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Zeitschriften zum Thema: Strafrecht - Steuerstrafrecht – Wirtschaftsstrafrecht -Verkehrsstrafrecht- Jugendstrafrecht

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Das Strafrecht stellt neben dem Zivilrecht den zweiten, großen Bereich der deutschen Jurisprudenz dar, der seinerseits in eine Vielzahl von Unterbereichen zerfällt. Neben Strafart und -maß nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch kommen Sonderregelungen zur Anwendung, die z. B. dem Steuerstrafrecht, dem Jugendstrafrecht oder dem Verkehrsstrafrecht zuzuordnen sind. Anders als bei der Feststellung, ob überhaupt eine Strafe für einen Sachverhalt festzulegen ist und die Schuld zugesprochen wird, ist die Festlegung des Strafmaßes eine juristisch sensible Herausforderung. Eine Orientierung an ähnlich gelagerten Sachverhalten zu nehmen, ist dabei ein in der Justiz übliches Verfahren, Einblicke in aktuelle Sachverhalte und Urteile gewähren Fachmagazine aus diesen speziellen Rechtsbereich. Unser Sortiment bietet dem Fachanwalt Strafrecht die Möglichkeit, stets auf dem Laufenden zu bleiben und durch ein preiswertes Abonnement einen Überblick über gegenwärtige Urteile zu gewinnen. Hierbei führen wir sowohl Magazine im Bereich des allgemeinen Strafrechts wie Editionen aus speziellen Fachgebieten, die Juristen mit einem Schwerpunkt in diesem Umfeld des Strafrechts erheblich weiterhelfen werden. Viele Magazine können bereits für Studenten des Jura interessant sein, um so auf Sachverhalte des späteren Berufsalltags vorbereitet zu sein.

Magazine & Zeitschriften:

ZWH

ZWH

Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Die ZWH thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. ...

Fachberichte zum Themenbereich:

Schweigen ist Gold - Warum sollten Sie als Beschuldigter einer Straftat schweigen? Wer von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, kann keinen Fehler machen. Schon der 30. Präsident der USA wusste „mir hat noch nie etwas geschadet, was ich nicht gesagt habe.“. Alles, was Sie vor Ort in unüberlegter Weise und unter Stress sagen könnte, kann genauso gut auch später, nach anwaltlicher Beratung, noch ausgeführt werden. Immer wieder führen leider gerade diese vorschnellen Äußerungen Beschuldigter überhaupt erst dazu, dass diese verurteilt werden können. Das Risiko, sich durch eine vermeintlich entlastende Aussage selbst zu belasten, ist sehr viel größer als die Chance, sich ohne genaue Aktenkenntnis zu entlasten. Wer schweigt, macht sich nicht verdächtig. Wer schweigt, kennt einfach nur seine Rechte und macht von ihnen Gebrauch. Der Strafverteidiger Ihres Vertrauens wird zunächst Akteneinsicht fordern und auf dieser Grundlage die für Sie beste Verteidigungsstrategie entwickeln.

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Vorstellung einzelner Zeitschriften