Beschwerden über irreführende Werbung nehmen zu

Berlin (pte/02.07.2008/13:45) – Der Deutsche Werberat http://www.werberat.de hat die Event-Firma „Danubius Beat Agency“ aus Halle/Saale öffentlich gerügt. Das Unternehmen wurde aufgrund seiner als sexistisch eingestuften Werbung für eine Veranstaltung in einer Disco mit der schärfsten Form der Missbilligung des Werberates bestraft. Auf dem gerügten Plakat war ein nackter Frauenpo mit dem Slogan: „Du hast den… Arsch der Welt?“ zu sehen. „Von Seiten der Firma wurde auf unsere Beanstandung der Werbung nicht reagiert, so dass wir zu dieser Maßnahme gegriffen haben“, erklärt Volker Nickel, Sprecher des Deutschen Werberates, auf pressetext-Nachfrage.

Im Jahr 2007 wurden 269 Kampagnenbeschwerden vom Werberat behandelt (2006 waren es 229). In 82 Fällen kam es dabei auch zu Beanstandungen (63 im Jahr 2006). „In den meisten Fällen wurden die Kampagnen daraufhin eingestellt oder abgeändert“, so Nickel weiter. Nur in drei Fällen geschah dies nicht und es wurden öffentliche Rügen ausgesprochen. „Damit wollen wir den Unternehmen nicht wirtschaftlich schaden, sondern auf Missstände hinweisen. Denn das ist unsere Aufgabe“, erläutert Nickel die öffentliche Anprangerung.

Trotz des Anstiegs der behandelten Beschwerden handle es sich nicht um einen erkennbaren Trend hin zu einer Verschlechterung der Werbung, so der Werberat. „Die Bevölkerung ist nur empfindsamer geworden. Wenn Grenzen überschritten werden, beschwert man sich heute schneller als früher“, meint Nickel. Als Grund, dass von Zeit zu Zeit Grenzen überschritten werden, sieht er den zunehmend härter werden Wettbewerb auf dem deutschen Werbemarkt. 2008 liege die Anzahl der eingereichten Beschwerden auf Vorjahresniveau.

Gehäuft haben sich jedoch in den letzten drei Jahren die Eingaben wegen unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung. Von 2005 bis 2007 stieg allein die Anzahl der von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs http://www.wettbewerbszentrale.de behandelten Eingaben zum Thema irreführender Werbung um 62,5 Prozent. „Vor allem auf dem Gebiet der Irreführung über den Preis liegt ein Schwerpunkt. Darunter fallen zum Beispiel falsche Listenpreise oder unrichtige unverbindliche Preisempfehlungen“, erklärt Pressesprecherin Ulrike Blum gegenüber pressetext. Zudem wird bei der so genannten produktbezogenen Irreführung (falsche Angabe von Bestandteilen eines Produkts oder unrichtige Angaben von Füllmengen) beziehungsweise jener über geschäftliche Verhältnisse Schindluder getrieben. Das umfasst die unberechtigte Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen, falsche Traditions- und Alterswerbung oder falsche Bezugnahme auf staatliche Einrichtungen.

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