Um sicherzustellen, ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft, ist es wichtig, mit dem Kind regelmäßig beim Kinder- und Jugendarzt vorstellig zu werden. Vor allem die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs dienen dazu, frühzeitig Störungen der geistigen, sozialen oder körperlichen Entwicklung zu diagnostizieren und diese entsprechend rechtzeitig behandeln zu können. Insgesamt elf Vorsorgeuntersuchungen, die von der Praxisgebühr ausgenommen sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich übernommen. Darüber hinaus bieten jedoch einige Krankenkassen noch weitere empfehlenswerte Gesundheitschecks an.
Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, sowie J1 sind für Kinder von der Geburt an bis zum 18. Lebensjahr kostenlos. Diese 11 Untersuchungen werden bis auf die J1, deren Ergebnisse auf einem gesonderten Dokumentationsbogen notiert werden, in einem gelben Vorsorgeheft des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert. Dieses Heft bekommt die Mutter ausgehändigt, wenn das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen wird. Da alle Untersuchungsergebnisse dort eingetragen werden, muss das Heft sorgfältig aufbewahrt werden und zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitgebracht werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt neben den Vorsorgeuntersuchungen U1 – U9, die im gelben Heft notiert werden, noch drei zusätzliche Untersuchungen, die in einem grünen Heft festgehalten werden. Diese Gesundheitschecks U10, U11 und J2 werden von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht übernommen, doch einige bieten diese Leistungen eingeschränkt oder im Rahmen besonderer Bonusprogramme an.
So übernimmt beispielsweise die Krankenkasse AOK Baden-Württemberg die Vorsorgeuntersuchung U10, U11 und J2 für versicherte Kinder, die am AOK-HausarztProgramm teilnehmen und die BKK VDN diese bis zu Kosten von maximal 50 Euro. Auch andere Krankenkassen wie etwa die HEK – Hanseatische Krankenkasse, die die volle Kostenübernahme in Höhe der Vertragssätze übernimmt, und die IKK Brandenburg Berlin, die die Leistungen U10, U11 und J2 im Rahmen des IV-Vertrages IKKids erbringt, haben ihr Leistungsspektrum im Sinne der Kindervorsorge ausgeweitet. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Krankenkasse weitere Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind übernimmt, erfahren Sie unter http://www.krankenkasseninfo.de/umfragen.kostenuebernahme-der-vorsorgeuntersuchungen-u10-u11-j2-.umfrage.14
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