der Umgang mit sozialen Netzwerken will gelernt seinDie Bedeutung von sozialen Netzwerken im Beruf nimmt zu

Ob Facebook oder Xing: Soziale Netzwerke sind für viele inzwischen ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der täglichen Kommunikation. In Deutschland besitzen etwa 25 Millionen Bürger einen Facebook-Account – Tendenz steigend. Und auch im Arbeitsleben gewinnen die sozialen Netzwerke zunehmend an Bedeutung. Für viele Arbeitgeber sind der sichere Umgang und fundierte Kenntnisse im Bereich der sozialen Medien mittlerweile wichtige Einstellungskriterien. Frank Roth, Leiter der Unternehmenskommunikation bei den Ergo Direkt Versicherungen, bestätigt in diesem Zusammenhang: „Eine Nutzung dieser Medien und der kompetente Umgang damit werden in einer Direktversicherung sicherlich positiv bewertet“.

Unternehmen im Social Web

Das Versicherungsunternehmen aus dem mittelfränkischen Fürth ist in den sozialen Netzwerken selbst sehr aktiv. Eine eigene Facebook-Seite ist selbstverständlich – zusätzlich gibt es auch noch einen Kanal auf Youtube. „Aufgrund dieser starken mobilen Aktivitäten gibt es bei uns spezielle Tätigkeitsbereiche, in denen der Umgang mit Social Media einfach dazugehört. Dazu zählen etwa das E-Business und die Unternehmenskommunikation sowie der Kundenservice, der die Beratung über Skype durchführt“, erzählt Frank Roth. Allerdings gibt es auch Bereiche im Unternehmen, in denen Social Media nicht ganz so wichtig sind – dazu zählen beispielsweise das Aktuariat, die Rechtsabteilung oder die Leistungsabwicklung.

Zwischen Xing und Facebook

Sei die Nutzung nun geschäftlich oder privat: Die Nutzer von Facebook und Co. tragen mittlerweile eine gewisse Verantwortung für ihr Handeln im virtuellen Raum. Generell sollten sie die sozialen Medien daher gezielt nach deren Charakter nutzen – das empfiehlt auch Frank Roth. So ist „Xing“ eine Netzwerk für Berufstätige, in dem es wichtig ist, sein Können und seine Erfahrungen sachbezogen darzustellen. Die Facebook-Nutzung hingegen gestaltet sich etwas lockerer und persönlicher. Dennoch gilt es, stets sorgsam mit personenbezogenen Daten umzugehen und nicht zu viel von sich preiszugeben. Wilde Partyfotos können im späteren Berufsleben andernfalls nämlich schnell zur Stolperfalle werden. Frank Roth warnt daher: „Das Internet vergisst nichts. Deshalb sollte man sich immer fragen, ob man auch in vielen Jahren noch hinter dem stehen kann, was man an Daten, Meinungen, Fotos und Videos hinterlassen hat“.

Musik: in der Regel urheberrechtlich geschützt

Das World Wide Web ist ohnehin keineswegs ein rechtsfreier Raum. Das sollten alle bedenken, die dort häufig unterwegs sind – sei es auf Verkaufsplattformen oder in den sozialen Netzwerken. Urheber- und Persönlichkeitsrechte müssen beispielsweise grundsätzlich beachtet werden. So ist es gesetzlich in der Regel nicht gestattet, sich kostenlos neue Kinofilme, Charthits oder Computerspiele aus dem Netz zu „ziehen“. Die Rechteinhaber können daher Anwälte damit beauftragen, Mahnungen zu verschicken und hohe Beiträge für die illegal erworbenen Dateien zu verlangen. Das betrifft vor allem das sogenannte „Filesharing“ – das Teilen von Dateien im Internet. In Internet-Tauschbörsen werden verbotenerweise urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musikdateien oder Filme an Dritte weitergegeben, obwohl dies nur dem Rechteinhaber selbst gestattet ist.

Persönlichkeits- und Urheberrechte beachten

Malte-Michael Kaspar, Datenschutzbeauftragter bei den Ergo Direkt Versicherungen, erklärt, dass auch Bilder einer vermeintlich harmlosen Party nicht ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Personen in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen. „Die Verbreitung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und somit nur mit Zustimmung gestattet. Theoretisch könnten die Betroffenen Unterlassungsansprüche stellen.“ Auch das Veröffentlichen von Bildern aus dem Web auf Facebook & Co. verstößt gegen das Gesetz: „Das Kopieren von Bildern aus dem Netz ist ein Verstoß gegen die Rechte desjenigen, der das Bild hergestellt hat“, erläutert der Datenschutzbeauftragte. Möchte man dennoch solche Bilder hochladen, sollte davor auf alle Fälle geklärt werden, wer die Rechte daran besitzt und ob eine Nutzung erlaubt ist. Dazu kann man beim Rechteinhaber nachfragen und sich eine offizielle Erlaubnis einholen.

Genauso wie Bilder sind auch Musikdateien urheberrechtlich geschützt: Wer beispielsweise Songs zur Untermalung eines eigenen Videos verwenden, handelt gesetzeswidrig. Das trifft auch auf Lieder zu, die beispielsweise auf Youtube vermeintlich „öffentlich“ zu finden sind. Wer zuwider handelt, riskiert Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Urhebers. Auch Stadtpläne dürfen in der Regel nicht einfach vervielfältigt werden, gibt der Datenschutzbeauftragte zu bedenken. Will man also eine Straßenkarte für eine Anfahrtsbeschreibung auf Facebook verwenden, sollte man sich unbedingt die Erlaubnis des Anbieters einholen.

Weitere Tipps für den Umgang mit eigenen und fremden Daten im Internet gibt es auch unter ergodirekt.de.

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