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Die Eigenbedarfskündigung durch juristische Personen und Personengesellschaften

AutorDominik Regelsberger
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2018
ReiheStudien zum Privatrecht 73
Seitenanzahl208 Seiten
ISBN9783161559624
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis94,00 EUR
Kann eine Gesellschaft ein Mietverhältnis unter Berufung auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters kündigen? Wie verhält es sich bei juristischen Personen? Dominik Regelsberger setzt sich mit den bislang vertretenen Meinungen kritisch auseinander und stellt fest, dass diese Ansichten zum einen dogmatische Schwächen aufweisen und zum anderen zu uneinheitlichen und systematisch fragwürdigen Ergebnissen führen. Er erarbeitet einen neuen Ansatz, bei dem er neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten das familiäre Verhältnis zwischen dem Vermieter und der Bedarfsperson als entscheidendes Merkmal heranzieht. Zudem entwickelt er einen Maßstab, der auch bei juristischen Personen und Gesellschaften die Feststellung des Bestehens eines solchen Verhältnisses ermöglicht. Die aus der Anwendung dieser Lösung resultierenden Ergebnisse stellt der Verfasser anhand einiger Beispiele aus der Praxis dar.

Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; 2015 Erstes juristisches Staatsexamen in München; seit 2015 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München (Prof. Dr. Stephan Lorenz); 2017 Promotion; seit 2017 Rechtsreferendariat am LG München I.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
§ 1 Einleitung ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????20
§ 2 Relevante Personenmehrheiten auf Vermieterseite24
A. Mehrheit natürlicher Personen24
B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts27
I. Rechtsfähigkeit der GbR27
1. Traditionelle Lehre vom Sondervermögen (individualistische Theorie)27
2. Kritik28
3. Theorie von der kollektiven Einheit (Gruppenlehre)28
4. Kritik an dem Begriff der Teilrechtsfähigkeit29
5. Gesellschaftsvermögen als Bedingung für die Rechtsfähigkeit?31
6. Ergebnis32
II. Rechtsnatur der GbR32
1. Gesellschaftsrechtlicher Dualismus33
2. Einheitslehre33
3. Kritik und Stellungnahme34
a) Verschiedenheit der Haftungssysteme34
b) Verschiedenheit der Auswirkungen des Mitgliederwechsels35
c) Verschiedenheit der Vermögensstruktur36
d) Verschiedenheit der Gründung und Verleihung von Rechtssubjektivität37
e) Ergebnis37
III. „Die“ GbR in der Mietrechtspraxis39
1. Kleine und mittlere Gesellschaften bürgerlichen Rechts am Beispiel der Familien-GbR und Grundstücksgesellschaften nach dem sog. Münchener Modell39
a) Familien-GbR39
b) Grundstücks-GbR am Beispiel des sog. Münchener Modells41
2. Große Gesellschaften bürgerlichen Rechts am Beispiel der Publikums-GbR als Immobilieninvestment41
3. Ergebnis42
C. Offene Handelsgesellschaft43
D. Kommanditgesellschaft44
I. Familien-KG44
II. Publikums-KG45
E. Verein und Genossenschaft46
F. Stiftung47
G. Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)49
H. Ergebnis51
§ 3 Eigenbedarf i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB54
A. Historie des Eigenbedarfs in Deutschland ab dem 19. Jahrhundert ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????54
I. Historie des Eigenbedarfs im bürgerlichen Recht vor 1949 ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????55
1. Eigenbedarf vor 190055
2. Eigenbedarfskündigung mit Inkrafttreten des BGB57
3. Auswirkungen des ersten Weltkriegs57
4. Mieterschutzgesetz, 192358
5. Neubekanntmachung des MSchG, 192860
6. Eigenbedarf während der Zeit des „Dritten Reichs“60
II. Eigenbedarf in beiden deutschen Staaten nach der Teilung ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????61
1. Eigenbedarf in der DDR61
2. Eigenbedarf in der Bundesrepublik Deutschland62
a) Im Zeitraum 1949–197162
b) Ab 197164
c) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 1.8.198565
d) Entwicklung von 1985 bis zur Wiedervereinigung 1990 ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????66
III. Entwicklung seit der Wiedervereinigung 1990 bis heute66
1. Maßnahmen des Gesetzgebers66
2. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 26.5.1993 ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????66
IV. Ergebnis68
B. Tatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB69
1. Überblick69
2. Tatbestandsmerkmale des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB im Einzelnen70
a) Bedarfspersonen70
b) Bedarfsgrund72
aa) „Benötigen“ i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB72
bb) Maßgebliche Zeitpunkte und Wegfall des Bedarfsgrundes73
(1) Vorliegen des Bedarfsinteresses im Moment des Zugangs der Kündigung73
(2) Wegfall des Bedarfsgrundes und maßgeblicher Zeitpunkt74
(aa) Meinungsspektrum74
(bb) Stellungnahme75
cc) Dogmatische Konsequenz76
dd) Angebotslösung77
c) Einflüsse von Treu und Glauben auf die Eigenbedarfskündigung, § 242 BGB78
C. Kündigung gem. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB79
I. Verhältnis des § 573 Abs. 1 zu Abs. 2 BGB80
II. Anforderungen an ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB80
1. Abstrakte Anforderungen an ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB80
2. Betriebsbedarf81
3. Unterschied zu einer Eigenbedarfskündigung einer Personenmehrheit84
§ 4 Eigenbedarf der Personenmehrheiten86
A. Eigenbedarf einfacher Vermietermehrheiten am Beispiel der Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB86
I. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung86
1. Eigenbedarf wenigstens eines Vermieters genügt87
2. Eigenbedarf aller Vermieter erforderlich87
II. Stellungnahme87
1. Wortlaut87
2. Systematik88
3. Sinn, Zweck und Wille des Gesetzgebers89
III. Ergebnis90
B. Eigenbedarf der juristischen Person90
I. Grundlagen90
II. GmbH91
1. Tankstellen-Fall92
2. Wohnungsverwaltung92
3. Susi-P.-Familien-GmbH93
4. Ergebnis93
III. Genossenschaft94
IV. Stiftung96
1. Anwendbarkeit der Grundsätze des Betriebsbedarfs auf die Familienstiftung97
2. Übertragung der für den Betriebsbedarf entwickelten Kriterien auf die Familienstiftung98
3. Ergebnis99
V. Körperschaft öffentlichen Rechts (Diakonie-Urteil)100
1. Allgemeingültigkeit der aufgestellten Kriterien102
2. Kritik103
3. Ergebnis104
VI. Ergebnis zum Eigenbedarf der juristischen Person105
C. Eigenbedarf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts105
I. Entwicklung der Rechtsprechung bis 2016106
1. Entscheidung aus dem Jahre 2007106
a) Sachverhalt106
b) Auswirkungen des Versterbens des Begünstigten während des laufenden Verfahrens ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????106
c) Zurechnung des Eigenbedarfs bei der GbR ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????107
d) Unterschied zwischen GbR und juristischer Person ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????107
e) Gründe für die Zurechnung bei der GbR ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????107
aa) Gesteigerter persönlicher Bezug der Gesellschafter zur GbR?107
bb) GbR als Gesamthand?108
cc) Wertender Vergleich von einfacher Vermietermehrheit mit der GbR (Zufallsargument) ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????108
f) Einschränkung: Zurechnung nur bei personalistischer Prägung?109
g) Einschränkung: Eigenbedarf aller Gesellschafter erforderlich? ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????109
h) Einschränkung: Gesellschaftszugehörigkeit bereits bei Abschluss des Mietvertrages erforderlich110
i) Zusammenfassung110
2. Entscheidung aus dem Jahre 2009111
a) Kritik des Berufungsgerichts an der bisherigen Rechtsprechung des BGH111
b) Urteil des BGH aus 2009112
3. Entscheidung aus dem Jahre 2011113
a) Sachverhalt113
b) Bestätigung und Korrektur der bisherigen Rechtsprechung113
II. Entscheidung aus dem Jahre 2016114
1. Sachverhalt114
2. Argumentation des Berufungsgerichts115
a) Kritik an dem Gleichstellungsargument115
aa) Bewusste Entscheidung für Vermietung als GbR ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????115
bb) Eigenbedarfsrisiko bei Vermietung durch eine GbR ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????116
cc) Realisierung des erhöhten Kündigungsrisikos bei der GbR116
b) Konsequenzen116
3. Urteil des BGH117
a) Interessen der hinter der Gesellschaft stehenden Personenmehrheit bei Gesamthand nicht völlig unbeachtlich117
b) Argumente gegen eine analoge Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf die GbR118
aa) Konsequenzen aus dem Urteil zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR für die Annahme einer Analogie118
bb) Überzeugungskraft der vom Berufungsgericht angestellten Schutzzwecküberlegungen119
cc) Zwischenergebnis120
c) Argumente für eine analoge Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf die GbR121
aa) Gesetzeslücke121
(1) Rechtsprechung ARGE weißes Ross – Anerkennung der „Teilrechtsfähigkeit“121
(2) Generalklausel des § 573 Abs. 1 S. 1 BGB als Argument für Analogie122
bb) Planwidrigkeit122
(1) Rückschlüsse aus der Gesetzesbegründung zum Mietrechtsreformgesetz122
(2) Rückschlüsse aus dem Verfahren zum Mietrechtsänderungsgesetz123
cc) Vergleichbare Interessenlage123
dd) Ausschluss der analogen Anwendung bei der Publikums-GbR124
4. Zusammenfassung125
III. Würdigung126
1. Abkehr vom Zufallsargument126
2. Planwidrige Regelungslücke127
a) Eingriff in Art. 14 GG durch Analogie128
b) Voraussetzungen für analoge Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht gegeben129
c) Methodik130
d) In Bezug auf den vorliegenden Fall131
aa) Fehlen einer Regelungslücke131
bb) Würdigung der Umstände des Einzelfalls kein Argument für Analogie132
(1) Verweis auf Diakonie-Urteil132
(2) Urteil v. 29.3.2017 zur Mischnutzung als berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB133
(3) Stellungnahme134
(4) Zwischenergebnis136
(5) Bedeutung der „Würdigung der Umstände des Einzelfalles“137
e) Zwischenergebnis138
3. Verweise auf ARGE-Entscheidung (Anerkennung Rechtsfähigkeit) und vergleichbare Interessenlage mit der Bruchteils- oder Erbengemeinschaft140
4. Vergleich von GbR mit Bruchteils bzw. Erbengemeinschaft143
a) Änderung der dogmatischen Grundlagen in Bezug auf Eigenbedarf der GbR-Gesellschafter infolge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit144
b) Vermieterstellung der Gesellschafter145
c) Verweis auf undurchsichtige Strukturen auch bei Bruchteils- und Erbengemeinschaften146
d) Ausschluss der analogen Anwendung auf die Publikums-GbR148
IV. Ergebnis150
D. Eigenbedarf der Personenhandelsgesellschaften152
I. Fallbeispiel zur oHG152
1. Sachverhalt152
2. Beurteilung durch das entscheidende Gericht153
II. Fallbeispiel zur KG153
1. Sachverhalt153
2. Lösung der Rechtsprechung154
a) Keine Gleichbehandlung mit der GbR154
b) Kein Betriebsbedarf155
III. Kritik der Literatur155
IV. Korrektur im jüngsten GbR-Urteil aus 2017156
V. Kritik157
VI. Ergebnis160
E. Lösungsansätze der Literatur160
I. Persönliche Beziehung der Gesellschafter zur Gesellschaft ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????161
II. Überschaubarkeit des Gesellschafterbestandes und Auftreten unter eigenem Namen ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????162
III. Gleichbehandlung mit juristischer Person: Betriebsbedarf i. S. d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????163
1. Vorzüge ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????164
2. Kritik ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????165
F. Eigener Lösungsvorschlag – § 573 Abs. 1 S. 1 BGB167
I. Hinter dem Regelbeispiel des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB stehende Wertungen168
1. Notwendigkeit der Berücksichtigung der Wertungen des Regelbeispiels im Rahmen der Generalklausel168
2. Wertungen des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB168
II. Übertragung auf die Generalklausel170
1. Maßgeblichkeit des Gesellschaftszwecks170
2. Maßgeblichkeit der Mitgliederstruktur172
a) Entgegenstehen des gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips173
aa) Grundlagen des gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips173
bb) Durchbrechung des Trennungsprinzips nach der Normanwendungs- bzw. Normzwecklehre175
cc) Durchbrechung des Trennungsprinzips nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen176
dd) Zwischenergebnis177
b) Maßstab zur Bestimmung eines relevanten Mitgliederinteresses178
c) Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Mitglieds der juristischen Person178
d) Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Angehörigen eines Mitglieds der juristischen Person181
3. Angaben hierzu in der Kündigungserklärung181
III. Überprüfung der Kriterien anhand typischer Verbandsstrukturen182
1. Stiftungen182
2. Familien-Gesellschaften183
a) Familien-GbR183
b) Familien-Gesellschaften in der Rechtsform einer Handelsgesellschaft (oHG, KG)184
3. Grundstückserwerbs-Gesellschaften185
4. Publikums-Gesellschaft187
5. GmbH am Beispiel der Susi-P-GmbH188
IV. Würdigung der vorgeschlagenen Lösung189
§ 5 Zusammenfassung und Ergebnisse192
Literaturverzeichnis196
Sachregister208

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