Die Differenzen der Koalitionspartner FDP und CDU in Sachen Milliarden-Überschüsse der gesetzlichen Kassen (GKV) und deren Verwendung gehen weiter. So will Bundesgesundheitsminister Bahr noch nicht von der Abschaffung oder Umgestaltung der Praxisgebühr lassen. Es würden zur Zeit mehrere Modelle geprüft, bestätigt der VedeVe (Verband der Versicherten). Die CDU kann sich allenfalls mit einer geringen Beitragsentlastung anfreunden.

Die FDP möchte am liebsten die Praxisgebühr ganz abschaffen. Möglich sei aber auch, den Beitragszahler so zu entlasten, dass dieser nur noch bei einem Arzt eine Gebühr bezahlen müsse, nämlich beim Zahnarzt. Bei allen anderen Arztbesuchen soll die Gebühr entfallen, die für die private Krankenversicherung ohnehin nicht erhoben wird. Eine weitere Variante ist, dass die Beitragszahler die Gebühr nur bei Facharzt- und Zahnarzt- Besuchen entrichten sollen.

Im Jahr 2010 brachte die bei Zahnärzten gezahlte Praxisgebühr den Krankenkassen 392 Millionen Euro ein. Bei Haus- und Facharztbesuchen brachte die Gebühr 1,54 Milliarden Euro.

Eine breite Mehrheit in der Bevölkerung will das Geld lieber bei der gesetzlichen Krankenversicherung belassen. Es soll für schlechte Zeiten angelegt werden und die Beiträge stabil halten. Der Bürger hat genug von Erhöhungen und Unwägbarkeiten. Er will auf Nummer sicher gehen. Knapp 43 % der Bürger sind laut einer Umfrage der Düsseldorfer Unternehmensberatung CCL für eine Ausschüttung an die Beitragszahler. Das bestätigt auch eine kürzlich gestartete Umfrage des Medienmagazins Stern.

Was ist die Praxisgebühr ?

Geht ein in der gesetzlichen Krankenkasse versicherter Beitragszahler zu einem Arzt, so muss er eine sogenannte Praxisgebühr entrichten, Euro 10,- pro Quartal. Das kann beim Haus- oder auch beim Facharzt sein. Er kann sich von jedem dieser Ärzte eine Überweisung zu einem anderen Facharzt ausstellen lassen. Er muss dann in diesem Quartal keine weitere Gebühr bezahlen. Ausgenommen davon ist der Zahnarztbesuch. Bei diesem muss der Beitragszahler eine separate Gebühr von ebenfalls Euro 10,- pro Quartal bezahlen. Diese wird auf die anderen Arztbesuche nicht angerechnet, sondern bleibt nur dem Zahnarztbesuch vorbehalten. Geht ein Beitragszahler am Wochenende zu einer Notfallpraxis (oder außerhalb der Sprechstundenzeiten beim Arzt), so muss er ebenfalls eine separate Notfallpraxisgebühr von Euro 10,- entrichten, die aber dann ein ganzes Jahr gilt, wenn er wieder einmal in eine Notfallpraxis gehen muss und die Quittung des Erstbesuches vorweisen kann.

Seit Wochen wird über die Milliarden-Überschüsse aus den gesetzlichen Krankenkassen debattiert. Die Kassen der Kassen quellen über vor Geld. Sie müssen bei einem Gewinn eine gewisse Rücklage bilden, aber die restlichen Überschüsse sollten eigentlich an den Beitragszahler weitergereicht werden. Momentan verfügen die Kassen über eine satte Summe von ca. 20 Mio. Euro. Und das zu Zeiten, in denen die marktwirtschaftlich orientierte Konkurrenz der privaten Krankenversicherung (PKV) Mühe hat, trotz effizienter Arbeitsweise die niedrigeren Beiträge stabil zu halten.

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