Cover des BuchesAls Handwerker, Bauingenieur und Projektleiter habe ich soviel Erfahrung gesammelt, dass ich nicht anders konnte, als ein Buch über das Bauwesen zu schreiben. Basierend auf meiner Masterarbeit, die ich für einen der größten Konzerne Europas schrieb, entstand so „Mein Bauherrenhandbuch“.

Als Projektleiter waren mir Struktur sowie Checklisten immer sehr wichtig, um alle Prozessschritte erkennen zu können und bei aller Hektik keinen Punkt zu vergessen. So entstand schließlich aus meinen vielen Checklisten eine übergeordnete Liste die nicht nur für Fachleute, sondern auch für Laien verständlich ist.

Dieses Buch hilft allen Bauherren dabei, von der Vorbereitungs- bis zur Gewährleistungsphase, alle zu erledigenden Aufgaben strukturiert anzugehen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei dem Projekt um ein Fußballstadion, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt. Das Bauherrenmanagement ist das Gleiche.

Nehmen wir beispielsweise die Abnahme. Dies ist, anders als viele Bauherren denken, kein Termin zu dem man mal eben geht und danach kann man endlich einziehen. Nein, der Abnahme habe ich in meiner Bauherrencheckliste eine ganze Phase gewidmet. Denn hierbei handelt es sich um die wichtigsten sechs Termine beim Projekt „Hausbau“. Ja richtig, es gibt nicht nur eine, sondern mind. sechs Abnahmen – und das bei jedem Bauprojekt.

Die erste Abnahme ist die Rohbauabnahme, die meiner Meinung nach die wichtigste ist, denn dort kann man alle schwerwiegenden und folgenreichen Mängel entdecken die noch nicht verputzt, überstrichen oder mit Erdreich verfüllt wurden. Im Anschluss folgt die Nachabnahme der Rohbauabnahme, die i.d.R. nach einer zweiwöchigen „Nachbesserungsfrist“ stattfindet.

Die zweite Abnahme ist die Endabnahme. Hierbei sollte die Baumaßnahme schon „Bezugsfertig“ sein, d.h. Sie nehmen nun Dinge ab, die optisch offensichtlich Mängel oder Restarbeiten darstellen. Diese Art von Mängel sind i.d.R. leichter zu beheben, da sich viele Kleinigkeiten durch einfache Handgriffe abstellen lassen. Im Anschluss folgt wieder eine Nachabnahme, die i.d.R. ebenfalls nach einer zweiwöchigen „Nachbesserungsfrist“ stattfindet.

Die dritte Abnahme ist die Gewährleistungsabnahme die nach vier bzw. fünf Jahren, je nachdem ob bei Ihnen ein BGB- oder ein VOB- Vertrag greift, stattfindet. Diesen Termin dürfen Sie auf gar keinen Fall einfach so verstreichen lassen, denn dann haben Sie, nach Ablauf der Frist, Ihr Projekt „stillschweigend“ abgenommen. Ich habe Projekte erlebt, bei denen die Gewährleistungsabnahme schlichtweg vergessen wurde. Der Schaden belief sich dabei auf mittlere fünf-stellige Beträge. Die Bauherren hatten keine Handhabe mehr, da sie die Termine verstreichen ließen.

Sollte die Gewährleistungsabnahme jedoch stattgefunden haben, folgt auch hier im Anschluss wieder eine Nachabnahme, bei der alle festgestellten Mängel, abgearbeitet werden sein sollten.

Mehr zu diesem Thema und vielen weiteren, sowie Leseproben und meine Bauherrencheckliste können kostenlos unter:

www.christophpolder.de

angesehen bzw. heruntergeladen werden.

Viel Erfolg bei der Realisierung Ihres Projektes wünscht Ihnen

Ihr Christoph Polder B.Eng. M.Eng.

Christoph Polder
Schriftsteller und Berater
Unter den Kastanien 12
74206 Bad Wimpfen