Aufhebung wegen Rechtsfehlern
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Umfassende Rechte und Pflichten können durch eine Erbschaft für Erben einhergehen. Insbesondere sollte der Meldepflicht der Erbschaft in der Steuererklärung Beachtung geschenkt werden. Dies kann Erben zu Beginn nicht ganz bewusst sein. Das Unterlassen kann jedoch eine Straftat in Form der Steuerhinterziehung zur Folge haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Erben das erlangte Vermögen dem Finanzamt nicht melden.
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Erste Hilfe zur Lösung von Konflikten
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: I-28 U 94/12) entschieden, dass ein Käufer von einem Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ein gekaufter Neuwagen auch unter Testbedingungen 10 % mehr Kraftstoff verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. 
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Einige Klarstellungen des Bundesgerichtshofes (BGH) hinsichtlich der Werbung namensgleicher Unternehmen ergeben sich aus neuen Urteilen des BGH vom 24.01.2013 (Az.: I ZR 58/11 – I ZR 61/11 und I ZR 65/11).
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