jedoch kein Normsetzungsmonopol. Erläutern Sie diese Aussage.255
15. Erläutern Sie die Bedeutung der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Rechtsnormen des Tarifvertrages.256
16. Bleibt ein Arbeitgeber nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband an einen Verbandstarifvertrag gebunden?257
17. Erläutern Sie den Begriff der Nachwirkung eines Tarifvertrages.257
18. Auf welchem Weg können Rechtsnormen eines Tarifvertrages auch für Arbeitnehmer Bedeutung erlangen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaftsind?258
19. Erläutern Sie kurz den Zusammenhang zwischen Tarifautonomie und derverfassungsrechtlichen Anerkennung von Arbeitskampfmaßnahmen.259
20. Nennen Sie die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Streiks.259
II. Recht der Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht260
1. Nennen Sie die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Unternehmensmitbestimmung.260
2. Nennen Sie die Merkmale, an welche die Unternehmensmitbestimmung nach den verschiedenen Gesetzen anknüpft.260
3. Worin liegen die wesentlichen Unterschiede bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz?261
4. Beschreiben Sie kurz die Begriffe Betrieb und Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsrechts.262
5. Was versteht man unter einem so genannten Gemeinschaftsbetrieb i. S. d. BetrVG?262
6. Das Gesetz unterscheidet zwischen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat: Sind diese Vertretungsorgane zwingend zu errichten?263
7. Unter welchen Voraussetzungen ist der Gesamtbetriebsrat für die Behandlungvon Angelegenheiten zuständig?264
8. Was versteht man unter der so genannten Betriebsversammlung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes? Welche Aufgabe hat sie?264
9. Sind bei der Ermittlung der Zahl der Betriebsratsmitglieder im Entleiherbetrieb Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen?265
10. Erläutern Sie das aktive und passive Wahlrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz unter Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern.267
11. In welchen Angelegenheiten des Betriebs bzw. Unternehmens hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte?269
12. Welche Arten von Beteiligungsrechten des Betriebsrats gibt es?270
13. Welche beiden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sind für das Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung maßgeblich?271
14. Welches sind die Instrumente der Betriebsparteien zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten?274
15. Welche Wirkung entfalten Betriebsvereinbarungen in Bezug auf die Arbeitsverhältnisse?275
16. Erläutern Sie den Begriff der teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung276
17. Welche rechtliche Folge hat die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat im Falle der geplanten Einstellung eines Arbeitnehmers in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern?276
18. Können die Betriebsparteien vereinbaren, die Kündigung von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig zu machen?277
19. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wirtschaftsausschuss einzurichten und welche Funktion übt er aus?277
III. Individualarbeitsrecht278
1. Beschreiben Sie den Begriff des Arbeitnehmers.278
2. Was versteht man unter einem fehlerhaften Arbeitsverhältnis?278
3. Erläutern Sie die Zielsetzungen des Nachweisgesetzes.281
4. Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis?282
5. Unter welchen Voraussetzungen kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart werden?283
IV. Sozialrecht284
1. Nennen Sie die verschiedenen Sozialleistungsbereiche.284
2. Erläutern Sie den Begriff des Sozialrechts „im formellen Sinne“.285
3. Unter welchen Voraussetzungen unterliegen Anwartschaften und Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 GG?285
4. Begründen Sie die Bedeutung des Begriffs der Beschäftigung für die Sozialversicherung.286
5. Beschreiben Sie den Unterschied zwischen dem Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Sinne.286
6. Beschreiben Sie den zweigliedrigen Begriff der Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung.288
7. Beschreiben Sie das Verhältnis zwischen den Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.289
8. Erläutern Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung.289
9. Welche Funktion haben die Pflegestufen in der sozialen Pflegeversicherung?290
10. Wie ist der Versicherungsstatus von geringfügig beschäftigten Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung?291
11. Was meint der Grundsatz Rehabilitation vor Rente?291
12. Welche Altersrenten kennt die gesetzliche Rentenversicherung?292
13. Nennen Sie die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.292
14. Welche rechtliche Folge hat die Verhängung einer Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 SGB III?293
15. Welche Verbindung besteht zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem privaten Haftungsrecht?294
16. Grenzen Sie die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheit voneinander ab.295
17. Welche Besonderheiten kennzeichnet die gesetzliche Unfallversicherung im Vergleich zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung bezogen auf die Finanzierung?295
18. Was versteht man unter dem Nachrangprinzip in der Sozialhilfe?296
V. Verfahrensrecht296
1. Welche Rechtsmittel gibt es im arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren?296
2. Mit welcher Klage muss ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristungs eines Arbeitsvertrages geltend machen?298
3. In welchen Fällen entscheidet der große Senat des Bundesarbeitsgerichts und wie setzt er sich zusammen?299
4. Erläutern Sie den Begriff des sog. „Forum Shoppings“ und das dahinter stehende Problem bei arbeitskampfrechtlichen Streitigkeiten.299
5. Erläutern Sie die Klageart der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage.301
6. Erläutern Sie den Grund, warum bei der Erhebung einer Verpflichtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren häufig auch eine Anfechtungsklage zu erheben ist.301
Dritter Abschnitt: Beispiel einer Studien- bzw.Seminararbeit302
Sachwortverzeichnis346

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