Entwurf für „Hadopi“ steht in verschärfter Version erneut zur Debatte

Paris (pte/30.04.2009/11:55) – Noch vor wenigen Wochen hat das französische Parlament den umstrittenen Gesetzesvorschlag der Konservativen gegen Raubkopierer im Internet überraschend abgelehnt. Nun steht dieser sogar in einer verschärften Version erneut zur Debatte. Dabei könnten der Entwurf „zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“ bzw. die gleichnamige Behörde „Hadopi“ (Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) als Vorbilder für die gesamte EU dienen. Nachdem der von Präsident Nicolas Sarkozy gestützte Vorschlag Anfang April zurückgewiesen wurde, sieht der neuerliche Antrag sogar vor, Online-Piraten nach ihrer Netzsperre weiterhin für ihr Internet-Abonnement bezahlen zu lassen. Vor der ersten Abstimmung war lediglich geplant, die Datendiebe nach dreimaligem Verstoß vorübergehend vom Netz zu trennen.

„Die Abstimmung in Frankreich vom 9. April stellt nur eine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens dar und darf getrost unter ‚technischer Betriebsunfall‘ verbucht werden. Die GVU begrüßt die französische Initiative ausdrücklich. Frankreich nimmt damit eine Vorreiterrolle beim effektiven Urheberrechtsschutz im digitalen Zeitalter ein“, meint Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) http://www.gvu.de , auf Anfrage von pressetext. Ein Kooperationsmodell mit Internet Service Providern auf technischer Ebene sei als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Instrumentarium zu bewerten. „Bislang bleibt den Kreativwirtschaften keine andere Wahl, als ihre Produkte durch straf- oder zivilrechtliche Verfolgung zu schützen. Zudem würden im Rahmen eines solchen Modells auch jene Internetnutzer erst einmal aufgeklärt, ohne gleich strafrechtlich sanktioniert zu werden, die aus Unwissenheit illegal getauscht haben oder deren Anschluss von Dritten für illegale Aktivitäten genutzt wurde“, betont Ehlers gegenüber pressetext.

Den Plänen der regierenden Konservativen nach sollen Raubkopierer in einem dreistufigen Prozedere von der Behörde vorerst mehrfach verwarnt werden. Dazu werden zunächst zwei Ermahnungen per E-Mail, anschließend als Einschreiben versandt. Werden die Piraten erneut auffällig, droht ihnen dem Gesetzesentwurf zufolge eine Internet-Sperre von zwei Monaten bis zu einem Jahr. Dabei soll es sich um eine „pädagogische Maßnahme“ handeln. In ihrem ersten Anlauf wurde Hadopi jedoch abgelehnt, da sich zur Abstimmung nur 15 konservative Abgeordnete im Parlament einfanden und eine Mehrheit verfehlten. Die oppositionellen Sozialisten bezeichnen den Vorschlag hingegen als „gefährlich, nutzlos, ineffizient und äußerst riskant für die Bürger“.

Vonseiten der EU wurde der Weg zu unabhängigen Agenturen nach Vorbild der Hadopi bereits gestern, Mittwoch, freigemacht. Demnach können die Mitgliedsstaaten nach eigenem Ermessen über die Einrichtung von Behörden zur Internet-Zugangssperre entscheiden, sobald die Zustimmung des Ministerrats erfolgt ist. Diese wird nur mehr als Formsache betrachtet, nachdem sich das Europäische Parlament schon im Vorfeld mit den ständigen Vertretern der Mitgliedsstaaten und dem Ministerrat verständigt hat. Durch das Antipiraterie-Gesetz sollen illegale Downloads von Musik und Filmen eingedämmt werden. Die rasante Verbreitung von Raubkopien führt zu drastisch sinkenden Einnahmen bei den Urhebern. Während vonseiten der Musikindustrie bereits der ursprüngliche Gesetzesvorschlag begrüßt wurde – so etwa vom Manager der bekannten irischen Rockband U2 (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090409019/) -, warnen Konsumentenschützer davor, dass Unschuldige durch Hadopi Schaden nehmen könnten. (Ende)


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