Der spanische Fiskus hat Ausländer beim Verkauf ihrer Immobilien jahrelang zu hoch besteuert, dadurch drohen dem Staat Klagen in Millionenhöhe.
Privatpersonen, die in Spanien zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie verkauft haben, die Sie nicht als ersten Wohnsitz nutzten, sind berechtigt, einen Großteil der bezahlten Steuer in Spanien rückerstattet zu bekommen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stehen Bürgern aus der EU, sowie der Schweiz, die zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, Steuerrückzahlungen zu.
Das Gericht entschied, dass die spanische Regierung die Veräußerungsgewinne nicht-spanischer, privater Verkäufer zu Unrecht mit 35 Prozent besteuert hatte, da Spanier hingegen auf die Gewinne ihrer Verkäufe nur 15 Prozent Steuern zahlen mussten. Nach Ansicht der EU-Instanz ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung für die ausländischen Immobilienbesitzer diskriminierend, deshalb haben diese ein Anrecht auf entsprechende Rückzahlungen (EuGH Aktenzeichen C-562/07).
Die in Valencia ansässige Anwaltskanzlei, Costa, Alvarez, Manglano & Associates, die die Interessen der Betroffenen vertritt, hat für die ersten 100 europäischen Bürger, zumeist aus Großbritannien, bereits Rückzahlungen vom spanischen Staat erhalten. Für den deutschsprachigen Raum wurde in Deutschland eine Anlaufstelle eingerichtet.
Rund 150 000 ehemalige Immobilienbesitzer, so wird vermutet, könnten Anrecht auf diese Rückforderungen haben. Im Schnitt dürften bis zu 20 000 Euro erstattet werden.
Der Countdown läuft allerdings. Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung geltend gemacht werden. Anträge auf Rückerstattung können daher nur bis Mitte November bei spanischen Gerichten eingereicht werden.
Aus diesem Grund ist für alle Informationen, Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten die deutsche Internetseite www.steuer-spanien.info für die Betroffenen geschaltet worden.

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