Varial, ein Anbieter von branchenunabhängiger Software für das Finanz- und Personalwesen, hat die seit Monatsbeginn geltenden gesetzlichen Änderungen für die Zusammenfassende Meldung (ZM) und Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) in der Varial World Edition Finanzbuchführung umgesetzt.
Bisher genügte die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung pro Quartal. Seit dem 01.07. gelten neue Meldezeiträume, wonach Warenlieferungen nun monatlich bis zum 25. des Folgemonats gemeldet werden müssen. Von der Fristverkürzung sind alle Unternehmen betroffen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Varial hat diese Gesetzesänderung in der Varial World Edition bereits umgesetzt: Für die Release-Stände 1.80.0.122 und 1.85.0.131 stehen die Anpassungen auf der Varial Homepage unter www.varial.de ab sofort zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit Gültigkeit zum 01.07. eine textliche Änderung im Formular der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) vorgenommen. Änderungen der Verschlüsselung oder der Übermittlung an die Steuerbehörde haben sich hierdurch nicht ergeben. Das neue Formular ist für die Varial World Edition in Release 1.90 enthalten. Für Kunden, die noch die Vorgängerversion Varial Guide im Einsatz haben, ist das Formular ab Release 3.15 verfügbar.
Gerhard Knoch, Vice President und General Manager Enterprise Solutions Group EMEA, Infor
„Unternehmen, die die Zusammenfassende Meldung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch weiterhin ordnungsgemäß abgeben möchten, sind auf eine Finanz-Software angewiesen, die aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigt. Mit der Varial World Edition erhalten Unternehmen ein leistungsstarkes Tool, das sie bei der Einhaltung von steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften unterstützt und nachhaltig die Transparenz steigert.“

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