(ddp direct)Ungeachtet der längst erwiesenen Relevanz des Täter-Opfer-Ausgleichs, wird das Potenzial geeigneter Fälle in Baden-Württemberg bislang zu wenig erkannt und genützt. So wurden im vergangenen Jahr nur ca. 1 150 Fälle, für die das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommt, einem Täter-Opfer-Ausgleich zugewiesen: eine im internationalen Vergleich eher bescheidene Bilanz. NEUSTART plant einen forcierten Ausbau dieser lang unterschätzten Dienstleistung, der das zentrale Augenmerk einer Fachveranstaltung am 17. November 2011 im Stuttgarter Lindenmuseum gilt.

Voraussetzungen und Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs
Grundvoraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich ist das Vorliegen einer Straftat, die zur Anzeige gebracht wurde. Die Interessenten wählen demnach nicht aus eigener Initiative dieses Instrument, einen Ausgleich herbeizuführen, vielmehr erteilt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Vermittlungsauftrag an NEUSTART. Dem Beschuldigten eröffnet dieses Angebot die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren und die damit verbundene Verurteilung abzuwenden. Oft wird der Täter-Opfer-Ausgleich zu einer für Opfer und Täter sinnvollen Intervention, da auch das Opfer die Chance erhält, den Beschuldigten mit den Konsequenzen seiner Straftat zu konfrontieren und eine angemessene Form der Wiedergutmachung auszuhandeln, persönlich und materiell, sagt Volkmar Körner, wirtschaftlicher Geschäftsführer der NEUSTART gGmbH.

Konfliktlösungen im Interesse des gesellschaftlichen Friedens
Wenngleich sich die Eingangssituation anders gestaltet als bei sonst üblichen Anwendungsgebieten der Mediation, ist auch der Täter-Opfer-Ausgleich dem klassischen Grundsatz der Mediation verpflichtet: eine für alle Beteiligten faire, nachhaltige Konfliktlösung zu ermöglichen, die dem gesellschaftlichen Frieden und damit dem Gemeinwesen dient. Unsere Fachveranstaltung am 17.11.2011 wird auch die Frage thematisieren, welche Gründe und Ursachen dafür verantwortlich sind, dass der Täter-Opfer-Ausgleich nicht verstärkte Berücksichtigung bei den Staatsanwaltschaften findet, sagt Volkmar Körner, der für die kommenden Jahre eine erhebliche Steigerung des Auftragsvolumen prognostiziert: 3 000 Aufträge pro Jahr sind weniger illusorisch als vielmehr angemessen, versichert Körner.

NEUSTART Fachveranstaltung am 17. November 2011 im Stuttgarter Lindenmuseum
Zentralen Programmpunkt der Fachveranstaltung am 17.11.2011 bildet der Vortrag Mediation ein unverzichtbare Element des modernen Strafrechts von Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg, der sich den theoretischen Grundlagen und Wirkungen des konstruktiven Umgangs mit Sanktionen widmet. Die im Anschluss stattfindende Podiumsdiskussion, an der neben Prof. Rössner u.a. auch Dr. Uwe Schlosser, Generalstaatsanwalt in Karlsruhe, und Erwin Hetger, Landesvorsitzender des WEISSEN Rings, teilnehmen werden, soll neben theoretischen Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs in erster Instanz auch dessen praktische Umsetzung damit verbundene Chancen aber auch Schwierigkeiten für Beschuldigte und Opfer beleuchten, ehe Georg Zwinger, Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH, die Entwicklungen seit Etablierung dieses Dienstleistungsangebots in Baden-Württemberg resümiert.

Beginn: Donnerstag, 17. November 2011, 16:00 Uhr
Moderation: Harald Kirchner, SWR Korrespondent für Landespolitik
Veranstaltungsort: Lindenmuseum, Hegelplatz 1, 70174 Stuttgart
Anmeldung: Karina Steinert, karina.steinert@neustart.org,
Tel. 0711 627 69-410

Firmenkontakt
NEUSTART gemeinnützige GmbH
Michael Haas
Rosenbergstraße 122

70193 Stuttgart
Deutschland

E-Mail: michael.haas@neustart.org
Homepage: http://www.neustart.org/DE/de/
Telefon: 071162769411

Pressekontakt
NEUSTART gemeinnützige GmbH
Michael Haas
Rosenbergstraße 122

70193 Stuttgart
Deutschland

E-Mail: michael.haas@neustart.org
Homepage:
Telefon: 071162769411