Das deutsche Recht beinhaltet tausende von Gesetzen und Verordnungen, die man als normaler Bürger oder auch als Unternehmen unmöglich alle kennen kann. Das ist zum Glück auch nicht nötig, da viele Gesetze nur einzelne Bereiche abdecken, mit denen man möglicherweise nie wirklich in Berührung kommt. Dennoch schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und gerade aus diesem Grund ist es wichtig, sich vorher über die jeweilige Gesetzeslage zu informieren. Das trifft auf den privaten Bereich ebenso zu, wie auf den geschäftlichen. Im besten Fall entsteht einem durch die Unwissenheit lediglich ein kleiner Nachteil. Im schlimmsten Fall kann daraus aber auch eine schwere Strafe mit hohen Geldsummen oder Freiheitsentzug folgen.

Im privaten Bereich sind heutzutage vor allem das eigene Testament und die Patientenverfügung wichtige Dinge, die rechtlich sicher sein müssen. Als Laie weiß man kaum, wie ein solches Dokument gestaltet sein muss, damit auch im Falle eines Falles alles so umgesetzt wird, wie man sich das wünscht. Aber auch Verträge mit Bauunternehmen, Mietverträge und Arbeitsverträge unterliegen bestimmten rechtlichen Normen und sollten im Zweifelsfall von einem Fachanwalt überprüft werden. Im Nachhinein lassen sich Änderungen nämlich oft nur noch schwer oder gar nicht ändern. Neben dem Anwalt gibt es für solche Fragen auch Portale im Internet und Fachliteratur.

Im gewerblichen Bereich spielt neben Firmenrecht vor allem die Steuer eine wichtige Rolle. Mit einer unachtsamen Buchführung und einer miserablen Steuererklärung kann es schnell zu teuren Nachzahlungen kommen. Dabei haben gerade Firmen viele Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel Dienstfahrzeuge und Dienstkleidung, Mobiliar für die Büroräume, aber auch Subventionen für das Essen in der Kantine, Werbegeschenke, Geschäftsreisen und vieles mehr. Größere Firmen haben oft ihre eigenen Steuerberater, die sich um das Tagesgeschäft mit der Umsatzsteuer, den Jahresabschluss und die nötigen Steuererklärungen kümmern. Neben der effizienten Nutzung des Steuerrechts wird auch so Steuerrechtsverletzungen vorgebeugt.

Seit der Veröffentlichung des IFRS 2 im Februar 2004 müssen sich auch Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren, der aufwandswirksamen Behandlung von Aktienoptionsprogrammen stellen. Die Bewertung dieser Aktienoptionen ist gemäß IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells für Optionen durchzuführen. Dabei handelt es sich i.d.R. um ein Binomialmodell oder eine Monte Carlo Simulation. In diesem Zusammenhang fordert IFRS die Berücksichtigung verschiedenster Modellparameter wie Ausübungspreis oder Volatilität des Aktienkurses.