Die Banken bauen die Zugangskontrollen an den Geldautomatenfoyers aus. Warum?

Das Mobbing des Türöffners – Plädoyer für die Zugangskontrolle am Geldautomatenfoyer von Michael Maresch

1998 berichtete der Spiegel (Spiegel 3/98) von einem Datenklau bei der Norisbank.
Statt wie bisher die Daten erst am Kartenleser des Geldautomaten abzunehmen, hatten die Verbrecher diesmal die Zugangskontrollen an den Türen der Geldautomatenfoyers angezapft.

Der Grund warum sie das tun konnten war einfach: bei vielen der damals eingesetzten Kartenleser musste der Kunde die ganze Karte einschieben. Manche zogen ihm die Karte sogar, ähnlich wie am Geldautomaten, vollständig weg. Die Datenverbrecher, die Skimmingbanden also, mussten so nur hinter den Tonkopf einen Sender bauen und schon hatten sie den Inhalt des gesamten Magnetstreifens.

Zwei Firmen in Deutschland stellten damals solche Kartenleser mit Vollspurlesung her.
Ich schrieb sie beide an und bat sie, die Produktion von solchen Geräten einzustellen, sie gefährdeten sonst, weil die Geräte Skimming ermöglichten, den gesamten Markt.

Die Antwort war eine Millionenklage, damals noch in Mark, gegen mich auf Unterlassung und Widerruf der Behauptung ihre Geräte gefährdeten den Markt.

Das BKA: Ausbauen

2008 zog ein Kriminaldirektor des Bundeskriminalamts (BKA) durch alle Medien. In der Hand hatte er einen Kartenleser eines der Hersteller, des größeren, die mich damals verklagt hatten.
Er trat bei Kerner, bei XY-Ungelöst, bei WISO auf und gab jeder deutschen Zeitung Interviews. Überall verbreitete er, dass die Geldinstitute der Republik gut daran täten, alle Zugangskontrollen vor den Geldautomatenfoyers auszubauen. Dann hätten sie ein Problem weniger.

Dieser Empfehlung schlossen sich in der Folge der Sparkassenverband und der Bankenverband an. Das Ergebnis war: überall wurden die Zugangskontrollen ausgebaut. Die Zerstörung des Marktes, die ich 10 Jahre vorher angemahnt hatte, war eingetreten.
Nun ist das ja ein bestechender Gedanke. Nach dem einfachen Motto weniger ist mehr, baut man die Zugangskontrollen aus und hat dann logischerweise auch kein Skimming – Problem mehr damit.

Als Beispiel für die Wirkung einer solchen Maßnahme kann die Deutsche Bank gelten.
Die hatte ihre Zugangskontrollen schon ausgebaut, als es noch gar kein Skimming gab.
Damals war der Vorstandsvorsitzende Breuer, so munkelte man in der Branche, wiederholt nicht zu seinem Geldautomaten gekommen, weil eine defekte Zutrittskontrolle diesen immer wieder verwehrte. In seinem Ärger darüber, soll er, sozusagen per Dekret Mufti, den totalen Ausbau angeordnet haben.
In der Folgezeit hat die Bank dann aber immer wieder, an exponierten Stellen, Zugangskontrollen nachgerüstet. Warum?

Zugangskontrollen vor den Geldautomatenfoyers sind keine großen Sicherheitssperren. Jeder kann, hinter einem Anderen, ohne Karte mit hinein gehen. Jeder kann, mit jeder EC – Karte, ob sie ihm nun gehört oder nicht, in den Raum.

Dann braucht man sie doch eigentlich nicht? Warum haben sich die deutschen Sparkassen dann 1989 solche Zugangskontrollen so gewünscht, dass sie sogar einen Wettbewerb dafür ausschrieben?

Zugangskontrollen sind nützlich

Weil Zugangskontrollen eben doch nicht nutzlos sind.

An vorderster Stelle regelt eine Zugangskontrolle das Hausrecht eindeutig. Die Türe ist verschlossen. Wer sich ohne Berechtigung Zutritt verschafft, egal ob er nur „mitgeht“ oder eine gefundene Karte einsetzt, bricht das Hausrecht. Damit ist Rechtseindeutigkeit hergestellt: Wer in einem solchen Foyer ohne oder mit fremder Karte aufgefunden wird, ist strafbar. Er hat die „Schranke“ der geschlossenen Türe rechtswidrig durchbrochen.
Das hilft dem Eigentümer, aber auch der Polizei. Die kann sofort eingreifen und muss nicht zuvor ein Hausverbot aussprechen um dann zu warten, ob die Person das Hausrecht erneut durchbricht.

Diese rechtliche Schranke hindert so manchen, den warmen Foyerraum als Schlafstätte zu benutzen. Oder, wenn es regnet, Trinkgelage im Trockenen abzuhalten.

Das wiederum ist für den berechtigten Nutzer des Geldautomaten angenehm. Gerade bei Geldgeschäften sind solche Leute nicht gern gesehene Gäste.
Mittelbar hilft das auch dem Geldautomatenbetreiber. Weniger Störungen durch zwielichtige Gestalten bedeuten weniger Müll,bessere Auslastung und damit höheren Gewinn.

Dazu kommt, dass Zugangskontrollen wegen ihrer rechtlichen Sicherheit bei Störern oder Schmierfinken oder sonstigen Saboteuren eine Unsicherheit beim Betreten auslösen: Was geschieht bei dieser Zugangskontrolle? Wird da schon irgendeine Meldung abgesetzt? Schaut mir irgendein Wachdienst zu? Diese Unsicherheit wird nicht jeden, aber die meisten abhalten, ihren Frust gerade in einem solchen verschlossenen Raum abzuladen. Sie ist eine Barriere, die, zur Überwindung, dem Störer etwas kriminelle Energie abverlangt.

Bargeld weckt Begehrlichkeiten

Die nützlichste der positiven Wirkung einer Zugangskontrolle aber ist psychischer Natur. Viele von uns, wenn nicht alle, erledigen ihre Geldgeschäfte am liebsten alleine. Niemand will, wenn es zu vermeiden ist, mit Bargeld öffentlich umgehen. Das ist auch verständlich. Bargeld weckt Begehrlichkeiten. Die Zugangskontrolle aber, stellt diese „gefühlte“ Sicherheit her. Was manche Bank dazu gebracht hat, ihre Zugangskontrollen so zu gestalten, dass immer nur eine Person im Foyer sein kann. Der Fachausdruck dafür ist „Anti – Pass – Back“
Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, ist man in einem verschlossenen Raum alleine. Jedenfalls solange, bis man hört, dass jemand anderes kommt. Denn dann klackt der Türöffner. Und man kann sich entscheiden ob man abbricht oder nicht.

Für viele Menschen, das gehört zu diesen psychischen Wirkungen ist die Zugangskontrolle auch ein Beleg für das Vertrauen zwischen ihnen und der Bank: sie dürfen in diesen wichtigen Raum, andere nicht.

Zusammengefasst ergibt sich also, dass Zugangskontrollen vor Geldautomatenfoyers rechtliche Eindeutigkeit ergeben, dass sie damit Vandalismus und Missbrauch des Foyers vermindern und so dem Kunden psychisch und dem Betreiber, der Bank, finanziell helfen.
Bleibt noch das Problem mit dem Datenklau. Wenn das nicht definitiv verhindert werden kann, helfen die ganzen Vorteile nicht. Dann muss die Zugangskontrolle raus.

Um das Skimming (den Datenklau also) zu verhindern, rieten die Herren vom BKA, einige Zeit bevor sie zum Ausbau ALLER Zugangskontrollsysteme animierten, man solle mit einer Karte den Türöffner und mit einer anderen Karte den Geldautomaten bedienen. Das hat zur allgemeinen Verwirrung beigetragen. Erstens haben nicht alle Kunden zwei Karten und zweitens, mit welcher Karte soll man die Türe öffnen und mit welcher den Automaten bedienen?

Dabei ist dieses ganze Verwirrspiel überhaupt nicht nötig.

Karte in der Hand behalten

Wichtig ist allein, dass man zur Türöffnung die Karte in der Hand behält.

Technischer Hintergrund ist, dass die Skimmer den Dateninhalt des gesamten Magnetstreifens, also von vorne bis hinten, brauchen, um damit Geld abheben zu können. Einem seriösen Türöffner aber genügen drei Zentimeter um eindeutige Identifikation herzustellen und die Türe zu öffnen.

Das bedeutet, dass jeder, der zur Türöffnung die Karte in der Hand behält, die Sicherheit seines Kontos im wahrsten Sinne des Wortes in der eigenen Hand hat.

Und das bedeutet auch, dass Geldinstitute, die ihre Zugangskontrollen ausgebaut haben und wieder einbauen wollen, einfach nur kontrollieren müssen, ob eine Türöffnung mit dem Gerät ihrer Wahl möglich ist, wenn der Kunde die Karte noch in der Hand hat.

Ist sie möglich, kann der Bankbeschaffer vollständig sicher sein, dass das Gerät nicht zum Skimmen missbraucht werden kann und kann es ohne jeden Vorbehalt einsetzen um seine Probleme zu lösen oder wenigstens zu vermindern.

Denn: Auch wenn niemand das öffentlich zugibt, Probleme mit „Schläfern“, Schmierereien, „Toilettenersatzräumen“, Vermüllung und „Partyräumen“ haben sie alle.

Und genau dabei helfen Zugangskontrollen.

Die Geräte der unseriösen Hersteller müssen selbstverständlich ausgebaut werden. Die anderen (etwa 90%) können bleiben, auch wenn sie unberechtigt und von BKA, Sparkassenverband und Bankenverband in Sippenhaft gemobbt, einen schlechten Ruf haben.

Der Autor

Michael Maresch ist Erfinder und Unternehmer.
Er bemüht sich mit seinen Erfindungen seit mehr als 20 Jahren um die Sicherheit der Geldautomaten und ihrer Kartensysteme.
1989 gewann er eine Ausschreibung der Stadtsparkasse Augsburg für das erste Zugangskontrollsystem zum Geldautomaten.
2003 wurde seine Erfindung „Zugangskontrolle zum Geldautomaten“ zum bayerischen Innovationspreis vorgeschlagen.
Maresch beliefert Bosch, Siemens und Tyco mit Foyerzugangskontrollen, die er selbst entwickelt und herstellt.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/systemtechnik-maresch-gmbh/news/118 sowie http://www.miniter.de.

Über Systemtechnik Maresch GmbH:
Die STM GmbH entwickelt und produziert Zugangskontrolle für die Geldautomatenfoyers.
Sie beliefert damit Siemens, Bosch und Tyco seit über 20 Jahren.

Pressekontakt:
Systemtechnik Maresch GmbH
Michael Maresch
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