Anstößige Werbungen rufen zudem Werberat auf den Plan

Verstoß gegen die guten Sitten der Werbebranche (Foto:zaw.de)

Berlin/Bonn (pte/19.09.2008/16:30) – Der deutsche Presserat http://www.presserat.de hat heute, Freitag, fünf Zeitungen wegen Verletzung des Pressekodexes gerügt. Vor allem die unsaubere Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt stieß den Presse-Hütern dabei sauer auf. So erhielt das Fußballmagazin „Kicker“ für eine so genannte Flexformat-Anzeige eine öffentliche Rüge. In Veröffentlichungen über die deutsche Fußball-Nationalmannschaft war in sechs Anzeigen der Fließtext der Artikel eingepasst worden.Diese Gestaltung erwecke den Eindruck, die Werbung sei Bestandteil der redaktionellen Veröffentlichung. Damit sei der Grundsatz der klaren Trennung nach Richtlinie 7.1 des Pressekodex verletzt worden, erklärte der Presserat.

Wegen Schleichwerbung wurden die „Mittelbayrische Zeitung“, die Zeitschrift „das Einfamilienhaus“ und die Society-Zeitschrift „Bunte“ gerügt. Die Mittelbayrische Zeitung berichtete über Immobilien in München. Die Zeitung hatte auf Basis eines PR-Beitrages und unter Verwendung eines PR-Fotos des Bauträgers über Luxuswohnungen berichtet. Die von der Zeitung vorgenommene Bearbeitung des Werbematerials war nach Ansicht des Ausschusses unzureichend. Ebenfalls um Immobilien ging es bei „Das Einfamilienhaus“, das
ausschließlich Häuser eines bestimmten Herstellers vorstellte. „In zahlreichen Medienhäusern sieht man die Fehler ein und wir bekommen regelmäßig Rückmeldungen von Chefredakteuren, die sich für dieses Fehlverhalten entschuldigen“, sagt Ella Wassink, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim Presserat, gegenüber pressetext.

Doch nicht nur der deutsche Presserat hat in dieser Woche die schwarzen Schafe der Branche angekreidet, sondern auch der deutsche Werberat http://www.werberat.de . 118 Proteste von Bürgern gingen im ersten Halbjahr bei den Hütern der Werbung ein. In 30 Fällen kam es dabei zu einer Beanstandung der Werbesujets. Daraufhin sei in 26 Fällen die betreffende Werbung von den Unternehmen zurückgenommen worden. Lediglich in drei Fällen hielten werbende Unternehmen die von Protesten begleiteten Werbesujets zunächst im Markt, was der Werberat mit öffentlichen Rügen in den Medien brandmarkte. „Mit den Rügen wollen wir den Unternehmen nicht wirtschaftlich schaden, sondern auf Missstände hinweisen“, erläutert Volker Nickel, Sprecher des deutschen Werberates, gegenüber pressetext die öffentliche Anprangerung.

So tadelte das Gremium die Firma Ahnenforschung (Griesheim), weil die Webseite des Unternehmens Adolf Hitler als herausgestellten Blickfang benutze. „Vor dem Hintergrund seiner Verbrechen wirkt der Zusammenhang mit Ahnenforschung besonders zynisch und trifft insbesondere Menschen, die unter dem Rassenwahn des Nazi-Regimes zu leiden hatten“, schreibt das Gremium in seiner Halbzeitbilanz. Als härtesten Verstoß gegen die guten Sitten der Werbebranche wertete der Werberat die Anzeige der Möbelfirma Heuberg-Wagner (Bremen-Neustadt) . „Die Abbildung zeigt eine Frau mit einem im Genitalbereich ausgeschnittenen Rock, der die Sicht auf die Scham freigibt“, erläutert ein Sprecher. (Ende)


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