Der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) bedauert die „Berliner Regelung“, an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr – darunter allen Adventssonntagen – die Ladenöffnung zu erlauben.

„Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das Berliner
Ladenöffnungsgesetz kippt“, so der Verbandsvorsitzende Bernd-M. Wehner.
Eine mündliche Verhandlung findet heute vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe statt. Mit einer Entscheidung wird in den nächsten Monaten gerechnet.

„Der KKV hat sich immer wieder für den Schutz des Sonntags eingesetzt und sich gegen Ladenöffnungen am Sonntag ausgesprochen“, betont Wehner. Es müsse wieder bewusster werden, dass der Sonntag ein soziales Kapital sei, der für den Zusammenhalt in den Familien und in der Gemeinschaft von zentraler Bedeutung sei.

„Insofern ist es schon erstaunlich, dass in diesem Fall gerade eineRegierung aus Sozialdemokraten und Sozialisten die völlige Kommerzialisierung erlaubt und dem Schutz der im Einzelhandel Beschäftigten und ihrer Familien so wenig Beachtung schenkt“, so der KKV-Vorsitzende.

Der KKV-Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V.
ist ein katholischer Sozialverband mit fast 100 Ortsgemeinschaften in
ganz Deutschland.

Joachim Hüpkes
Bundesverbandsgeschäftsführer
KKV-Bundesverband der Katholiken in
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