Vaterschaftstests mit Spurenproben, zum Beispiel mit Haaren, sind nur in engen Grenzen durchführbar. Pränatale Vaterschaftstests, das heißt Abstammungsuntersuchungen vor der Geburt untersagt das Gesetz. Nicht richtig ist, dass private Vaterschaftstests oder die private Probenentnahme nicht länger möglich sind. Das Gendiagnostikgesetz und der private Vaterschaftstest „Das Gesetz ist komplex und durch die starke Nutzung einer Verweisungstechnik nicht einfach zu lesen und zu verstehen. Dadurch werden Teile des Gesetzes in der Presse oder auf einigen Internetseiten falsch dargestellt, sogar bei Wikipedia. Erst durch das Studium des gesamten Gesetzestextes mit allen Verweisen kommt das Verständnis“, so Dr. Michael Jung, Geschäftsführer des auf DNA-Vaterschaftstests spezialisierten Labores bj-diagnostik GmbH in Gießen. Eine Falschinterpretation ist, dass eine private Probenentnahme zu Hause nicht mehr erlaubt ist, die Probenentnahme also bei einem Arzt, einer amtlichen Person oder dem Labor durchgeführt werden muss. „Das Gesetz sieht für Abstammungsuntersuchungen im Gegensatz zu medizinischen genetischen Untersuchungen explizit keine ausschließliche Probenentnahme beim Arzt oder im Labor vor“, so Dr. Jung weiter, „Darüber waren sich auch die Abstammungsexperten und Juristen bei der letzten Tagung der „Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung“ in Mainz einig.“ Eine Entnahme der Proben zu Hause ist bei Einvernehmen der am Test teilnehmenden Personen also weiterhin möglich. Auch das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ aus 2008 regelt, dass der rechtliche Vater, das Kind oder die Mutter einen Vaterschaftstest privat in Auftrag geben können, um so außerhalb der gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung die Abstammung zu klären. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: http://www.bj-diagnostik.de/news.php?id=78

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