Die vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) geforderte Zuständigkeitsübertragung für die zukünftige Wertstofferfassung in kommunale Hand ist ein Schlag ins Gesicht des europäischen Richtliniensetzers. Das vom VKU favorisierte Modell will die bewährte Verantwortung der Produzenten und Vertreiber durch eine reine Abgabenlösung ersetzen. In einem rückwärts gewandten Modell, das den kommunalen Abfallbetrieben ein weitgehendes Rosinenpicken ermöglichen soll, werden die Produktverantwortlichen zu reinen Melkkühen degradiert.

 

Das VKU-Modell wendet sich vom Gedanken einer verbraucherfreundlichen, bundesweit möglichst einheitlichen Erfassung gebrauchter Verpackungen und Wertstoffe ab. Stattdessen würden extrem teure Insellösungen auf dem Rücken der Inverkehrbringer und Bürger etabliert. Es kann also weder im Interesse der Verbraucher noch der Wirtschaft oder der Kommunen selbst sein, die ihren Bürgern servicefreundliche und bezahlbare Entsorgungslösungen bieten wollen.

 

Die mit der europäischen Abfallrahmenrichtlinie erfolgte Stärkung der Produktverantwortung soll nach Meinung des VKU durch Rekommunalisierung der Verpackungs- und künftig womöglich einer Wertstofferfassung in ihr Gegenteil verkehrt werden. Dabei ist dem VKU kein Argument zu billig wie z.B. die Behauptung, dass die Verpackungsentsorgung der dualen Systeme seit 20 Jahren ineffizient, überteuert und damit bürgerunfreundlich sei.

 

Seit Intensivierung des Wettbewerbs zwischen mittlerweile 10 dualen Systemen haben sich die gesamten Systemkosten der Verpackungserfassung und -verwertung von einst über 2 Mrd. Euro auf unter eine Mrd. Euro pro Jahr halbiert – ein eindeutiger Erfolg des Wettbewerbs bei der Verpackungslizenzierung und -entsorgung. Im Gegensatz dazu muss der Bürger landauf landab kommunale Abfallgebührenerhöhungen ertragen, die nicht zuletzt auf den fehlenden Wettbewerb in kommunalen Gebietsmonopolen zurückgehen.

 

Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen und womöglich künftig auch von stoffgleichen Nichtverpackungen gehört unter das Dach der Produktverantwortung. Diese ist mehr als eine Finanzierungspflicht. Sie hat auch eine operative Dimension. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass sich die hauptsächlichen Innovationen bei Sortierung und Recycling der privatwirtschaftlichen Trägerschaft der Verpackungsentsortung verdanken.

 

 

Der in Berlin ansässige Bundesverband Produktverantwortung für Verkaufsverpackungen e.V. (BPVV) vertritt die Interessen seiner Mitglieder und führender Handelsunternehmen, die als Letztvertreiber verpackte Waren im Sinne der Verpackungsverordnung an den Verbraucher abgeben und ihre Produktverantwortung kooperativ mit den verpflichteten Erstinverkehrbringern wahrzunehmen haben.

 

Ansprechpartner: Geschäftsführer RA Michael Webersinn, Schumannstraße 17, D-10117 Berlin,
Tel.: 030/275 72 – 212