Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wir wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können.Über Patientenverfügungen wird viel gefachsimpelt – Wie gestaltet man sie rechtssicher, was gehört hinein und zu welchen Themen muss man Entscheidungen treffen, wenn man die Verantwortung über Leib und Leben nicht anderen in die Hand geben möchte? Ein neues Portal bietet hier mit Informationen rund um dieses wichtige Dokument Hilfestellung.

Patientenverfügung

Unverhofft kommt oft: Ein Unfall, eine Krankheit oder Komplikationen bei einer Operation. Jeder von uns kann in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Gut, wenn man vorgesorgt hat. Der Verlag C.H.BECK hat mit „patientenverfügung.beck.de“ (https://patientenverfügung.beck.de) ein Portal geschaffen, mit dem Vorsorgen jetzt ganz einfach ist.

Wer braucht eigentlich eine Patientenverfügung? – Im Prinzip jeder über 18 Jahre, der nicht möchte, dass über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wenn es um sein Leben geht. Auf „patientenverfügung.beck.de“ lassen sich Vorsorgemaßnahmen wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und natürlich die Patientenverfügung einfach, schnell und rechtssicher durchführen.

Die Nutzung des Portals ist an sich kostenfrei. Alle Funktionen können ohne Registrierung anonym und kostenfrei getestet werden. Erst wenn man mit dem Ergebnis zufrieden ist und die druckfähigen Formulare zur Unterschrift herunterladen möchte, fällt eine einmalige Gebühr von 9,90 EUR an. Danach kann man sechs Monate lang alle seine Eintragungen weiterhin kostenfrei ändern und erneut ausdrucken.

Falls rechtliche Änderungen die Überarbeitung der Patientenverfügung, Vollmacht oder Betreuungsverfügung erfordern, informiert das Portal den Nutzer darüber auf Wunsch per Newsletter. Zusätzlichen kann man sich in regelmäßigen Abständen erinnern lassen, um seine Patientenverfügung zu überdenken und erneut zu unterschreiben. So sind die Vollmachten und Verfügungen immer auf dem neuesten Stand. Die Benutzung ist ganz einfach: informieren, Vorsorgefragen beantworten, ausdrucken und unterschreiben. Nach wenigen Schritten ist man am Ziel und hat für den Fall der Fälle vorgesorgt.
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Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.BECK unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv.

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