GRP Rainer stellen Ihnen zur Prüfung Ihrer Fondsbeteiligung einen versierten Rechtsanwalt zur SeiteGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt „gebrauchte“ Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt.

Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. Denn der Rückkaufswert der Versicherungspolice bei der jeweiligen Versicherung liegt meist viel geringer als erhofft oder erheblich unter dem Wert der vereinbarten Auszahlung zum Laufzeitende. Die Fondsgesellschaften setzten genau an diesem Punkt an und eröffnen den Versicherungsnehmern die Option, die Policen zu einem höheren Verkaufspreis zu verkaufen als die Versicherungen zu zahlen bereit wären.

Die Fonds investieren im Rahmen der Fondsmodelle dann in diese Versicherungspolicen oder in ausländische Kapitallebensversicherungen. Wenn das Fondsmodell auf ausländischen Kapitalversicherungen basiert, kaufen die Fonds die Lebensversicherungen auf dem ausländischen, meist britischen oder amerikanischen Zweitmarkt ein und zahlen die entsprechenden Prämien so lange weiter, bis der Versicherungsfall schließlich eintritt und die Versicherungssumme auszuzahlen ist.

Die Gewinne vieler Lebensversicherungsfonds werden auf diesem Wege erwirtschaftet. Doch die Finanzkrise 2008 hat seine Spuren auch bei Lebensversicherungsfonds hinterlassen. Eine Folge der Krise war es, dass am Ende der Laufzeit die Auszahlungen regelmäßig minimiert werden mussten. Mithin überraschte es nicht, dass die gesetzten Ziele von einigen Lebensversicherungsfonds nicht erreicht wurden.

Die Beteiligung an einem geschlossenen Lebensversicherungsfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar.

Für Anleger von Lebensversicherungsfonds kann jedoch Hoffnung bestehen. Geschädigte Anleger sollten nicht voreilig aufgeben, sondern jetzt Rechtsrat einholen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass Betroffenen ein Schadenersatzanspruch zusteht. Oftmals erfolgen Falschberatungen durch Anlageberater, wenn diese beispielsweise die Anleger über die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds falsch oder gar nicht unterrichten.

Um ihre Ansprüche durchsetzen zu können sollten Betroffene einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Situation überprüft. Ansonsten besteht die Gefahr, dass etwaige Ansprüche verjähren und infolgedessen nicht mehr durchsetzbar sind.

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